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DGAP-News: 3W Power S.A. / AEG Power Solutions / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 3W Power S.A. / AEG Power Solutions: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-19 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 3W Power S.A. Société anonyme Sitz: 19, rue Eugène Ruppert L-2453 Luxemburg R.C.S. Luxemburg B 153423 (die '*Gesellschaft*') Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, wir möchten Ihnen mitteilen, dass das erforderliche Quorum für die außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der 3W Power S.A., einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischen Recht (_société anonyme_) mit Gesellschaftssitz in rue Eugène Ruppert 19, L-2453 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister (_Registre de Commerce et des Sociétés_) unter der Nummer B 153423 (die '*Gesellschaft*'), die am 17. April 2018 stattfinden sollte, nicht erreicht wurde. Folglich hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft beschlossen, die außerordentliche Hauptversammlung (die '*AHV*' oder '*Versammlung*') der Aktionäre der Gesellschaft zu einem zweiten Termin einzuladen, die am 9. Mai 2018 um 11:00 Uhr MESZ vor einem Luxemburger Notar im Alvisse Parc Hotel: 120 Route d'Echternach L-1453 Luxembourg Großherzogtum Luxemburg stattfindet, um über Folgendes zu beraten und abzustimmen: A. *Tagesordnung - Außerordentliche Hauptversammlung (in ein notarielles Protokoll aufzunehmen)* 1. Anerkennung und Genehmigung - soweit erforderlich - eines Sonderberichts, erstellt durch den Verwaltungsrat der Gesellschaft (der '*Verwaltungsratsbericht*') vom 13. März 2018, über die Rechtfertigungen und Erläuterungen bezüglich (i) der vorgeschlagenen Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf null Euro (EUR 0,-) unter dem nachstehenden Tagesordnungspunkt 2, (ii) des Ausschlusses der vorrangigen Bezugsrechte existierender Aktionäre der Gesellschaft zum Zweck der nachstehend unter Tagesordnungspunkt 4 genannten Kapitalerhöhung gemäß Artikel 420-26 des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften, in der jeweils gültigen Fassung (das '*Aktiengesetz*'), (iii) der Änderung und Erhöhung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft gemäß Artikel 420-26 des Aktiengesetzes sowie inklusive der Bestätigung des Verwaltungsrats, dass die aufgelaufenen Verluste der Gesellschaft mindestens dem Betrag der nachstehend näher beschriebenen Kapitalherabsetzung entsprechen. 2. Zustimmung zur Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von derzeit achthundertsiebenunddreißigtausend siebenunddreißig Euros und drei Eurocents (EUR 837.037,03) um einen Betrag von achthundertsiebenunddreißigtausend siebenunddreißig Euros und drei Eurocents (EUR 837.037,03) auf null Euro (EUR 0,-) durch Einziehung von dreiundachtzig Millionen siebenhundertdreitausendsiebenhundertdrei (83.703.703) voll eingezahlten Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Eurocent (EUR 0,01), um in Höhe desselben Betrags Verluste der Gesellschaft zu decken und mit der Konsequenz, dass den Aktionären das eingebrachte Kapital nicht zurückgezahlt wird. 3. Zustimmung zur Änderung des Nominalwerts der Aktien der Gesellschaft von einem Eurocent (EUR 0,01) auf ein Euro (EUR 1,-) pro Aktie, sodass sich das Grundkapital künftig aus Namensaktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Euro (EUR 1,-) zusammensetzt. 4. Zustimmung zum Ausschluss jeglicher vorrangiger Bezugsrechte und zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit null Euro (EUR 0,-) um einen Betrag von vierhunderttausend Euro (EUR 400.000,-) auf vierhunderttausend Euro (EUR 400.000,-) durch Ausgabe von vierhunderttausend (400.000) Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Euro (EUR 1,-) gegen Barzahlung und den weiteren, in der abzuändernden Satzung der Gesellschaft niedergelegten Eigenschaften und die im Rahmen dieser Kapitalerhöhung aus dem gegenwärtigen Aktionärskreis zu zeichnen und übernehmen sind. 5. Zustimmung zur Änderung und Erhöhung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft von derzeit einer Million fünfhunderttausend Euro (EUR 1.500.000,-) um einen Betrag von sechs Millionen siebzigtausend siebenhundert siebenundachtzig Euro (EUR 6.070.787,-) auf den Betrag von sieben Millionen fünfhundert siebzigtausend siebenhundert siebenundachtzig Euro (EUR 7.570.787,-) - bestehend aus sieben Millionen fünfhundert siebzigtausend siebenhundert siebenundachtzig (7.570.787) Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Euro (EUR 1,-) - und Legitimation und Ermächtigung des Verwaltungsrats der Gesellschaft (oder irgendeines vom Verwaltungsrat ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters, der kein Geschäftsführer oder Gesellschafter der Gesellschaft sein muss) (i) Aktien auszugeben, (ii) Optionen zur Zeichnung von Aktien denjenigen Personen unter den Bedingungen einzuräumen, wie es jeweils in den - jeweils in der durch Beschluss der Anleihegläubiger vom 25. Januar 2018 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 29. Januar 2018) geänderten Fassung - Anleihebedingungen beider Unternehmensanleihen der Gesellschaft (EUR 50 Millionen Anleihe ISIN: DE000A1ZJZB9 / WKN: A1ZJZB und EUR 14 Millionen Anleihe ISIN: DE000A1Z9U50 / WKN: A1Z9U5) bestimmt ist, (iii) neue Aktien nach Ausübung der vorstehend unter (ii) genannten und entsprechend eingeräumten Optionsrechte auszugeben, jedoch in jedem Fall nur innerhalb der Grenzen des genehmigten Kapitals und mit Ausgabe von Aktien gegen Barzahlung und stets mit der Berechtigung und Ermächtigung die Ausgabe der Aktien unter Ausschluss vorrangiger Bezugsrechte existierender Aktionäre durchzuführen, und (iv) sämtliche Verträge abzuschließen, sämtliche Formalitäten zu erledigen und sämtliche Erklärungen gegenüber jeglichen Behörden und Institutionen abzugeben und, generell alles Erforderliche für die Umsetzung der Entscheidungen im Zusammenhang mit dieser Legitimation zu tun, sowie die Zustimmung zur Verlängerung der Geltungsdauer des genehmigten Kapitals auf eine Dauer von fünf Jahren beginnend mit dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre, mit der das genehmigte Kapital geändert wird. 6. Zustimmung zur vollständigen Änderung und Neuformulierung der Satzung der Gesellschaft, um die unter den vorstehenden Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüsse widerzuspiegeln, insbesondere inklusive der vorgenannten Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung, Erhöhung des genehmigten Kapitals und Einführung des Vorkaufsrechts und der Mitverkaufsrechte und -pflichten (_Drag and Tag Along Rights_) sowie weiterer Regeln der Unternehmensführung (_Corporate Governance_) (ohne eine Änderung des Gesellschaftszwecks der Gesellschaft), im Wesentlichen in der auf der Website der Gesellschaft veröffentlichten Fassung. 7. Zustimmung und Bestätigung der Ernennung von Paul van der Harten als - mittels vorübergehender Besetzung durch den Verwaltungsrat vom 19. August 2017 bestelltes - Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft und Bestätigung seines Mandats für eine Amtszeit, die mit der Jahreshauptversammlung im Jahr 2019 endet. B. *Weitere Angaben zur Dokumentation, Teilnahme und zum Abstimmungsverfahren* - *Quorum und Mehrheit* Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in dreiundachtzig Millionen siebenhundertdreitausend siebenhundertdrei (83.703.703) Aktien mit einem jeweiligem Nominalwert von einem Eurocent (EUR 0,01). Die Gesellschaft hält zweihundert vierunddreißigtausend fünfhundert sechsundsechzig (234.566) eigene Aktien (die '*Eigenen Aktien*'). Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme. Die Stimmrechte, die mit den Eigenen Aktien einhergehen, sind gemäß dem Aktiengesetz ausgeschlossen. Nach Artikel 12 der Satzung der Gesellschaft ist die AHV bei diesem zweiten Termin in Bezug auf die Tagesordnungspunkte 1 bis 6 unabhängig von dem Anteil des Grundkapitals, welches bei der Versammlung anwesend oder vertreten ist, beschlussfähig. Die unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 vorgesehenen Beschlüsse werden wirksam durch eine Zweidrittel-Mehrheit der in der AHV wirksam abgegebenen Stimmen gefasst. Die AHV ist in Bezug auf den Tagesordnungspunkt 7 unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Aktionäre und der Anzahl der gehaltenen Aktien beschlussfähig. Der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgesehene Beschluss wird durch einfache Mehrheit der wirksam abgegebenen Stimmen der anwesenden oder vertretenen Aktionäre wirksam gefasst. Der Tagesordnungspunkt 7 wird von der Abstimmung bei dem zweiten Termin der AHV am 9. Mai 2018 gestrichen, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen den Tagesordnungspunkt 7 bereits bei dem ersten Termin der AHV am 17. April 2018 annimmt; denn hier ist auch in dem ersten Termin kein Quorum erforderlich.
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April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)