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DGAP-News: IVU Traffic Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
IVU Traffic Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-18 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
IVU Traffic Technologies AG Berlin WKN 744850
ISIN DE0007448508 Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu
der am
Mittwoch, den 30. Mai 2018, um 11:00 Uhr
in den Räumen der IVU Traffic Technologies AG,
Bundesallee 88, 12161 Berlin,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
IVU Traffic Technologies AG für das Geschäftsjahr
2017 und des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts des Vorstands für die IVU Traffic
Technologies AG und des Konzernlageberichts sowie
des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 und des erläuternden Berichts zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung
an über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.ivu.de/investoren/hauptversammlung/2018/
zugänglich.
Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung
der Gesellschaft am Wortmeldetisch zur
Einsichtnahme aus.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Damit ist
der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG
festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der IVU Traffic Technologies AG*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Gesellschaft des abgelaufenen
Geschäftsjahrs 2017 in Höhe von 5.472.325,47 Euro
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer 1.771.916,00 Euro
Dividende von 0,10 Euro je
dividendenberechtigter
Stückaktie:
Gewinnvortrag: 3.700.409,47 Euro
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der
Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, mithin am 4. Juni 2018.
Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die
Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
eigene Aktien halten, sind diese gemäß § 71b
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Für diesen
Fall wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, bei
einer unveränderten Dividende von 0,10 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie den auf nicht
dividendenberechtigte Stückaktien entfallenden
Teilbetrag des Bilanzgewinns auf neue Rechnung
vorzutragen.
Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand
und Aufsichtsrat gilt für die Auszahlung der
Dividende Folgendes:
Da die Dividende in vollem Umfang aus dem
steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG
(nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)
geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug
von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.
Die Ausschüttung gilt steuerlich als Rückgewähr von
Einlagen und mindert nach Auffassung der deutschen
Finanzverwaltung die steuerlichen
Anschaffungskosten der Aktien.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die
gegebenenfalls prüferische Durchsicht von
Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung zu bestellen.
6. *Beschlussfassung über die Vergütung des
Aufsichtsrats ab dem Geschäftsjahr 2018*
Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung
beschließt die Hauptversammlung über die
Aufsichtsratsvergütung. Die Anforderungen an die
Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft sind in
den vergangenen Jahren infolge der erhöhten
gesetzlichen Anforderungen und der konkreten
Aufgaben und Herausforderungen stetig gestiegen. Im
Hinblick hierauf soll die Höhe der Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder, die zuletzt von der
ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2014
beschlossen wurde, angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das
Geschäftsjahr 2018 und die folgenden Geschäftsjahre
durch Beschluss der Hauptversammlung wie folgt neu
festzusetzen:
'Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem
Ersatz seiner Auslagen für jedes volle
Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zu diesem
Gremium eine feste jährliche Vergütung in Höhe von
15.000,00 Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
erhält abweichend davon eine feste jährliche
Vergütung in Höhe 30.000,00 Euro, der
stellvertretende Vorsitzende in Höhe 18.750,00
Euro.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht
während eines vollen Geschäftsjahres angehört oder
jeweils den Vorsitz oder den stellvertretenden
Vorsitz des Aufsichtsrats nicht während eines
vollen Geschäftsjahres innegehabt haben, erhalten
für jeden angefangenen Kalendermonat ihrer
Tätigkeit die entsprechende Vergütung zeitanteilig.
Die Gesellschaft erstattet jedem
Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung
gegebenenfalls entfallende Umsatzsteuer.
Die vorstehenden Regelungen finden erstmals auf das
gesamte Geschäftsjahr 2018 Anwendung und gelten bis
zu einer Neufestsetzung durch die Hauptversammlung
gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der
Gesellschaft.'
7. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat*
Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herr André
Neiß hat sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung am 30. Mai 2018 niedergelegt.
Aufgrund der Amtsniederlegung ist von der
Hauptversammlung ein Aufsichtsratsmitglied als
Nachfolger für Herrn Neiß zu wählen. Die Wahl
soll gemäß § 9 Abs. 4 der Satzung für den Rest
der Amtsdauer von Herrn Neiß erfolgen, d. h.
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2018 beschließt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 des Aktiengesetzes i. V. m. § 9 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft aus drei von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der
Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
* Herrn Dr. Lars Slomka, Oberursel, Vorstand
der Hansen & Heinrich AG, mit Wirkung ab
der Beendigung dieser Hauptversammlung am
30. Mai 2018 bis zum Ablauf des 30. Juni
2018 als Aufsichtsratsmitglied in den
Aufsichtsrat zu wählen und
* Frau Ute Witt, Potsdam, Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater, bis zum 30. Juni 2018
Corporate Tax Partnerin bei der Ernst &
Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit
Wirkung ab 1. Juli 2018 bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für
das Geschäftsjahr 2018 beschließt,
als Aufsichtsratsmitglied in den
Aufsichtsrat zu wählen.
Frau Ute Witt ist zurzeit noch Partnerin bei der
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Frau Witt wird zum 30. Juni 2018 bei der Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
ausscheiden und kann daher erst mit Wirkung ab 1.
Juli 2018 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt
werden. Um eine Vakanz im Aufsichtsrat zu
vermeiden, soll daher Herr Dr. Lars Slomka für die
kurze Übergangszeit gewählt werden.
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats strebt die
Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Frau Witt ist Mitglied in den folgenden gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in-
oder ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Mitglied des Aufsichtsrats der Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Herr Dr. Slomka ist Mitglied in den folgenden
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw.
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
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April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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