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DGAP-HV: elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: elumeo SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2018 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
elumeo SE Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A11Q05 
ISIN: DE000A11Q059 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
Dienstag, den 29. Mai 2018, um 10:00 Uhr (MESZ), 
in den Räumen der Juwelo Deutschland GmbH, Portal 3b, 3. OG, 
Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin, 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der elumeo SE 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   elumeo SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2017, des Lageberichts der elumeo SE und 
   des Konzernlageberichts (einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a 
   Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB) sowie des Berichts des 
   Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung/2018 
 
   zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft (Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin) zur 
   Einsicht der Aktionäre aus. Jedem Aktionär wird auf 
   Verlangen kostenlos eine Abschrift erteilt. Ferner 
   werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den 
   von den geschäftsführenden Direktoren vorgelegten 
   Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 
   bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2017 damit gemäß Art. 9 Absatz 1 
   lit. c) i) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates 
   vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch '*SE-VO*') in 
   Verbindung mit § 47 Absatz 5 Satz 1 SEAG festgestellt 
   ist. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 
   2017 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelentlastung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Verwaltungsrats entscheiden zu lassen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 
   2017 amtierenden geschäftsführenden Direktoren für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelentlastung über die Entlastung der 
   geschäftsführenden Direktoren entscheiden zu lassen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 
   sowie für die gegebenenfalls beauftragte prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 
   2018 und der Quartalsmitteilungen 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Berlin, 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2018 und - jeweils sofern beauftragt - 
   gegebenenfalls für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2018 und der 
   Quartalsmitteilungen 2018 zu wählen. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die 
Gesellschaft 5.500.000 auf den Inhaber lautende, 
nennbetragslose Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
daher 5.500.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung 
rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme und 
zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zu diesem 
Zweck ist ein in deutscher oder englischer Sprache schriftlich 
oder in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreichend. 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, das ist 
Dienstag, der 8. Mai 2018, 00:00 Uhr (MESZ), 
('*Nachweisstichtag*') zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
Gesellschaft zumindest in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis 
zum 22. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Anschrift, 
Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zugehen: 
 
elumeo SE 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 40 63785423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre möglichst frühzeitig 
eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut 
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des 
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden dann durch das 
depotführende Institut vorgenommen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts nur als 
Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme 
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag 
maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass 
gemäß § 405 Absatz 3 Nr. 1 AktG* ordnungswidrig handelt, 
wer Aktien eines anderen, zu dessen Vertretung er nicht befugt 
ist, ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der 
Hauptversammlung benutzt. Ebenso führt ein Erwerb von Aktien 
der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen 
Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer 
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst danach 
Aktionär wird, ist aufgrund dieser Aktien nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für 
eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*_Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die 
elumeo SE gemäß Art. 9 Absatz 1 lit. c) ii), Art. 10 und 
Art. 53 der SE-VO Anwendung, soweit sich aus speziellen 
Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt._ 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in 
der Hauptversammlung* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, können ihr Stimmrecht bei entsprechender 
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch 
eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, 
andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen oder 
eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall 
sind eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung des 
Aktionärs und ein Nachweis seines Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag gemäß den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während 
der Hauptversammlung möglich. Hierfür kommen Erklärungen 
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden und gegenüber der 
Gesellschaft in Betracht. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung 
oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen 
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, 
bedürfen die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht sowie 
ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft zumindest der Textform 
(§ 126b BGB). 
 
Erfolgt die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann die Erklärung 
zumindest in Textform (§ 126b BGB) an die folgende Anschrift, 
Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse gerichtet werden: 
 
elumeo SE 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 40 63785423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 

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April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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