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DGAP-HV: OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: OHB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in 
Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-13 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
OHB SE Bremen ISIN DE0005936124 
WKN 593 612 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie 
zu der am Donnerstag, dem 24. Mai 2018, um 10:00 Uhr, 
im ATLANTIC Hotel Universum, Wiener Straße 4, 
28359 Bremen, stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung *ein. 
 
Tagesordnung 
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
  des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie 
  der Lageberichte für die OHB SE und den Konzern 
  für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des 
  Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und 
  des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
  Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 
  Handelsgesetzbuch* 
 
  Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
  am Sitz der Gesellschaft, 
  Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359 
  Bremen, und im Internet unter 
 
  http://www.ohb.de 
 
  eingesehen werden. Sie werden den Aktionären 
  auf Wunsch auch kostenlos zugesandt. 
 
  Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
  aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 
  2017 sowie den Konzernabschluss zum 31. 
  Dezember 2017 in seiner Sitzung am 20.03.2018 
  gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
  gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer 
  Feststellung des Jahresabschlusses bzw. 
  Billigung des Konzernabschlusses durch die 
  Hauptversammlung bedarf es mithin nicht, 
  weshalb zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
  Beschlussfassung erfolgt. 
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des 
  Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
  Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des 
  Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 
  12.883.039,50 wie folgt zu verwenden: 
 
  Ausschüttung einer         EUR 6.955.040,00 
  Dividende von EUR 0,40 auf 
  jede dividendenberechtigte 
  Stückaktie 
  (17.387.600 Stückaktien) 
  Vortrag auf neue Rechnung  EUR 5.927.999,50 
  Bilanzgewinn               EUR 12.883.039,50 
 
  Bei den angegebenen Beträgen für die 
  Gesamtdividende und für den Vortrag auf neue 
  Rechnung sind die im Zeitpunkt des 
  Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung 
  dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. 
  Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen 
  Aktien (80.496 Stückaktien zum Zeitpunkt der 
  Einberufung der Hauptversammlung) sind 
  gemäß § 71b Aktiengesetz nicht 
  dividendenberechtigt. 
 
  Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von 
  der Gesellschaft im Zeitpunkt der 
  Beschlussfassung der Hauptversammlung über die 
  Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, 
  größer oder kleiner sein als im Zeitpunkt 
  des Gewinnverwendungsvorschlages der 
  Verwaltung, vermindert bzw. erhöht sich der 
  insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende 
  Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die 
  Differenz an Aktien entfällt. Der in den 
  Vortrag auf neue Rechnung einzustellende Betrag 
  verändert sich gegenläufig um den gleichen 
  Betrag. Die auszuschüttende Dividende pro 
  dividendenberechtigter Stückaktie bleibt 
  hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird 
  gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter 
  Beschlussvorschlag unterbreitet werden. 
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
  2017* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu 
  erteilen. 
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der 
  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2017* 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
  Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu 
  erteilen. 
5 *Bestätigungsbeschlussfassung über die 
  Bestellung des Abschlussprüfers und des 
  Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
  2018* 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
  PricewaterhouseCoopers GmbH 
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum 
  Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
  das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
6 *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung 
  zur Erweiterung des Aufsichtsrats* 
 
  Der Aufsichtsrat der OHB SE setzt sich 
  gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung in 
  Verbindung mit Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der 
  Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
  Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
  Gesellschaft (SE), (SE-VO), § 17 
  SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 95 Abs. 1 Satz 
  1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) 
  aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden 
  Mitgliedern zusammen. 
 
  Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft 
  besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er ist 
  nur beschlussfähig, wenn mindestens drei 
  Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen 
  (§§ 95, 108 Abs.2 Satz 3 AktG). Vorstand und 
  Aufsichtsrat sehen die Notwendigkeit einer 
  Erweiterung der Mitgliederzahl des 
  Aufsichtsrates gegeben, um die 
  Beschlussfähigkeit und damit die Wahrnehmung 
  der Kontrollaufgaben des Aufsichtsrates für den 
  Fall der unerwarteten Verhinderung eines 
  Aufsichtsratsmitglieds sicherzustellen. Darüber 
  hinaus dient die beabsichtigte Erweiterung des 
  Gremiums der Verbreiterung des Kompetenzprofils 
  und der Erhöhung der Diversität. Sie soll 
  sowohl der wachsenden Komplexität im operativen 
  Geschäft und der zunehmenden multidimensionalen 
  Strategieentwicklung Rechnung tragen. Der 
  Aufsichtsrat soll daher auf vier von der 
  Hauptversammlung zu wählende Mitglieder 
  erweitert werden. 
 
