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DGAP-News: elumeo SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2018
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-18 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
elumeo SE Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A11Q05
ISIN: DE000A11Q059 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 29. Mai 2018, um 10:00 Uhr (MESZ),
in den Räumen der Juwelo Deutschland GmbH, Portal 3b, 3. OG,
Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der elumeo SE
ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
elumeo SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2017, des Lageberichts der elumeo SE und
des Konzernlageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a
Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB) sowie des Berichts des
Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung/2018
zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft (Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin) zur
Einsicht der Aktionäre aus. Jedem Aktionär wird auf
Verlangen kostenlos eine Abschrift erteilt. Ferner
werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den
von den geschäftsführenden Direktoren vorgelegten
Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017
bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2017 damit gemäß Art. 9 Absatz 1
lit. c) i) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates
vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch '*SE-VO*') in
Verbindung mit § 47 Absatz 5 Satz 1 SEAG festgestellt
ist.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr
2017 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelentlastung über die Entlastung der Mitglieder des
Verwaltungsrats entscheiden zu lassen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr
2017*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr
2017 amtierenden geschäftsführenden Direktoren für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelentlastung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren entscheiden zu lassen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
sowie für die gegebenenfalls beauftragte prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni
2018 und der Quartalsmitteilungen 2018*
Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Berlin,
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 und - jeweils sofern beauftragt -
gegebenenfalls für die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2018 und der
Quartalsmitteilungen 2018 zu wählen.
*Weitere Angaben und Hinweise*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die
Gesellschaft 5.500.000 auf den Inhaber lautende,
nennbetragslose Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
daher 5.500.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung
rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme und
zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zu diesem
Zweck ist ein in deutscher oder englischer Sprache schriftlich
oder in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreichend.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, das ist
Dienstag, der 8. Mai 2018, 00:00 Uhr (MESZ),
('*Nachweisstichtag*') zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft zumindest in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis
zum 22. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Anschrift,
Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zugehen:
elumeo SE
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 63785423
E-Mail: hv@ubj.de
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre möglichst frühzeitig
eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden dann durch das
depotführende Institut vorgenommen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts nur als
Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag
maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des
Stimmrechts. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass
gemäß § 405 Absatz 3 Nr. 1 AktG* ordnungswidrig handelt,
wer Aktien eines anderen, zu dessen Vertretung er nicht befugt
ist, ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der
Hauptversammlung benutzt. Ebenso führt ein Erwerb von Aktien
der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen
Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst danach
Aktionär wird, ist aufgrund dieser Aktien nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für
eine eventuelle Dividendenberechtigung.
*_Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die
elumeo SE gemäß Art. 9 Absatz 1 lit. c) ii), Art. 10 und
Art. 53 der SE-VO Anwendung, soweit sich aus speziellen
Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt._
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in
der Hauptversammlung*
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht bei entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch
eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut,
andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen oder
eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall
sind eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung des
Aktionärs und ein Nachweis seines Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag gemäß den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während
der Hauptversammlung möglich. Hierfür kommen Erklärungen
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden und gegenüber der
Gesellschaft in Betracht.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung
oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird,
bedürfen die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht sowie
ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft zumindest der Textform
(§ 126b BGB).
Erfolgt die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann die Erklärung
zumindest in Textform (§ 126b BGB) an die folgende Anschrift,
Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse gerichtet werden:
elumeo SE
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 63785423
E-Mail: hv@ubj.de
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