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Dow Jones News
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DGAP-HV: IMMOFINANZ AG: Einladung zur 25. ordentlichen Hauptversammlung

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DGAP-News: IMMOFINANZ AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
IMMOFINANZ AG: Einladung zur 25. ordentlichen Hauptversammlung 
 
2018-04-13 / 09:48 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
*IMMOFINANZ AG* 
 
*Einladung zur 25. ordentlichen Hauptversammlung* 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 11. Mai 2018 um 10:00 Uhr MESZ 
(Ortszeit Wien) im Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, AT-1220 
Wien stattfindenden 25. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG mit 
dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein. 
 
*A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des 
konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt 
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom 
Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2017. 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2017 
ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2017. 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2017. 
 
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017. 
 
6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das 
Geschäftsjahr 2018. 
 
7. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb und der 
Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als 
über die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit der 
Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des allgemeinen Andienungs- und 
Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des Bezugsrechts) samt Ermächtigung zur 
Aktieneinziehung. 
 
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung 
gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage 
samt Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden 
mit dem Widerruf der bestehenden Ermächtigung zur Kapitalerhöhung 
(genehmigtes Kapital) im nicht ausgenutzten Umfang und jeweils die 
entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). 
 
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von 
Wandelschuldverschreibungen und zu bedingtem Kapital, und zwar 
 
a) Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen 
und Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der bestehenden 
Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im 
nicht ausgenutzten Umfang; 
 
b) bedingte Kapitalerhöhung (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) und Aufhebung von 
bestehendem bedingten Kapital gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 
28.09.2011 im nicht ausgenützten Umfang (§ 4 Abs 8 der Satzung); 
 
jeweils die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital 
und Aktien). 
 
10. Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals der 
Gesellschaft durch Aktienzusammenlegung (Reverse Aktiensplit), die Erhöhung 
des Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln und 
Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der 
Gesellschaft, und zwar 
 
a) Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals der 
Gesellschaft durch Aktienzusammenlegung (Reverse Aktiensplit) im Verhältnis 
10: 1 (zehn Aktien zu einer Aktie), sodass jeweils 10 (zehn) bestehende 
Stückaktien der Gesellschaft zu 1 (einer) Stückaktie zusammengelegt werden; 
verbunden mit 
 
b) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus 
Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung eines Teilbetrags der im 
Jahresabschluss zum 31.12.2017 ausgewiesenen gebundenen Kapitalrücklagen 
ohne Ausgabe neuer Aktien (Kapitalberichtigung gemäß §§ 1 ff 
Kapitalberichtigungsgesetz); verbunden mit 
 
c) Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals der 
Gesellschaft gemäß §§ 175 ff Aktiengesetz zum Zweck der Einstellung in 
nicht gebundene Rücklagen. 
 
*B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)* 
 
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der ordentlichen 
Hauptversammlung, somit ab dem 20. April 2018, gemäß § 108 AktG auf der 
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com) 
veröffentlicht: 
 
- Einberufung 
 
- Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat und Wahlvorschlag des 
Aufsichtsrats 
 
- Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Lagebericht 
 
- Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Konzernlagebericht 
 
- Konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2017 
 
- Vorschlag für die Gewinnverwendung 
 
- Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG 
 
- Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses 
zu Punkt 7 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit 
dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien) 
 
- Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses 
zu Punkt 8 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstandes zur Kapitalerhöhung 
gemäß § 169 AktG) 
 
- Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses 
zu Punkt 9 der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstandes zur Ausgabe von 
Wandelschuldverschreibungen) 
 
- Bericht des Vorstandes gemäß § 2 Abs 5 Kapitalberichtigungsgesetz zu 
Punkt 10b der Tagesordnung (Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus 
Gesellschaftsmitteln) 
 
- Bericht des Abschlussprüfers Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH zu 
Punkt 10b über die Prüfung des Berichts des Vorstands der IMMOFINANZ AG über 
die beabsichtigte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus 
Gesellschaftsmitteln gemäß § 2 Abs 5 Kapitalberichtigungsgesetz 
 
- Bericht des Aufsichtsrats zu Punkt 10b der Tagesordnung (Erhöhung des 
Grundkapitals der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln) 
 
- Satzungsgegenüberstellungen 
 
- Vollmachtsformulare (Erteilung, Widerruf und Weisungen), auch für die von 
der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Dipl.-Jur. Florian 
Beckermann und Dr. Michael Knap). 
 
*C. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)* 
 
*1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)* 
 
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können 
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen 
Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung 
enthalten. 
 
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. 
Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat 
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt 
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der 
Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die 
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des 
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle 
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. 
 
Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes 
muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 
21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 20. April 
2018, an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 11, 
zugehen. 
 
*2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals 
erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in 
Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese 
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des 
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft 
(www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl 
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die 
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Es wird 
darauf hingewiesen, dass auf Neuwahlen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft 
die Quotenregelung gemäß § 86 Abs 7 AktG zur Anwendung kommt. In der 
ordentlichen Hauptversammlung 2018 stehen keine Neuwahlen an. Sollte es 
durch Ergänzung der Tagesordnung zu Wahlen in den Aufsichtsrat kommen, ist 
die Quotenregelung gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2018 03:48 ET (07:48 GMT)

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