DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2018 in Wiesbaden / Germany mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: SGL Carbon SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
29.05.2018 in Wiesbaden / Germany mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2018-04-16 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
SGL CARBON SE Wiesbaden - WKN 723530 -
- ISIN DE0007235301 - - WKN A2G8YM -
- ISIN DE000A2G8YM4 - Die Aktionäre unserer
Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, dem
*29. Mai 2018, *um *10:00 Uhr*
im Kurhaus Wiesbaden, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der SGL Carbon SE und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der
Lageberichte der SGL Carbon SE sowie des
Konzerns jeweils für das Geschäftsjahr 2017,
des Berichts des Aufsichtsrats sowie des
Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB).*
Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1
durch die Hauptversammlung erfolgt nicht. Der
Aufsichtsrat der SGL Carbon SE hat am 13. März
2018 den vom Vorstand vorgelegten
Jahresabschluss der SGL Carbon SE zum 31.
Dezember 2017 gebilligt. Damit ist der
Jahresabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz
(AktG) festgestellt. Auch der Konzernabschluss
wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13.
März 2018 gebilligt. Die vorstehend genannten
Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr
lediglich vorzulegen und dienen der
Unterrichtung.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2017.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2017.*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 sowie des Prüfers für etwaige prüferische
Durchsichten unterjähriger
Finanzinformationen.*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin,
a) zum Abschlussprüfer der SGL Carbon SE und
zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018,
b) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5
und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 zum
Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht, sowie
c) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen
Finanzinformationen (§§ 115 Abs. 7 und
117 Nr. 2 WpHG) für das Geschäftsjahr
2018 sowie für das Geschäftsjahr 2019,
soweit diese unterjährigen
Finanzinformationen vor der ordentlichen
Hauptversammlung 2019 erstellt werden,
zum Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht
zu bestellen.
5. *Änderung von §§ 8 Abs. 1, 12 Abs. 3 und
16 Abs. 1 der Satzung.*
Vor dem Hintergrund der Neuausrichtung der
SGL-Gruppe und der in diesem Rahmen erfolgten
Veräußerung von Geschäftsbereichen in der
jüngeren Vergangenheit sind die Gesellschaft
und Vertreter der Arbeitnehmer übereingekommen,
vorbehaltlich der Zustimmung der
Hauptversammlung die Zahl der
Aufsichtsratsmitglieder unter Beibehaltung der
paritätischen Mitbestimmung von derzeit zwölf
auf künftig acht zu reduzieren. Darüber hinaus
soll die Satzung in einigen Punkten
modernisiert bzw. flexibilisiert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
wie folgt zu beschließen:
5.1 § 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt
neu gefasst:
'(1) Der Aufsichtsrat besteht aus acht
Mitgliedern. Vier Mitglieder werden von
der Hauptversammlung bestellt. Vier von
den Arbeitnehmern zu bestimmende
Mitglieder werden nach dem in der nach
Maßgabe des SE-Beteiligungsgesetzes
(SEBG) geschlossenen Vereinbarung über
die Beteiligung der Arbeitnehmer in der
SGL Carbon SE geregelten
Bestellungsverfahren gewählt.'
5.2 § 12 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt
neu gefasst:
'(3) Jedes Mitglied des
Prüfungsausschusses erhält bei Teilnahme
Euro 3.000,00 pro Ausschuss-Sitzung;
jedes Mitglied eines anderen
permanenten, d.h. nicht nur
projektbezogenen
Aufsichtsratsausschusses erhält bei
Teilnahme Euro 2.000,00 pro
Ausschuss-Sitzung. Der Vorsitzende des
Prüfungsausschusses erhält abweichend
von Satz 1 Euro 6.000,00 pro
Ausschuss-Sitzung; der Vorsitzendes
eines anderen permanenten
Aufsichtsratsausschusses erhält
abweichend von Satz 1 Euro 3.000,00 pro
Ausschuss-Sitzung.'
