DJ DGAP-HV: Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Leifheit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-18 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Leifheit Aktiengesellschaft Nassau/Lahn ISIN DE0006464506
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie zu unserer *ordentlichen Hauptversammlung*
am *Mittwoch, 30. Mai 2018, 10:30 Uhr (MESZ),* in die
Deutsche Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322
Frankfurt am Main, ein.
I. *TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Leifheit Aktiengesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts der Leifheit Aktiengesellschaft und
des Konzerns einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a
Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches
sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für
das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 des
Aktiengesetzes (AktG) am 23. März 2018 gebilligt
und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt zu diesem Punkt der Tagesordnung eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
Jahresabschluss, Konzernabschluss und
zusammengefasster Lagebericht einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuches sowie der Bericht des
Aufsichtsrats können im Internet unter
hv.leifheit-group.com eingesehen werden.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Leifheit AG aus dem abgelaufenen
Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 10.000.000,00 EUR
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer 9.984.481,50 EUR
Dividende von 1,05 EUR je
dividendenberechtigte
Stückaktie:
Gewinnvortrag 15.518,50 EUR
Der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns
berücksichtigt die 490.970 eigenen Aktien der
Leifheit Aktiengesellschaft, die die Gesellschaft
im Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder
mittelbar hält und die nicht dividendenberechtigt
sind. Sollte sich die Anzahl der für das
Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten
Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern,
wird in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von 1,05
EUR je dividendenberechtigte Stückaktie sowie
entsprechend angepasste Beträge für die
Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht.
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des
Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018
zu wählen.
6. *Nachwahl zum Aufsichtsrat*
Herr Karsten Schmidt hat sein Mandat als Mitglied
und stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats zum 31. Januar 2018 niedergelegt.
Deshalb ist eine Nachwahl erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der
Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen
gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1
Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 DrittelbG zwei
Drittel von den Aktionären nach den Bestimmungen
des Aktiengesetzes und ein Drittel von den
Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des
Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden.
Der nachfolgende Wahlvorschlag berücksichtigt die
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des
vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für
das Gesamtgremium an.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Georg Hesse, Ismaning,
Vorsitzender des Vorstands (CEO) der
HolidayCheck Group AG mit Sitz in München,
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung
für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden
Mitglieds des Aufsichtsrats, somit für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018
beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.
Herr Hesse ist zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung weder Mitglied in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht der
vorgeschlagene Kandidat in keinen für die
Wahlentscheidung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zur Leifheit AG
oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der
Leifheit AG oder zu einem wesentlich an der
Leifheit AG beteiligten Aktionär.
Der Lebenslauf von Herrn Hesse kann im Internet
unter hv.leifheit-group.com eingesehen werden.
7. *Beschlussfassung über die Neufassung von § 12 der
Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat erachten die
Satzungsregelungen zur Vergütung von
Mitgliedschaften in Aufsichtsratsausschüssen als
überarbeitungsbedürftig. Nach der bisherigen
Regelung erhalten Ausschussmitglieder keine
jährliche Grundvergütung, sondern lediglich ein
Sitzungsgeld je Ausschusssitzungstag. Die Regelung
lässt offen, ob Sitzungsgelder nur für die
Teilnahme an Präsenzsitzungen gewährt werden oder
auch für die Teilnahme an Telefon- oder
Videokonferenzen. Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen vor, den Mitgliedern des
Prüfungsausschusses und des Personalausschusses
(nicht aber den Mitgliedern des
Nominierungsausschusses) eine jährliche
Grundvergütung und allen Ausschussmitgliedern ein
betragsmäßig deutlich reduziertes
Sitzungsgeld für jede Form der Teilnahme an einer
Ausschusssitzung zu gewähren.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor,
den folgenden Beschluss zu fassen:
§ 12 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'(1) Neben dem Ersatz seiner Auslagen und
einer ihm für die
Aufsichtsratstätigkeit etwa zur Last
fallenden Umsatzsteuer erhält jedes
Mitglied des Aufsichtsrats ein
Sitzungsgeld in Höhe von 2.500,00 EUR
für die Teilnahme an einer
Präsenzsitzung des Aufsichtsrats sowie
eine jährliche Vergütung in Höhe von
20.000,00 EUR. Der Vorsitzende erhält
das 3-Fache, sein Stellvertreter das
1,5-Fache der in Satz 1 genannten
Beträge. Sitzungsgelder sind ebenso wie
die jährliche Vergütung zum Ende des
jeweiligen Geschäftsjahres auszuzahlen.
