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DGAP-HV: TLG IMMOBILIEN AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: TLG IMMOBILIEN AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
TLG IMMOBILIEN AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
25.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-04-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
TLG IMMOBILIEN AG Berlin ISIN DE000A12B8Z4 
WKN A12B8Z Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
2018 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit 
zu der am *Freitag, den 25. Mai 2018* 
um 10:00 Uhr (MESZ) im Konferenzzentrum im Ludwig 
Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin 
stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung 2018* 
eingeladen. 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der 
   Lageberichte für die Gesellschaft und den 
   Konzern einschließlich des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den 
   Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 
   des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 
   2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt, der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht 
   vorgesehen und auch nicht notwendig. Die 
   genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom 
   Vorstand bzw. - im Falle des Berichts des 
   Aufsichtsrates - vom Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrates zu erläutern. Im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts haben die Aktionäre die 
   Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen zu stellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017 der TLG 
   IMMOBILIEN AG* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 
   2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
   85.317.932,23 wie folgt zu verwenden: 
 
   Verteilung an die 
   Aktionäre: 
   Ausschüttung einer         EUR 83.955.394,14 
   Dividende von EUR 0,82 je 
   Inhaberaktie mit der 
   Wertpapierkennnummer ISIN 
   DE000A12B8Z4, die für das 
   Geschäftsjahr 2017 
   dividendenberechtigt ist; 
   bei 102.384.627 
   Inhaberaktien sind das 
   Gewinnvortrag              EUR 1.362.538,09 
   Bilanzgewinn               EUR 85.317.932,23 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die 
   Gewinnausschüttung und den Gewinnvortrag wurden 
   die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Einladung vorhandenen dividendenberechtigten 
   Stückaktien zugrunde gelegt. Sollte sich die 
   Anzahl der für das Geschäftsjahr 2017 
   dividendenberechtigten Stückaktien mit der ISIN 
   DE000A12B8Z4 bis zum Tag der Hauptversammlung 
   aufgrund von Abfindungsverlangen von 
   außenstehenden Aktionären der WCM 
   Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft 
   unter dem zwischen der TLG IMMOBILIEN AG und der 
   WCM Beteiligungs- und 
   Grundbesitz-Aktiengesellschaft bestehenden 
   Beherrschungsvertrag und entsprechenden Ausgaben 
   von neuen Aktien der TLG IMMOBILIEN AG aus dem 
   Bedingten Kapital 2017/III (§ 7a der Satzung der 
   TLG IMMOBILIEN AG) erhöhen, wird der 
   Hauptversammlung ein an diese Erhöhung 
   angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet 
   werden. Der Dividendenbetrag je 
   dividendenberechtigter Stückaktie von EUR 0,82 
   bleibt dabei unverändert. Sofern sich die Anzahl 
   der dividendenberechtigten Stückaktien und damit 
   die Gesamtsumme der ausgeschütteten Dividende um 
   EUR 0,82 je ausgegebener neuer Aktie erhöht, 
   vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
   eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b 
   Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. In 
   diesem Falle wird der Hauptversammlung bei 
   unveränderter Ausschüttung von EUR 0,82 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
 
   Die Dividende wird in vollem Umfang aus dem 
   steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG 
   (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) 
   geleistet. Daher wird sie ohne Abzug von 
   Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag 
   ausgezahlt und führt nicht zu steuerpflichtigen 
   Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 
   1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Eine Steuererstattungs- 
   oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der 
   Dividende nicht verbunden. 
 
   Bei entsprechender Beschlussfassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende gemäß § 58 
   Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, d. h. am 30. Mai 2018, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstandes für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrates für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   sowie des Prüfers für die etwaige prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung 
   Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2018; 
   b) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts (§§ 115 Absatz 5 
      und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste 
      Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018 zum 
      Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht; sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen (§ 115 Absatz 7 WpHG) 
      für das erste und/oder dritte Quartal des 
      Geschäftsjahres 2018 und/oder für das 
      erste Quartal des Geschäftsjahres 2019 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 
   Absatz 1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes und § 
   11.1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, 
   die von den Anteilseignern zu wählen sind. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Frau Elisabeth Talma Stheeman und Herr Frank D. 
   Masuhr haben mit Wirkung zum 29. Januar 2018 
   bzw. zum 31. Januar 2018 ihr Aufsichtsratsmandat 
   jeweils niedergelegt. Die Niederlegung erfolgte, 
   um im Hinblick auf Ziffer 5.4.2 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex den Änderungen 
   in der Aktionärsstruktur der Gesellschaft durch 
   eine teilweise Neuwahl des Aufsichtsrats 
   Rechnung zu tragen. 
 
