DJ DGAP-HV: 3W Power S.A. / AEG Power Solutions: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: 3W Power S.A. / AEG Power Solutions / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 3W Power S.A. / AEG Power Solutions: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2018 in Luxemburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-19 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 3W Power S.A. Société anonyme Sitz: 19, rue Eugène Ruppert L-2453 Luxemburg R.C.S. Luxemburg B 153423 (die '*Gesellschaft*') Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär, wir möchten Ihnen mitteilen, dass das erforderliche Quorum für die außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre der 3W Power S.A., einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischen Recht (_société anonyme_) mit Gesellschaftssitz in rue Eugène Ruppert 19, L-2453 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister (_Registre de Commerce et des Sociétés_) unter der Nummer B 153423 (die '*Gesellschaft*'), die am 17. April 2018 stattfinden sollte, nicht erreicht wurde. Folglich hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft beschlossen, die außerordentliche Hauptversammlung (die '*AHV*' oder '*Versammlung*') der Aktionäre der Gesellschaft zu einem zweiten Termin einzuladen, die am 9. Mai 2018 um 11:00 Uhr MESZ vor einem Luxemburger Notar im Alvisse Parc Hotel: 120 Route d'Echternach L-1453 Luxembourg Großherzogtum Luxemburg stattfindet, um über Folgendes zu beraten und abzustimmen: A. *Tagesordnung - Außerordentliche Hauptversammlung (in ein notarielles Protokoll aufzunehmen)* 1. Anerkennung und Genehmigung - soweit erforderlich - eines Sonderberichts, erstellt durch den Verwaltungsrat der Gesellschaft (der '*Verwaltungsratsbericht*') vom 13. März 2018, über die Rechtfertigungen und Erläuterungen bezüglich (i) der vorgeschlagenen Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf null Euro (EUR 0,-) unter dem nachstehenden Tagesordnungspunkt 2, (ii) des Ausschlusses der vorrangigen Bezugsrechte existierender Aktionäre der Gesellschaft zum Zweck der nachstehend unter Tagesordnungspunkt 4 genannten Kapitalerhöhung gemäß Artikel 420-26 des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften, in der jeweils gültigen Fassung (das '*Aktiengesetz*'), (iii) der Änderung und Erhöhung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft gemäß Artikel 420-26 des Aktiengesetzes sowie inklusive der Bestätigung des Verwaltungsrats, dass die aufgelaufenen Verluste der Gesellschaft mindestens dem Betrag der nachstehend näher beschriebenen Kapitalherabsetzung entsprechen. 2. Zustimmung zur Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von derzeit achthundertsiebenunddreißigtausend siebenunddreißig Euros und drei Eurocents (EUR 837.037,03) um einen Betrag von achthundertsiebenunddreißigtausend siebenunddreißig Euros und drei Eurocents (EUR 837.037,03) auf null Euro (EUR 0,-) durch Einziehung von dreiundachtzig Millionen siebenhundertdreitausendsiebenhundertdrei (83.703.703) voll eingezahlten Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Eurocent (EUR 0,01), um in Höhe desselben Betrags Verluste der Gesellschaft zu decken und mit der Konsequenz, dass den Aktionären das eingebrachte Kapital nicht zurückgezahlt wird. 3. Zustimmung zur Änderung des Nominalwerts der Aktien der Gesellschaft von einem Eurocent (EUR 0,01) auf ein Euro (EUR 1,-) pro Aktie, sodass sich das Grundkapital künftig aus Namensaktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Euro (EUR 1,-) zusammensetzt. 4. Zustimmung zum Ausschluss jeglicher vorrangiger Bezugsrechte und zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit null Euro (EUR 0,-) um einen Betrag von vierhunderttausend Euro (EUR 400.000,-) auf vierhunderttausend Euro (EUR 400.000,-) durch Ausgabe von vierhunderttausend (400.000) Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Euro (EUR 1,-) gegen Barzahlung und den weiteren, in der abzuändernden Satzung der Gesellschaft niedergelegten Eigenschaften und die im Rahmen dieser Kapitalerhöhung aus dem gegenwärtigen Aktionärskreis zu zeichnen und übernehmen sind. 5. Zustimmung zur Änderung und Erhöhung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft von derzeit einer Million fünfhunderttausend Euro (EUR 1.500.000,-) um einen Betrag von sechs Millionen siebzigtausend siebenhundert siebenundachtzig Euro (EUR 6.070.787,-) auf den Betrag von sieben Millionen fünfhundert siebzigtausend siebenhundert siebenundachtzig