5.3 § 16 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt
neu gefasst:
'(1) Den Vorsitz in der Hauptversammlung
führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats
oder, im Falle seiner Verhinderung, eine
vom Aufsichtsrat zu wählende Person, die
nicht Mitglied des Aufsichtsrats sein
oder in sonstiger Form der Gesellschaft
angehören muss, es sei denn, sie ist
kraft Gesetzes von der
Versammlungsleitung ausgeschlossen. Für
den Fall, dass weder der
Aufsichtsratsvorsitzende noch eine vom
Aufsichtsrat gewählte Person den Vorsitz
übernehmen, wird der Versammlungsleiter
durch die Hauptversammlung gewählt.'
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.*
Die Hauptversammlung hat drei
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite
zu wählen, da die Amtszeit der
Aufsichtsratsmitglieder Dr. Christine
Bortenlänger, Dr. Daniel Camus und Dr.-Ing.
Hubert Lienhard, die in der Hauptversammlung
2013 bestellt wurden, fristgemäß endet.
Der Aufsichtsrat der SGL Carbon SE setzt sich
derzeit gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.
Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17
SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3
SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Teil III der
Vereinbarung über die Beteiligung der
Arbeitnehmer in der SGL Carbon SE vom 1.
Februar 2018 (Beteiligungsvereinbarung) sowie §
8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus zwölf
(12) Mitgliedern zusammen. Von den zwölf
Mitgliedern werden die sechs (6) Vertreter der
Arbeitnehmerseite direkt vom SE-Betriebsrat
bestellt (Ziff. 16.1, 18.3
Beteiligungsvereinbarung). Die sechs (6)
Vertreter der Anteilseigner werden von der
Hauptversammlung bestellt (Art. 40 Abs. 2
SE-VO).
Im Aufsichtsrat der SGL Carbon SE muss daneben
jedes Geschlecht mit mindestens 30% der Sitze
vertreten sein (§ 17 Abs. 2 SEAG). Diese
Geschlechterquote ist für die Vertreter der
Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite jeweils
getrennt zu erfüllen, außer die
Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite des
Aufsichtsrats stimmen ausnahmsweise vor einer
Wahl einer Gesamterfüllung zu (Ziff. 16.3
Beteiligungsvereinbarung). Vorliegend wurde
einer Gesamterfüllung nicht zugestimmt, so dass
sowohl auf Anteilseigner- wie auch auf
Arbeitnehmerseite von den sechs (6)
Aufsichtsratssitzen einer Seite jeweils
mindestens zwei Mitglieder eines jeden
Geschlechts vertreten sein müssen.
Für die vorliegende Wahl von drei
Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite
bedeutet dies, dass zur Erfüllung der
Geschlechterquote mindestens ein weibliches
Aufsichtsratsmitglied gewählt werden muss.
Des Weiteren soll dem Vorschlag zur
Verkleinerung der Größe des Aufsichtsrats
unter Tagesordnungspunkt 5.1 bei der Wahl der
drei Aufsichtsratsmitglieder Rechnung getragen
werden. Zwei der zu wählenden Mitglieder des
Aufsichtsrats sollen daher für eine Amtszeit
bestellt werden, die mit der Eintragung der
Aufsichtsratsverkleinerung ins Handelsregister
endet. Mit der Eintragung würde sich dann die
Anteilseignerseite im Aufsichtsrat von
gegenwärtig sechs auf vier Mitglieder
reduzieren (analog würde sich auch die
Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat von sechs auf
vier Mitglieder reduzieren). Die beschriebene
Geschlechterquote wäre bei Wahl der vom
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten auch
nach der Verkleinerung des Aufsichtsrats
erfüllt.
