DJ DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Altes Rathaus Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: Viscom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018
in Altes Rathaus Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2018-04-18 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Viscom AG Hannover ISIN DE0007846867
WKN 784 686 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
2018
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 30.
Mai 2018, um 10.00 Uhr, im Alten Rathaus,
Karmarschstraße 42, 30159 Hannover, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2018 der Viscom AG ein.
Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Viscom AG und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017 sowie der Lageberichte der
Viscom AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2017, des Berichts des
Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG
am 13. März 2018 gebilligt und den
Jahresabschluss damit festgestellt. Somit
entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Der Vorstand und, soweit der
Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der
Aufsichtsrat werden die zugänglich zu
machenden Unterlagen im Rahmen der
Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre
haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres
Auskunftsrechts die Gelegenheit, Fragen hierzu
zu stellen. Der Beschluss über die Verwendung
des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der
Tagesordnung gefasst.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der Viscom AG
zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von 9.397.535,85 EUR wie
folgt zu verwenden:
Nachwahl wegen Amtsniederlegung zweier
männlicher AR-Mitglieder
Ausschüttung einer 5.331.036,00 EUR
Dividende von 0,60 EUR je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Gewinnvortrag 4.066.499,85 EUR
Bilanzgewinn 9.397.535,85 EUR
Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt
der Einberufung vorhandenen Stück 134.940
eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt
sind. Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung verändern, wird der
Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von 0,60 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der ab
1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 4. Juni 2018,
fällig und wird ab diesem Tag ausgezahlt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Es ist vorgesehen, über diesen
Tagesordnungspunkt im Wege der
Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung
Hannover, zum Abschluss- und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung
Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
6. *Beschlussfassung über Nachwahlen zum
Aufsichtsrat*
Die von der Hauptversammlung am 27. Mai 2014
gewählten Aufsichtsratsmitglieder Herr
Dipl.-Ing. Bernd Hackmann und Herr Dipl.-Kfm.
Klaus Friedland haben jeweils ihr
Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der
am 30. Mai 2018 stattfindenden
Hauptversammlung der Gesellschaft
niedergelegt. Es sind daher zwei
Aufsichtsratsmitglieder nachzuwählen. Die
Nachwahl erfolgt gemäß § 11.4 der Satzung
der Gesellschaft für den Rest der Amtsdauer
der ausscheidenden Mitglieder.
Der Aufsichtsrat der Viscom AG besteht
gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§
95 Satz 1 bis 4, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung ohne Bindung an
Wahlvorschläge zu wählen sind. § 1 Abs. 1
DrittelbG findet keine Anwendung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden
Kandidaten mit Wirkung ab Beendigung der am
30. Mai 2018 stattfindenden Hauptversammlung
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der
Aufsichtsratsmitglieder für das am 31.
Dezember 2018 endende Geschäftsjahr der
Gesellschaft beschließt, zu Mitgliedern
des Aufsichtsrats zu wählen:
- *Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape*, Hannover,
Deutschland,
Gesellschafter-Geschäftsführer der HPC
Vermögensverwaltung GmbH, Hannover
- *Frau Prof. Dr. Michèle Morner,
*Rosengarten, Deutschland,
Univ.-Professorin, Inhaberin des
Lehrstuhls für Personal, Entwicklung und
Entscheidung im öffentlichen Sektor an der
Deutschen Universität für
Verwaltungswissenschaften Speyer
Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils
folgende Mitgliedschaften in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
*Herr Dipl.-Ing. Volker Pape:*
- Keine Mandate
*Frau Prof. Dr. Michèle Morner:*
- Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung
DPR e.V., Mitglied des
Nominierungsausschusses
- KUKA Aktiengesellschaft, Augsburg,
Mitglied des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Vorschläge werden auf der
Grundlage der Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex abgegeben und
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das
für das Gesamtgremium beschlossene
Kompetenzprofil.
Die Kandidatur von Herrn Dipl.-Ing. Volker
Pape erfolgt gem. § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG
auf Vorschlag der Aktionärin HPC
Vermögensverwaltung GmbH, Hannover, die mehr
als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft
hält. Der Aufsichtsrat hat sich diesem
Wahlvorschlag angeschlossen. Die Empfehlung
von Ziffer 5.4.2 Satz 3 Deutscher Corporate
Governance Kodex, wonach dem Aufsichtsrat
nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des
Vorstands angehören sollen, wird im Falle
einer Wahl von Herrn Dipl.-Ing. Volker Pape
eingehalten, da dem Aufsichtsrat der Viscom AG
keine weiteren ehemaligen Vorstandsmitglieder
angehören.
