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DGAP-News: OHB SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung OHB SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-13 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. OHB SE Bremen ISIN DE0005936124 WKN 593 612 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie zu der am Donnerstag, dem 24. Mai 2018, um 10:00 Uhr, im ATLANTIC Hotel Universum, Wiener Straße 4, 28359 Bremen, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung *ein. Tagesordnung 1 *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie der Lageberichte für die OHB SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch* Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 8, 28359 Bremen, und im Internet unter http://www.ohb.de eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch kostenlos zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 in seiner Sitzung am 20.03.2018 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses bzw. Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung bedarf es mithin nicht, weshalb zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erfolgt. 2 *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 12.883.039,50 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 6.955.040,00 Dividende von EUR 0,40 auf jede dividendenberechtigte Stückaktie (17.387.600 Stückaktien) Vortrag auf neue Rechnung EUR 5.927.999,50 Bilanzgewinn EUR 12.883.039,50 Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für den Vortrag auf neue Rechnung sind die im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (80.496 Stückaktien zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung) sind gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlages der Verwaltung, vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien entfällt. Der in den Vortrag auf neue Rechnung einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. Die auszuschüttende Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag unterbreitet werden. 3 *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. 4 *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 5 *Bestätigungsbeschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 6 *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat der OHB SE setzt sich gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung in Verbindung mit Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), (SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er ist nur beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen (§§ 95, 108 Abs.2 Satz 3 AktG). Vorstand und Aufsichtsrat sehen die Notwendigkeit einer Erweiterung der Mitgliederzahl des Aufsichtsrates gegeben, um die Beschlussfähigkeit und damit die Wahrnehmung der Kontrollaufgaben des Aufsichtsrates für den Fall der unerwarteten Verhinderung eines Aufsichtsratsmitglieds sicherzustellen. Darüber hinaus dient die beabsichtigte Erweiterung des Gremiums der Verbreiterung des Kompetenzprofils und der Erhöhung der Diversität. Sie soll sowohl der wachsenden Komplexität im operativen Geschäft und der zunehmenden multidimensionalen Strategieentwicklung Rechnung tragen. Der Aufsichtsrat soll daher auf vier von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder erweitert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: § 11 Abs. (1) der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: 'Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern.' Der Vorstand wird angewiesen, die Satzungsänderung unmittelbar nach Beendigung der Hauptversammlung am 24. Mai 2018 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 7 *Ergänzungswahl eines Aufsichtsratsmitglieds* Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder wird wirksam, wenn die Satzungsänderung beschlossen und im Handelsregister eingetragen ist. Der Aufsichtsrat der OHB SE setzt sich dann gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung in Verbindung mit Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), (SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) aus vier von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl des Aufsichtsratsmitgliedes an den Wahlvorschlag nicht gebunden. Zur Besetzung dieses künftigen weiteren Aufsichtsratspostens soll schon auf dieser Hauptversammlung ein weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt werden. Dessen Amtszeit beginnt allerdings erst, wenn die Erweiterung des Aufsichtsrats wirksam ist. Der Aufsichtsrat schlägt vor, aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Satzungsänderung gemäß Tagesordnungspunkt 6 Herrn Ingo Kramer, Diplom-Wirtschaftsingenieur und Gesellschafter der Kramer GmbH & Co. KG, Bremerhaven, mit Wirkung ab dem Eintritt der Bedingung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* Nachfolgend ist angegeben, in welchen Unternehmen Herr Ingo Kramer Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums ist: (1) Lenze SE, Aerzen, Mitglied des Aufsichtsrats Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Ingo Kramer und der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können. Ausführliche Informationen zum Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft (Lebenslauf) finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft. Weitere Informationen zu den Aufsichtsräten finden Sie unter https://www.ohb.de/de/unternehmen/aufsichtsrat/ Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Durch seine vorherige Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter der im Anlagenbau tätigen Firmengruppe J. Heinr. Kramer, Bremerhaven und in Aufsichtsgremien anderer Gesellschaften verfügt Herr Kramer über die notwendige eigene Erfahrung mit und das Gespür für die Spezifika der Führung von
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April 13, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)