(2) Der Ersatz der Auslagen wird, soweit es
Telekommunikations-, Porto- und sonstige
Bürokosten betrifft, in Form einer
Pauschale in Höhe von 1.000,00 EUR pro Jahr
geleistet.
(3) Für die Mitgliedschaft in einem
Aufsichtsratsausschuss und die Teilnahme an
Ausschusssitzungen erhalten
Ausschussmitglieder folgende Vergütung:
a) Für die Teilnahme an einer
Ausschusssitzung (Präsenzsitzung,
Telefon- oder Videokonferenz) erhält
ein Mitglied eines
Aufsichtsratsausschusses ein
Sitzungsgeld in Höhe von 500,00 EUR
und der Vorsitzende des
Aufsichtsratsausschusses ein
Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,00
EUR. Dies gilt auch, wenn an einem
Tag mehrere Ausschuss- oder
Aufsichtsratssitzungen stattfinden.
b) Jedes Mitglied des
Prüfungsausschusses erhält eine
zusätzliche jährliche Vergütung in
Höhe von 5.000,00 EUR, der
Vorsitzende des Prüfungsausschusses
eine solche von 10.000,00 EUR. Jedes
Mitglied des Personalausschusses
erhält eine zusätzliche jährliche
Vergütung in Höhe von 4.000,00 EUR,
der Vorsitzende des Ausschusses eine
solche von 8.000,00 EUR. Mitglieder
des Nominierungsausschusses erhalten
keine zusätzliche jährliche
Vergütung.
c) Jedem Mitglied eines
Aufsichtsratsausschusses sind die bei
Wahrnehmung des Amtes entstandenen
Auslagen und ein auf die
Ausschussvergütung etwa entfallender
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Umsatzsteuerbetrag zu erstatten. Mit
Zahlung der Pauschale nach Abs. (2)
sind auch die einem Ausschussmitglied
entstehenden Telekommunikations-,
Porto- und sonstigen Bürokosten
abgegolten.
d) Sitzungsgelder nach lit. a) und
jährliche Vergütungen nach lit. b)
sind zum Ende des jeweiligen
Geschäftsjahres auszuzahlen.
(4) Gehört ein Mitglied dem Aufsichtsrat oder
einem Aufsichtsratsausschuss nur einen Teil
eines Geschäftsjahres an, so wird die
jährliche Vergütung nur zeitanteilig
gewährt.
(5) Bestandteil der Vergütung ist darüber
hinaus der rechnerische Pro-Kopf-Anteil der
Versicherungsprämie für eine im Namen der
Gesellschaft zugunsten der Mitglieder des
Aufsichtsrats zu marktüblichen Bedingungen
abgeschlossene
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
(D&O-Versicherung), die die Gesellschaft
trägt.
(6) Die Regelungen dieses § 12 gelten erstmals
für die für das Geschäftsjahr 2018 zu
gewährende Vergütung.'
II. *WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in 10.000.000 nennwertlose
Stückaktien eingeteilt, von denen jede Aktie
eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beläuft sich somit im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung auf
10.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält
zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 490.970 eigene Aktien, aus
denen ihr keine Stimmrechte zustehen.
