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Dow Jones News
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(1)

DGAP-HV: elumeo SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: elumeo SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2018 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
elumeo SE Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A11Q05 
ISIN: DE000A11Q059 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
Dienstag, den 29. Mai 2018, um 10:00 Uhr (MESZ), 
in den Räumen der Juwelo Deutschland GmbH, Portal 3b, 3. OG, 
Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin, 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der elumeo SE 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   elumeo SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2017, des Lageberichts der elumeo SE und 
   des Konzernlageberichts (einschließlich des 
   erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a 
   Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB) sowie des Berichts des 
   Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung/2018 
 
   zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft (Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin) zur 
   Einsicht der Aktionäre aus. Jedem Aktionär wird auf 
   Verlangen kostenlos eine Abschrift erteilt. Ferner 
   werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung 
   zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den 
   von den geschäftsführenden Direktoren vorgelegten 
   Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 
   bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2017 damit gemäß Art. 9 Absatz 1 
   lit. c) i) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates 
   vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch '*SE-VO*') in 
   Verbindung mit § 47 Absatz 5 Satz 1 SEAG festgestellt 
   ist. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 
   2017 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelentlastung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Verwaltungsrats entscheiden zu lassen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 
   2017 amtierenden geschäftsführenden Direktoren für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelentlastung über die Entlastung der 
   geschäftsführenden Direktoren entscheiden zu lassen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 
   sowie für die gegebenenfalls beauftragte prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 
   2018 und der Quartalsmitteilungen 2018* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Berlin, 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2018 und - jeweils sofern beauftragt - 
   gegebenenfalls für die prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2018 und der 
   Quartalsmitteilungen 2018 zu wählen. 
 
*Weitere Angaben und Hinweise* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die 
Gesellschaft 5.500.000 auf den Inhaber lautende, 
nennbetragslose Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
daher 5.500.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung 
rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme und 
zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zu diesem 
Zweck ist ein in deutscher oder englischer Sprache schriftlich 
oder in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreichend. 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 
einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, das ist 
Dienstag, der 8. Mai 2018, 00:00 Uhr (MESZ), 
('*Nachweisstichtag*') zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
Gesellschaft zumindest in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis 
zum 22. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Anschrift, 
Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zugehen: 
 
elumeo SE 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 40 63785423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises 
ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre möglichst frühzeitig 
eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut 
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des 
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden dann durch das 
depotführende Institut vorgenommen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts nur als 
Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme 
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag 
maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass 
gemäß § 405 Absatz 3 Nr. 1 AktG* ordnungswidrig handelt, 
wer Aktien eines anderen, zu dessen Vertretung er nicht befugt 
ist, ohne dessen Einwilligung zur Ausübung von Rechten in der 
Hauptversammlung benutzt. Ebenso führt ein Erwerb von Aktien 
der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen 
Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer 
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst danach 
Aktionär wird, ist aufgrund dieser Aktien nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für 
eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*_Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die 
elumeo SE gemäß Art. 9 Absatz 1 lit. c) ii), Art. 10 und 
Art. 53 der SE-VO Anwendung, soweit sich aus speziellen 
Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt._ 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in 
der Hauptversammlung* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, können ihr Stimmrecht bei entsprechender 
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch 
eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, 
andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen oder 
eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall 
sind eine frist- und ordnungsgemäße Anmeldung des 
Aktionärs und ein Nachweis seines Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag gemäß den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht ist sowohl vor als auch während 
der Hauptversammlung möglich. Hierfür kommen Erklärungen 
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden und gegenüber der 
Gesellschaft in Betracht. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung 
oder eine mit diesen gemäß aktienrechtlichen Bestimmungen 
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, 
bedürfen die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht sowie 
ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft zumindest der Textform 
(§ 126b BGB). 
 
Erfolgt die Erteilung der Vollmacht oder ihr Widerruf durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft, so kann die Erklärung 
zumindest in Textform (§ 126b BGB) an die folgende Anschrift, 
Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse gerichtet werden: 
 
elumeo SE 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 40 63785423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: elumeo SE: Bekanntmachung der -2-

Der Widerruf kann auch durch die persönliche Teilnahme des 
Aktionärs an der Hauptversammlung erfolgen. 
 
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung 
nicht erforderlich. Wird die Vollmacht durch Erklärung 
gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, ist die Vollmacht 
zumindest in Textform (§ 126b BGB) der Gesellschaft gegenüber 
nachzuweisen, soweit sich aus § 135 AktG nicht etwas anderes 
ergibt (siehe unten). 
 
Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht kann an die 
oben für die Erteilung von Vollmachten angegebene Anschrift, 
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen. Um den Nachweis 
der Bevollmächtigung eindeutig zuordnen zu können, bitten wir 
Sie, den vollständigen Namen bzw. die vollständige Firma und 
den Wohnort bzw. die Geschäftsanschrift des Aktionärs 
anzugeben. Bitte geben Sie auch den Namen und die Anschrift 
des Bevollmächtigten an, damit diesem die Eintrittskarte 
übersandt werden kann. 
 
Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der 
Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an 
der Einlasskontrolle vorzeigt. 
 
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die 
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution 
oder Person besteht ein Textformerfordernis weder nach der 
Satzung noch nach dem ausdrücklichen Wortlaut des 
Aktiengesetzes. Das allgemeine Textformerfordernis für die 
Vollmacht gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG findet bei 
diesen Vollmachtsempfängern nach überwiegender Auffassung 
keine Anwendung. Möglicherweise verlangt jedoch in diesen 
Fällen der Vollmachtsempfänger eine besondere Form der 
Vollmacht, da er diese gemäß § 135 Absatz 1 Satz 2 AktG 
(gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8 oder §§ 135 
Absatz 10, 125 Absatz 5 AktG) nachprüfbar festhalten muss. Die 
möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten wir beim 
Vollmachtsempfänger zu erfragen. 
 
Wenn ein Aktionär ein Kreditinstitut oder eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen durch die 
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institution 
oder Person bevollmächtigen möchte, sollte er sich zudem 
vorher beim Vollmachtsempfänger erkundigen, ob dieser in der 
Hauptversammlung der elumeo SE vertreten bzw. anwesend sein 
wird. 
 
Die Vollmachtserteilung durch in der Hauptversammlung 
anwesende Aktionäre und Aktionärsvertreter an andere Anwesende 
ist ebenfalls möglich. Allerdings können Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder andere mit diesen durch die 
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institutionen 
oder Personen Untervollmachten an Personen, die nicht ihre 
Angestellten sind, gemäß § 135 Absatz 5 Satz 1 AktG 
(gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8 AktG oder §§ 
135 Absatz 10, 125 Absatz 5 AktG) nur erteilen, wenn die 
Vollmacht dies gestattet. 
 
Formulare, welche für die Erteilung und für den Widerruf von 
Vollmachten verwendet werden können, erhalten die 
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre 
zusammen mit der Eintrittskarte. Entsprechende Formulare sind 
zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung/2018 
 
zugänglich. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der 
Gesellschaft angebotenen Formulare besteht nicht. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft einen oder mehrere Bevollmächtigte zurückweisen. 
 
*Stimmabgabe durch einen von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter* 
 
Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in 
der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch die 
von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter, Herrn Marc Hein-vom Hoff, Berlin, und 
Herrn Florian Spatz, Berlin, ausüben zu lassen. Auch in diesem 
Fall muss sich der Aktionär frist- und ordnungsgemäß zur 
Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag nachweisen. 
 
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
stimmen aufgrund der Bevollmächtigung durch die Aktionäre 
gemäß den von diesen erteilten Weisungen zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten ab. Die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft unterliegen bei Ausübung der Stimmrechte 
keinerlei Weisungen der elumeo SE. Bei nicht eindeutiger 
Weisung müssen sich die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt 
enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen 
das Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld 
der Hauptversammlung nicht bekannt ist (z.B. bei 
Verfahrensanträgen), nicht ausüben. In diesen Fällen werden 
sie sich der Stimme enthalten oder nicht an der Abstimmung 
teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen 
Gegenantrag ohne ausdrückliche Weisung. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten 
zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie der Widerruf 
einer an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht bedürfen zumindest 
der Textform (§ 126b BGB). Die Aktionäre, die den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht 
erteilen möchten können ein unter 
 
www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung/2018 
 
zum Herunterladen bereitstehendes Vollmachts-/Weisungsformular 
verwenden. Das Vollmachts-/Weisungsformular kann auch 
kostenfrei bei der Gesellschaft angefordert werden. Eine 
Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft 
angebotenen Formulars zur Bevollmächtigung bzw. 
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
besteht nicht. 
 
Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft müssen der Gesellschaft aus organisatorischen 
Gründen bis spätestens 28. Mai 2018, 16:00 Uhr (MESZ), 
zumindest in Textform (§ 126b BGB) an die nachfolgende 
Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zugehen: 
 
elumeo SE 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 40 63785423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Alternativ ist eine Übergabe der Vollmacht und Weisungen 
an die Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung 
möglich. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
*Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Absatz 2 
SEAG, § 122 Absatz 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des 
Grundkapitals (dies entspricht 275.000 Stückaktien) oder den 
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 
Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 2 
und Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Absatz 2 SEAG für 
Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen 
Gesellschaft (SE) erforderlich. § 50 Absatz 2 SEAG entspricht 
dabei inhaltlich der Regelung des § 122 Absatz 2 Satz 1 AktG. 
 