Der Aufsichtsrat schlägt daher - gestützt auf
einen entsprechenden Vorschlag seines
Nominierungsausschusses und unter
Berücksichtigung des Kompetenzprofils für den
Aufsichtsrat sowie der Ziele über seine
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der -2-
Zusammensetzung - vor, als Vertreter der
Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
6.1. *Frau Ingeborg Neumann*; Berlin;
Geschäftsführende Gesellschafterin
Peppermint Holding GmbH, Berlin,
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Aufsichtsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2022 beschließt,
längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf
Jahren seit Beginn ihrer Amtszeit, sowie
6.2. *Frau Dr. Christine Bortenlänger*;
Pullach; Geschäftsführender
Vorstand des Deutschen
Aktieninstituts e.V.,
Frankfurt/Main; und
6.3. *Herrn Dr. Daniel Camus*;
Westmount, Kanada; (nicht
geschäftsführendes) Mitglied
Verwaltungsrat (_board of
directors_) Cameco Corporation,
Saskatoon, Kanada sowie Contour
Global plc, London, Vereinigtes
Königreich, und (nicht
geschäftsführendes) Mitglied
Verwaltungsrat (_Conseil
d'administration_) Valéo S.A.
Paris, Frankreich;
diese beiden Kandidaten jeweils für eine
Amtszeit mit Wirkung bis zur Eintragung der
beabsichtigten Satzungsänderung zur
Verkleinerung des Aufsichtsrats auf
insgesamt acht (8) Mitglieder in das
Handelsregister der SGL Carbon SE
gemäß Tagesordnungspunkt 5.1 dieser
Hauptversammlung, längstens jedoch für eine
Amtszeit bis zum Eintritt des zeitlich
ersten der beiden nachfolgenden Umstände:
(i) Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2022 beschließt, oder
(ii) Ablauf von fünf Jahren seit Beginn
ihrer Amtszeit.
Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt
werden.
Weitere ergänzende Angaben zu den unter Ziffern
6.1 - 6.3 vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten finden Sie in diesem
Dokument im Anschluss.
*Ergänzende Angaben zu den unter Punkt 6 der
Tagesordnung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten*
*Frau Ingeborg Neumann*; Berlin; Geschäftsführende
Gesellschafterin Peppermint Holding GmbH, Berlin
_Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:_
- FUCHS PETROLUB SE, Mannheim (börsennotiert)
- BERLINER WASSERBETRIEBE AöR, Berlin
- Scienion AG, Dortmund
Frau Neumann erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5
AktG an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung
und Abschlussprüfung.
*Frau Dr. Christine Bortenlänger*; Pullach;
Geschäftsführender Vorstand des Deutschen
Aktieninstituts e.V., Frankfurt/Main
_Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:_
- Covestro AG, Leverkusen (börsennotiert)
* Covestro Deutschland AG, Leverkusen
(Covestro-Gruppe)
- OSRAM Licht AG, München (börsennotiert)
* OSRAM GmbH, München (OSRAM-Gruppe)
- MTU Aero Engines AG, München (börsennotiert)
- TÜV Süd Aktiengesellschaft, München
*Herr Dr. Daniel Camus*; Westmount, Kanada; (nicht
geschäftsführendes) Mitglied Verwaltungsrat (_board of
directors_) Cameco Corporation sowie Contour Global
plc, (nicht geschäftsführendes) Mitglied Verwaltungsrat
(_Conseil d'administration_) Valéo S.A.
_Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:_
- Cameco Corporation, Saskatoon, Kanada
(börsennotiert)
- Contour Global plc, London, Vereinigtes
Königreich (börsennotiert)
- Valéo S.A., Paris, Frankreich (börsennotiert)
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen
Corporate Governance Kodex (DCGK) wird ergänzend
erklärt:
Frau Dr. Bortenlänger ist Geschäftsführender Vorstand
des Deutschen Aktieninstituts e.V. Das Deutsche
Aktieninstitut e.V. ist ein eingetragener Verein, der
im engen Dialog mit der Politik an der Entwicklung von
Kapitalmärkten und deren Rahmenbedingungen arbeitet und
dabei die Interessen von derzeit rund 200
Aktiengesellschaften unterschiedlicher Branchen, Banken
und Finanzdienstleister, Investoren, Börsen sowie
Anwaltskanzleien, führende Beratungsunternehmen und
andere bedeutende Kapitalmarktakteure vernetzt.
