DJ DGAP-HV: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Congress Centrum
Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-13 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von
1877- Bremen ISIN DE0005261606
WKN 526160 EINBERUFUNG
der
138. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre
der
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- am Donnerstag, dem 24.
Mai 2018, um 10.00 Uhr,
im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide,
28209 Bremen
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des gebilligten
Abschlusses zur Erfüllung der
Konzernrechnungslegungspflicht und des
gebilligten Gruppenabschlusses, der
Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts
einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach § 289a Absatz 1,* *§ 289
Absatz 4, § 315a Absatz 1 des
Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember
2017 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- und der BLG
LOGISTICS sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den
Abschluss nach § 315e HGB und den
Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr
2017 in Höhe von EUR 1.536.000,00 wie folgt
zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro
Stückaktie.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers
für den Jahresabschluss, den Abschluss nach §
315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den
Abschluss nach § 315e HGB sowie den
Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2018
zu wählen.
Seit dem 17. Juni 2016 gelten für Unternehmen
von öffentlichem Interesse neue
EU-Vorschriften zur regelmäßigen
Ausschreibung der Jahres- und
Konzernabschlussprüfung. Die BREMER LAGERHAUS
GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
ist als kapitalmarktorientiertes Unternehmen
von dieser Regulierung betroffen. Im Zuge des
turnusmäßigen Wechsels der
Abschlussprüfer nach fünf Jahren sowie zur
Erfüllung der neuen EU-Regulierung, wurde die
Abschlussprüfung für die Geschäftsjahre 2018
bis 2022 für die BLG-Gruppe öffentlich
ausgeschrieben.
Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses
an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag
des Aufsichtsrats sind frei von einer
ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte.
Auch bestanden gemäß der
EU-Abschlussprüferverordnung keine
Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im
Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers oder einer bestimmten
Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der
Abschlussprüfung beschränkt hätten.
6.
*Beschlussfassung über Neuwahlen zum
Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 24.
Mai 2018 endet gemäß § 102 Abs. 1
Aktiengesetz und § 9 Abs. 3 der Satzung der
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- die Amtszeit
aller Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre,
sodass eine Neuwahl erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96
Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und
nach den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 und
7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die
Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je acht
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und
der Arbeitnehmer zusammen.
Ferner ist gemäß § 96 Abs. 2 des
Aktiengesetzes für den Aufsichtsrat die
gesetzliche Frauenquote von 30 % festgelegt,
sodass bei Getrennterfüllung der
Zielgröße auf Seiten der Arbeitnehmer-
und Anteilseignerseite jeweils zwei Frauen
vertreten sein müssen.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
wurden am 19. April 2018 nach den
Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes mit
Wirkung ab Beendigung der am 24. Mai 2018
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
gewählt.
Bei der Wahl der Aktionärsvertreter ist die
Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht
gebunden. Die nachfolgenden Wahlvorschläge
stützen sich auf die Empfehlung des
Personalsausschusses des Aufsichtsrats, der
bei der Gesellschaft die Aufgaben eines
Nominierungsausschusses wahrnimmt, und
berücksichtigen das vom Aufsichtsrat am 23.
Februar 2018 für seine Zusammensetzung
beschlossene Kompetenzprofil. Ziel ist es,
dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche
Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind,
die angesichts der Aktivitäten der BLG-Gruppe
als wesentlich erachtet werden. Hierzu
gehören unter anderem Kenntnisse und
Erfahrungen in den Bereichen
Management/Personal (inkl.
Diversitätskonzept),
Rechnungswesen/Controlling/Risikomanagement,
Technik/IT/Digitalisierung (inkl.
IT-Sicherheit), Häfen/Logistik und
Recht/Governance (inkl. Compliance).
