Nach dem Dieselskandal bei VW
Alle Geschädigten können sich bis zum 20. Mai anmelden, "um so ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung durchzusetzen", sagte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Geschädigte können das Auto zwischenzeitlich auch bereits wieder verkauft haben. "Es kann nicht sein, dass vorsätzliche Manipulationen in diesem Ausmaß ohne Folgen bleiben und österreichische Konsumenten auf ihrem Schaden sitzen bleiben", teilte der VKI mit.
Rechtlich ist in Österreich eine einzelne Sammelklage an einem einzelnen Gericht nicht erlaubt, da die VW AG ihren Sitz in Deutschland hat. Deshalb werden die verschiedenen Ansprüche von zwei Anwaltskanzleien gebündelt und im ganzen Land bei Gerichten eingebracht. Betroffene können sich mit einem geringen Beitrag an den Sammelklagen beteiligen. Das restliche Geld kommt von einem Prozesskostenfinanzierer, der bei einem Erfolg vor Gericht eine gewisse Quote erhält./saw/DP/men
ISIN DE0007664039
AXC0137 2018-04-19/11:16