DJ DGAP-HV: Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Nemetschek SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Nemetschek SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
30.05.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-04-18 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Nemetschek SE München - ISIN: DE 0006452907 -
- WKN: 645290 - Wir laden unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 30. Mai
2018, 10:00 Uhr,
im Konferenzzentrum der Hanns-Seidel-Stiftung,
Franz Josef Strauß-Saal,
Lazarettstraße 33, 80636 München I. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die Nemetschek SE und den
Konzern, des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1
und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß § 172
Aktiengesetz am 22. März 2018 gebilligt und
damit den Jahresabschluss festgestellt. Somit
entfällt eine Beschlussfassung der
Hauptversammlung über die Feststellung. Die
unter TOP 1 genannten Unterlagen werden in
der Hauptversammlung vom Vorstand und - in
Bezug auf den Bericht des Aufsichtsrats - vom
Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Nemetschek SE aus dem
abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 in Höhe von
EUR 149.629.716,57 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR
Dividende in Höhe von EUR 28.875.000,00
0,75 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Gewinnvortrag EUR
120.754.716,57
Der Anspruch auf die Dividende ist am 4. Juni
2018 fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands der Nemetschek SE
für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats der Nemetschek SE für
dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 zu wählen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Im Rahmen der letztjährigen Hauptversammlung
haben die Aktionäre der Nemetschek SE zu
Punkt 9 der damaligen Tagesordnung
beschlossen, die Anzahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats von drei auf vier Mitglieder zu
erhöhen. Die Satzung der Nemetschek SE wurde
im Anschluss entsprechend geändert. Es ist
deshalb ein viertes Aufsichtsratsmitglied zu
wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art.
40 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr.
2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
das Statut der Europäischen Gesellschaft
(SE), § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 10 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft aus vier
Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu
beschließen:
Zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats wird
gewählt:
Bill Krouch, Advisor, Atlantic Beach (USA)
Die Wahl erfolgt bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet. Die Amtszeit endet spätestens
sechs Jahre nach Amtsbeginn.
Der Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten
ist im Internet unter
www.nemetschek.com/unternehmen/aufsichtsrat
veröffentlicht.
Der vorgeschlagene Kandidat hält folgende
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* INVESTCORP
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht der
Kandidat in keiner persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur Nemetschek SE
oder deren Konzernunternehmen, den Organen
der Nemetschek SE oder einem wesentlich an
der Nemetschek SE beteiligten Aktionär, deren
Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex
empfohlen wird. Der Wahlvorschlag des
Aufsichtsrats strebt die Ausfüllung des vom
Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils
für das Gesamtgremium an.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Von den insgesamt ausgegebenen 38.500.000
Stückaktien der Gesellschaft, die je ein
Stimmrecht gewähren, sind im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung 38.500.000
Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
Aktien.
2. *Teilnahme an der Hauptversammlung und
Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage
eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bei der
Gesellschaft anmelden. Der Nachweis des
Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn (0.00
Uhr) des 9. Mai 2018 (Nachweisstichtag)
beziehen. Der Nachweis des Aktienbesitzes
bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst
sein. Die Anmeldung und der Nachweis des
Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft bis
spätestens zum Ablauf (24.00 Uhr) des 23. Mai
2018 zugehen, und zwar bei folgender für die
Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle:
*Nemetschek SE*
*c/o UniCredit Bank AG*
*CBS51DS/GM*
*80311 München*
*Telefax: +49 89 5400-2519*
*E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de*
Aktionäre, die an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre
depotführende Bank möglichst frühzeitig zu
benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und
den Nachweis des Aktienbesitzes an die
Anmeldestelle übermittelt, die die
Eintrittskarten für die Hauptversammlung
ausstellt.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des
Stimmrechts erbracht hat. Das bedeutet, dass
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionäre,
die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag
veräußern oder sonst übertragen, sind -
bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des
Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis
zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres
Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die (vollständige
oder teilweise) Veräußerbarkeit bzw.
Übertragbarkeit der Aktien. Für die
Dividendenberechtigung hat der
Nachweisstichtag keine Bedeutung.
3. *Stimmrechtsvertretung*
Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht
durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von
Aktionären, ausgeübt werden kann. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. § 135 AktG
bleibt unberührt. Bei der Bevollmächtigung von
Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären
oder anderen der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen
sind in der Regel Besonderheiten zu beachten,
die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu
erfragen sind.
Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von
der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die
Vollmachten sind in Textform zu erteilen.
