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Dow Jones News
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Bestandsaufnahme bei insolventen P&R -2-

DJ Bestandsaufnahme bei insolventen P&R Gesellschaften macht Fortschritte - Weltweite Vermietung wird fortgesetzt

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2018-04-17 / 13:29 
 
*Pressemitteilung* 
 
*Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé* 
*Vorläufiger Insolvenzverwalter der* *P&R Container Vertriebs- und* 
*Verwaltungs-GmbH, Grünwald, und der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und 
Verwaltungs-GmbH, Grünwald* 
 
*Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke* 
*Vorläufiger Insolvenzverwalter der P&R Container Leasing GmbH, Grünwald* 
 
*Bestandsaufnahme macht Fortschritte - Weltweite Vermietung wird 
fortgesetzt* 
 
*- Vorläufige Gläubigerausschüsse für insolvente P&R 
Container-Verwaltungsgesellschaften bestellt* 
 
*- Vorläufige Insolvenzverwalter einstimmig bestätigt* 
 
*- Antworten auf häufig gestellte Anlegerfragen* 
 
*München, 17. April 2018. *Die vorläufigen Gläubigerausschüsse der 
insolventen P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R 
Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie P&R Container 
Leasing GmbH sind bestellt worden. In ihrer ersten Sitzung bestätigten sie 
einstimmig die bereits am 19. März 2018 vom Amtsgericht München eingesetzten 
vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé für die 
P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P&R 
Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und Rechtsanwalt Dr. jur. 
Philip Heinke, ebenfalls von der Kanzlei JAFF?? Rechtsanwälte 
Insolvenzverwalter, für die P&R Container Leasing GmbH. 
 
Die vorläufigen Gläubigerausschüsse begleiten die drei Insolvenzverfahren 
und werden entsprechend in die Entscheidungsfindung einbezogen. Den 
vorläufigen Gläubigerausschüssen gehören Vertreter der verschiedenen 
Gläubigergruppen an. Damit wird gewährleistet, dass die Interessen aller 
beteiligten Gläubiger adäquat vertreten sind. Zu den wichtigsten Aufgaben 
eines vorläufigen Gläubigerausschusses gehört es, den vorläufigen 
Insolvenzverwalter zu unterstützen. Gleichzeitig obliegen ihm auch 
Kontrollrechte und -pflichten. 
 
*Die vorläufigen Insolvenzverwaltungen vertreten die Interessen der Anleger 
und Gläubiger insgesamt* 
 
Vordringlichste Aufgabe der vorläufigen Insolvenzverwalter ist es, das 
vorhandene Vermögen im Interesse aller Anleger und Gläubiger zu sichern und 
zu erhalten. Deshalb wurde bereits unmittelbar nach den Insolvenzanträgen 
mit der Bestandsaufnahme und Analyse der vorhandenen Aktiva und Passiva 
begonnen. Derzeit ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
PricewaterhouseCoopers zusammen mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung 
dabei, die vorhandenen Informationen und Zahlen aufzubereiten und zu 
analysieren. Dazu erfolgt ein intensiver Datenaustausch und -abgleich mit 
der in der Schweiz ansässigen P&R Gruppen-Gesellschaft, die die weltweite 
Vermarktung der Container für die insolventen Gesellschaften organisiert 
hat. 
 
"Alle Beteiligten kooperieren, aber es hat sich gezeigt, dass viele aus 
Sicht der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die deutschen Gesellschaften 
wichtigen Daten in den Systemen in der benötigten Form nicht vorhanden sind. 
Sie müssen teilweise in aufwändiger Kleinarbeit ermittelt werden, weil die 
Datensysteme in Deutschland und der Schweiz vollständig voneinander getrennt 
sind. Es handelt sich um ein enormes Datenvolumen, das nur mit 
Hochleistungsrechnern verarbeitet werden kann", so die Feststellung der 
vorläufigen Insolvenzverwalter. 
 
Daher werde die Bestandaufnahme und Analyse der Zahlen angesichts der 
großen Zahl an Containern und der rechtlichen Komplexität der 
bestehenden Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen 
Gesellschaften noch einige Zeit in Anspruch nehmen. 
 