  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
  wie folgt zu beschließen: 
 
  § 11 Abs. (1) der Satzung wird geändert und wie 
  folgt neu gefasst: 
 
  'Der Aufsichtsrat besteht aus vier 
  Mitgliedern.' 
 
  Der Vorstand wird angewiesen, die 
  Satzungsänderung unmittelbar nach Beendigung 
  der Hauptversammlung am 24. Mai 2018 zur 
  Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 
7 *Ergänzungswahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
  Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene 
  Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier 
  Mitglieder wird wirksam, wenn die 
  Satzungsänderung beschlossen und im 
  Handelsregister eingetragen ist. 
 
  Der Aufsichtsrat der OHB SE setzt sich dann 
  gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung in 
  Verbindung mit Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der 
  Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
  Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
  Gesellschaft (SE), (SE-VO), § 17 
  SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 95 Abs. 1 Satz 
  1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) 
  aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden 
  Mitgliedern zusammen. 
 
  Die Hauptversammlung ist bei der Wahl des 
  Aufsichtsratsmitgliedes an den Wahlvorschlag 
  nicht gebunden. 
 
  Zur Besetzung dieses künftigen weiteren 
  Aufsichtsratspostens soll schon auf dieser 
  Hauptversammlung ein weiteres Mitglied in den 
  Aufsichtsrat gewählt werden. Dessen Amtszeit 
  beginnt allerdings erst, wenn die Erweiterung 
  des Aufsichtsrats wirksam ist. 
 
  Der Aufsichtsrat schlägt vor, aufschiebend 
  bedingt auf das Wirksamwerden der 
  Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 
  6 
 
  Herrn Ingo Kramer, Diplom-Wirtschaftsingenieur 
  und Gesellschafter der Kramer GmbH & Co. KG, 
  Bremerhaven, 
 
  mit Wirkung ab dem Eintritt der Bedingung für 
  die Zeit bis zur Beendigung der 
  Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
  Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den 
  Aufsichtsrat zu wählen. 
 
  *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* 
 
  Nachfolgend ist angegeben, in welchen 
  Unternehmen Herr Ingo Kramer Mitglied eines 
  anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats 
  oder Mitglied eines vergleichbaren in- oder 
  ausländischen Kontrollgremiums ist: 
 
  (1) Lenze SE, Aerzen, Mitglied des 
      Aufsichtsrats 
 
  Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
  Corporate Governance Kodex: 
 
  Es bestehen keine persönlichen oder 
  geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Ingo 
  Kramer und der Gesellschaft, den Organen der 
  Gesellschaft und einem wesentlich an der 
  Gesellschaft beteiligten Aktionär, die einen 
  wesentlichen und nicht nur vorübergehenden 
  Interessenkonflikt begründen können. 
 
  Ausführliche Informationen zum Kandidaten für 
  die Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft 
  (Lebenslauf) finden sich auf der Internetseite 
  der Gesellschaft. Weitere Informationen zu den 
  Aufsichtsräten finden Sie unter 
 
  https://www.ohb.de/de/unternehmen/aufsichtsrat/ 
 
  Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 
  5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
  vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat 
  den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
  Durch seine vorherige Tätigkeit als 
  geschäftsführender Gesellschafter der im 
  Anlagenbau tätigen Firmengruppe J. Heinr. 
  Kramer, Bremerhaven und in Aufsichtsgremien 
  anderer Gesellschaften verfügt Herr Kramer über 
  die notwendige eigene Erfahrung mit und das 
  Gespür für die Spezifika der Führung von 

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April 13, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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