DJ DGAP-HV: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-19 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Berlin ISIN:
DE0005659700
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung
ein. Diese findet am Mittwoch, dem 30. Mai 2018, um 10:30 Uhr,
im Max Delbrück Communications Center (MDC.C) auf dem Campus
Berlin-Buch, Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt.
*Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des Lageberichts der Eckert & Ziegler
Strahlen- und Medizintechnik AG zum 31.
Dezember 2017, des gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
zum 31. Dezember 2017, des Berichts des
Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2017
sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes
zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs.
1 HGB für das Geschäftsjahr 2017
Die zu diesem Tagesordnungspunkt vorzulegenden
Unterlagen können im Internet unter
www.ezag.de
> Investoren > Hauptversammlung eingesehen
werden. Sie werden in der Hauptversammlung vom
Vorstand - und was den Bericht des
Aufsichtsrats angeht - vom
Aufsichtsratsvorsitzenden erläutert. Da der
Aufsichtsrat sowohl den Jahresabschluss als
auch den Konzernabschluss bereits gebilligt hat
und der Jahresabschluss damit festgestellt ist,
findet zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung statt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft
zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von Euro 8.923.002,52 wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Euro 4.230.532,00
Dividende von Euro 0,80
EUR je
dividendenberechtigter
Stückaktie:
Einstellung des Euro 4.692.470,52
Restbetrages in die
Gewinnrücklagen:
Die vorstehend genannte Dividendensumme sowie
der in die Gewinnrücklagen einzustellende
Restbetrag basieren auf dem zum Zeitpunkt der
Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten
Grundkapital in Höhe von Euro 5.288.165,00,
eingeteilt in 5.288.165 nennwertlose
Stückaktien. Die zum Zeitpunkt der Einberufung
von der Gesellschaft gehaltenen 4.818 eigenen
Aktien sind dagegen nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien
kann sich bis zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von Euro 0,80 je
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen
entsprechend angepassten Gewinnvortrag
vorsieht.
Die Dividende ist am 4. Juni 2018 zur
Auszahlung fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2017*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.
Der Aufsichtsrat schlägt zudem vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin, zum
Prüfer für eine etwaige Durchsicht des
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018
sowie von sonstigen unterjährigen (verkürzten)
Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das
Geschäftsjahr 2018 sowie des unterjährigen
verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts
für das erste Quartal 2019 zu wählen, wenn und
soweit diese einer derartigen Durchsicht
unterzogen werden.
6. *Beschlussfassung über die Anpassung der
Aufsichtsratsvergütung und entsprechende
Satzungsänderung*
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
der Eckert & Ziegler AG wurde letztmals 2012
angepasst. Im Hinblick auf die
Aufsichtsratsvergütungen vergleichbarer
Unternehmen und vor dem Hintergrund gestiegener
Kontrollpflichten soll die
Aufsichtsratsvergütung erhöht werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 11
Abs. 1 der Satzung, der die Höhe der festen
jährlichen Vergütung und des Sitzungsgeldes des
Aufsichtsrates regelt, wie folgt neu zu fassen:
§ 11 (1) der Satzung der Gesellschaft wird
aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
_'§ 11 Vergütung des Aufsichtsrates_
_(1)_
_Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten
eine feste jährliche Vergütung in Höhe von
Euro 12.000. Der Vorsitzende erhält das
Dreifache, ein stellvertretender
Vorsitzender das Doppelte dieses Betrages._
_Besteht die Mitgliedschaft nicht ein
ganzes Geschäftsjahr, erhält das jeweilige
Mitglied die Vergütung zeitanteilig._
_Über die feste jährliche Vergütung
hinaus erhalten die Mitglieder des
Aufsichtsrates für jede Teilnahme an einer
Aufsichtsratssitzung ein Sitzungsgeld in
Höhe von Euro 1.000,00._
_(.)_
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Aufgrund des Auslaufens der Amtszeit von Herrn
Prof. Dr. Wolfgang Maennig sowie von Frau Dr.
Gudrun Erzgräber zum Ablauf dieser
Hauptversammlung sind zwei Mitglieder des
Aufsichtsrates neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1
AktG ausschließlich aus von den
Anteilseignern bestimmten Mitgliedern zusammen.
Er besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung
aus sechs Mitgliedern, wobei der Eckert
Wagniskapital und Frühphasenfinanzierung GmbH,
Panketal gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung
solange sie Aktionärin der Gesellschaft ist,
das Recht eingeräumt worden ist, zwei der auf
die Anteilseigner entfallenden Mitglieder in
den Aufsichtsrat zu entsenden (Entsenderecht).