   Als neue Mitglieder des Aufsichtsrats der TLG 
   IMMOBILIEN AG wurden Herr Stefan E. Kowski und 
   Herr Sascha Hettrich per Beschluss des 
   Amtsgerichts Charlottenburg vom 21. Februar 2018 
   (Az. HRB 161314 B-A-181574/2018) bzw. vom 5. 
   März 2018 (Az. HRB 161314 B-A-217072/2018) 
   entsprechend dem jeweiligen Antrag der TLG 
   IMMOBILIEN AG jeweils bis zum Ablauf der 
   nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft 
   bestellt. 
 
   Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat 
   auf Empfehlung des Nominierungsausschusses des 
   Aufsichtsrates vor zu beschließen: 
 
   a) *Wahl von Herrn Stefan E. Kowski als 
      Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
   Herr Stefan E. Kowski, wohnhaft in London, 
   Unternehmens- und Gründungspartner der Novalpina 
   Capital, London, Vereinigtes Königreich, wird 
   für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird, zum Mitglied des 
   Aufsichtsrates der TLG IMMOBILIEN AG bestellt. 
 
   Herr Kowski ist derzeit nicht Mitglied in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 1 
   Aktiengesetz. Er ist Mitglied in den folgenden 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im 
   Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 2 
   Aktiengesetz: Novalpina Capital Group S.à r.l., 
   Novalpina Capital Partners I Luxco S.à r.l. 
   sowie Odyssey Europe AS. 
 
   Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 17, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

hingewiesen, dass Herr Kowski dem Aufsichtsrat 
   der Gesellschaft von Herrn Prof. Dr. Gerhard 
   Schmidt zur Bestellung in den Aufsichtsrat 
   empfohlen wurde und der Nominierungsausschuss 
   und der Aufsichtsrat dieser Empfehlung im 
   Hinblick auf Ziffer 5.4.2 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex und die signifikante 
   indirekte Beteiligung von Herrn Prof. Schmidt 
   von mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien 
   an der TLG IMMOBILIEN AG gefolgt sind. Herrn 
   Prof. Schmidt hat der TLG IMMOBILIEN AG zuletzt 
   in Form einer Stimmrechtsmitteilung mitgeteilt, 
   dass er zum 22. Februar 2018 17,35 % der 
   stimmberechtigten Aktien an der TLG IMMOBILIEN 
   AG sowie Call Optionen und Vorerwerbsrechte aus 
   Aktionärsvereinbarungen über weitere 7,25 % der 
   stimmberechtigten Aktien an der TLG IMMOBILIEN 
   AG hielt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrates 
   bestehen keine weiteren für die Wahlentscheidung 
   der Hauptversammlung maßgebenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zwischen Herrn Kowski einerseits und den 
   Gesellschaften des TLG IMMOBILIEN-Konzerns, den 
   Organen der TLG IMMOBILIEN AG oder einem direkt 
   oder indirekt mit mehr als 10 % der 
   stimmberechtigten Aktien an der TLG IMMOBILIEN 
   AG beteiligten Aktionär andererseits. 
 
