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DGAP-HV: Leifheit Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Leifheit Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Leifheit Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-18 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Leifheit Aktiengesellschaft Nassau/Lahn ISIN DE0006464506 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie zu unserer *ordentlichen Hauptversammlung* 
am *Mittwoch, 30. Mai 2018, 10:30 Uhr (MESZ),* in die 
Deutsche Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 
Frankfurt am Main, ein. 
 
I. *TAGESORDNUNG* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   Leifheit Aktiengesellschaft, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts der Leifheit Aktiengesellschaft und 
   des Konzerns einschließlich des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a 
   Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für 
   das Geschäftsjahr 2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 des 
   Aktiengesetzes (AktG) am 23. März 2018 gebilligt 
   und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt zu diesem Punkt der Tagesordnung eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. 
   Jahresabschluss, Konzernabschluss und 
   zusammengefasster Lagebericht einschließlich 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuches sowie der Bericht des 
   Aufsichtsrats können im Internet unter 
   hv.leifheit-group.com eingesehen werden. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Leifheit AG aus dem abgelaufenen 
   Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 10.000.000,00 EUR 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          9.984.481,50 EUR 
   Dividende von 1,05 EUR je 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktie: 
   Gewinnvortrag               15.518,50 EUR 
 
   Der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns 
   berücksichtigt die 490.970 eigenen Aktien der 
   Leifheit Aktiengesellschaft, die die Gesellschaft 
   im Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder 
   mittelbar hält und die nicht dividendenberechtigt 
   sind. Sollte sich die Anzahl der für das 
   Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten 
   Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, 
   wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der unverändert eine Dividende von 1,05 
   EUR je dividendenberechtigte Stückaktie sowie 
   entsprechend angepasste Beträge für die 
   Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des 
   Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im 
   Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 
   zu wählen. 
6. *Nachwahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Karsten Schmidt hat sein Mandat als Mitglied 
   und stellvertretender Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats zum 31. Januar 2018 niedergelegt. 
   Deshalb ist eine Nachwahl erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 Abs. 1 der 
   Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen 
   gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 
   Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 DrittelbG zwei 
   Drittel von den Aktionären nach den Bestimmungen 
   des Aktiengesetzes und ein Drittel von den 
   Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des 
   Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden. 
 
   Der nachfolgende Wahlvorschlag berücksichtigt die 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des 
   vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für 
   das Gesamtgremium an. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Georg Hesse, Ismaning, 
    Vorsitzender des Vorstands (CEO) der 
    HolidayCheck Group AG mit Sitz in München, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung 
   für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden 
   Mitglieds des Aufsichtsrats, somit für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 
   beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Herr Hesse ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
   dieser Hauptversammlung weder Mitglied in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht der 
   vorgeschlagene Kandidat in keinen für die 
   Wahlentscheidung maßgebenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen zur Leifheit AG 
   oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der 
   Leifheit AG oder zu einem wesentlich an der 
   Leifheit AG beteiligten Aktionär. 
 