Von den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
qualifiziert sich Frau Prof. Dr. Michèle
Morner aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung
und Praxis als Finanzexpertin im Sinne des §
100 Abs. 5 AktG.
Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher
Corporate Governance Kodex hat sich der
Aufsichtsrat bei den zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratsmitgliedern vergewissert, dass
sie den jeweils zu erwartenden Zeitaufwand
aufbringen können.
Hinsichtlich Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8
Deutscher Corporate Governance Kodex lässt der
Aufsichtsrat vorsorglich mitteilen:
- Herr Dipl.-Ing. Volker Pape ist
Gesellschafter-Geschäftsführer der HPC
Vermögensverwaltung GmbH, Hannover. Die
HPC Vermögensverwaltung ist mit insgesamt
Stück 4.869.085 Aktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital in
Höhe von 1,00 EUR je Aktie am insgesamt
9.020.000,00 EUR betragenden Grundkapital
der Viscom AG mit Sitz in Hannover (AG
Hannover HRB 59696) entsprechend einem
Stimmrechtsanteil von rund 53,98 %
beteiligt. Zwischen der Viscom AG und der
HPC Vermögensverwaltung GmbH bestehen
Verträge betreffend Miet- und
Leasingverhältnisse sowie
Dienstleistungsverträge. Sämtliche
Verträge wurden zu aus Sicht der
Gesellschaft marktkonformen Konditionen
abgeschlossen. Auf die
Geschäftsbeziehungen mit der HPC
Vermögensverwaltung GmbH entfielen im
Geschäftsjahr 2017 der Gesellschaft
Aufwendungen in Höhe von 1.377 TEUR. Zum
Stichtag bestanden Verbindlichkeiten in
Höhe von 41 TEUR. Ein wirtschaftliches
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der -2-
Abhängigkeitsverhältnis besteht nicht. Die
Viscom AG und die HPC Vermögensverwaltung
GmbH stehen aufgrund der unterschiedlichen
Unternehmensgegenstände, Produkt- und
Dienstleistungsangebote darüber hinaus in
keinem relevanten Wettbewerbsverhältnis
zueinander.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen
keine Umstände, die ein objektiv urteilender
Aktionär für seine Wahlentscheidung als
maßgebend ansehen würde.
Die Lebensläufe der Kandidaten mit Angaben zu
ihren jeweiligen relevanten Kenntnissen,
Fähigkeiten und Erfahrungen als auch die
Übersicht über die wesentlichen
Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat
finden Sie in der Anlage zu dieser Einladung
sowie im Internet unter
www.viscom.com/de/europe
unter der Rubrik 'Investor
Relations/Hauptversammlung'.
Die Wahl soll gemäß Ziffer 5.4.3
Deutscher Corporate Governance Kodex als
Einzelwahl durchgeführt werden.
Es ist beabsichtigt, Frau Prof. Dr. Michèle
Morner im Falle ihrer Wahl in den Aufsichtsrat
zur Wahl als Vorsitzende des Aufsichtsrats
vorzuschlagen.
7. *Beschlussfassung über die Anpassung der
Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden und
Satzungsänderung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
§ 20.2 der Satzung der Gesellschaft wird mit
Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der
hiermit beschlossenen Satzungsänderung in das
zuständige Handelsregister nach Satz 2 um
folgenden neuen Satz 3 ergänzt:
'Ab dem 1. Juni 2018 erhält der Vorsitzende
des Aufsichtsrats das Dreifache, sein
Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen
Vergütung; Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.'
*Vorlagen an die Aktionäre*
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an
liegen in den Geschäftsräumen der Viscom AG,
Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455 Hannover, folgende
Unterlagen zur Einsichtnahme der Aktionäre während der
üblichen Geschäftszeiten aus:
* die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten
Unterlagen.
Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen
Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung
übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der
gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung
auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan
ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen
Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. Die
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen und sind im Internet unter
www.viscom.com/de/europe
unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung'
zugänglich.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat
die Gesellschaft insgesamt Stück 9.020.000 nennwertlose
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten ausgegeben.