Sollen die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so
muss der Aktionär diesen in jedem Fall
Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht
ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen
erteilten Weisungen abzustimmen. Sie sind auch
bei erteilter Vollmacht nur zur
Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten vorliegt. Diejenigen
Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch
machen und den von der Gesellschaft benannten
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen
möchten, werden gebeten, hierzu das
Vollmachtsformular zu verwenden, das den
Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
zugesandt wird.
Im Vorfeld der Hauptversammlung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in
Textform erteilte Vollmachten und Weisungen
müssen der Gesellschaft unter der unter Ziffer
6 genannten Adresse bzw. der dort genannten
E-Mail-Adresse oder Telefaxnummer zugehen. Zur
organisatorischen Erleichterung wird bei
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter um
Übermittlung der Vollmachten und
Weisungen nach Möglichkeit bis zum 28. Mai
2018 gebeten.
Vollmachts-/Weisungsformulare stellen wir
unseren Aktionären auch im Internet unter
www.nemetschek.com/HV2018
zur Verfügung; die Formulare können zudem
unter der unter Ziffer 6 angegebenen Adresse
bei der Gesellschaft kostenlos angefordert
werden.
4. *Ausliegende Unterlagen*
Folgende Unterlagen sind ab dem Tag der
Einberufung im Internet unter
www.nemetschek.com/HV2018
veröffentlicht:
Zu Punkt 1 der Tagesordnung
- Der Jahresabschluss der Nemetschek SE, der
Konzernabschluss, der zusammengefasste
Lagebericht für die Nemetschek SE und den
Konzern;
- der erläuternde Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach den § 289a Abs. 1 und §
315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches;
- der Bericht des Aufsichtsrats.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung
- Der Vorschlag des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahres 2017.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an
liegen die vorgenannten Unterlagen zudem in
den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Konrad-Zuse-Platz 1, 81829 München, zur
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Die
vorgenannten Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung selbst ausliegen. Auf
Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der vorgenannten
Unterlagen erteilt.
5. *Hinweise zu Ergänzungsanträgen gemäß
Art. 56 SE-VO, § 50 Abs.2 SEAG, § 122 Abs. 2
AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (das
entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen.
Das Verlangen muss dem Vorstand der
Gesellschaft bis zum Ablauf (24.00 Uhr) des
29. April 2018 schriftlich oder in
elektronischer Form gemäß §§ 126 Abs. 3,
126a BGB (z.B. per E-Mail unter Hinzufügung
des Namens des Antragstellers mit
qualifizierter elektronischer Signatur) unter
der folgenden Adresse zugegangen sein:
Vorstand der NEMETSCHEK SE
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung
werden - soweit sie nicht bereits mit der
Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie werden außerdem
unter
www.nemetschek.com/HV2018
veröffentlicht.
6. *Weisungen, Anfragen, Anträge und
Wahlvorschläge von Aktionären*
Jeder Aktionär hat das Recht, in der
Hauptversammlung gemäß § 126 AktG einen
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt zu stellen und/oder einen
Wahlvorschlag gemäß § 127 AktG zu machen
(siehe Punkt 5 der Tagesordnung, Wahl des
Abschlussprüfers und Punkt 6 der Tagesordnung,
Wahlen zum Aufsichtsrat). Gegenanträge nach §
126 AktG müssen mit einer Begründung versehen
sein. Ein Wahlvorschlag nach § 127 AktG
braucht nicht begründet zu werden.
Weisungen für von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter, Anfragen, Gegenanträge
gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge
gemäß § 127 AktG sind ausschließlich
zu richten an:
_NEMETSCHEK SE_
_Investor Relations_
_Konrad-Zuse-Platz 1_
_81829 München_
_Telefax: +49 89 540459-444_
_E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com_
Bis spätestens zum 15. Mai 2018 (24.00 Uhr)
unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge
und Wahlvorschläge werden wir unverzüglich
unter
www.nemetschek.com/HV2018
ebenso wie etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung veröffentlichen. Anderweitig
adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.
7. *Hinweise zum Auskunftsrecht des Aktionärs
gemäß § 131 Abs. 1 AktG*
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss eingebundenen
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.
8. *Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die
zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge
von Aktionären, die weitergehenden
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
nach Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1
AktG, Formulare für die Bevollmächtigung von
Vertretern sowie weitere Informationen sind
auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.nemetschek.com/HV2018
zugänglich.
München, im April 2018
*Nemetschek SE*
_Der Vorstand_
2018-04-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Nemetschek SE
Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@nemetschek.com
Internet: http://nemetschek.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
675969 2018-04-18
(END) Dow Jones Newswires
April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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