2. *Teilnahme an der Hauptversammlung und
Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und
der Gesellschaft die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachweisen
('Nachweis'). Die Anmeldung bedarf der
Textform und ist in deutscher oder englischer
Sprache zu erstellen. Zum Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist ein ebenfalls in Textform und
in deutscher oder englischer Sprache
erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf
den Beginn des 9. Mai 2018 (somit 9. Mai
2018, 00:00 Uhr MESZ), zu beziehen
('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im
vorstehenden Sinne bemisst sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass
damit eine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einherginge. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt
ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs im
Nachweiszeitpunkt maßgeblich; das
heißt, Veräußerungen oder Erwerb
von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der
Gesellschaft spätestens am *Mittwoch, 23. Mai
2018, 24:00 Uhr (MESZ),* unter folgender
Adresse eingehen:
Leifheit AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per inhaberaktien@linkmarketservices.de
E-Mail
an:
oder per +49 89 21027-289
Telefax
an:
Nach dem Eingang der Anmeldung und des
Nachweises bei der Gesellschaft werden den
Aktionären oder den von ihnen benannten
Bevollmächtigten Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, mit denen auch ein
entsprechendes Vollmachtsformular verbunden
ist, bitten wir die Aktionäre - ohne dass mit
dieser Bitte eine Einschränkung des
Teilnahme- oder Stimmrechts verbunden wäre -,
frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung und des Nachweises an die
Gesellschaft Sorge zu tragen.
3. *Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
*Bevollmächtigung eines Dritten*
Aktionäre, die nicht selbst an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch
durch eine Vereinigung von Aktionären, unter
entsprechender Vollmachtserteilung ausüben
lassen. Auch in diesem Fall sind eine
fristgerechte Übersendung des besonderen
Nachweises des Anteilsbesitzes und eine
fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn
weder ein Kreditinstitut noch ein diesem
gemäß § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125
Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder
Unternehmen noch eine Aktionärsvereinigung
oder eine dieser nach § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Person zur Ausübung des
Stimmrechts bevollmächtigt wird.
Ein Formular für die Erteilung einer
Vollmacht finden die Aktionäre auf der
Rückseite ihrer Eintrittskarte. Darüber
hinaus kann das Formular auch im Internet
unter hv.leifheit-group.com abgerufen werden.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an
steht die folgende Adresse für die
Übermittlung des Nachweises der
Bevollmächtigung und den Widerruf von
Vollmachten zur Verfügung:
Leifheit AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
oder per inhaberaktien@linkmarketservices.de
E-Mail
an:
oder per +49 89 21027-289
Telefax
an:
oder über unseren Onlineservice unter
hv.leifheit-group.com. Weitere Informationen
zum Onlineservice finden sich unter dem
Abschnitt 'Details zum Onlineservice'.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn ein Kreditinstitut, ein diesem
gemäß § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125
Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder
eine dieser nach § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Person bevollmächtigt werden
soll, bedarf die Vollmacht - in Ausnahme zu
vorstehendem Grundsatz - weder nach dem
Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft
einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigende Institution oder Person
möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangt, weil sie gemäß § 135
AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten
muss. Daher sollten Sie sich mit diesen über
ein mögliches Formerfordernis für die
Vollmacht abstimmen.
*Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern
der Gesellschaft*
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an,
von der Gesellschaft benannte
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind
eine fristgerechte Übersendung des
besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes und
eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.
Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom
Aktionär erteilten Weisungen aus. Die
Erteilung der Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die
Erteilung von Weisungen bedürfen der
Textform.
Ein Formular für die Erteilung von
Vollmachten und Weisungen sowie weitere
Informationen finden die Aktionäre auf der
Rückseite ihrer Eintrittskarte. Darüber
hinaus kann das Formular auch im Internet
unter hv.leifheit-group.com abgerufen werden.
Aktionäre, die Stimmrechtsvertreter im
Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen
möchten, senden bitte das ausgefüllte
Formular - bis Dienstag, 29. Mai 2018, 24:00
Uhr (MESZ), eingehend - an die vorstehend im
Abschnitt 'Bevollmächtigung eines Dritten'
angegebene Adresse (postalisch, per E-Mail
oder Telefax) oder übermitteln die Weisungen
über unseren Onlineservice unter
hv.leifheit-group.com.
Der Widerruf der Vollmacht sowie die
Änderung von Weisungen sind ebenfalls
bis Dienstag, 29. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ),
in Textform an die vorstehend im Abschnitt
'Bevollmächtigung eines Dritten' angegebene
Adresse (postalisch, per E-Mail oder Telefax)
zu senden oder über unseren Onlineservice
unter hv.leifheit-group.com zu übermitteln.
Am Tag der Hauptversammlung kann die
Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern
der Gesellschaft oder eine Weisung an
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw.
ein Widerruf oder eine Änderung der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
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