   Der Lebenslauf von Herrn Hesse kann im Internet 
   unter hv.leifheit-group.com eingesehen werden. 
7. *Beschlussfassung über die Neufassung von § 12 der 
   Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat erachten die 
   Satzungsregelungen zur Vergütung von 
   Mitgliedschaften in Aufsichtsratsausschüssen als 
   überarbeitungsbedürftig. Nach der bisherigen 
   Regelung erhalten Ausschussmitglieder keine 
   jährliche Grundvergütung, sondern lediglich ein 
   Sitzungsgeld je Ausschusssitzungstag. Die Regelung 
   lässt offen, ob Sitzungsgelder nur für die 
   Teilnahme an Präsenzsitzungen gewährt werden oder 
   auch für die Teilnahme an Telefon- oder 
   Videokonferenzen. Vorstand und Aufsichtsrat 
   schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Prüfungsausschusses und des Personalausschusses 
   (nicht aber den Mitgliedern des 
   Nominierungsausschusses) eine jährliche 
   Grundvergütung und allen Ausschussmitgliedern ein 
   betragsmäßig deutlich reduziertes 
   Sitzungsgeld für jede Form der Teilnahme an einer 
   Ausschusssitzung zu gewähren. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, 
   den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 12 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   '(1) Neben dem Ersatz seiner Auslagen und 
        einer ihm für die 
        Aufsichtsratstätigkeit etwa zur Last 
        fallenden Umsatzsteuer erhält jedes 
        Mitglied des Aufsichtsrats ein 
        Sitzungsgeld in Höhe von 2.500,00 EUR 
        für die Teilnahme an einer 
        Präsenzsitzung des Aufsichtsrats sowie 
        eine jährliche Vergütung in Höhe von 
        20.000,00 EUR. Der Vorsitzende erhält 
        das 3-Fache, sein Stellvertreter das 
        1,5-Fache der in Satz 1 genannten 
        Beträge. Sitzungsgelder sind ebenso wie 
        die jährliche Vergütung zum Ende des 
        jeweiligen Geschäftsjahres auszuzahlen. 
   (2) Der Ersatz der Auslagen wird, soweit es 
       Telekommunikations-, Porto- und sonstige 
       Bürokosten betrifft, in Form einer 
       Pauschale in Höhe von 1.000,00 EUR pro Jahr 
       geleistet. 
   (3) Für die Mitgliedschaft in einem 
       Aufsichtsratsausschuss und die Teilnahme an 
       Ausschusssitzungen erhalten 
       Ausschussmitglieder folgende Vergütung: 
 
       a) Für die Teilnahme an einer 
          Ausschusssitzung (Präsenzsitzung, 
          Telefon- oder Videokonferenz) erhält 
          ein Mitglied eines 
          Aufsichtsratsausschusses ein 
          Sitzungsgeld in Höhe von 500,00 EUR 
          und der Vorsitzende des 
          Aufsichtsratsausschusses ein 
          Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,00 
          EUR. Dies gilt auch, wenn an einem 
          Tag mehrere Ausschuss- oder 
          Aufsichtsratssitzungen stattfinden. 
       b) Jedes Mitglied des 
          Prüfungsausschusses erhält eine 
          zusätzliche jährliche Vergütung in 
          Höhe von 5.000,00 EUR, der 
          Vorsitzende des Prüfungsausschusses 
          eine solche von 10.000,00 EUR. Jedes 
          Mitglied des Personalausschusses 
          erhält eine zusätzliche jährliche 
          Vergütung in Höhe von 4.000,00 EUR, 
          der Vorsitzende des Ausschusses eine 
          solche von 8.000,00 EUR. Mitglieder 
          des Nominierungsausschusses erhalten 
          keine zusätzliche jährliche 
          Vergütung. 
       c) Jedem Mitglied eines 
          Aufsichtsratsausschusses sind die bei 
          Wahrnehmung des Amtes entstandenen 
          Auslagen und ein auf die 
          Ausschussvergütung etwa entfallender 

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April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Umsatzsteuerbetrag zu erstatten. Mit 
          Zahlung der Pauschale nach Abs. (2) 
          sind auch die einem Ausschussmitglied 
          entstehenden Telekommunikations-, 
          Porto- und sonstigen Bürokosten 
          abgegolten. 
       d) Sitzungsgelder nach lit. a) und 
          jährliche Vergütungen nach lit. b) 
          sind zum Ende des jeweiligen 
          Geschäftsjahres auszuzahlen. 
   (4) Gehört ein Mitglied dem Aufsichtsrat oder 
       einem Aufsichtsratsausschuss nur einen Teil 
       eines Geschäftsjahres an, so wird die 
       jährliche Vergütung nur zeitanteilig 
       gewährt. 
   (5) Bestandteil der Vergütung ist darüber 
       hinaus der rechnerische Pro-Kopf-Anteil der 
       Versicherungsprämie für eine im Namen der 
       Gesellschaft zugunsten der Mitglieder des 
       Aufsichtsrats zu marktüblichen Bedingungen 
       abgeschlossene 
       Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 
       (D&O-Versicherung), die die Gesellschaft 
       trägt. 
   (6) Die Regelungen dieses § 12 gelten erstmals 
       für die für das Geschäftsjahr 2018 zu 
       gewährende Vergütung.' 
 