Erste Priorität für die vorläufige Insolvenzverwaltung neben der 
Bestandsaufnahme ist es, die Mittelzuflüsse aus der fortlaufenden Vermietung 
der Containerflotte für die Anleger und Gläubiger der insolventen deutschen 
Gesellschaften zu sichern. Um Einnahmen zu erzielen, muss der Betrieb der 
Schweizer Gesellschaft weltweit und störungsfrei fortgeführt werden. Jede 
Störung des dortigen Geschäftsbetriebs kann schwerwiegende Folgen für die 
Gläubiger haben, denn nur wenn die Container weiterhin vermietet bleiben, 
können die entsprechenden Erträge gesichert und realisiert werden. 
 
*Risiko der persönlichen Haftung für Anleger bei ungestörter Fortführung der 
Vermietung nur theoretisch * 
 
"Wir tun dies im Interesse aller Gläubiger und Anleger, auch um etwaige 
Schäden für sie zu minimieren und eine theoretisch mögliche persönliche 
Haftung? der Anleger zu vermeiden. Wenn die Container störungsfrei 
weitervermietet und damit auch versichert bleiben, ist das Risiko der 
Anleger für Standgebühren oder durch die Container verursachte Schäden 
herangezogen zu werden, gering", macht Dr. Philip Heinke deutlich. 
"Nachschusspflichten gibt es für die von der Insolvenz der drei P&R 
Container-Verwaltungsgesellschaften betroffenen Anleger in diesem Fall aller 
Voraussicht nach nicht. " 
 
Nach ersten Erkenntnissen hat der Großteil der Anleger über mehrere 
Jahre - teilweise über Jahrzehnte - immer wieder bei den P&R Gesellschaften 
investiert, mitunter bereits in der dritten Generation. Mehr als 54,5 
Prozent der insgesamt 51.000 Anleger sind heute über 60 Jahre alt, mehr als 
ein Drittel über 70 Jahre. Die meisten Kunden haben Verträge mit mehreren 
P&R-Gesellschaften abgeschlossen. 
 
Die vorläufigen Insolvenzverwalter bitten betroffene Anleger darum, weiter 
Ruhe zu bewahren und sich von anderweitigen Verlautbarungen 
außenstehender Dritter, die oft nur ihr eigenes geschäftliches 
Interesse im Auge haben, nicht verunsichern zu lassen. 
 
*Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger im Insolvenzverfahren auch ohne 
Eigentumszertifikat möglich * 
 
Eine der häufigsten, von Anlegern der drei insolventen P&R 
Container-Verwaltungsgesellschaften gestellten Fragen bezieht sich auf die 
Bedeutung von Eigentumszertifikaten bei der Anmeldung von Forderungen im 
Insolvenzverfahren. Dazu stellen die vorläufigen Insolvenzverwalter klar: 
Auch wenn Anlegern kein Zertifikat vorliegt, können sie etwaige Ansprüche im 
Insolvenzverfahren geltend machen. Aus insolvenzrechtlichen Gründen ist eine 
Erstellung und Übersendung solcher Zertifikate ohnehin nicht mehr 
möglich. Zertifikate wurden in der Vergangenheit nur nach Anforderung 
ausgestellt. 
 
Über 90 Prozent der Anleger haben kein Zertifikat angefordert, diesen 
Verträgen wurden bei den drei insolventen Gesellschaften auch keine 
individuellen Containernummern zugeordnet, so dass solche auch nicht 
mitgeteilt werden können. Auch lassen sich damit Mieteinnahmen in den 
allermeisten Fällen den Anlegern nicht konkret zuordnen. "Dies ändert aber 
nichts daran, dass die im Insolvenzverfahren erzielten Erlöse allen 
Gläubigern, mithin also insbesondere den Anlegern zu Gute kommen werden. Wir 
werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf die Anleger zukommen, und 
ihnen mitteilen, welche Ansprüche aus unserer Sicht angemeldet werden können 
und berechtigt sind," betont Dr. Michael Jaffé. 
 