Euro (EUR 7.570.787,-) - bestehend aus sieben Millionen fünfhundert siebzigtausend siebenhundert siebenundachtzig (7.570.787) Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Euro (EUR 1,-) - und Legitimation und Ermächtigung des Verwaltungsrats der Gesellschaft (oder irgendeines vom Verwaltungsrat ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters, der kein Geschäftsführer oder Gesellschafter der Gesellschaft sein muss) (i) Aktien auszugeben, (ii) Optionen zur Zeichnung von Aktien denjenigen Personen unter den Bedingungen einzuräumen, wie es jeweils in den - jeweils in der durch Beschluss der Anleihegläubiger vom 25. Januar 2018 (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 29. Januar 2018) geänderten Fassung - Anleihebedingungen beider Unternehmensanleihen der Gesellschaft (EUR 50 Millionen Anleihe ISIN: DE000A1ZJZB9 / WKN: A1ZJZB und EUR 14 Millionen Anleihe ISIN: DE000A1Z9U50 / WKN: A1Z9U5) bestimmt ist, (iii) neue Aktien nach Ausübung der vorstehend unter (ii) genannten und entsprechend eingeräumten Optionsrechte auszugeben, jedoch in jedem Fall nur innerhalb der Grenzen des genehmigten Kapitals und mit Ausgabe von Aktien gegen Barzahlung und stets mit der Berechtigung und Ermächtigung die Ausgabe der Aktien unter Ausschluss vorrangiger Bezugsrechte existierender Aktionäre durchzuführen, und (iv) sämtliche Verträge abzuschließen, sämtliche Formalitäten zu erledigen und sämtliche Erklärungen gegenüber jeglichen Behörden und Institutionen abzugeben und, generell alles Erforderliche für die Umsetzung der Entscheidungen im Zusammenhang mit dieser Legitimation zu tun, sowie die Zustimmung zur Verlängerung der Geltungsdauer des genehmigten Kapitals auf eine Dauer von fünf Jahren beginnend mit dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre, mit der das genehmigte Kapital geändert wird. 6. Zustimmung zur vollständigen Änderung und Neuformulierung der Satzung der Gesellschaft, um die unter den vorstehenden Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüsse widerzuspiegeln, insbesondere inklusive der vorgenannten Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung, Erhöhung des genehmigten Kapitals und Einführung des Vorkaufsrechts und der Mitverkaufsrechte und -pflichten (_Drag and Tag Along Rights_) sowie weiterer Regeln der Unternehmensführung (_Corporate Governance_) (ohne eine Änderung des Gesellschaftszwecks der Gesellschaft), im Wesentlichen in der auf der Website der Gesellschaft veröffentlichten Fassung. 7. Zustimmung und Bestätigung der Ernennung von Paul van der Harten als - mittels vorübergehender Besetzung durch den Verwaltungsrat vom 19. August 2017 bestelltes - Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft und Bestätigung seines Mandats für eine Amtszeit, die mit der Jahreshauptversammlung im Jahr 2019 endet. B. *Weitere Angaben zur Dokumentation, Teilnahme und zum Abstimmungsverfahren* - *Quorum und Mehrheit* Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in dreiundachtzig Millionen siebenhundertdreitausend siebenhundertdrei (83.703.703) Aktien mit einem jeweiligem Nominalwert von einem Eurocent (EUR 0,01). Die Gesellschaft hält zweihundert vierunddreißigtausend fünfhundert sechsundsechzig (234.566) eigene Aktien (die '*Eigenen Aktien*'). Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme. Die Stimmrechte, die mit den Eigenen Aktien einhergehen, sind gemäß dem Aktiengesetz ausgeschlossen. Nach Artikel 12 der Satzung der Gesellschaft ist die AHV bei diesem zweiten Termin in Bezug auf die Tagesordnungspunkte 1 bis 6 unabhängig von dem Anteil des Grundkapitals, welches bei der Versammlung anwesend oder vertreten ist, beschlussfähig. Die unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 vorgesehenen Beschlüsse werden wirksam durch eine Zweidrittel-Mehrheit der in der AHV wirksam abgegebenen Stimmen gefasst. Die AHV ist in Bezug auf den Tagesordnungspunkt 7 unabhängig von der Anzahl der anwesenden oder vertretenen Aktionäre und der Anzahl der gehaltenen Aktien beschlussfähig. Der unter Tagesordnungspunkt 7 vorgesehene Beschluss wird durch einfache Mehrheit der wirksam abgegebenen Stimmen der anwesenden oder vertretenen Aktionäre wirksam gefasst. Der Tagesordnungspunkt 7 wird von der Abstimmung bei dem zweiten Termin der AHV am 9. Mai 2018 gestrichen, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen den Tagesordnungspunkt 7 bereits bei dem ersten Termin der AHV am 17. April 2018 annimmt; denn hier ist auch in dem ersten Termin kein Quorum erforderlich.
