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DGAP-HV: MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: MyHammer Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-04-13 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
MyHammer Holding AG Berlin WKN: A11QWW 
ISIN: DE000A11QWW6 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit 
zur ordentlichen Hauptversammlung der MyHammer Holding 
AG am Mittwoch, den 23. Mai 2018, um 11:00 Uhr 
(Einlass: ab 10:30 Uhr), in das Palisa.de GmbH Tagungs- 
und Veranstaltungszentrum, Palisadenstr. 48, 10243 
Berlin, ein. 
 
Tagesordnung 
 
*Tagesordnungspunkt 1* 
 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
zusammengefassten Lageberichts für die MyHammer Holding 
AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017, des 
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. 
§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch und des 
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist 
damit gem. § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) 
festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher 
nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten 
Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 
Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, einer 
Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht. 
 
*Tagesordnungspunkt 2* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
erteilen. 
 
*Tagesordnungspunkt 3* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
zu erteilen. 
 
*Tagesordnungspunkt 4* 
 
*Wahl des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart 
(Zweigniederlassung Berlin) zum Abschlussprüfer und 
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu 
wählen. Die Wahl schließt die etwaige prüferische 
Durchsicht eines verkürzten Abschlusses und eines 
Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2018 durch den 
Abschlussprüfer gemäß § 115 Abs. 5 Satz 1 WpHG 
ein. 
 
Ende der Tagesordnung 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden 
und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung bedarf 
der Textform und muss in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist 
durch eine in Textform in deutscher oder englischer 
Sprache durch das depotführende Institut erstellte 
Bescheinigung des Anteilsbesitzes nachzuweisen. Der 
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, 
also auf Mittwoch, den 02. Mai 2018, 00:00 Uhr 
(Nachweisstichtag), und muss der Gesellschaft ebenso 
wie die Anmeldung zur Hauptversammlung bis spätestens 
Mittwoch, den 16. Mai 2018, 24:00 Uhr, unter folgender 
Adresse zugehen: 
 
MyHammer Holding AG 
c/o AAA HV Management GmbH 
Ettore-Bugatti-Str. 31 
51149 Köln 
Telefax: +49 (0)2203 20229-11 
E-Mail: myhammer2018@aaa-hv.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der 
Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am 
Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben daher keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den 
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind daher 
nicht als Aktionär teilnahme- und stimmberechtigt, sie 
können sich aber ggf. vom Veräußerer 
bevollmächtigen lassen. 
 
Nach dem fristgerechten Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst 
frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Klargestellt 
sei, dass die Eintrittskarten nicht Voraussetzung für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung sind, sondern der 
Erleichterung der technischen Abwicklung dienen. 
 
*Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch 
durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung einer 
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der 
Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung 
kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft 
in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. Auch im Fall einer 
Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung 
und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Hinweisen in dem Abschnitt 
'*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'* 
erforderlich. 
 
*Bevollmächtigung von Dritten, die nicht dem 
Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegen* 
 
Für Vollmachten, die nicht Kreditinstituten bzw. diesen 
gem. § 135 Absatz 8 oder gem. § 135 Absatz 10 i.V.m. § 
125 Absatz 5 AktG insoweit gleichgestellten Personen 
oder Vereinigungen (insbesondere 
Aktionärsvereinigungen) erteilt werden, bestimmt § 15 
Absatz 1 der Satzung: 'Die Vollmacht kann jedenfalls 
schriftlich oder per Telefax erteilt werden, etwaige 
andere im Gesetz geregelte Formen für die Erteilung der 
Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft werden 
durch die Satzung nicht eingeschränkt.' Die Erteilung 
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können nach 
§ 134 Absatz 3 AktG daher in Textform erfolgen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, zur 
Erteilung der Vollmacht das Formular auf der Rückseite 
der Eintrittskarte zu verwenden, die sie nach der 
Anmeldung erhalten, oder das auf der Internetseite 
 
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung 
 
zur Verfügung gestellte Formular zu benutzen. Eine 
Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft 
zur Verfügung gestellten Formulare besteht nicht. 
Möglich ist daher auch, dass Aktionäre eine Vollmacht 
anderweitig ausstellen, solange die erforderliche Form 
gewahrt bleibt. 
 
