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DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Altes Rathaus Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Viscom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 
in Altes Rathaus Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-04-18 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Viscom AG Hannover ISIN DE0007846867 
WKN 784 686 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
2018 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 30. 
Mai 2018, um 10.00 Uhr, im Alten Rathaus, 
Karmarschstraße 42, 30159 Hannover, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung 2018 der Viscom AG ein. 
 
Tagesordnung 
und Vorschläge zur Beschlussfassung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Viscom AG und des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017 sowie der Lageberichte der 
   Viscom AG und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2017, des Berichts des 
   Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands 
   für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 HGB 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG 
   am 13. März 2018 gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. Der Vorstand und, soweit der 
   Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der 
   Aufsichtsrat werden die zugänglich zu 
   machenden Unterlagen im Rahmen der 
   Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre 
   haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu 
   zu stellen. Der Beschluss über die Verwendung 
   des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der 
   Tagesordnung gefasst. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der Viscom AG 
   zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von 9.397.535,85 EUR wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Nachwahl wegen Amtsniederlegung zweier 
   männlicher AR-Mitglieder 
 
   Ausschüttung einer          5.331.036,00 EUR 
   Dividende von 0,60 EUR je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag               4.066.499,85 EUR 
   Bilanzgewinn                9.397.535,85 EUR 
 
   Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt 
   der Einberufung vorhandenen Stück 134.940 
   eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt 
   sind. Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von 0,60 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab 
   1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 4. Juni 2018, 
   fällig und wird ab diesem Tag ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist vorgesehen, über diesen 
   Tagesordnungspunkt im Wege der 
   Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung 
   Hannover, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung 
   Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über Nachwahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Die von der Hauptversammlung am 27. Mai 2014 
   gewählten Aufsichtsratsmitglieder Herr 
   Dipl.-Ing. Bernd Hackmann und Herr Dipl.-Kfm. 
   Klaus Friedland haben jeweils ihr 
   Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der 
   am 30. Mai 2018 stattfindenden 
   Hauptversammlung der Gesellschaft 
   niedergelegt. Es sind daher zwei 
   Aufsichtsratsmitglieder nachzuwählen. Die 
   Nachwahl erfolgt gemäß § 11.4 der Satzung 
   der Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer 
   der ausscheidenden Mitglieder. 
 
   Der Aufsichtsrat der Viscom AG besteht 
   gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 
   95 Satz 1 bis 4, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   aus drei Mitgliedern, die von der 
   Hauptversammlung ohne Bindung an 
   Wahlvorschläge zu wählen sind. § 1 Abs. 1 
   DrittelbG findet keine Anwendung. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden 
   Kandidaten mit Wirkung ab Beendigung der am 
   30. Mai 2018 stattfindenden Hauptversammlung 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung der 
   Aufsichtsratsmitglieder für das am 31. 
   Dezember 2018 endende Geschäftsjahr der 
   Gesellschaft beschließt, zu Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
   - *Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape*, Hannover, 
     Deutschland, 
     Gesellschafter-Geschäftsführer der HPC 
     Vermögensverwaltung GmbH, Hannover 
   - *Frau Prof. Dr. Michèle Morner, 
     *Rosengarten, Deutschland, 
     Univ.-Professorin, Inhaberin des 
     Lehrstuhls für Personal, Entwicklung und 
     Entscheidung im öffentlichen Sektor an der 
     Deutschen Universität für 
     Verwaltungswissenschaften Speyer 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils 
   folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   *Herr Dipl.-Ing. Volker Pape:* 
 
   - Keine Mandate 
 
   *Frau Prof. Dr. Michèle Morner:* 
 
   - Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung 
     DPR e.V., Mitglied des 
     Nominierungsausschusses 
   - KUKA Aktiengesellschaft, Augsburg, 
     Mitglied des Aufsichtsrats 
 
   Die vorgenannten Vorschläge werden auf der 
   Grundlage der Empfehlungen des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex abgegeben und 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das 
   für das Gesamtgremium beschlossene 
   Kompetenzprofil. 
 
   Die Kandidatur von Herrn Dipl.-Ing. Volker 
   Pape erfolgt gem. § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG 
   auf Vorschlag der Aktionärin HPC 
   Vermögensverwaltung GmbH, Hannover, die mehr 
   als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft 
   hält. Der Aufsichtsrat hat sich diesem 
   Wahlvorschlag angeschlossen. Die Empfehlung 
   von Ziffer 5.4.2 Satz 3 Deutscher Corporate 
   Governance Kodex, wonach dem Aufsichtsrat 
   nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des 
   Vorstands angehören sollen, wird im Falle 
   einer Wahl von Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape 
   eingehalten, da dem Aufsichtsrat der Viscom AG 
   keine weiteren ehemaligen Vorstandsmitglieder 
   angehören. 
 
   Von den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   qualifiziert sich Frau Prof. Dr. Michèle 
   Morner aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung 
   und Praxis als Finanzexpertin im Sinne des § 
   100 Abs. 5 AktG. 
 
   Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher 
   Corporate Governance Kodex hat sich der 
   Aufsichtsrat bei den zur Wahl vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratsmitgliedern vergewissert, dass 
   sie den jeweils zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen können. 
 
   Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 
   Deutscher Corporate Governance Kodex lässt der 
   Aufsichtsrat vorsorglich mitteilen: 
 
   - Herr Dipl.-Ing. Volker Pape ist 
     Gesellschafter-Geschäftsführer der HPC 
     Vermögensverwaltung GmbH, Hannover. Die 
     HPC Vermögensverwaltung ist mit insgesamt 
     Stück 4.869.085 Aktien mit einem 
     rechnerischen Anteil am Grundkapital in 
     Höhe von 1,00 EUR je Aktie am insgesamt 
     9.020.000,00 EUR betragenden Grundkapital 
     der Viscom AG mit Sitz in Hannover (AG 
     Hannover HRB 59696) entsprechend einem 
     Stimmrechtsanteil von rund 53,98 % 
     beteiligt. Zwischen der Viscom AG und der 
     HPC Vermögensverwaltung GmbH bestehen 
     Verträge betreffend Miet- und 
     Leasingverhältnisse sowie 
     Dienstleistungsverträge. Sämtliche 
     Verträge wurden zu aus Sicht der 
     Gesellschaft marktkonformen Konditionen 
     abgeschlossen. Auf die 
     Geschäftsbeziehungen mit der HPC 
     Vermögensverwaltung GmbH entfielen im 
     Geschäftsjahr 2017 der Gesellschaft 
     Aufwendungen in Höhe von 1.377 TEUR. Zum 
     Stichtag bestanden Verbindlichkeiten in 
     Höhe von 41 TEUR. Ein wirtschaftliches 

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April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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