Für jeden neuen Gegenstand der Tagesordnung muss einem solchen 
Verlangen eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. Eine 90-tägige Vorbesitzzeit des genannten 
Mindestbesitzes von Aktien ist gemäß § 50 Absatz 2 SEAG 
bei der SE keine Voraussetzung für ein 
Tagesordnungsergänzungsverlangen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Verwaltungsrat der Gesellschaft zu richten 
und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung, also spätestens bis zum 28. April 2018, 
24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, entsprechende Verlangen 
an folgende Adresse zu richten: 
 
elumeo SE 
- Der Verwaltungsrat - 
z.Hd. Frau Dr. Susanne Ries 
Erkelenzdamm 59/61 
10999 Berlin 
 
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden unverzüglich 
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht 
und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung/2018 
 
zugänglich gemacht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 
126 Absatz 1, 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung 
sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung Anträge zu 
stellen bzw. (nur betreffend Punkte der Tagesordnung) 
Wahlvorschläge zu machen, ohne dass es hierfür vor der 
Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder 
sonstigen besonderen Handlung bedarf. 
 
Die Gesellschaft wird Anträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung (die für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist) und 
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter 
 
www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung/2018 
 
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 
Tage vor der Versammlung, also bis zum 14. Mai 2018, 24.00 Uhr 
(MESZ), an die nachfolgend genannte Anschrift, Telefaxnummer 
oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
elumeo SE 
- Investor Relations - 
Erkelenzdamm 59/61 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

10999 Berlin 
Telefax: +49 30 695979 650 
E-Mail: ir@elumeo.com 
 
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner 
Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der 
Gründe gemäß § 126 Absatz 2 Nr. 1 bis 7 AktG vorliegt. 
Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. 
 
Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Verwaltungsrat 
außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 AktG auch dann 
nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angabe von 
Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen 
Verwaltungsratsmitglieder oder Prüfer bzw. Firma und Sitz der 
vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die 
Angabe über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen 
Verwaltungsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG 
enthalten. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG 
jedem Aktionär auf Verlangen vom Verwaltungsrat Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in 
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der 
Verwaltungsrat aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten 
Gründen absehen. 
 
Gemäß § 20 Absatz 1 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft 
ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und 
Rederecht der Aktionäre für den gesamten Verlauf der 
Hauptversammlung, für die Aussprache zu einzelnen 
Tagesordnungspunkten oder für Frage- und Redebeiträge 
einzelner Redner zu Beginn oder während des Verlaufs der 
Hauptversammlung zeitlich angemessen zu beschränken. Darüber 
hinaus kann der Versammlungsleiter gemäß § 20 Absatz 1 
Satz 5 der Satzung der Gesellschaft den Schluss der Debatte 
anordnen, soweit dies für eine ordnungsgemäße 
Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Folgende Informationen bzw. Unterlagen sind alsbald nach der 
Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung/2018 
 
zugänglich: 
 
* der Inhalt der Einberufung, 
* eine Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1, zu 
  dem in der Hauptversammlung kein Beschluss 
  gefasst werden soll, 
* die der Versammlung zugänglich zu machenden 
  Unterlagen: 
 
  - der festgestellte Jahresabschluss der 
    elumeo SE zum 31. Dezember 2017, 
  - der gebilligte Konzernabschluss der elumeo 
    SE zum 31. Dezember 2017, 
  - der Lagebericht der elumeo SE für das 
    Geschäftsjahr 2017, 
  - der Konzernlagebericht für das 
    Geschäftsjahr 2017, 
  - der erläuternde Bericht zu den Angaben 
    gemäß §§ 289a Absatz 1 und 315a 
    Absatz 1 des Handelsgesetzbuches, 
  - der Bericht des Verwaltungsrats für das 
    Geschäftsjahr 2017, 
  - der unter anderem den Vergütungsbericht 
    enthaltende Geschäftsbericht 2017, 
  - die Gesamtzahl der Aktien und der 
    Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
    der Hauptversammlung, 
  - die Formulare, die für die Erteilung und 
    den Widerruf einer Vollmacht für die 
    Hauptversammlung verwendet werden können, 
  - nähere Erläuterungen zu den Rechten der 
    Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, 
    Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und 
    Auskunftsrecht. 
 
Die vorgenannten Informationen bzw. Unterlagen liegen ferner 
vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den 
Geschäftsräumen der elumeo SE, Erkelenzdamm 59/61, 10999 
Berlin, und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die 
Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos 
eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. 
 
Berlin, im April 2018 
 
*elumeo SE* 
 
_Der Verwaltungsrat_ 
 
2018-04-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: elumeo SE 
             Erkelenzdamm 59/61 
             10999 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@elumeo.com 
Internet:    http://www.elumeo.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
675967 2018-04-18 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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