II. *WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
1.  *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
    Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung* 
 
    Im Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
    Gesellschaft in 10.000.000 nennwertlose 
    Stückaktien eingeteilt, von denen jede Aktie 
    eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der 
    Stimmrechte beläuft sich somit im Zeitpunkt 
    der Einberufung der Hauptversammlung auf 
    10.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält 
    zum Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung 490.970 eigene Aktien, aus 
    denen ihr keine Stimmrechte zustehen. 
2.  *Teilnahme an der Hauptversammlung und 
    Ausübung des Stimmrechts* 
 
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
    Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen 
    Aktionäre berechtigt, die sich zur 
    Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und 
    der Gesellschaft die Berechtigung zur 
    Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
    Ausübung des Stimmrechts nachweisen 
    ('Nachweis'). Die Anmeldung bedarf der 
    Textform und ist in deutscher oder englischer 
    Sprache zu erstellen. Zum Nachweis der 
    Berechtigung zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechts ist ein ebenfalls in Textform und 
    in deutscher oder englischer Sprache 
    erstellter besonderer Nachweis des 
    Anteilsbesitzes durch das depotführende 
    Institut erforderlich und ausreichend. 
 
    Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. 
    Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf 
    den Beginn des 9. Mai 2018 (somit 9. Mai 
    2018, 00:00 Uhr MESZ), zu beziehen 
    ('Nachweiszeitpunkt'). Die Berechtigung im 
    vorstehenden Sinne bemisst sich dabei 
    ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
    des Aktionärs im Nachweiszeitpunkt, ohne dass 
    damit eine Sperre für die 
    Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
    einherginge. Auch im Fall der vollständigen 
    oder teilweisen Veräußerung des 
    Anteilsbesitzes nach dem Nachweiszeitpunkt 
    ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und zur Ausübung des 
    Stimmrechts ausschließlich der 
    Anteilsbesitz des Aktionärs im 
    Nachweiszeitpunkt maßgeblich; das 
    heißt, Veräußerungen oder Erwerb 
    von Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt haben 
    keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
    Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
    Ausübung des Stimmrechts. 
 
    Die Anmeldung und der Nachweis müssen bei der 
    Gesellschaft spätestens am *Mittwoch, 23. Mai 
    2018, 24:00 Uhr (MESZ),* unter folgender 
    Adresse eingehen: 
 
             Leifheit AG 
             c/o Link Market Services GmbH 
             Landshuter Allee 10 
             80637 München 
    oder per inhaberaktien@linkmarketservices.de 
    E-Mail 
    an: 
    oder per +49 89 21027-289 
    Telefax 
    an: 
 
    Nach dem Eingang der Anmeldung und des 
    Nachweises bei der Gesellschaft werden den 
    Aktionären oder den von ihnen benannten 
    Bevollmächtigten Eintrittskarten für die 
    Hauptversammlung übersandt. Um den 
    rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
    sicherzustellen, mit denen auch ein 
    entsprechendes Vollmachtsformular verbunden 
    ist, bitten wir die Aktionäre - ohne dass mit 
    dieser Bitte eine Einschränkung des 
    Teilnahme- oder Stimmrechts verbunden wäre -, 
    frühzeitig für die Übersendung der 
    Anmeldung und des Nachweises an die 
    Gesellschaft Sorge zu tragen. 
3.  *Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
    *Bevollmächtigung eines Dritten* 
 
    Aktionäre, die nicht selbst an der 
    Hauptversammlung teilnehmen möchten, können 
    ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch 
    durch eine Vereinigung von Aktionären, unter 
    entsprechender Vollmachtserteilung ausüben 
    lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
    fristgerechte Übersendung des besonderen 
    Nachweises des Anteilsbesitzes und eine 
    fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die 
    Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
    Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
    Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn 
    weder ein Kreditinstitut noch ein diesem 
    gemäß § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 
    Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder 
    Unternehmen noch eine Aktionärsvereinigung 
    oder eine dieser nach § 135 Abs. 8 AktG 
    gleichgestellte Person zur Ausübung des 
    Stimmrechts bevollmächtigt wird. 
 