Mitglied des Deutschen Aktieninstituts e. V. sind auch
die SGL Carbon SE sowie die Bayerische Motoren Werke
Aktiengesellschaft (BMW AG), ein wesentlicher Aktionär
der SGL Carbon SE. Zusammen bestreiten die BMW AG und
SGL Carbon SE rund 2,5 % des jährlichen
Beitragsvolumens des Deutschen Aktieninstituts e.V.,
das sind knapp 2 % seines Budgets.
Im Übrigen steht nach Einschätzung des
Aufsichtsrats keiner der vom Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Kandidaten in nach dieser Vorschrift
offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zur SGL Carbon SE oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der SGL Carbon SE oder
einem wesentlich an der SGL Carbon SE beteiligten
Aktionär.
Die Lebensläufe von Frau Neumann, Frau Dr. Bortenlänger
und Herrn Dr. Camus sind nachfolgend beigefügt sowie
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.sglgroup.de
abrufbar (dort unter 'Investor
Relations/Hauptversammlung/2018').
Lebensläufe
*Ingeborg Neumann*
Geschäftsführende Gesellschafterin Peppermint Holding
GmbH, Berlin
*Sonstige Mandate/Tätigkeiten:*
- Bundesverband der Deutschen Industrie
(BDI), Berlin (Vizepräsidentin und
Schatzmeisterin)
- Gesamtverband Textil + Mode, Berlin
(Präsidentin)
*Curriculum Vitae*
Geburtsjahr und -ort: 1957 in Krefeld
Studium/Ausbildung:
Betriebswirtschaftslehre, Münster/München
(Dipl.-Kfm.)
Beruflicher Werdegang:
- Investorin und Fondsmanagerin von zwei
Venture Capital Fonds, Berlin (seit 2000)
- Gründerin und geschäftsführende
Gesellschafterin der Peppermint Holding
GmbH, Berlin (seit 1997)
- Geschäftsführende Gesellschafterin,
Schröder + Partner Management KG, Berlin
(1993-1997)
- Arthur Andersen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München
(1982-1993, Wirtschaftsprüferin, zuletzt
Partner)
*Dr. Christine Bortenlänger*
Geschäftsführender Vorstand Deutsches Aktieninstitut
e.V., Frankfurt/Main
Mitglied im Aufsichtsrat der SGL Carbon SE (seit 2013)
*Curriculum Vitae*
Geburtsjahr und -ort: 1966 in München
Studium/Ausbildung:
Promotion, Betriebswirtschaftslehre,
München
Banklehre, Bayerische Vereinsbank AG,
München
Beruflicher Werdegang:
- Geschäftsführender Vorstand, Deutsches
Aktieninstitut e.V., Frankfurt/Main (seit
9/2012)
- Vorstand der Bayerischen Börse AG und
Geschäftsführerin der
öffentlich-rechtlichen Börse München
(2000-2012)
- Stellvertretende Geschäftsführerin der
öffentlich-rechtlichen Börse München
(1998-2000)
- Senior Consultant im
Finanzdienstleistungsbereich, Dr. Seebauer
& Partner, München (1997-1998)
- Projektleiterin Electronic Commerce,
Bayerische Landesbank, München (1996-1997)
- Projektleiterin, Internationales
Forschungsprojekt der Deutschen
Forschungsgemeinschaft 'Elektronische
Märkte' (1994-1996)
*Dr. Daniel Camus*
(nicht geschäftsführendes) Mitglied Verwaltungsrat
Cameco Corporation sowie Contour Global plc, (nicht
geschäftsführendes) Mitglied Verwaltungsrat Valéo S.A.
Mitglied im Aufsichtsrat der SGL Carbon SE (seit 2008)
*Curriculum Vitae*
Geburtsjahr und -ort: 1952 in Ugny, Frankreich
Studium/Ausbildung:
Promotion Wirtschaftswissenschaften, Paris,
Frankreich
Institut d'Etudes Politiques, Paris,
Frankreich
Master Wirtschaftswissenschaften, Nancy,
Frankreich
Beruflicher Werdegang:
- Aufsichtsratsmitglied (_independent board
member_) verschiedener Unternehmen (s.o.)