Die Vollmacht und ihr Widerruf sind entweder an die 
Gesellschaft zu übermitteln oder gegenüber dem 
Bevollmächtigten zu erklären. Wird die Vollmacht 
gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt bzw. widerrufen, 
so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung bzw. 
des Widerrufs gegenüber der Gesellschaft in Textform. 
Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber 
der Gesellschaft, ihres Widerrufs und die 
Übermittlung des Nachweises einer erklärten 
Vollmacht beziehungsweise deren Widerrufs steht die 
nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: 
 
MyHammer Holding AG 
c/o AAA HV Management GmbH 
Ettore-Bugatti-Str. 31 
51149 Köln 
Telefax: +49 (0)2203 20229-11 
E-Mail: myhammer2018@aaa-hv.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der 
Bevollmächtigung auch an der Ein- und Ausgangskontrolle 
zur Hauptversammlung erbracht werden. Gleiches gilt für 
den Widerruf der Vollmacht. 
 
*Bevollmächtigung von Kreditinstituten bzw. diesen 
insoweit gleichgestellten Personen oder Vereinigungen 
(insbesondere Aktionärsvereinigungen)* 
 
Werden Kreditinstitute bzw. diesen gem. § 135 Absatz 8 
oder gem. § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG 
insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen 
(insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, 
haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 
135 AktG). Deshalb können Kreditinstitute sowie 
sonstige diesen gem. § 135 AktG gleichgestellte 
Personen oder Vereinigungen für ihre Bevollmächtigung 
Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: MyHammer Holding AG: Bekanntmachung der -2-

Vollmachterteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, 
insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen. Wir 
empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form 
der Vollmacht mit den Genannten abzustimmen. 
 
*Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der 
MyHammer Holding AG* 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der 
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der 
Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch im 
Fall einer Stimmrechtsvertretung durch den 
Stimmrechtsvertreter sind - wie auch in den übrigen 
vorstehenden Fällen - eine fristgerechte Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen in dem Abschnitt '*Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts*' erforderlich. Soweit der 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen ihm 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den 
einzelnen Gegenständen der Tagesordnung erteilt werden. 
Ohne entsprechende Weisung darf und wird der 
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die 
Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter, 
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Mit 
der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular 
zur Erteilung der Vollmacht und von Weisungen zu den 
Punkten der Tagesordnung. Für die Bevollmächtigung 
unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann - 
abgesehen von der Vollmachterteilung während der 
Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das 
dem in der Hauptversammlung auszuhändigenden 
Stimmkartenbogen beigefügt ist - ausschließlich 
das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder das 
auf der Internetseite 
 
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung 
 
zur Verfügung gestellte Vollmacht- und Weisungsformular 
verwendet werden. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, müssen - 
sofern die Vollmacht nicht während der Hauptversammlung 
erteilt wird - die Vollmacht nebst Weisungen spätestens 
bis Freitag, den 18. Mai 2018, 24:00 Uhr, per Post, per 
Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse 
übermitteln: 
 
MyHammer Holding AG 
c/o AAA HV Management GmbH 
Ettore-Bugatti-Str. 31 
51149 Köln 
Telefax: +49 (0)2203 20229-11 
E-Mail: myhammer2018@aaa-hv.de 
 
Für einen Widerruf der Vollmachterteilung an den 
Stimmrechtsvertreter und für Änderungen von 
erteilten Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu 
den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den 
Fristen entsprechend. 
 
Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter 
Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters an der 
Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter 
teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so 
ist dies bei Erscheinen in der Hauptversammlung unter 
vorherigem oder gleichzeitigen Widerruf der Vollmacht 
möglich. Im Falle einer persönlichen Anmeldung durch 
den Aktionär oder seinen Vertreter an der 
Einlasskontrolle wird der Stimmrechtsvertreter von 
einer ihm erteilten Vollmacht auch ohne formgerechten 
Widerruf seiner Vollmacht keinen Gebrauch machen. 
 
*Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung 
zu verlangen (§ 122 Absatz 2 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000 erreichen, können gem. § 122 Absatz 2 AktG 
schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Die Antragsteller haben 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind 
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
Vorstands über den Antrag halten. Nach § 70 AktG 
bestehen bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die 
hingewiesen wird. Für den Nachweis reicht eine 
entsprechende Bestätigung des depotführenden 
Kreditinstituts aus. 
 
