Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Aachen (pta027/19.04.2018/15:00) - SCHUMAG AKTIENGESELLSCHAFT AACHEN
- ISIN: DE0007216707 // WKN: 721670 -
Wir laden unsere Aktionäre ein zur
33. ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 29. Mai 2018, 10.00 Uhr, (Einlass ab 9.00 Uhr),
in den Räumen (Kantine) der Gesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und für den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB in Verbindung mit Art. 80 EGHGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der SCHUMAG Aktiengesellschaft, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die SCHUMAG Aktiengesellschaft und den SCHUMAG-Konzern für das Geschäftsjahr 2016/2017 gebilligt und damit den Jahresabschluss der SCHUMAG Aktiengesellschaft entsprechend § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht erforderlich und somit nicht vorgesehen. Zudem ist auf der Grundlage des Jahresabschlusses zum 30. September 2017 ein Gewinnverwendungsbeschluss nicht zu fassen.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung zusammen mit dem Bericht des Aufsichtsrats zur Kenntnis vorgelegt und können ab dem Zeitpunkt der Einladung zu dieser Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der SCHUMAG Aktiengesellschaft, HV-Stelle, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, und über die Internetseite unter http://www.schumag.de/hauptversammlung.51.html eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.
2. Beschlussfassung betreffend die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
dem im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Vorstand Entlastung für das am 30. September 2017 beendete Geschäftsjahr zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das am 30. September 2017 beendete Geschäftsjahr zu erteilen.
4. Nachwahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 4. Fall, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 DrittelbG zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern und zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre zusammen.
Frau Yun Guo, Herr Miaocheng Guo und Herr Vassilios Sevdalis, die von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu beschließen hat, als Mitglieder und Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt und für die Ersatzmitglieder nicht gewählt worden waren, sind durch Amtsniederlegungen am 5. April 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Daraufhin wurden auf Antrag des Vorstands gemäß § 104 AktG durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 9. April 2018 jeweils zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre bestellt - Herr Dirk Daniel, wohnhaft in Aachen, anstelle des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Miaocheng Guo, - Frau Catherine Noël, wohnhaft in Eupen / Belgien, anstelle des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds Frau Yun Guo, und - Herr Karl Josef Libeaux, wohnhaft in Aachen, anstelle des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Vassilios Sevdalis.
Mithin hat die Hauptversammlung nunmehr nach § 9 Abs. 4 der Satzung an Stelle der drei vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre für die Zeit bis zum Ablauf der Wahlzeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder - mithin bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu beschließen hat - drei neue Mitglieder zu wählen. Mit der Nachwahl und der Annahme des Amtes durch den jeweils Gewählten erlischt nach § 104 Abs. 6 AktG das Amt des jeweils gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds; zudem hat das Amtsgericht Aachen in seinem vorgenannten Beschluss ausdrücklich vorgesehen, dass das Amt der drei gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre bis zur nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft befristet wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
4.1 Herrn Dirk Daniel, wohnhaft in Aachen, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Partner in der Daniel, Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaft mbB, Aachen, sowie Geschäftsführer bei der CoDa Beteiligungs GmbH, Aachen, anstelle des von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 gewählten und wieder ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Miaocheng Guo für dessen restliche Amtszeit - mithin bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu beschließen hat - als Mitglied und Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen;
4.2 Frau Catherine Noël, wohnhaft in Eupen / Belgien, Direktionsattaché bei der Nomainvest S.A., Eupen / Belgien, und Psychomotoriktherapeutin in der ihr gehörenden SESAM - Praxis für Psychomotorik, Eupen / Belgien, anstelle des von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 gewählten und wieder ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Frau Yun Guo für deren restliche Amtszeit - mithin bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu beschließen hat - als Mitglied und Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen;
4.3 Herrn Karl Josef Libeaux, wohnhaft in Aachen, vereidigter Buchprüfer/Steuerberater und Partner der Sozietaet Libeaux vereidigte Buchprüfer und Steuerberater, Aachen, anstelle des von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 gewählten und wieder ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Vassilios Sevdalis für dessen restliche Amtszeit - mithin bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu beschließen hat - als Mitglied und Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der vorgeschlagene Herr Karl Josef Libeaux verfügt zur Überzeugung des Aufsichtsrats aufgrund seiner Ausbildung und seiner langjährigen beruflichen Praxis über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Ein weiteres Mandat von Herrn Dirk Daniel besteht in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat als Mitglied des Aufsichtsrats der Quip AG, Aachen.
Weitere Mandate von Frau Catherine Noël bestehen in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen als - Mitglied des Verwaltungsrats der NO?
Herr Karl Josef Libeaux übt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine weiteren Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen.
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Antragstellung sind nach § 16 Abs. 2 der Satzung unserer Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 bis 4 des Aktiengesetzes (AktG) nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes durch das depotführende Institut anmelden. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (also auf Dienstag, den 8. Mai 2018, 0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) beziehen (Record Date), in Textform (§ 126b BGB) erstellt sein und in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Auch Aktionäre, die effektive Aktienurkunden in Eigenverwahrung halten, müssen den Nachweis des Aktienbesitzes auf den vorgenannten Zeitpunkt führen.