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend
unter lit. a) bis h) genannten Personen mit
Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu
wählen. Die Bestellung erfolgt für eine
Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
a. Heiner Dettmer (68 Jahre), Bremen
Geschäftsführender Gesellschafter der
Dettmer Group KG
Kompetenz: Häfen/Logistik sowie
Management/Personal
b. Melf Grantz (55 Jahre), Bremerhaven
Oberbürgermeister Stadt Bremerhaven
Kompetenz: Häfen/Logistik sowie
Recht/Governance
c. Martin Günthner (42 Jahre),
Bremerhaven
Senator für Wirtschaft, Arbeit und
Häfen sowie Senator für Justiz und
Verfassung Freie Hansestadt Bremen
Kompetenz: Häfen/Logistik
d. Karoline Linnert (59 Jahre), Bremen
Bürgermeisterin und Senatorin für
Finanzen Freie Hansestadt Bremen
Kompetenz:
Rechnungswesen/Controlling/Risikomana
gement
e. Dr. Klaus Meier (53 Jahre), Bremen
Geschäftsführender Gesellschafter der
wpd Windmanager GmbH & Co. KG
Kompetenz: Management/Personal,
Recht/Governance sowie
Technik/IT/Digitalisierung
f. Wybcke Meier (49 Jahre), Hamburg
Vorsitzende der Geschäftsführung TUI
Cruises
Kompetenz: Häfen/Logistik sowie
Technik/IT/Digitalisierung
g. Dr. Tim Nesemann (47 Jahre), Bremen
Vorsitzender der Vorstands
Finanzholding der Sparkasse in Bremen
sowie Vorsitzender des Vorstands Die
Sparkasse Bremen AG
Kompetenz: Management/Personal,
Rechnungswesen/Controlling/Risikomana
gement sowie
Technik/IT/Digitalisierung
h. Dr. Patrick Wendisch (60 Jahre),
Bremen
Geschäftsführender Gesellschafter
Lampe & Schwartze KG
Kompetenz:
Rechnungswesen/Controlling/Risikomana
gement
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen
zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3. Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes
hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat soll Herr Dr. Klaus Meier als
Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
*II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6*
1. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG*
Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den
Aufsichtsrat als Anteilseignervertreter
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 13, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
vorgeschlagenen Kandidaten bzw. Kandidatin
sind bei den nachfolgend aufgeführten
Gesellschaften Mitglied des gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats.
Melf Grantz (55 Jahre), Bremerhaven
Oberbürgermeister Stadt Bremerhaven
Aufsichtsratsmandate:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen
(seit 01.03.2011)
Martin Günthner (42 Jahre), Bremerhaven
Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
sowie Senator für Justiz und Verfassung
Freie Hansestadt Bremen
Aufsichtsratsmandate:
- BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen
(seit 01.05.2010)
- swb AG, Bremen
Karoline Linnert (59 Jahre), Bremen
Bürgermeisterin und Senatorin für Finanzen
Freie Hansestadt Bremen
Aufsichtsratsmandate:
- BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen
(seit 11.09.2007)
- EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co.
KGaA, Bremen
Dr. Klaus Meier (53 Jahre), Bremen
Geschäftsführender Gesellschafter der wpd
Windmanager GmbH & Co. KG
Aufsichtsratsmandate:
- BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen
(seit 31.05.2012)
- Deutsche Windtechnik AG, Bremen
(Vorsitzender)
- wpd AG, Bremen (Vorsitzender)
Dr. Tim Nesemann (47 Jahre), Bremen
Vorsitzender des Vorstands Finanzholding
der Sparkasse in Bremen sowie von
Die Sparkasse Bremen AG
Aufsichtsratsmandate:
- BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen
(seit 01.04.2011)
- Freie Internationale Sparkasse S.A.,
Luxemburg (Vorsitzender)
- GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und
Bauen, Bremen
Dr. Patrick Wendisch (60 Jahre), Bremen
Geschäftsführender Gesellschafter Lampe &
Schwartze KG
Aufsichtsratsmandate:
- BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen
(seit 05.06.2008)
- OAS Aktiengesellschaft, Bremen
2. *Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex*
Frau Karoline Linnert ist Bürgermeisterin und
Senatorin für Finanzen der Freie Hansestadt
Bremen. Herr Martin Günthner ist Senator für
Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie Senator für
Justiz und Verfassung der Freie Hansestadt
Bremen. Die Freie Hansestadt Bremen hält eine
wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft.