   Herr Kowski wurde am 16. Februar 1979 in Hall i. 
   Tirol, Österreich, geboren und studierte 
   von 1998 bis 2002 an der 
   Leopold-Franzens-Universität, Innsbruck, 
   Österreich und schloss sein Studium mit 
   einem Mag. rer. soc. oec. in internationalen 
   Wirtschaftswissenschaften und Ökonomie ab. 
   Von 2004 bis 2006 absolvierte er zudem ein 
   M.B.A. Studium an der Harvard Business School in 
   Boston, USA. Er begann seine Karriere 2001 bei 
   Procter & Gamble in Cincinnati, USA. Von 2002 
   bis 2004 war er bei Morgan Stanley in London und 
   von 2006 bis 2014 bei TPG Capital in London, 
   Vereinigtes Königreich, und Hongkong, China, 
   tätig. Von 2014 bis 2017 war er bei Centerbridge 
   Partners in London, Vereinigtes Königreich 
   tätig. Seit Februar 2017 ist er als 
   Gründungspartner für Novalpina Capital in 
   London, Vereinigtes Königreich tätig. Er war 
   unter anderem Mitglied in Führungs- und 
   Kontrollgremien der folgenden Unternehmen: 
   UniTrust Finance and Leasing Corporation (heute 
   Haitong UniTrust International Leasing 
   Corporation), China, Strauss Coffee B.V., 
   Niederlande China International Capital 
   Corporation Ltd., China, Senvion GmbH, Hamburg, 
   Senvion S.A., Luxemburg, Großherzogtum 
   Luxemburg sowie APCOA Parking GmbH, Stuttgart. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Kowski 
   vergewissert, dass dieser den im Rahmen der 
   Aufsichtsratstätigkeit zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Wesentliche Tätigkeiten von Herrn Kowski neben 
   dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von Ziffer 
   5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex sind seine Position als Partner 
   der Novalpina Capital, London, Vereinigtes 
   Königreich und die vorgenannten Mitgliedschaften 
   in in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   b) *Wahl von Herrn Sascha Hettrich als 
      Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
   Herr Sascha Hettrich, wohnhaft in Berlin, CEO 
   der INTOWN Group und Geschäftsführer der 
   operativen Gesellschaft INTOWN Property 
   Management GmbH, wird für eine Amtszeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
   Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem seine Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird, zum Mitglied des 
   Aufsichtsrates der TLG IMMOBILIEN AG bestellt. 
 
   Herr Hettrich ist derzeit weder Mitglied in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 1 
   Aktiengesetz, noch Mitglied in vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Absatz 
   1 Satz 5 Halbsatz 2 Aktiengesetz. 
 
   Im Hinblick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Hettrich dem Aufsichtsrat 
   der Gesellschaft von der Ouram Holding S.à r.l. 
   zur Bestellung in den Aufsichtsrat empfohlen 
   wurde und der Nominierungsausschusses und der 
   Aufsichtsrat dieser Empfehlung im Hinblick auf 
   Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex und die signifikante direkte Beteiligung 
   der Ouram Holding S.à r.l. gefolgt sind. Herr 
   Amir Dayan und Frau Maria Saveriadou haben 
   jeweils als indirekt die Ouram Holding S.à r.l. 
   kontrollierende Gesellschafter der TLG 
   IMMOBILIEN AG in Form von 
   Stimmrechtsmitteilungen zuletzt mitgeteilt, dass 
   sie zum 17. Januar 2018 4,51 % der 
   stimmberechtigten Aktien an der TLG IMMOBILIEN 
   AG sowie Instrumente i. S. d. § 38 Absatz 1 Nr. 
   1 WpHG (Anspruch aus Kaufvertrag mit verzögerter 
   Lieferung am 17. April 2018) über 18,03% 
   hielten. Nach Einschätzung des Aufsichtsrates 
   bestehen keine weiteren für die Wahlentscheidung 
   der Hauptversammlung maßgebenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zwischen Herrn Hettrich einerseits und den 
   Gesellschaften des TLG IMMOBILIEN-Konzerns, den 
   Organen der TLG IMMOBILIEN AG oder einem direkt 
   oder indirekt mit mehr als 10 % der 
   stimmberechtigten Aktien an der TLG IMMOBILIEN 
   AG beteiligten Aktionär andererseits. 
 