    Ein Formular für die Erteilung einer 
    Vollmacht finden die Aktionäre auf der 
    Rückseite ihrer Eintrittskarte. Darüber 
    hinaus kann das Formular auch im Internet 
    unter hv.leifheit-group.com abgerufen werden. 
 
    Von der Einberufung der Hauptversammlung an 
    steht die folgende Adresse für die 
    Übermittlung des Nachweises der 
    Bevollmächtigung und den Widerruf von 
    Vollmachten zur Verfügung: 
 
             Leifheit AG 
             c/o Link Market Services GmbH 
             Landshuter Allee 10 
             80637 München 
    oder per inhaberaktien@linkmarketservices.de 
    E-Mail 
    an: 
    oder per +49 89 21027-289 
    Telefax 
    an: 
 
    oder über unseren Onlineservice unter 
    hv.leifheit-group.com. Weitere Informationen 
    zum Onlineservice finden sich unter dem 
    Abschnitt 'Details zum Onlineservice'. 
 
    Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
    Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
    mehrere von diesen zurückweisen. 
 
    Wenn ein Kreditinstitut, ein diesem 
    gemäß § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 
    Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder 
    Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder 
    eine dieser nach § 135 Abs. 8 AktG 
    gleichgestellte Person bevollmächtigt werden 
    soll, bedarf die Vollmacht - in Ausnahme zu 
    vorstehendem Grundsatz - weder nach dem 
    Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft 
    einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch 
    darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
    bevollmächtigende Institution oder Person 
    möglicherweise eine besondere Form der 
    Vollmacht verlangt, weil sie gemäß § 135 
    AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten 
    muss. Daher sollten Sie sich mit diesen über 
    ein mögliches Formerfordernis für die 
    Vollmacht abstimmen. 
 
    *Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern 
    der Gesellschaft* 
 
    Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, 
    von der Gesellschaft benannte 
    weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu 
    bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind 
    eine fristgerechte Übersendung des 
    besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes und 
    eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. 
    Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
    ausschließlich auf der Grundlage der vom 
    Aktionär erteilten Weisungen aus. Die 
    Erteilung der Vollmacht an die 
    Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die 
    Erteilung von Weisungen bedürfen der 
    Textform. 
 
    Ein Formular für die Erteilung von 
    Vollmachten und Weisungen sowie weitere 
    Informationen finden die Aktionäre auf der 
    Rückseite ihrer Eintrittskarte. Darüber 
    hinaus kann das Formular auch im Internet 
    unter hv.leifheit-group.com abgerufen werden. 
 
    Aktionäre, die Stimmrechtsvertreter im 
    Vorfeld der Hauptversammlung bevollmächtigen 
    möchten, senden bitte das ausgefüllte 
    Formular - bis Dienstag, 29. Mai 2018, 24:00 
    Uhr (MESZ), eingehend - an die vorstehend im 
    Abschnitt 'Bevollmächtigung eines Dritten' 
    angegebene Adresse (postalisch, per E-Mail 
    oder Telefax) oder übermitteln die Weisungen 
    über unseren Onlineservice unter 
    hv.leifheit-group.com. 
 
    Der Widerruf der Vollmacht sowie die 
    Änderung von Weisungen sind ebenfalls 
    bis Dienstag, 29. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), 
    in Textform an die vorstehend im Abschnitt 
    'Bevollmächtigung eines Dritten' angegebene 
    Adresse (postalisch, per E-Mail oder Telefax) 
    zu senden oder über unseren Onlineservice 
    unter hv.leifheit-group.com zu übermitteln. 
    Am Tag der Hauptversammlung kann die 
    Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern 
    der Gesellschaft oder eine Weisung an 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw. 
    ein Widerruf oder eine Änderung der 

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April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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