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DGAP-News: Viscom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018
in Altes Rathaus Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2018-04-18 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Viscom AG Hannover ISIN DE0007846867
WKN 784 686 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
2018
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 30.
Mai 2018, um 10.00 Uhr, im Alten Rathaus,
Karmarschstraße 42, 30159 Hannover, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2018 der Viscom AG ein.
Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Viscom AG und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017 sowie der Lageberichte der
Viscom AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2017, des Berichts des
Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG
am 13. März 2018 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Der Vorstand und, soweit der
Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der
Aufsichtsrat werden die zugänglich zu
machenden Unterlagen im Rahmen der
Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre
haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres
Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu
zu stellen. Der Beschluss über die Verwendung
des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der
Tagesordnung gefasst.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der Viscom AG
zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von 9.397.535,85 EUR wie
folgt zu verwenden:
Nachwahl wegen Amtsniederlegung zweier
männlicher AR-Mitglieder
Ausschüttung einer 5.331.036,00 EUR
Dividende von 0,60 EUR je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Gewinnvortrag 4.066.499,85 EUR
Bilanzgewinn 9.397.535,85 EUR
Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt
der Einberufung vorhandenen Stück 134.940
eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt
sind. Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von 0,60 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab
1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 4. Juni 2018,
fällig und wird ab diesem Tag ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Es ist vorgesehen, über diesen
Tagesordnungspunkt im Wege der
Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung
Hannover, zum Abschluss- und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung
Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
6. *Beschlussfassung über Nachwahlen zum
Aufsichtsrat*
Die von der Hauptversammlung am 27. Mai 2014
gewählten Aufsichtsratsmitglieder Herr
Dipl.-Ing. Bernd Hackmann und Herr Dipl.-Kfm.
Klaus Friedland haben jeweils ihr
Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der
am 30. Mai 2018 stattfindenden
Hauptversammlung der Gesellschaft
niedergelegt. Es sind daher zwei
Aufsichtsratsmitglieder nachzuwählen. Die
Nachwahl erfolgt gemäß § 11.4 der Satzung
der Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer
der ausscheidenden Mitglieder.
Der Aufsichtsrat der Viscom AG besteht
gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§
95 Satz 1 bis 4, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung ohne Bindung an
Wahlvorschläge zu wählen sind. § 1 Abs. 1
DrittelbG findet keine Anwendung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden
Kandidaten mit Wirkung ab Beendigung der am
30. Mai 2018 stattfindenden Hauptversammlung
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das am 31.
Dezember 2018 endende Geschäftsjahr der
Gesellschaft beschließt, zu Mitgliedern
des Aufsichtsrats zu wählen:
- *Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape*, Hannover,
Deutschland,
Gesellschafter-Geschäftsführer der HPC
Vermögensverwaltung GmbH, Hannover
- *Frau Prof. Dr. Michèle Morner,
*Rosengarten, Deutschland,
Univ.-Professorin, Inhaberin des
Lehrstuhls für Personal, Entwicklung und
Entscheidung im öffentlichen Sektor an der
Deutschen Universität für
Verwaltungswissenschaften Speyer
Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils
folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
*Herr Dipl.-Ing. Volker Pape:*
- Keine Mandate
*Frau Prof. Dr. Michèle Morner:*
- Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
DPR e.V., Mitglied des
Nominierungsausschusses
- KUKA Aktiengesellschaft, Augsburg,
Mitglied des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Vorschläge werden auf der
Grundlage der Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex abgegeben und
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das
für das Gesamtgremium beschlossene
Kompetenzprofil.
Die Kandidatur von Herrn Dipl.-Ing. Volker
Pape erfolgt gem. § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG
auf Vorschlag der Aktionärin HPC
Vermögensverwaltung GmbH, Hannover, die mehr
als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft
hält. Der Aufsichtsrat hat sich diesem
Wahlvorschlag angeschlossen. Die Empfehlung
von Ziffer 5.4.2 Satz 3 Deutscher Corporate
Governance Kodex, wonach dem Aufsichtsrat
nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des
Vorstands angehören sollen, wird im Falle
einer Wahl von Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape
eingehalten, da dem Aufsichtsrat der Viscom AG
keine weiteren ehemaligen Vorstandsmitglieder
angehören.
Von den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
qualifiziert sich Frau Prof. Dr. Michèle
Morner aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung
und Praxis als Finanzexpertin im Sinne des §
100 Abs. 5 AktG.
Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher
Corporate Governance Kodex hat sich der
Aufsichtsrat bei den zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitgliedern vergewissert, dass
sie den jeweils zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen können.
Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8
Deutscher Corporate Governance Kodex lässt der
Aufsichtsrat vorsorglich mitteilen:
- Herr Dipl.-Ing. Volker Pape ist
Gesellschafter-Geschäftsführer der HPC
Vermögensverwaltung GmbH, Hannover. Die
HPC Vermögensverwaltung ist mit insgesamt
Stück 4.869.085 Aktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital in
Höhe von 1,00 EUR je Aktie am insgesamt
9.020.000,00 EUR betragenden Grundkapital
der Viscom AG mit Sitz in Hannover (AG
Hannover HRB 59696) entsprechend einem
Stimmrechtsanteil von rund 53,98 %
beteiligt. Zwischen der Viscom AG und der
HPC Vermögensverwaltung GmbH bestehen
Verträge betreffend Miet- und
Leasingverhältnisse sowie
Dienstleistungsverträge. Sämtliche
Verträge wurden zu aus Sicht der
Gesellschaft marktkonformen Konditionen
abgeschlossen. Auf die
Geschäftsbeziehungen mit der HPC
Vermögensverwaltung GmbH entfielen im
Geschäftsjahr 2017 der Gesellschaft
Aufwendungen in Höhe von 1.377 TEUR. Zum
Stichtag bestanden Verbindlichkeiten in
Höhe von 41 TEUR. Ein wirtschaftliches
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April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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