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DGAP-News: IVU Traffic Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung IVU Traffic Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-18 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. IVU Traffic Technologies AG Berlin WKN 744850 ISIN DE0007448508 Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Mittwoch, den 30. Mai 2018, um 11:00 Uhr in den Räumen der IVU Traffic Technologies AG, Bundesallee 88, 12161 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IVU Traffic Technologies AG für das Geschäftsjahr 2017 und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts des Vorstands für die IVU Traffic Technologies AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2018/ zugänglich. Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft am Wortmeldetisch zur Einsichtnahme aus. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der IVU Traffic Technologies AG* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft des abgelaufenen Geschäftsjahrs 2017 in Höhe von 5.472.325,47 Euro wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer 1.771.916,00 Euro Dividende von 0,10 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie: Gewinnvortrag: 3.700.409,47 Euro Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 4. Juni 2018. Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien halten, sind diese gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Für diesen Fall wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, bei einer unveränderten Dividende von 0,10 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie den auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden Teilbetrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorzutragen. Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Die Ausschüttung gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen und mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die gegebenenfalls prüferische Durchsicht von Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen. 6. *Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats ab dem Geschäftsjahr 2018* Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung beschließt die Hauptversammlung über die Aufsichtsratsvergütung. Die Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft sind in den vergangenen Jahren infolge der erhöhten gesetzlichen Anforderungen und der konkreten Aufgaben und Herausforderungen stetig gestiegen. Im Hinblick hierauf soll die Höhe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, die zuletzt von der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2014 beschlossen wurde, angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 und die folgenden Geschäftsjahre durch Beschluss der Hauptversammlung wie folgt neu festzusetzen: 'Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zu diesem Gremium eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 15.000,00 Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält abweichend davon eine feste jährliche Vergütung in Höhe 30.000,00 Euro, der stellvertretende Vorsitzende in Höhe 18.750,00 Euro. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört oder jeweils den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz des Aufsichtsrats nicht während eines vollen Geschäftsjahres innegehabt haben, erhalten für jeden angefangenen Kalendermonat ihrer Tätigkeit die entsprechende Vergütung zeitanteilig. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer. Die vorstehenden Regelungen finden erstmals auf das gesamte Geschäftsjahr 2018 Anwendung und gelten bis zu einer Neufestsetzung durch die Hauptversammlung gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft.' 7. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat* Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herr André Neiß hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 30. Mai 2018 niedergelegt. Aufgrund der Amtsniederlegung ist von der Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied als Nachfolger für Herrn Neiß zu wählen. Die Wahl soll gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung für den Rest der Amtsdauer von Herrn Neiß erfolgen, d. h. für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, * Herrn Dr. Lars Slomka, Oberursel, Vorstand der Hansen & Heinrich AG, mit Wirkung ab der Beendigung dieser Hauptversammlung am 30. Mai 2018 bis zum Ablauf des 30. Juni 2018 als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat zu wählen und * Frau Ute Witt, Potsdam, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, bis zum 30. Juni 2018 Corporate Tax Partnerin bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Wirkung ab 1. Juli 2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Aufsichtsratsmitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Frau Ute Witt ist zurzeit noch Partnerin bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Frau Witt wird zum 30. Juni 2018 bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausscheiden und kann daher erst mit Wirkung ab 1. Juli 2018 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. Um eine Vakanz im Aufsichtsrat zu vermeiden, soll daher Herr Dr. Lars Slomka für die kurze Übergangszeit gewählt werden. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Frau Witt ist Mitglied in den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Mitglied des Aufsichtsrats der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Herr Dr. Slomka ist Mitglied in den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)