   Herr Hettrich wurde am 3. Mai 1962 in 
   Saarbrücken geboren und studierte 
   Immobilienökonomie an der European Business 
   School in Oestreich-Winkel (Immbilienökonom 
   ebs). Zudem hat er einen Abschluss als 
   Betriebsökonom (dipl. oec.)/Bachelor of Business 
   Administration und Executive MBA-Abschluss an 
   der GSBA Graduate School of Business 
   Administration, Zürich, heute Zürich Institute 
   of Business Education mit Studienaufenthalten in 
   USA und China erhalten. Er war von 2002 bis 2004 
   Vorstandsmitglied und von 2005 bis 2008 
   Vorsitzender des Vorstandes des Berufsverbandes 
   The Royal Institution of Chartered Surveyors in 
   Deutschland. Herr Hettrich begann seine Karriere 
   1983 als Entwickler von Wohn- und 
   Gewerbeimmobilien. Im Laufe der Zeit bekleidete 
   er eine Vielzahl von leitenden Funktionen in der 
   Immobilienwirtschaft. U. a. war er von 1988 bis 
   1999 für Jones Lang LaSalle in Frankfurt, 
   Berlin, Budapest, Wien und New York tätig. Von 
   1999 bis 2007 war er CEO/Geschäftsführer von 
   Hettrich | Chartered Surveyors, Berlin, von 2007 
   bis 2011 CEO und Geschäftsführender Senior 
   Partner von King Sturge Deutschland und von 2011 
   bis 2015 CEO von Knight Frank Berlin. Seit 2011 
   ist er für Hettrich Tomorrow GmbH | Management 
   Consulting & Venture Capital als 
   geschäftsführender Gesellschafter tätig. Seit 
   Januar 2017 ist Herr Hettrich CEO der INTOWN 
   Group und Geschäftsführer der operativen 
   Gesellschaft INTOWN Property Management GmbH. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Hettrich 
   vergewissert, dass dieser den im Rahmen der 
   Aufsichtsratstätigkeit zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Wesentliche Tätigkeiten von Herrn Hettrich neben 
   dem Aufsichtsratsmandat im Sinne von Ziffer 
   5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex sind seine Position als CEO der 
   INTOWN Group und Geschäftsführer der operativen 
   Gesellschaft INTOWN Property Management GmbH und 
   als geschäftsführender Gesellschafter der 
   Beteiligungsgesellschaft Hettrich Tomorrow GmbH 
   | Management Consulting & Venture Capital. 
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss des Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrags zwischen der TLG 
   IMMOBILIEN AG und der TLG EH1 GmbH* 
 
   Die TLG IMMOBILIEN AG als herrschende 
   Gesellschaft und die TLG EH1 GmbH als abhängige 
   Gesellschaft haben am 27. Februar 2018 einen 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 
   abgeschlossen. Der Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag beinhaltet im 
   Wesentlichen die Unterstellung der TLG EH1 GmbH 
   unter die Leitung der TLG IMMOBILIEN AG, 
   begründet eine Pflicht zur Abführung des ganzen 
   Gewinns der TLG EH1 GmbH an die TLG IMMOBILIEN 
   AG sowie eine Verpflichtung der TLG IMMOBILIEN 
   AG zur Übernahme von Verlusten der TLG EH1 
   GmbH. Der Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag dient insbesondere der 
   Begründung einer steuerlichen Organschaft. 
 
   Die Gesellschafterversammlung der TLG EH1 GmbH 
   hat dem Vertrag am 27. Februar 2018 in 
   notarieller Form zugestimmt. Es bedarf zu seiner 
   Wirksamkeit aber noch der Zustimmung der 
   Hauptversammlung der TLG IMMOBILIEN AG und der 
   Eintragung in das Handelsregister der TLG EH1 
   GmbH. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   dem Abschluss des Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrags zuzustimmen. 
 
   Der Vertrag hat den folgenden wesentlichen 
   Inhalt: 
 
   '*Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag* 
 
   zwischen 
 
   der *TLG IMMOBILIEN AG*, Hausvogteiplatz 12, 
   10117 Berlin, einer im Handelsregister des 
   Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 161314 B 
   eingetragenen Aktiengesellschaft, 
 
   - nachstehend '*herrschende Gesellschaft*' - 
 
   und 
 
   der *TLG EH1 GmbH*, Hausvogteiplatz 12, 10117 
   Berlin, einer im Handelsregister des 
   Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 193285 B 
   eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter 
   Haftung 
 
   - nachstehend '*abhängige Gesellschaft*' - 
 
   - beide nachstehend auch 
   '*Vertragsparteien*' 
 
   *Präambel* 
 

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April 17, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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