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DGAP-News: OHB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in
Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-13 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
OHB SE Bremen ISIN DE0005936124
WKN 593 612 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie
zu der am Donnerstag, dem 24. Mai 2018, um 10:00 Uhr,
im ATLANTIC Hotel Universum, Wiener Straße 4,
28359 Bremen, stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung *ein.
Tagesordnung
1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie
der Lageberichte für die OHB SE und den Konzern
für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1
Handelsgesetzbuch*
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen
am Sitz der Gesellschaft,
Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359
Bremen, und im Internet unter
http://www.ohb.de
eingesehen werden. Sie werden den Aktionären
auf Wunsch auch kostenlos zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember
2017 sowie den Konzernabschluss zum 31.
Dezember 2017 in seiner Sitzung am 20.03.2018
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer
Feststellung des Jahresabschlusses bzw.
Billigung des Konzernabschlusses durch die
Hauptversammlung bedarf es mithin nicht,
weshalb zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung erfolgt.
2 *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR
12.883.039,50 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 6.955.040,00
Dividende von EUR 0,40 auf
jede dividendenberechtigte
Stückaktie
(17.387.600 Stückaktien)
Vortrag auf neue Rechnung EUR 5.927.999,50
Bilanzgewinn EUR 12.883.039,50
Bei den angegebenen Beträgen für die
Gesamtdividende und für den Vortrag auf neue
Rechnung sind die im Zeitpunkt des
Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung
dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt.
Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen
Aktien (80.496 Stückaktien zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung) sind
gemäß § 71b Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt.
Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von
der Gesellschaft im Zeitpunkt der
Beschlussfassung der Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden,
größer oder kleiner sein als im Zeitpunkt
des Gewinnverwendungsvorschlages der
Verwaltung, vermindert bzw. erhöht sich der
insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende
Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die
Differenz an Aktien entfällt. Der in den
Vortrag auf neue Rechnung einzustellende Betrag
verändert sich gegenläufig um den gleichen
Betrag. Die auszuschüttende Dividende pro
dividendenberechtigter Stückaktie bleibt
hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird
gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter
Beschlussvorschlag unterbreitet werden.
3 *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu
erteilen.
4 *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu
erteilen.
5 *Bestätigungsbeschlussfassung über die
Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
6 *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
zur Erweiterung des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat der OHB SE setzt sich
gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung in
Verbindung mit Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.
Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE), (SE-VO), § 17
SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 95 Abs. 1 Satz
1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)
aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft
besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er ist
nur beschlussfähig, wenn mindestens drei
Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen
(§§ 95, 108 Abs.2 Satz 3 AktG). Vorstand und
Aufsichtsrat sehen die Notwendigkeit einer
Erweiterung der Mitgliederzahl des
Aufsichtsrates gegeben, um die
Beschlussfähigkeit und damit die Wahrnehmung
der Kontrollaufgaben des Aufsichtsrates für den
Fall der unerwarteten Verhinderung eines
Aufsichtsratsmitglieds sicherzustellen. Darüber
hinaus dient die beabsichtigte Erweiterung des
Gremiums der Verbreiterung des Kompetenzprofils
und der Erhöhung der Diversität. Sie soll
sowohl der wachsenden Komplexität im operativen
Geschäft und der zunehmenden multidimensionalen
Strategieentwicklung Rechnung tragen. Der
Aufsichtsrat soll daher auf vier von der
Hauptversammlung zu wählende Mitglieder
erweitert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
wie folgt zu beschließen:
§ 11 Abs. (1) der Satzung wird geändert und wie
folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat besteht aus vier
Mitgliedern.'
Der Vorstand wird angewiesen, die
Satzungsänderung unmittelbar nach Beendigung
der Hauptversammlung am 24. Mai 2018 zur
Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
7 *Ergänzungswahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene
Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier
Mitglieder wird wirksam, wenn die
Satzungsänderung beschlossen und im
Handelsregister eingetragen ist.
Der Aufsichtsrat der OHB SE setzt sich dann
gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung in
Verbindung mit Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.
Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE), (SE-VO), § 17
SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 95 Abs. 1 Satz
1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)
aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl des
Aufsichtsratsmitgliedes an den Wahlvorschlag
nicht gebunden.
Zur Besetzung dieses künftigen weiteren
Aufsichtsratspostens soll schon auf dieser
Hauptversammlung ein weiteres Mitglied in den
Aufsichtsrat gewählt werden. Dessen Amtszeit
beginnt allerdings erst, wenn die Erweiterung
des Aufsichtsrats wirksam ist.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, aufschiebend
bedingt auf das Wirksamwerden der
Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt
6
Herrn Ingo Kramer, Diplom-Wirtschaftsingenieur
und Gesellschafter der Kramer GmbH & Co. KG,
Bremerhaven,
mit Wirkung ab dem Eintritt der Bedingung für
die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:*
Nachfolgend ist angegeben, in welchen
Unternehmen Herr Ingo Kramer Mitglied eines
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats
oder Mitglied eines vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremiums ist:
(1) Lenze SE, Aerzen, Mitglied des
Aufsichtsrats
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex:
Es bestehen keine persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Ingo
Kramer und der Gesellschaft, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär, die einen
wesentlichen und nicht nur vorübergehenden
Interessenkonflikt begründen können.
Ausführliche Informationen zum Kandidaten für
die Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft
(Lebenslauf) finden sich auf der Internetseite
der Gesellschaft. Weitere Informationen zu den
Aufsichtsräten finden Sie unter
https://www.ohb.de/de/unternehmen/aufsichtsrat/
Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat
den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Durch seine vorherige Tätigkeit als
geschäftsführender Gesellschafter der im
Anlagenbau tätigen Firmengruppe J. Heinr.
Kramer, Bremerhaven und in Aufsichtsgremien
anderer Gesellschaften verfügt Herr Kramer über
die notwendige eigene Erfahrung mit und das
Gespür für die Spezifika der Führung von
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 13, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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