Eine Einzelverwertung der Container am Markt durch die Anleger macht 
wirtschaftlich keinen Sinn und ist faktisch gar nicht möglich. "Container, 
die vermietet und auf der ganzen Welt im Einsatz sind, können aus 
rechtlichen, tatsächlichen und auch aus Kostengründen von den Anlegern nicht 
einfach abgeholt werden. Jeder Versuch in diese Richtung würde erheblichen 
Schaden anrichten, der bis zum Totalverlust für den einzelnen Anleger gehen 
kann, und damit den Interessen der Anleger zuwiderlaufen. Wir werden im 
Rahmen der Fortführung alles tun, was möglich ist, um solche Schäden zu 
vermeiden. Unser Ziel ist es, die berechtigen Ansprüche der Anleger nach den 
gesetzlichen Vorgaben bestmöglich zu befriedigen", macht Dr. Michael Jaffé 
deutlich. 
 
Es könne jedoch erst nach Abschluss der Bestandaufnahme entschieden werden, 
welche Verwertungsmöglichkeiten im Interesse der Anleger und Gläubiger ein 
bestmögliches Ergebnis für die Anleger und Gläubiger der 
Verwaltungsgesellschaften erbringen. 
 
"Erst wenn wir Transparenz haben, können wir ein Verwertungskonzept 
erarbeiten. Schon jetzt ist klar, dass in den vorhandenen Containern 
erhebliche Werte verkörpert sind, die im Interesse der Anleger gesichert 
werden müssen. Zugleich zeigen die ersten Zahlen, dass trotz fallender 
Weltmarktpreise in den Jahren 2012 bis 2016, vor allem in den Jahren 2016 
und 2017 Container veräußert wurden, um die Mieten zu zahlen und 
Rückkäufe zu tätigen, mithin die hohen Rückzahlungen in diesen Jahren an die 
Anleger darzustellen. Auch in Folge dieser Entwicklung decken die heutigen 
Mieteinnahmen aus der Containerflotte die Verpflichtungen gegenüber den 
Anlegern nicht mehr, was zur Insolvenz führte. Die Einzelheiten dazu müssen 
noch aufgearbeitet werden. Es lässt sich daher derzeit nicht 
abschließend sagen, wann und in welcher Höhe Rückflüsse an die Anleger 
erfolgen werden. Fest steht aber auch, dass ein Notverkauf der Container - 
wenn ein solcher überhaupt möglich wäre - erhebliche Werte vernichten 
würde.", so Dr. Michael Jaffé. 
 
*Forderungsanmeldung jetzt noch nicht möglich - erst nach Eröffnung des 
Insolvenzverfahrens* 
 
Für die Anmeldung ihrer Ansprüche gegenüber den Gesellschaften im 
Insolvenzverfahren haben Gläubiger/Anleger noch genügend Zeit. Erst wenn das 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2018 07:28 ET (11:28 GMT)

Amtsgericht München die Insolvenzverfahren formell eröffnet hat, können 
Insolvenzforderungen angemeldet werden. Vor Eröffnung des 
Insolvenzverfahrens ist dies rechtlich nicht möglich. Das Amtsgericht 
München wird nach endgültiger Verfahrenseröffnung auch eine Frist zur 
Anmeldung der Ansprüche setzen, die üblicherweise mehrere Monate beträgt, so 
dass keine Eile geboten ist. Forderungen, die vor Verfahrenseröffnung 
angemeldet werden, werden nicht berücksichtigt. 
 
Anleger werden gebeten, nach Möglichkeit auch ein Schreiben der 
Insolvenzverwaltung abzuwarten, mit dem ihnen wichtige Informationen und 
Hilfestellungen zum Ausfüllen der notwendigen Formulare übermittelt werden. 
 
Aktuelle Informationen zum Verfahrensstand und laufend aktualisierte 
Antworten auf häufig gestellte Fragen können Anleger auf der eigens dafür 
eingerichteten Internetseite www.frachtcontainer-inso.de [1] finden. 
 
Die von der Insolvenz betroffenen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften 
haben in der Vergangenheit neue und gebrauchte Frachtcontainer zur privaten 
Anlage angeboten. Diese wurden von Anlegern gekauft und für eine gewisse 
Anlagezeit (drei bzw. fünf Jahre) vermietet. Im Gegenzug erhielten die 
Anleger während der Laufzeit Mietzahlungen. Zudem wurde ihnen in Aussicht 
gestellt, dass die Container-Verwaltungsgesellschaften die Container am Ende 
der Vertragslaufzeit wieder zurückerwerben. Die gesamte Containerflotte 
wurde auf dem Weltmarkt an Leasinggesellschaften und die Transportindustrie 
vermietet. Als Marktführer in ihrem Segment betreuten die drei P&R 
Gesellschaften zuletzt rund 51.000 Anleger. 
 
