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DGAP-HV: TLG IMMOBILIEN AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
TLG IMMOBILIEN AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
25.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-04-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
TLG IMMOBILIEN AG Berlin ISIN DE000A12B8Z4 
WKN A12B8Z Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
2018 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit 
zu der am *Freitag, den 25. Mai 2018* 
um 10:00 Uhr (MESZ) im Konferenzzentrum im Ludwig 
Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin 
stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung 2018* 
eingeladen. 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der 
   Lageberichte für die Gesellschaft und den 
   Konzern einschließlich des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den 
   Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 
   des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 
   2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt, der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht 
   vorgesehen und auch nicht notwendig. Die 
   genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom 
   Vorstand bzw. - im Falle des Berichts des 
   Aufsichtsrates - vom Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrates zu erläutern. Im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts haben die Aktionäre die 
   Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen zu stellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017 der TLG 
   IMMOBILIEN AG* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 
   2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   85.317.932,23 wie folgt zu verwenden: 
 
   Verteilung an die 
   Aktionäre: 
   Ausschüttung einer         EUR 83.955.394,14 
   Dividende von EUR 0,82 je 
   Inhaberaktie mit der 
   Wertpapierkennnummer ISIN 
   DE000A12B8Z4, die für das 
   Geschäftsjahr 2017 
   dividendenberechtigt ist; 
   bei 102.384.627 
   Inhaberaktien sind das 
   Gewinnvortrag              EUR 1.362.538,09 
   Bilanzgewinn               EUR 85.317.932,23 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die 
   Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden 
   die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Einladung vorhandenen dividendenberechtigten 
   Stückaktien zugrunde gelegt. Sollte sich die 
   Anzahl der für das Geschäftsjahr 2017 
   dividendenberechtigten Stückaktien mit der ISIN 
   DE000A12B8Z4 bis zum Tag der Hauptversammlung 
   aufgrund von Abfindungsverlangen von 
   außenstehenden Aktionären der WCM 
   Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
   unter dem zwischen der TLG IMMOBILIEN AG und der 
   WCM Beteiligungs- und 
   Grundbesitz-Aktiengesellschaft bestehenden 
   Beherrschungsvertrag und entsprechenden Ausgaben 
   von neuen Aktien der TLG IMMOBILIEN AG aus dem 
   Bedingten Kapital 2017/III (§ 7a der Satzung der 
   TLG IMMOBILIEN AG) erhöhen, wird der 
   Hauptversammlung ein an diese Erhöhung 
   angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet 
   werden. Der Dividendenbetrag je 
   dividendenberechtigter Stückaktie von EUR 0,82 
   bleibt dabei unverändert. Sofern sich die Anzahl 
   der dividendenberechtigten Stückaktien und damit 
   die Gesamtsumme der ausgeschütteten Dividende um 
   EUR 0,82 je ausgegebener neuer Aktie erhöht, 
   vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
   eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b 
   Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. In 
   diesem Falle wird der Hauptversammlung bei 
   unveränderter Ausschüttung von EUR 0,82 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
   Die Dividende wird in vollem Umfang aus dem 
   steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG 
   (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) 
   geleistet. Daher wird sie ohne Abzug von 
   Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag 
   ausgezahlt und führt nicht zu steuerpflichtigen 
   Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 
   1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Eine Steuererstattungs- 
   oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der 
   Dividende nicht verbunden. 
 
   Bei entsprechender Beschlussfassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende gemäß § 58 
   Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, d. h. am 30. Mai 2018, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstandes für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrates für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung 
   Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018; 
   b) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 5 
      und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste 
      Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 zum 
      Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht; sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 WpHG) 
      für das erste und/oder dritte Quartal des 
      Geschäftsjahres 2018 und/oder für das 
      erste Quartal des Geschäftsjahres 2019 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 
   Absatz 1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes und § 
   11.1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, 
   die von den Anteilseignern zu wählen sind. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Frau Elisabeth Talma Stheeman und Herr Frank D. 
   Masuhr haben mit Wirkung zum 29. Januar 2018 
   bzw. zum 31. Januar 2018 ihr Aufsichtsratsmandat 
   jeweils niedergelegt. Die Niederlegung erfolgte, 
   um im Hinblick auf Ziffer 5.4.2 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex den Änderungen 
   in der Aktionärsstruktur der Gesellschaft durch 
   eine teilweise Neuwahl des Aufsichtsrats 
   Rechnung zu tragen. 
 
   Als neue Mitglieder des Aufsichtsrats der TLG 
   IMMOBILIEN AG wurden Herr Stefan E. Kowski und 
   Herr Sascha Hettrich per Beschluss des 
   Amtsgerichts Charlottenburg vom 21. Februar 2018 
   (Az. HRB 161314 B-A-181574/2018) bzw. vom 5. 
   März 2018 (Az. HRB 161314 B-A-217072/2018) 
   entsprechend dem jeweiligen Antrag der TLG 
   IMMOBILIEN AG jeweils bis zum Ablauf der 
   nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft 
   bestellt. 
 
   Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat 
   auf Empfehlung des Nominierungsausschusses des 
   Aufsichtsrates vor zu beschließen: 
 
   a) *Wahl von Herrn Stefan E. Kowski als 
      Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
   Herr Stefan E. Kowski, wohnhaft in London, 
   Unternehmens- und Gründungspartner der Novalpina 
   Capital, London, Vereinigtes Königreich, wird 
   für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird, zum Mitglied des 
   Aufsichtsrates der TLG IMMOBILIEN AG bestellt. 
 
   Herr Kowski ist derzeit nicht Mitglied in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 1 
   Aktiengesetz. Er ist Mitglied in den folgenden 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im 
   Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 2 
   Aktiengesetz: Novalpina Capital Group S.à r.l., 
   Novalpina Capital Partners I Luxco S.à r.l. 
   sowie Odyssey Europe AS. 
 
   Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf 

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April 17, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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