- Chief Financial Officer, The Global Fund,
Genf, Schweiz (bis 30.04.2017)
- Mitglied EDF Vorstand, Paris, Frankreich:
* Group Senior Executive Vice President,
International & Strategy
* Group CFO
- Mitglied der Geschäftsleitung und des
Vorstands CFO, Aventis Pharma und Hoechst
Marion Roussel AG, Frankfurt/Main und
Bridgewater, USA
- Mitglied der Geschäftsleitung,
Geschäftsführer und CFO, Roussel Uclaf
S.A., Paris, Frankreich
- Corporate Vice President und General
Manager Industrial Chemicals Division,
Hoechst Canada Inc, Toronto, Kanada
- Finanzvorstand, Hoechst Maroc und
Polymedic, Casablanca, Marokko
- Corporate Development Manager, Hoechst
Canada, Montreal, Kanada
Weitere Angaben und Hinweise
*Unterlagen und Informationen gemäß § 124a AktG*
Folgende Unterlagen sind vom Tage der Einberufung der
Hauptversammlung an im Internet unter
www.sglgroup.de
(dort unter 'Investor Relations/Hauptversammlung/2018')
zugänglich. Die Unterlagen liegen zudem in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Söhnleinstraße
8, 65201 Wiesbaden, zur Einsichtnahme durch die
Aktionäre aus. Sie werden zudem während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen:
* Jahresabschluss SGL Carbon SE,
Konzernabschluss SGL Group, Lageberichte der
SGL Carbon SE sowie der SGL Group, Bericht des
Aufsichtsrats, Bericht zu den Angaben
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April 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der -3-
gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2017 * Ergänzende Angaben (einschließlich Lebensläufe) zu den unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. Unter genannter Internetadresse sind ferner die sonstigen Informationen nach § 124a AktG zugänglich. *Aktien und Stimmrechte* Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tag der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 122.341.478 auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien). Jede Aktie gewährt grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft hält davon 70.501 eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen. *Teilnahme an der Hauptversammlung* Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich - persönlich oder durch Bevollmächtigte - vor der Versammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung (den Tag der Hauptversammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet), das ist der 22. Mai 2018 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. Die Aktionäre müssen zudem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Dazu ist ein in Textform erstellter Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung (den Tag der Hauptversammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet), d.h. bis zum 22. Mai 2018 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), d.h. den 8. Mai 2018 (00:00 Uhr MESZ), beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes sind zu übermitteln an: SGL Carbon SE c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax:+49 - (0)89 - 88 96 906 33 E-Mail: anmeldung@better-orange.de Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt. Diese sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. *Bedeutung des Nachweisstichtags* Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht erbracht hat. Die Gesellschaft kann daher die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts verweigern, wenn der Nachweis nicht oder nicht fristgemäß erbracht wird. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige vorherige Anmeldung der Aktionäre erforderlich (siehe oben unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung'). Eine zuvor erteilte Vollmacht gilt im Falle eines persönlichen Erscheinens des Aktionärs zur Hauptversammlung automatisch als widerrufen. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. Aktionäre, die von der Möglichkeit der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Gebrauch machen wollen, werden insbesondere auf das Folgende hingewiesen: a) Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere der in § 135 Abs. 8 und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG bezeichneten Personen bzw. Institutionen erteilt werden, bedürfen der Textform. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder in Textform gegenüber der Gesellschaft unter nachstehender Adresse, Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse SGL Carbon SE c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: +49 - (0)89 - 88 96 906 33 E-Mail: sglgroup-hv2018@better-orange.de oder in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse (einschließlich der Fax-Nr. und des genannten Weges elektronischer Kommunikation) übermittelt werden. Zudem kann der Nachweis am Tag der Hauptversammlung in Textform an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Zur Erleichterung der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung ein Vollmachtsformular, das für die Bevollmächtigung genutzt werden kann. Sollen ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen, da diese möglicherweise für ihre Bevollmächtigung eine besondere Form der Vollmacht verlangt. Für den Nachweis der Bevollmächtigung durch den Vertreter gilt in diesem Fall § 135 Abs. 5 Satz 4 AktG. b) Wir bieten unseren Aktionären zudem an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sie sich der Stimme. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, können hierzu auch das Vollmachtsformular verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten. Die Vollmacht und die Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in Textform zu erteilen und der Gesellschaft bis spätestens 27. Mai 2018 (24:00 Uhr MESZ) eingehend an die Adresse, Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse unter vorstehendem Buchstaben a) zu übermitteln. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit der Eintrittskarte zugesandt. Aktionären, die die Hauptversammlung vor deren Beendigung verlassen, stehen die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zudem am Tag der Hauptversammlung bis kurz vor Eintritt in die Sachabstimmungen zur weisungsgebundenen Stimmrechtsausübung zur Verfügung. c) Die Gesellschaft bietet auch dieses Jahr für die Erteilung von Vollmachten bzw. für deren Widerruf oder die Änderung von Weisungen unter www.sglgroup.de (unter 'Investor Relations/Hauptversammlung/2018') ein internetbasiertes System an. Für die Nutzung des internetbasierten Systems ist eine individuelle Zugangsnummer (PIN) erforderlich, die die Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der Eintrittskarte erhalten. In diesem internetbasierten System ist die Erteilung von Vollmachten bzw. deren Widerruf oder die Änderung von Weisungen im Unterschied zu den sonstigen Übermittlungswegen bis spätestens zum 28. Mai 2018 (18:00 Uhr MESZ) möglich. Vollmachten, die auf einem anderen Übertragungsweg als diesem internetbasierten System erteilt wurden, können über das internetbasierte System nicht geändert oder widerrufen werden. Weitere Erläuterungen finden die Aktionäre auf der genannten Internetseite. *Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl* Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können ihre Stimmen auch abgeben, ohne an der Hauptversammlung persönlich teilzunehmen (Briefwahl). Zur Stimmabgabe per Briefwahl gelten die gleichen Teilnahmevoraussetzungen wie zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung. Auch in
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April 16, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
diesem Fall ist daher eine rechtzeitige vorherige Anmeldung der Aktionäre erforderlich (siehe oben unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung'). Briefwahlstimmen können der Gesellschaft schriftlich, per Telefax oder elektronisch bis zum 27. Mai 2018 (24:00 Uhr MESZ) unter der Adresse SGL Carbon SE c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Telefax: +49 - (0)89 - 88 96 906 33 E-Mail: sglgroup-hv2018@better-orange.de übermittelt werden. Wir bitten unsere Aktionäre, für die Stimmabgabe per Briefwahl das Formular zu verwenden, welches den Aktionären nach erfolgter Anmeldung mit der Eintrittskarte übersandt wird. Briefwähler können über das Stimmrecht hinausgehende Teilnahmerechte, wie das Stellen von Anträgen, Fragen oder die Abgabe von Erklärungen, nicht ausüben. Einem Gegenantrag, der ausschließlich auf die Ablehnung eines Beschlussvorschlags gerichtet ist, können sich Briefwähler anschließen, indem sie gegen den Verwaltungsvorschlag votieren. Per Briefwahl kann mangels ausdrücklicher Stimmvorgabe nicht über weitergehende Anträge, wie inhaltliche Gegenanträge oder Verfahrensanträge, abgestimmt werden. Aktionäre, die die Ausübung ihrer Teilnahmerechte über den beschriebenen Rahmen hinaus wünschen, müssen selbst zur Versammlung erscheinen oder einen Dritten hierzu bevollmächtigen. Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem sie unter vorstehend genannter Adresse erteilt werden können, widerruflich bzw. abänderbar. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung durch den Aktionär oder einen von ihm Bevollmächtigten, soweit es sich insoweit nicht um den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter handelt, gilt ebenfalls als Widerruf der bereits abgegebenen Briefwahlstimmen. Die Gesellschaft bietet auch für die Übermittlung von Briefwahlstimmen bzw. deren Widerruf oder Änderung unter www.sglgroup.de (unter 'Investor Relations/Hauptversammlung/2018') ein internetbasiertes System an. Für die Nutzung des internetbasierten Systems ist eine individuelle Zugangsnummer (PIN) erforderlich, die die Aktionäre nach erfolgter Anmeldung mit der Eintrittskarte erhalten. In diesem internetbasierten System ist die Übermittlung von Briefwahlstimmen bzw. deren Widerruf oder Änderung im Unterschied zu den sonstigen Übermittlungswegen bis spätestens zum 28. Mai 2018 (18:00 Uhr MESZ) möglich. Briefwahlstimmen, die auf einem anderen Übertragungsweg als dem internetbasierten System übermittelt wurden, können über das internetbasierte System nicht geändert oder widerrufen werden. Weitere Erläuterungen finden die Aktionäre auf der genannten Internetseite. Wenn Briefwahlstimmen und Vollmachten für von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig gegenüber erteilten Vollmachten an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter betrachtet. Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre den Hinweisen auf dem mit der Eintrittskarte übersandten Formular entnehmen. *Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet* Die Aktionäre der Gesellschaft und andere Interessierte können die Rede des Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft in der Hauptversammlung am 29. Mai 2018, vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit, im Internet unter www.sglgroup.de (dort unter 'Investor Relations/Hauptversammlung/2018') verfolgen. *Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge* Aktionäre können Gegenanträge und Wahlvorschläge i.S.d. §§ 126, 127 AktG zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat übermitteln. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 14. Mai 2018 (24:00 Uhr MESZ) ausschließlich unter folgender Adresse, Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse SGL Carbon SE Group Legal Söhnleinstraße 8 65201 Wiesbaden Telefax: +49-(0)611-6029-4234 E-Mail: HV2018@sglgroup.com eingegangen sind und die übrigen Voraussetzungen für eine Zugänglichmachung erfüllen, werden im Internet unter www.sglgroup.de (dort unter 'Investor Relations/Hauptversammlung/2018') veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. *Rechte der Aktionäre: Ergänzungsanträge zur Tagesordnung* Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000,00 (dies entspricht 195.313 Stückaktien der Gesellschaft) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen ist an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft schriftlich unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 28. April 2018 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten: SGL Carbon SE Vorstand Group Legal Söhnleinstraße 8 65201 Wiesbaden *Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht* Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär und jeder Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter www.sglgroup.de (dort unter 'Investor Relations/Hauptversammlung/2018') zugänglich. Wiesbaden, im April 2018 *SGL Carbon SE* _Der Vorstand_ *Wichtige weitere Hinweise:* - Um das Mitführen von Gegenständen, die zur Gefährdung oder Störung der Hauptversammlung geeignet sind, zu vermeiden, werden Sie durch eine Sicherheitsschleuse geführt. Gegebenenfalls werden Gegenstände bis zum Verlassen der Veranstaltung für Sie aufbewahrt. Diese Maßnahmen tragen zu einem reibungslosen und sicheren Ablauf der Hauptversammlung bei, können jedoch unter Umständen zu Wartezeiten beim Einlass führen. Bitte finden Sie sich deshalb rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung ein. - Leider können wir für die Teilnehmer der Hauptversammlung in diesem Jahr nur Parkplätze im Parkhaus 'Kurhaus' reservieren, so dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze gegenüber den Vorjahren reduziert ist. Bitte berücksichtigen Sie, dass damit unter Umständen kein Parkplatz für jeden Teilnehmer gewährleistet ist und Sie ggf. auf öffentlichen Parkraum ausweichen müssen. - INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist daher die SGL Carbon SE, Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden, die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist - ab dem 25. Mai 2018 - Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht. Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse HV2018@sglgroup.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: SGL Carbon SE Group Legal Söhnleinstraße 8 65201 Wiesbaden Telefax: +49-(0)611-6029-4234 Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: SGL Carbon SE Datenschutzbeauftragter Werner-von-Siemens-Straße 18 86405 Meitingen Telefon: +49-(0)8271-83 1243
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