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Prof. Dr. Wolfgang Maennig,
Universitätsprofessor, Berlin
b) Dr. Gudrun Erzgräber, Physikerin,
Birkenwerder
mit Wirkung ab Beendigung dieser
Hauptversammlung bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, zu Mitgliedern des
Aufsichtsrates zu wählen. Das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Die vorstehend genannten Kandidaten nehmen
keine Mandate in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren
in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen wahr.
Gemäß Ziff. 5.4.3. des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird auf Folgendes
hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat soll Herr Prof. Dr. Wolfgang
Maennig als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Nach
Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die
vorgeschlagenen Kandidaten nicht in einer nach
Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance
Kodex offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft oder
deren Konzernunternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen im Wege der
Einzelabstimmung über die Kandidaten
durchzuführen.
Weitere Angaben über die zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im
Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,
c) Anna Steeger
Kauffrau, Hamburg
zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats für
den Fall zu wählen, dass ein
Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner
Amtszeit aus dem Aufsichtsrat
ausscheidet.
Frau Steeger nimmt derzeit folgende
Mandate in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen wahr:
Eckert & Ziegler BEBIG SA, Seneffe
(Belgien)
d) Frank Perschmann,
Unternehmer, Berlin
zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats für
den Fall zu wählen, dass ein
Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner
Amtszeit aus dem Aufsichtsrat
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)
ausscheidet.
Herr Perschmann nimmt derzeit keine
Mandate in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen wahr.
e) Susanne Becker
Juristin, Hohen-Neuendorf
zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats für
den Fall zu wählen, dass ein
Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner
Amtszeit aus dem Aufsichtsrat
ausscheidet.
Frau Becker nimmt derzeit folgende
Mandate in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen wahr:
Eckert & Ziegler BEBIG SA, Seneffe
(Belgien)
f) Elke Middelstaedt
Kauffrau, Zepernick
zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats für
den Fall zu wählen, dass ein
Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner
Amtszeit aus dem Aufsichtsrat
ausscheidet.
Frau Middelstaedt nimmt derzeit keine
Mandate in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen wahr.
g) Dr. Edgar Löffler
Medizinphysiker, Berlin
zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats für
den Fall zu wählen, dass ein
Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner
Amtszeit aus dem Aufsichtsrat
ausscheidet.
Herr Dr. Löffler nimmt derzeit keine
Mandate in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen wahr.
Die vorgeschlagenen Ersatzmitglieder sollen im
Falle ihrer Wahl in der in diesem
Beschlussvorschlag genannten Reihenfolge bei
einem Ausscheiden der gemäß Ziffer 7 a)
und b) zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder in
den Aufsichtsrat einziehen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen der
Ersatzmitglieder im Wege der Listenwahl
durchzuführen.
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass
sämtliche Kandidaten den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können.
8. *Beschlussfassung über die Aufhebung der
bestehenden und Fassung einer neuen
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und
Fassung*
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 3.
Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 die
Gesellschaft gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis
zum 2. Juni 2020 zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien ermächtigt. Diese Ermächtigung
sieht unter Ziffer 6. 2) vor, dass der Vorstand
die hiernach erworbenen Aktien auch auf andere
Weise als über die Börse oder ein Angebot an
alle Aktionäre verwenden kann. Die bestehende
Ermächtigung erfasst hingegen nicht die
Verwendung erworbener eigener Aktien zur
Ausgabe an Mitarbeiter oder Organmitglieder der
Gesellschaft. Um mehr Flexibilität bei der
Verwendung von zuvor erworbenen eigenen Aktien
zu gewinnen, soll die bestehende Ermächtigung
aufgehoben und eine neue Ermächtigung gefasst
werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
daher vor, zu beschließen:
a) Die von der Hauptversammlung mit Beschluss
vom 3. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt
6 erteilte Ermächtigung der Gesellschaft
zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien wird, bedingt auf die positive
Beschlussfassung zu Ziff. 8 b) bis h),
aufgehoben.
b) Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum
29. Mai 2023 eigene Aktien im Umfang von
bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt
der Beschlussfassung oder - sollte dies
geringer sein - bei Ausübung der
Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu
erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen
zusammen mit anderen eigenen Aktien, die
sich im Besitz der Gesellschaft befinden
oder ihr nach den §§ 71d und 71e AktG
zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr
als 10 % des jeweiligen Grundkapitals
entfallen.
c) Die Ermächtigung kann ganz oder in
Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, aber auch durch
ihre Konzerngesellschaften oder für ihre
oder deren Rechnung durch Dritte
ausgenutzt werden.
d) Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands
als Erwerb über die Börse oder mittels
eines öffentlichen Erwerbsangebots bzw.
mittels einer öffentlichen Aufforderung
zur Abgabe eines solchen Angebots.
i. Erfolgt der Erwerb der Aktien über
die Börse, darf der von der
Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je
Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den
durchschnittlichen Schlusskurs der
Aktie der Gesellschaft im
elektronischen Handelssystem
Exchange Electronic Trading (Xetra)
(oder einem entsprechenden
Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse an den jeweils fünf
dem Erwerb vorangegangenen
Börsenhandelstagen um nicht mehr als
10% überschreiten oder 25%
unterschreiten.
ii. Erfolgt der Erwerb aufgrund eines
öffentlichen Erwerbsangebots bzw.
aufgrund einer öffentlichen
Aufforderung zur Abgabe eines
solchen Angebots, darf der für eine
Aktie angebotene und gezahlte
Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten)
bis zu 20% über oder 20% unter dem
höchsten Schlusskurs der Aktie der
Gesellschaft im elektronischen
Handelssystem Exchange Electronic
Trading (Xetra) (oder einem
entsprechenden Nachfolgesystem) an
der Frankfurter Wertpapierbörse am
dritten Börsentag vor der
Veröffentlichung des Kaufangebots
liegen. Das Erwerbsangebot bzw. die
öffentliche Aufforderung zur Abgabe
eines solchen Angebots kann weitere
Bedingungen vorsehen. Ergibt sich
nach der Veröffentlichung des
Erwerbsangebots bzw. der
öffentlichen Aufforderung zur Abgabe
eines solchen Angebots eine nicht
unerhebliche Kursabweichung vom
angebotenen Erwerbspreis oder von
den Grenzwerten der etwaig
angebotenen Preisspanne, kann das
Erwerbsangebot angepasst werden;
Stichtag ist in diesem Fall der Tag,
an dem die Entscheidung des
Vorstands zur Anpassung des Angebots
bzw. der Aufforderung zur Abgabe
eines solchen Angebots
veröffentlicht wird. Bei einem
öffentlichen Erwerbsangebot wird die
Gesellschaft gegenüber allen
Aktionären ein Angebot entsprechend
ihrer Beteiligungsquote abgeben. Das
Volumen des öffentlichen
Erwerbsangebots kann begrenzt
werden. Sofern die Gesamtzeichnung
des Angebots dieses Volumen
überschreitet bzw. im Fall einer
Aufforderung zur Abgabe eines
solchen Angebots von mehreren
gleichwertigen Angeboten nicht
sämtliche angenommen werden, erfolgt
der Erwerb - insoweit unter
partiellem Ausschluss eines etwaigen
Andienungsrechts - nach dem
Verhältnis der angedienten Aktien
(Andienungsquoten) statt nach dem
Verhältnis der Beteiligung der
andienenden Aktionäre
(Beteiligungsquote). Ebenso können
zur Vermeidung rechnerischer
Bruchteile kaufmännische Rundungen
und eine bevorrechtigte
Berücksichtigung geringer
Stückzahlen von bis zu 100 Stück zum
Erwerb angedienter Aktien der
Gesellschaft je Aktionär unter
insoweit partiellem Ausschluss eines
etwaigen Andienungsrechts der
Aktionäre vorgesehen werden.
e) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der
Gesellschaft, die aufgrund dieser
Ermächtigung erworben werden, zu allen
gesetzlich zugelassenen Zwecken zu
verwenden. Er kann sie insbesondere über
die Börse oder ein an alle Aktionäre
gerichtetes Angebot veräußern. Er
kann sie darüber hinaus insbesondere, aber
nicht abschließend, auch zu den
folgenden Zwecken verwenden:
i. Die Aktien können eingezogen
werden, ohne dass die Einziehung
oder ihre Durchführung eines
weiteren
Hauptversammlungsbeschlusses
bedarf. Sie können auch im
vereinfachten Verfahren ohne
Kapitalherabsetzung durch Anpassung
des anteiligen rechnerischen
Betrages der übrigen Stückaktien am
Grundkapital der Gesellschaft
eingezogen werden. Die Einziehung
kann auf einen Teil der erworbenen
Aktien beschränkt werden. Von der
Ermächtigung zur Einziehung kann
mehrfach Gebrauch gemacht werden.
Erfolgt die Einziehung im
vereinfachten Verfahren, ist der
Vorstand zur Anpassung der Zahl der
Stückaktien in der Satzung
ermächtigt.
ii. Die Aktien können auch in anderer
Weise als durch Veräußerung
über die Börse oder durch ein
Angebot an alle Aktionäre
veräußert werden, wenn die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)
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