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt somit
9.020.000. Es bestehen keine unterschiedlichen
Gattungen von Aktien.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 134.940 eigene Aktien. Hieraus stehen
ihr keine Stimmrechte zu.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 22 der Satzung der
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft
anmelden und die ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch
einen besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut nachweisen.
Die Anmeldung und der besondere Nachweis des
Anteilsbesitzes bedürfen jeweils der Textform (§ 126b
BGB), haben in deutscher Sprache zu erfolgen und müssen
der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse (die
_Anmeldeadresse_) spätestens bis zum *23. Mai 2018,
24.00 Uhr MESZ,* zugehen:
*Viscom AG*
*c/o Computershare Operations Center*
*80249 München*
*Telefax: +49 89 30903-74675*
*E-Mail: anmeldestelle@computershare.de*
Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich
auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der
Hauptversammlung, demnach auf den *9. Mai 2018, 00.00
Uhr MESZ* (_Nachweisstichtag_), beziehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären
von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern. Eintrittskarten sind reine
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.
h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem
Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform, es sei denn, die
Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135
AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und
etwaigen Weisungen das Formular zu verwenden, welches
die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den
ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit
der Eintrittskarte zugesendet.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag
der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung
des Nachweises per Post oder Telefax an die
Gesellschaft verwenden Aktionäre bzw.
Aktionärsvertreter bitte die folgende Adresse: Viscom
AG, HV-Vollmacht 2018, Carl-Buderus-Straße 9-15,
30455 Hannover, oder per Telefax an +49 511 94996-555.
Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die
Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung an
folgende E-Mail-Adresse zu übersenden:
HV-Vollmacht2018@viscom.de
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der
Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den
vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Wir bieten unseren Aktionären, die sich nach den
vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet
haben, an, von der Gesellschaft benannte,
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten
mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform erteilt
werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur
Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu
Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der -3-
Anträgen entgegen.
Für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters kann ebenfalls das den
Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum *28. Mai
2018* (Eingang bei der Gesellschaft) an Viscom AG,
HV-Vollmacht 2018, Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455
Hannover, oder per Telefax an +49 511 94996-555 bzw.
per E-Mail an
HV-Vollmacht2018@viscom.de
zu übermitteln.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen.
*Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,
127, 131 Abs. 1 AktG*
_Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2
AktG_
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals (entsprechend 451.000,00 EUR oder
Stück 451.000 Aktien) erreichen (die
_Mindestbeteiligung_), können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Die Mindestbeteiligung muss der
Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage
von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben
ferner nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten
(vgl. §§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG).
Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu
beachten.
Das Verlangen ist schriftlich an die durch den Vorstand
vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen
Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen muss. Das
Ergänzungsverlangen kann auch auf einen beschlusslosen
Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft
spätestens bis zum *29. April 2018, 24.00 Uhr MESZ*,
zugehen. Wir bitten, ein derartiges Verlangen
ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
*Viscom AG*
*Vorstand*
*Carl-Buderus-Straße 9-15*
*30455 Hannover*
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.viscom.com/de/europe
unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung'
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
_Gegenanträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG_
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen
Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.
Etwaige Gegenanträge müssen der Gesellschaft
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail spätestens bis
zum *15. Mai 2018, 24.00 Uhr MESZ*, mit Begründung
ausschließlich unter der folgenden Adresse
zugegangen sein:
*Viscom AG*
*Investor Relations*
*Carl-Buderus-Straße 9-15*
*30455 Hannover*
*Telefax: +49 511 94996-555*
*E-Mail: investor.relations@viscom.de*
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht
berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge von
Aktionären werden einschließlich des Namens des
Aktionärs und einer Begründung des Antrags unverzüglich
nach ihrem Eingang im Internet unter
www.viscom.com/de/europe
unter der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung'
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung hierzu werden ebenfalls unter dieser
Internetadresse zugänglich gemacht. Das Recht eines
jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und
seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn
einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2
AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines
Gegenantrags braucht auch dann nicht zugänglich gemacht
zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt.
_Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG_
Aktionäre sind ferner berechtigt, Wahlvorschläge zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern
zu unterbreiten. Für sie gilt die vorstehende Regelung
sinngemäß mit der Maßgabe, dass der
Wahlvorschlag nicht begründet zu werden braucht.
Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des §
126 Abs. 2 AktG hinaus braucht der Wahlvorschlag auch
dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der
Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort
(bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Sitz) der zur
Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder bzw. des
zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers enthält und bei
Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht
die Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten beigefügt ist.
_Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG_
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit
diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in
der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen
der Aussprache zu stellen.
Nach § 24 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft ist der
Vorsitzende der Versammlung jedoch ermächtigt, das
Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen
zu beschränken. Außerdem ist der Vorstand
berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz
abschließend geregelten Fällen (§ 131 Absatz 3
AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die
Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem
verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen
Nachteil zuzufügen.
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft*
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.viscom.com/de/europe unter der Rubrik
'Investor Relations/Hauptversammlung'.
Hannover, im April 2018
*Viscom AG*
_Der Vorstand_
*Anlagen*
Lebensläufe der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:
*Dipl.-Ing. Volker Pape, Hannover, Deutschland*
*Persönliche Daten:*
Geburtsdatum: 2. Oktober 1955
Geburtsort: Osnabrück
*Ausbildung:*
Diplom-Ingenieur in der Fachrichtung Elektrotechnik an
der Universität Hannover
*Beruflicher Werdegang:*
1984: Gründung der GbR für Industrielle
Bildverarbeitung zusammen mit Martin
Heuser, die zwei Jahre später in die
Viscom Industrielle Bildverarbeitung
GmbH umgewandelt wurde.
Seit 2000: Engagiert sich Volker Pape aktiv im
VDMA (Verband Deutscher Maschinen-
und Anlagenbau e.V.).
Seit 2000: Gesellschafter-Geschäftsführer der
HPC Vermögensverwaltung GmbH,
Hannover.
2001-2018: Im Zuge der Umwandlung des
Unternehmens zur Viscom AG im Jahr
2001 wurde Volker Pape zum Vorstand
berufen. Er war hier verantwortlich
für die Bereiche Vertrieb,
internationales Geschäft und
Unternehmensentwicklung.
2003-2005: Vorstandsvorsitzender der
Fachabteilung Industrielle
Bildverarbeitung im VDMA.
2005-2009: Vorsitz des Fachverbandes
Productronic im VDMA.
Seit 2012: Aktiv im Vorstand des Fachverbandes
Productronic im VDMA.
Seit 2013: Kuratoriumsvorsitzender des
Hannoverschen Zentrums für Optische
Technologien (HOT) der Leibniz
Universität Hannover.
Seit 2017: Vorsitzender des Vorstands der
Fachabteilung Productronic im VDMA.
*Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten:*
keine
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:*
keine
*Prof. Dr. Michèle Morner, *Rosengarten, Deutschland
*Persönliche Daten:*
Geburtsdatum: 22. Februar 1967
Geburtsort: Hamburg
*Ausbildung:*
Diplom in Betriebswirtschaftslehre an der
Ludwig-Maximilians-Universität München
Promotion zum Dr. rer. pol. (summa cum laude) und
Habilitation an der Katholischen Universität
Eichstätt-Ingolstadt
*Beruflicher Werdegang:*
2000-2003: Geschäftsführende Gesellschafterin
Ynnor Systems GmbH.
2008-2012: Inhaberin des
Reinhard-Mohn-Stiftungslehrstuhls für
Unternehmensführung, Wirtschaftsethik
und gesellschaftlichen Wandel an der
Universität Witten/Herdecke.
2011-2012: European Academy of Management
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
(EURAM), Brüssel, Belgien - Officer
for External Relations im Executive
Committee.
2010-2015: Gründerin und wissenschaftliche
Leitung des Reinhard-Mohn-Instituts
für Unternehmensführung und Corporate
Governance an der Universität
Witten/Herdecke.
Seit 2012: Inhaberin des Lehrstuhls für Führung,
Personal und Entscheidung im
öffentlichen Sektor an der Deutschen
Universität für
Verwaltungswissenschaften in Speyer.
*Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten:*
Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V.
(Nominierungsausschuss), Berlin
KUKA Aktiengesellschaft, Augsburg
Storch-Ciret Holding GmbH, Wuppertal (bis 2017)
*Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:*
keine
2018-04-18 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Viscom AG
Carl-Buderus-Str. 9-15
30455 Hannover
Deutschland
E-Mail: Investor.Relations@viscom.de
Internet: https://www.viscom.com/de/europe/home/
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
675981 2018-04-18
(END) Dow Jones Newswires
April 18, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2018 Dow Jones News
