Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
162 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: MyHammer Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-04-13 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
MyHammer Holding AG Berlin WKN: A11QWW 
ISIN: DE000A11QWW6 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit 
zur ordentlichen Hauptversammlung der MyHammer Holding 
AG am Mittwoch, den 23. Mai 2018, um 11:00 Uhr 
(Einlass: ab 10:30 Uhr), in das Palisa.de GmbH Tagungs- 
und Veranstaltungszentrum, Palisadenstr. 48, 10243 
Berlin, ein. 
 
Tagesordnung 
 
*Tagesordnungspunkt 1* 
 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
zusammengefassten Lageberichts für die MyHammer Holding 
AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017, des 
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. 
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch und des 
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist 
damit gem. § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) 
festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher 
nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten 
Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 
Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, einer 
Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht. 
 
*Tagesordnungspunkt 2* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
erteilen. 
 
*Tagesordnungspunkt 3* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
zu erteilen. 
 
*Tagesordnungspunkt 4* 
 
*Wahl des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart 
(Zweigniederlassung Berlin) zum Abschlussprüfer und 
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu 
wählen. Die Wahl schließt die etwaige prüferische 
Durchsicht eines verkürzten Abschlusses und eines 
Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2018 durch den 
Abschlussprüfer gemäß § 115 Abs. 5 Satz 1 WpHG 
ein. 
 
Ende der Tagesordnung 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden 
und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung bedarf 
der Textform und muss in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist 
durch eine in Textform in deutscher oder englischer 
Sprache durch das depotführende Institut erstellte 
Bescheinigung des Anteilsbesitzes nachzuweisen. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, 
also auf Mittwoch, den 02. Mai 2018, 00:00 Uhr 
(Nachweisstichtag), und muss der Gesellschaft ebenso 
wie die Anmeldung zur Hauptversammlung bis spätestens 
Mittwoch, den 16. Mai 2018, 24:00 Uhr, unter folgender 
Adresse zugehen: 
 
MyHammer Holding AG 
c/o AAA HV Management GmbH 
Ettore-Bugatti-Str. 31 
51149 Köln 
Telefax: +49 (0)2203 20229-11 
E-Mail: myhammer2018@aaa-hv.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am 
Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben daher keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den 
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind daher 
nicht als Aktionär teilnahme- und stimmberechtigt, sie 
können sich aber ggf. vom Veräußerer 
bevollmächtigen lassen. 
 
Nach dem fristgerechten Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst 
frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Klargestellt 
sei, dass die Eintrittskarten nicht Voraussetzung für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung sind, sondern der 
Erleichterung der technischen Abwicklung dienen. 
 
*Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch 
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung einer 
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der 
Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung 
kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft 
in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. Auch im Fall einer 
Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung 
und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Hinweisen in dem Abschnitt 
'*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'* 
erforderlich. 
 
*Bevollmächtigung von Dritten, die nicht dem 
Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegen* 
 
Für Vollmachten, die nicht Kreditinstituten bzw. diesen 
gem. § 135 Absatz 8 oder gem. § 135 Absatz 10 i.V.m. § 
125 Absatz 5 AktG insoweit gleichgestellten Personen 
oder Vereinigungen (insbesondere 
Aktionärsvereinigungen) erteilt werden, bestimmt § 15 
Absatz 1 der Satzung: 'Die Vollmacht kann jedenfalls 
schriftlich oder per Telefax erteilt werden, etwaige 
andere im Gesetz geregelte Formen für die Erteilung der 
Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft werden 
durch die Satzung nicht eingeschränkt.' Die Erteilung 
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können nach 
§ 134 Absatz 3 AktG daher in Textform erfolgen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, zur 
Erteilung der Vollmacht das Formular auf der Rückseite 
der Eintrittskarte zu verwenden, die sie nach der 
Anmeldung erhalten, oder das auf der Internetseite 
 
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung 
 
zur Verfügung gestellte Formular zu benutzen. Eine 
Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft 
zur Verfügung gestellten Formulare besteht nicht. 
Möglich ist daher auch, dass Aktionäre eine Vollmacht 
anderweitig ausstellen, solange die erforderliche Form 
gewahrt bleibt. 
 
Die Vollmacht und ihr Widerruf sind entweder an die 
Gesellschaft zu übermitteln oder gegenüber dem 
Bevollmächtigten zu erklären. Wird die Vollmacht 
gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt bzw. widerrufen, 
so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung bzw. 
des Widerrufs gegenüber der Gesellschaft in Textform. 
Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber 
der Gesellschaft, ihres Widerrufs und die 
Übermittlung des Nachweises einer erklärten 
Vollmacht beziehungsweise deren Widerrufs steht die 
nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: 
 
MyHammer Holding AG 
c/o AAA HV Management GmbH 
Ettore-Bugatti-Str. 31 
51149 Köln 
Telefax: +49 (0)2203 20229-11 
E-Mail: myhammer2018@aaa-hv.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der 
Bevollmächtigung auch an der Ein- und Ausgangskontrolle 
zur Hauptversammlung erbracht werden. Gleiches gilt für 
den Widerruf der Vollmacht. 
 
*Bevollmächtigung von Kreditinstituten bzw. diesen 
insoweit gleichgestellten Personen oder Vereinigungen 
(insbesondere Aktionärsvereinigungen)* 
 
Werden Kreditinstitute bzw. diesen gem. § 135 Absatz 8 
oder gem. § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG 
insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen 
(insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, 
haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 
135 AktG). Deshalb können Kreditinstitute sowie 
sonstige diesen gem. § 135 AktG gleichgestellte 
Personen oder Vereinigungen für ihre Bevollmächtigung 
Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.