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DGAP-HV: 3W Power S.A. / AEG Power Solutions: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: 3W Power S.A. / AEG Power Solutions / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
3W Power S.A. / AEG Power Solutions: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Luxemburg mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-19 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
3W Power S.A. 
Société anonyme Sitz: 19, rue Eugène Ruppert 
L-2453 Luxemburg 
R.C.S. Luxemburg B 153423 
(die '*Gesellschaft*') 
 
Sehr geehrte Aktionärin, 
sehr geehrter Aktionär, 
 
wir möchten Ihnen mitteilen, dass das erforderliche Quorum für die außerordentliche Hauptversammlung der 
Aktionäre der 3W Power S.A., einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischen Recht (_société anonyme_) mit 
Gesellschaftssitz in rue Eugène Ruppert 19, L-2453 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister (_Registre 
de Commerce et des Sociétés_) unter der Nummer B 153423 (die '*Gesellschaft*'), die am 17. April 2018 stattfinden 
sollte, nicht erreicht wurde. Folglich hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft beschlossen, die 
außerordentliche Hauptversammlung (die '*AHV*' oder '*Versammlung*') der Aktionäre der Gesellschaft zu einem 
zweiten Termin einzuladen, die am 9. Mai 2018 um 11:00 Uhr MESZ vor einem Luxemburger Notar im Alvisse Parc Hotel: 
 
120 Route d'Echternach 
L-1453 Luxembourg 
Großherzogtum Luxemburg 
 
stattfindet, um über Folgendes zu beraten und abzustimmen: 
 
