Halle (ots) - Wer einem Fischer oder Landwirt einen fairen Vertrag bietet, der beispielsweise auch die Beteiligung an den Werbungskosten beinhaltet, kann das tun. Aber es darf eben keine Knebelvereinbarungen geben. Denn bei allem Verständnis für freien Handel auf dem Binnenmarkt: Es sind die Agrarbetriebe, die die Auflagen für gesundes Obst und Gemüse, artgerechte Tierhaltung oder umweltgerechten Anbau tragen. Diese Arbeit muss honoriert werden. Dass dies in der Vergangenheit nicht in jedem Fall so war, belegen zahlreiche Beispiele.
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