*Weitere Informationen* 
 
*Dr. Michael Jaffé* zählt zu den erfahrensten und renommiertesten 
Insolvenzverwaltern Deutschlands. Er wird seit über zwei Jahrzehnten 
regelmäßig von den Gerichten in schwierigen und großen 
Insolvenzfällen bestellt, in denen es darum geht, das Vermögen für die 
Gläubiger zu sichern und bestmöglich zu verwerten. Zu den national und 
international bekanntesten Insolvenzverfahren von Dr. Jaffé zählen der 
Medienkonzern KirchMedia des verstorbenen Dr. Leo Kirch, der vormals 
weltweit tätige Speicherchip-Hersteller Qimonda sowie die deutschen 
Tochtergesellschaften der Petroplus-Gruppe, des ehedem größten 
unabhängigen Raffineriebetreibers in Europa, deren Anteile ebenfalls von 
einer Gesellschaft in der Schweiz gehalten wurden. In dem Insolvenzverfahren 
über das Vermögen der Petroplus Raffinerie Ingolstadt GmbH konnte er vor 
kurzem den Gläubigern mitteilen, dass ihre Forderungen in voller Höhe 
befriedigt werden können. Darüber hinaus gelang es ihm unter anderen die 
Sanierung des Wohnwagen-Produzenten Knaus Tabbert, der Grob Aerospace sowie 
der Cinterion Wireless Modules Holding GmbH erfolgreich abzuschließen. 
 
Als Insolvenzverwalter der Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft, einer 
Holdinggesellschaft für Beteiligungen der Stadt Gera, die mit der 
Daseinsvorsorge für rund 200.000 Menschen befasst waren, konnte er die 
Betriebe nach dem Insolvenzantrag schnell stabilisieren und in der Folge 
ohne Einschränkungen fortführen. Zwischenzeitlich wurde für alle 
Beteiligungen eine dauerhafte Fortführungslösung realisiert. Als 
Insolvenzverwalter der insolventen Fondsgesellschaft NARAT GmbH & Co. KG 
veräußerte Dr. jur. Michael Jaffé eines der größten 
Gewerbeimmobilien-Portfolios in Nordrhein-Westfalen. Derzeit ist er darüber 
hinaus als Insolvenzverwalter für die ProHealth AG, die Phoenix Solar AG und 
die Dero Bank AG bestellt. 
 
*Dr. Philip Heinke* ist seit vierzehn Jahren Rechtsanwalt in der Kanzlei 
JAFF?? und wird seit zehn Jahren überregional als Insolvenzverwalter 
bestellt. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen in grenzüberschreitenden 
Insolvenzverfahren ebenso wie in Kapitalanlageverfahren. 
 
Die Kanzlei *JAFF?? Rechtsanwälte Insolvenzverwalter* ist seit mehr als zwei 
Jahrzehnten eine der führenden Kanzleien in den Bereichen 
Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht, insbesondere in 
komplexen und grenzüberschreitenden Verfahren. Die Anwälte der Kanzlei 
verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck 
unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck 
und Erfolg dafür ein, dass das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird, 
Arbeitsplätze erhalten und zugleich die Gläubiger bestmöglich befriedigt 
werden, und zwar sowohl innerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens als 
auch im Rahmen von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren. Die Anwälte 
der Kanzlei werden regelmäßig in schwierigen Verfahren als 
Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt; ihre Erfahrungen und ihre 
Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren. 
 
*Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:* 
 
Medienkontakt für die vorläufigen Insolvenzverwalter: 
Sebastian Brunner 
Tel.: +49175/5604673 
 
E-Mail: sebastian.brunner@brunner-communications.de 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: Sebastian Brunner Communications 
Schlagwort(e): Finanzen 
 
2018-04-17 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
675327 2018-04-17 
 
 
1: http://public-cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=d2018e3918b85c7def91f4934ed2ede2&application_id=675327&site_id=vwd&application_name=news 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 17, 2018 07:28 ET (11:28 GMT)

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