Das Verlangen ist an den Vorstand zu richten. Jedem 
neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der 
Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. 
Letztmöglicher Zugang für ein Verlangen auf Ergänzung 
der Tagesordnung ist damit Sonntag, der 22. April 2018, 
24:00 Uhr. 
 
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung sind an 
folgende Anschrift zu richten: 
 
MyHammer Holding AG, Vorstand, Franklinstr. 28/29, 
10587 Berlin. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht werden - unverzüglich im Bundesanzeiger 
bekanntgemacht und auf der Internetseite 
 
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung 
 
veröffentlicht. 
 
*Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und 
Wahlvorschlägen (§§ 126 Absatz 1; 127 AktG)* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und 
Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur 
Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, 
ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer 
Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen 
Handlung bedarf. Aktionäre können insbesondere Anträge 
zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 
AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
(vgl. § 127 AktG). 
 
Nach § 126 Absatz 1 AktG sind Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung den in § 125 Absatz 1 bis 3 AktG genannten 
Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen 
zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 
Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen 
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
mit Begründung an die in der Einberufung hierfür 
mitgeteilte Adresse übersandt hat. Ein Gegenantrag und 
dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu 
werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gem. § 126 
Absatz 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch 
dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Nach § 127 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs 
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
Abschlussprüfern § 126 AktG sinngemäß. Der 
Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der 
Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht 
zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht die 
Angaben nach § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG und § 125 Abs. 
1 Satz 5 AktG enthält.). 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an 
folgende Anschrift zu richten: 
 
MyHammer Holding AG, Franklinstr. 28/29, 10587 Berlin 
Telefax: +49 (0)30 23322-891 
E-Mail: hv@myhammer-holding.de 
 
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge 
werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser 
Adresse eingegangene Anträge und Wahlvorschläge, d. h. 
solche, die der Gesellschaft bis Dienstag, den 08. Mai 
2018, 24:00 Uhr, zugehen, werden nebst einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung gemäß den 
gesetzlichen Bestimmungen im Internet unter 
 
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung 
 
unverzüglich zugänglich gemacht. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung 
(§ 131 Absatz 1 AktG)* 
 
Jedem Aktionär ist auf mündliches Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen. 
Der Versammlungsleiter ist gem. § 16 Absatz 3 der 
Satzung berechtigt, für das Rede- und Fragerecht 
zusammengenommen einen angemessenen zeitlichen Rahmen 
für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für den 
einzelnen Tagesordnungspunkt und für den einzelnen 
Redner zu setzen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 7.117.391 Stückaktien 
der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung 
dieser Hauptversammlung 7.117.391 Stückaktien 
teilnahme- und stimmberechtigt, jede Aktie gewährt 
jeweils eine Stimme. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft / weitergehende Informationen zu den 
Rechten der Aktionäre* 
 
Alsbald nach der Einberufung werden die Angaben gem. § 
124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft 
 
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung 
 
zugänglich sein. 
 
Dort werden von der Einberufung der Hauptversammlung an 
auch weitergehende Informationen zu den Rechten der 
Aktionäre gem. § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 
und § 131 Absatz 1 AktG zugänglich gemacht. 
 
Die vorstehend unter Tagesordnungspunkt 1 genannten 
Unterlagen liegen von der Einberufung der 
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Franklinstr. 28/29, 10587 Berlin, zur 
Einsichtnahme der Aktionäre aus. Sie werden den 
Aktionären auf Anfrage auch kostenlos übermittelt. Die 
genannten Unterlagen sowie der Geschäftsbericht für das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 13, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Geschäftsjahr 2017 werden zusammen mit dieser 
Tagesordnung auch im Internet unter 
 
www.myhammer-holding.de/hauptversammlung 
 
veröffentlicht. 
 
Berlin, im April 2018 
 
*MyHammer Holding AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-04-13 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: MyHammer Holding AG 
             Franklinstraße 28/29 
             10587 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      hv@myhammer-holding.de 
Internet:    https://www.myhammer-holding.de/deutsch/investor-relations/hauptversammlung/ 
ISIN:        DE000A11QWW6 
WKN:         A11QWW 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
674521 2018-04-13 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 13, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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