Der vorstehend angegebene Nachweisstichtag hat die Bedeutung, dass nur diejenigen Personen, die zu diesem Zeitpunkt Aktionäre der Gesellschaft sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind. Personen, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können hingegen an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und dort ihre Rechte aus den Aktien nicht ausüben. Personen, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 19, 2018 09:00 ET (13:00 GMT)
Aachen (pta027/19.04.2018/15:00) - SCHUMAG AKTIENGESELLSCHAFT AACHEN
- ISIN: DE0007216707 // WKN: 721670 -
Wir laden unsere Aktionäre ein zur
33. ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 29. Mai 2018, 10.00 Uhr, (Einlass ab 9.00 Uhr),
in den Räumen (Kantine) der Gesellschaft, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und für den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB in Verbindung mit Art. 80 EGHGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der SCHUMAG Aktiengesellschaft, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die SCHUMAG Aktiengesellschaft und den SCHUMAG-Konzern für das Geschäftsjahr 2016/2017 gebilligt und damit den Jahresabschluss der SCHUMAG Aktiengesellschaft entsprechend § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht erforderlich und somit nicht vorgesehen. Zudem ist auf der Grundlage des Jahresabschlusses zum 30. September 2017 ein Gewinnverwendungsbeschluss nicht zu fassen.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen werden der Hauptversammlung zusammen mit dem Bericht des Aufsichtsrats zur Kenntnis vorgelegt und können ab dem Zeitpunkt der Einladung zu dieser Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der SCHUMAG Aktiengesellschaft, HV-Stelle, Nerscheider Weg 170, 52076 Aachen, und über die Internetseite unter http://www.schumag.de/hauptversammlung.51.html eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.
2. Beschlussfassung betreffend die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
dem im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Vorstand Entlastung für das am 30. September 2017 beendete Geschäftsjahr zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2016/2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das am 30. September 2017 beendete Geschäftsjahr zu erteilen.
4. Nachwahl von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern und setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 4. Fall, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 DrittelbG zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern und zu zwei Dritteln aus Vertretern der Aktionäre zusammen.
Frau Yun Guo, Herr Miaocheng Guo und Herr Vassilios Sevdalis, die von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu beschließen hat, als Mitglieder und Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt und für die Ersatzmitglieder nicht gewählt worden waren, sind durch Amtsniederlegungen am 5. April 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Daraufhin wurden auf Antrag des Vorstands gemäß § 104 AktG durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 9. April 2018 jeweils zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre bestellt - Herr Dirk Daniel, wohnhaft in Aachen, anstelle des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Miaocheng Guo, - Frau Catherine Noël, wohnhaft in Eupen / Belgien, anstelle des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds Frau Yun Guo, und - Herr Karl Josef Libeaux, wohnhaft in Aachen, anstelle des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Vassilios Sevdalis.
Mithin hat die Hauptversammlung nunmehr nach § 9 Abs. 4 der Satzung an Stelle der drei vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre für die Zeit bis zum Ablauf der Wahlzeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder - mithin bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu beschließen hat - drei neue Mitglieder zu wählen. Mit der Nachwahl und der Annahme des Amtes durch den jeweils Gewählten erlischt nach § 104 Abs. 6 AktG das Amt des jeweils gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieds; zudem hat das Amtsgericht Aachen in seinem vorgenannten Beschluss ausdrücklich vorgesehen, dass das Amt der drei gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre bis zur nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft befristet wird.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
4.1 Herrn Dirk Daniel, wohnhaft in Aachen, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Partner in der Daniel, Hagelskamp & Kollegen Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaft mbB, Aachen, sowie Geschäftsführer bei der CoDa Beteiligungs GmbH, Aachen, anstelle des von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 gewählten und wieder ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Miaocheng Guo für dessen restliche Amtszeit - mithin bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu beschließen hat - als Mitglied und Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen;
4.2 Frau Catherine Noël, wohnhaft in Eupen / Belgien, Direktionsattaché bei der Nomainvest S.A., Eupen / Belgien, und Psychomotoriktherapeutin in der ihr gehörenden SESAM - Praxis für Psychomotorik, Eupen / Belgien, anstelle des von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 gewählten und wieder ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Frau Yun Guo für deren restliche Amtszeit - mithin bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu beschließen hat - als Mitglied und Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen;
4.3 Herrn Karl Josef Libeaux, wohnhaft in Aachen, vereidigter Buchprüfer/Steuerberater und Partner der Sozietaet Libeaux vereidigte Buchprüfer und Steuerberater, Aachen, anstelle des von der Hauptversammlung am 24. Mai 2017 gewählten und wieder ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Vassilios Sevdalis für dessen restliche Amtszeit - mithin bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020/2021 zu beschließen hat - als Mitglied und Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der vorgeschlagene Herr Karl Josef Libeaux verfügt zur Überzeugung des Aufsichtsrats aufgrund seiner Ausbildung und seiner langjährigen beruflichen Praxis über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG.
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Ein weiteres Mandat von Herrn Dirk Daniel besteht in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat als Mitglied des Aufsichtsrats der Quip AG, Aachen.
Weitere Mandate von Frau Catherine Noël bestehen in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen als - Mitglied des Verwaltungsrats der NO?
Herr Karl Josef Libeaux übt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine weiteren Mandate im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu wählen.
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Antragstellung sind nach § 16 Abs. 2 der Satzung unserer Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 bis 4 des Aktiengesetzes (AktG) nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Aktienbesitzes durch das depotführende Institut anmelden. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (also auf Dienstag, den 8. Mai 2018, 0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) beziehen (Record Date), in Textform (§ 126b BGB) erstellt sein und in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Auch Aktionäre, die effektive Aktienurkunden in Eigenverwahrung halten, müssen den Nachweis des Aktienbesitzes auf den vorgenannten Zeitpunkt führen.
Der vorstehend angegebene Nachweisstichtag hat die Bedeutung, dass nur diejenigen Personen, die zu diesem Zeitpunkt Aktionäre der Gesellschaft sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind. Personen, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können hingegen an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und dort ihre Rechte aus den Aktien nicht ausüben. Personen, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresApril 19, 2018 09:00 ET (13:00 GMT)