Herr Dr. Tim Nesemann ist Vorsitzender des
Vorstands der Finanzholding der Sparkasse in
Bremen. Die Finanzholding der Sparkasse in
Bremen hält eine wesentliche Beteiligung an
der Gesellschaft.
*III. Hinweis*
An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit der
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, und der
BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen, zwei
Unternehmen, die rechtlich, wirtschaftlich und
organisatorisch eng verbunden sind. Diese
stellen seit 2014 aufgrund geänderter
Rechnungslegungsvorschriften gemeinsam den
Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS auf.
*IV. Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Teilnahmebedingungen*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im
Aktienregister eingetragen und rechtzeitig
angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der
nachfolgenden Adresse bis spätestens zum
Ablauf des *17. Mai 2018 *zugegangen sein:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Aktien werden durch die Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung verfügen. Für die
Teilnahme und die Ausübung der
versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragene Aktienbestand maßgebend.
Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten
Anmeldetages (17. Mai 2018) entsprechen, da
nach der Satzung der Gesellschaft zwischen
dem letzten Anmeldetag und dem Tag der
Hauptversammlung (einschließlich) keine
Umschreibungen im Aktienregister stattfinden
(Umschreibungsstopp bzw. technical record
date). Aufträge zur Umschreibung des
Aktienregisters in der Zeit vom 18. Mai 2018
bis einschließlich 24. Mai 2018 werden
erst mit Gültigkeitsdatum 25. Mai 2018
verarbeitet und berücksichtigt.
2. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen
sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung
von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen
darauf hin, dass auch in diesem Fall eine
ordnungsgemäße Anmeldung durch den
Aktionär oder einen Bevollmächtigten
erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen von dem Textformerfordernis können
für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder diesen nach § 135 Absatz 8 des
Aktiengesetzes gleichgestellte Personen
bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
diesen gleichgestellte Personen oder
Institutionen sich mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter
der für die Anmeldung genannten Adresse oder
Faxnummer oder unter folgender E-Mail-Adresse
übermittelt werden:
BLG-HV2018@computershare.de
Zur Bevollmächtigung können die Formulare
verwendet werden, die den Aktionären zusammen
mit dem Anmeldeformular bzw. nach
ordnungsgemäßer Anmeldung mit der
Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch
das Formular verwendet werden, das alsbald
nach Einberufung der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.blg-logistics.com/ir
im Bereich 'Hauptversammlung' verfügbar sein
wird.
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären
weiter an, sich von einem weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
vertreten zu lassen. Die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten
die Ausführungen des Abschnittes 'Verfahren
für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten' sinngemäß.
4. *Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz
2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des
Aktiengesetzes*
a) *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122
Absatz 2 des Aktiengesetzes*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
ein Beschlussvorschlag beiliegen. Die
Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2
und Abs. 1 Aktiengesetz nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. Für die Berechnung der
Aktienbesitzzeit gilt § 121 Abs. 7
Aktiengesetz entsprechend und § 70
Aktengesetz ist zu beachten.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Versammlung
schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und
der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin
ist Montag, der *23. April 2018*, 24:00 Uhr
(MESZ). Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen sind an den
Vorstand zu richten und an folgende Adresse
zu übermitteln:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
-Vorstand-
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen
Bekannt zu machende Ergänzungen der
Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger
veröffentlicht. Sie werden außerdem auf
der Internetseite
www.blg-logistics.com/ir
im Bereich 'Hauptversammlung' zur Verfügung
gestellt.
b) *Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß
den §§ 126 Absatz 1, 127 des Aktiengesetzes*
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt,
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung oder
Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge
müssen mit einer Begründung versehen sein.
Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu
werden und müssen Namen, ausgeübten Beruf,
Wohnort und etwaige anderweitige
Mitgliedschaften in vergleichbaren Gremien
der vorgeschlagenen Person enthalten.
Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 13, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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