A. *Tagesordnung - Außerordentliche 
   Hauptversammlung (in ein notarielles 
   Protokoll aufzunehmen)* 
1. Anerkennung und Genehmigung - soweit 
   erforderlich - eines Sonderberichts, erstellt 
   durch den Verwaltungsrat der Gesellschaft 
   (der '*Verwaltungsratsbericht*') vom 13. März 
   2018, über die Rechtfertigungen und 
   Erläuterungen bezüglich (i) der 
   vorgeschlagenen Herabsetzung des 
   Grundkapitals der Gesellschaft auf null Euro 
   (EUR 0,-) unter dem nachstehenden 
   Tagesordnungspunkt 2, (ii) des Ausschlusses 
   der vorrangigen Bezugsrechte existierender 
   Aktionäre der Gesellschaft zum Zweck der 
   nachstehend unter Tagesordnungspunkt 4 
   genannten Kapitalerhöhung gemäß Artikel 
   420-26 des Gesetzes vom 10. August 1915 über 
   Handelsgesellschaften, in der jeweils 
   gültigen Fassung (das '*Aktiengesetz*'), 
   (iii) der Änderung und Erhöhung des 
   genehmigten Kapitals der Gesellschaft 
   gemäß Artikel 420-26 des Aktiengesetzes 
   sowie inklusive der Bestätigung des 
   Verwaltungsrats, dass die aufgelaufenen 
   Verluste der Gesellschaft mindestens dem 
   Betrag der nachstehend näher beschriebenen 
   Kapitalherabsetzung entsprechen. 
2. Zustimmung zur Herabsetzung des Grundkapitals 
   der Gesellschaft in Höhe von derzeit 
   achthundertsiebenunddreißigtausend 
   siebenunddreißig Euros und drei 
   Eurocents (EUR 837.037,03) um einen Betrag 
   von achthundertsiebenunddreißigtausend 
   siebenunddreißig Euros und drei 
   Eurocents (EUR 837.037,03) auf null Euro (EUR 
   0,-) durch Einziehung von dreiundachtzig 
   Millionen 
   siebenhundertdreitausendsiebenhundertdrei 
   (83.703.703) voll eingezahlten Aktien mit 
   einem jeweiligen Nominalwert von einem 
   Eurocent (EUR 0,01), um in Höhe desselben 
   Betrags Verluste der Gesellschaft zu decken 
   und mit der Konsequenz, dass den Aktionären 
   das eingebrachte Kapital nicht zurückgezahlt 
   wird. 
3. Zustimmung zur Änderung des Nominalwerts 
   der Aktien der Gesellschaft von einem 
   Eurocent (EUR 0,01) auf ein Euro (EUR 1,-) 
   pro Aktie, sodass sich das Grundkapital 
   künftig aus Namensaktien mit einem jeweiligen 
   Nominalwert von einem Euro (EUR 1,-) 
   zusammensetzt. 
4. Zustimmung zum Ausschluss jeglicher 
   vorrangiger Bezugsrechte und zur Erhöhung des 
   Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit 
   null Euro (EUR 0,-) um einen Betrag von 
   vierhunderttausend Euro (EUR 400.000,-) auf 
   vierhunderttausend Euro (EUR 400.000,-) durch 
   Ausgabe von vierhunderttausend (400.000) 
   Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von 
   einem Euro (EUR 1,-) gegen Barzahlung und den 
   weiteren, in der abzuändernden Satzung der 
   Gesellschaft niedergelegten Eigenschaften und 
   die im Rahmen dieser Kapitalerhöhung aus dem 
   gegenwärtigen Aktionärskreis zu zeichnen und 
   übernehmen sind. 
5. Zustimmung zur Änderung und Erhöhung des 
   genehmigten Kapitals der Gesellschaft von 
   derzeit einer Million fünfhunderttausend Euro 
   (EUR 1.500.000,-) um einen Betrag von sechs 
   Millionen siebzigtausend siebenhundert 
   siebenundachtzig Euro (EUR 6.070.787,-) auf 
   den Betrag von sieben Millionen fünfhundert 
   siebzigtausend siebenhundert siebenundachtzig 
   Euro (EUR 7.570.787,-) - bestehend aus sieben 
   Millionen fünfhundert siebzigtausend 
   siebenhundert siebenundachtzig (7.570.787) 
   Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von 
   einem Euro (EUR 1,-) - und Legitimation und 
   Ermächtigung des Verwaltungsrats der 
   Gesellschaft (oder irgendeines vom 
   Verwaltungsrat ordnungsgemäß 
   bevollmächtigten Vertreters, der kein 
   Geschäftsführer oder Gesellschafter der 
   Gesellschaft sein muss) (i) Aktien 
   auszugeben, (ii) Optionen zur Zeichnung von 
   Aktien denjenigen Personen unter den 
   Bedingungen einzuräumen, wie es jeweils in 
   den - jeweils in der durch Beschluss der 
   Anleihegläubiger vom 25. Januar 2018 
   (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 29. 
   Januar 2018) geänderten Fassung - 
   Anleihebedingungen beider 
   Unternehmensanleihen der Gesellschaft (EUR 50 
   Millionen Anleihe ISIN: DE000A1ZJZB9 / WKN: 
   A1ZJZB und EUR 14 Millionen Anleihe ISIN: 
   DE000A1Z9U50 / WKN: A1Z9U5) bestimmt ist, 
   (iii) neue Aktien nach Ausübung der 
   vorstehend unter (ii) genannten und 
   entsprechend eingeräumten Optionsrechte 
   auszugeben, jedoch in jedem Fall nur 
   innerhalb der Grenzen des genehmigten 
   Kapitals und mit Ausgabe von Aktien gegen 
   Barzahlung und stets mit der Berechtigung und 
   Ermächtigung die Ausgabe der Aktien unter 
   Ausschluss vorrangiger Bezugsrechte 
   existierender Aktionäre durchzuführen, und 
   (iv) sämtliche Verträge abzuschließen, 
   sämtliche Formalitäten zu erledigen und 
   sämtliche Erklärungen gegenüber jeglichen 
   Behörden und Institutionen abzugeben und, 
   generell alles Erforderliche für die 
   Umsetzung der Entscheidungen im Zusammenhang 
   mit dieser Legitimation zu tun, sowie die 
   Zustimmung zur Verlängerung der Geltungsdauer 
   des genehmigten Kapitals auf eine Dauer von 
   fünf Jahren beginnend mit dem Tag der 
   außerordentlichen Hauptversammlung der 
   Aktionäre, mit der das genehmigte Kapital 
   geändert wird. 
6. Zustimmung zur vollständigen Änderung 
   und Neuformulierung der Satzung der 
   Gesellschaft, um die unter den vorstehenden 
   Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüsse 
   widerzuspiegeln, insbesondere inklusive der 
   vorgenannten Kapitalherabsetzung, 
   Kapitalerhöhung, Erhöhung des genehmigten 
   Kapitals und Einführung des Vorkaufsrechts 
   und der Mitverkaufsrechte und 
   -pflichten (_Drag and Tag Along Rights_) 
   sowie weiterer Regeln der Unternehmensführung 
   (_Corporate Governance_) (ohne eine 
   Änderung des Gesellschaftszwecks der 
   Gesellschaft), im Wesentlichen in der auf der 
   Website der Gesellschaft veröffentlichten 
   Fassung. 
7. Zustimmung und Bestätigung der Ernennung von 
   Paul van der Harten als - mittels 
   vorübergehender Besetzung durch den 
   Verwaltungsrat vom 19. August 2017 bestelltes 
   - Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft 
   und Bestätigung seines Mandats für eine 
   Amtszeit, die mit der Jahreshauptversammlung 
   im Jahr 2019 endet. 
B. *Weitere Angaben zur Dokumentation, Teilnahme 
   und zum Abstimmungsverfahren* 
- *Quorum und Mehrheit* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in dreiundachtzig Millionen siebenhundertdreitausend 
siebenhundertdrei (83.703.703) Aktien mit einem jeweiligem Nominalwert von einem Eurocent (EUR 0,01). Die 
Gesellschaft hält zweihundert vierunddreißigtausend fünfhundert sechsundsechzig (234.566) eigene Aktien (die 
'*Eigenen Aktien*'). 
 
Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme. Die Stimmrechte, die mit den Eigenen Aktien einhergehen, sind gemäß dem 
Aktiengesetz ausgeschlossen. 
 
Nach Artikel 12 der Satzung der Gesellschaft ist die AHV bei diesem zweiten Termin in Bezug auf die 
Tagesordnungspunkte 1 bis 6 unabhängig von dem Anteil des Grundkapitals, welches bei der Versammlung anwesend oder 
vertreten ist, beschlussfähig. Die unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 vorgesehenen Beschlüsse werden wirksam 
durch eine Zweidrittel-Mehrheit der in der AHV wirksam abgegebenen Stimmen gefasst. Die AHV ist in Bezug auf den 
Tagesordnungspunkt 7 unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Aktionäre und der Anzahl der 
gehaltenen Aktien beschlussfähig. Der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgesehene Beschluss wird durch einfache Mehrheit 
der wirksam abgegebenen Stimmen der anwesenden oder vertretenen Aktionäre wirksam gefasst. Der Tagesordnungspunkt 7 
wird von der Abstimmung bei dem zweiten Termin der AHV am 9. Mai 2018 gestrichen, wenn die Mehrheit der abgegebenen 
Stimmen den Tagesordnungspunkt 7 bereits bei dem ersten Termin der AHV am 17. April 2018 annimmt; denn hier ist auch 
in dem ersten Termin kein Quorum erforderlich. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

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