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April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)
DJ DGAP-HV: 3W Power S.A. / AEG Power Solutions: -2-
*Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt.* - *Einladungsregeln, Recht zur persönlichen Teilnahme oder Stimmrechtsvertretung* Einladungen zu der Versammlung sollen mittels Veröffentlichung der gegenständlichen Einberufung * in der Luxemburger Zeitung _Tageblatt_; * im Luxemburger Amtsblatt _Recueil Electronique des Sociétés et Associations_; * im Bundesanzeiger; * auf der Internetseite der Gesellschaft; und * auf der Homepage der Luxemburger Börse '_Bourse de Luxembourg_' erfolgen. Die Einberufung soll außerdem den im Gesellschaftsregister eingetragenen Aktionären, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und dem Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft vorgelegt werden. Des Weiteren ist die Einberufung bei der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der _Commission de Surveillance du Secteur Financier_ (CSSF) und bei der Luxemburgischen Börse zu hinterlegen. Jeder Aktionär, der zum 2. Mai 2018 um 24:00 Uhr (Luxemburger Uhrzeit) ('*Stichtag*') also sechs (6) Tage vor dem Datum der Versammlung * eine oder mehrere Aktien der Gesellschaft hält (bspw. gemäß dem Aktienregister der Gesellschaft), oder * im Fall von Namensaktien in einem Wertpapierabwicklungssystem oder durch den Betreiber eines solchen Systems (z.B. Depotbank) gelistet ist, oder * im Fall von Inhaberaktien, die durch oder im Auftrag eines Wertpapierabwicklungssystems oder den Betreiber eines solchen Systems und in jedem Fall als Depoteinlage in den Konten eines Treuhänders oder Sub-Treuhänders nach Artikel 8.2 der Satzung entsprechend eingetragen sind, gelistet ist, ist zur Teilnahme und Abstimmung an der Versammlung berechtigt. - *Mitteilung über persönliche Anwesenheit oder Vertretung* Aktionäre, die an der Versammlung persönlich oder durch einen Vertreter abstimmen möchten, haben sicherzustellen, dass sie sich bis spätestens zum Stichtag, um 24:00 Uhr MESZ (Empfangsdatum) zur Teilnahme an der Versammlung anmelden. Die Anmeldung hat zu erfolgen: * bei der offiziellen *Anmeldestelle* bei 3W Power S.A., c/o Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München, Deutschland unter der folgenden Internetadresse: https://evoting.link-apps.de/3WPower/aHV2018/. Nach dem Einloggen können Sie sich für die AHV anmelden, Ihre Eintrittskarte anfordern oder eine entsprechende Vollmacht mit Abstimmungsanweisung erteilen. * _Alternativ_ kann eine Anmeldung über Ihren Finanzintermediär erfolgen (depotführendes Institut). * _Ebenso_ ist eine Anmeldung möglich per Telefax an: +49 89 21027-288 oder per E-Mail an: namensaktien@linkmarketservices.de. Sofern die vorgenannten Anmeldungsmöglichkeiten nicht bestehen, ist auch eine Anmeldung über investors@aegps.com möglich. Außerdem müssen teilnehmende Aktionäre einen entsprechenden Nachweis über die Inhaberschaft der Aktien vorlegen (bspw. Treuhandzertifikate der Finanzinstitute, der depotführenden Banken und Anlagevermittler, die das Depotkonto führen) und im Falle eines bevollmächtigten Vertreters sind die Vollmachtunterlagen bis zum Stichtag um 24:00 Uhr MESZ vorzulegen. Für Vollmachten oder für eine formelle Genehmigung ist eine Kopie der Vollmacht als Nachweis ausreichend. Üblicherweise übernimmt Ihr depotführendes Institut die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises über die Inhaberschaft der Aktien für ihre Kunden. Daher bitten wir Sie, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden und die Anmeldung anzuordnen. Bitte beachten Sie: Aktionäre dürfen sich mit ein und derselben Aktie nur einmal anmelden (über die vorgenannte Anmeldeadresse). Bitte vermeiden Sie Doppelregistrierungen. - *Abstimmung mittels Vollmacht* Aktionäre, die sich unter Einhaltung der vorgenannten Anmeldepflichten registrieren/registriert haben, können Abstimmungsanweisungen bis spätestens vier Tage vor dem Versammlungstermin, d.h. 4. Mai 2018 bis 24:00 Uhr MESZ, an einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft - vorliegend der Vorsitzende der Versammlung - über https://evoting.link-apps.de/3WPower/aHV2018/ erteilen oder an einen Dritten durch Vollmacht und Abstimmungsformular, wie dieser Einladung beigefügt, jeweils für jede Beschlussfassung der Versammlung ordnungsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und an die Gesellschaft in Schriftform über https://evoting.link-apps.de/3WPower/aHV2018/, *oder* * namensaktien@linkmarketservices.de oder mittels Telefax: +49 89 21027-288; *oder* * investors@aegps.com, *oder* * Ihre Depotbank; *oder* * auf dem Postweg an 3W Power S.A., c/o Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 München, Deutschland, zu übermitteln. Eine solche schriftliche Erklärung des Teilnehmers oder verbundenen Instituts soll eine Anweisung darstellen, einen Bevollmächtigten durch den eingetragenen Aktionär zu benennen, die zudem bestätigt, dass die Anzahl der Aktien, die in jeder schriftlichen Erklärung genannt sind, einen Teil eines Sammeldepots bilden und, dass die Person, die in der Erklärung genannt ist, berechtigt ist, alle mit diesen Aktien verbundenen Rechte und Abstimmungsrechte als Bevollmächtigter im Hinblick auf diese Aktien auf der Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft auszuüben. Außerdem soll die Vollmacht enthalten, ob der bevollmächtigte Teilnehmer berechtigt ist, Untervollmachten durch Übermittlung eines solchen schriftlichen Vollmachtformulars in Übereinstimmung mit der Satzung der Gesellschaft an Dritte zu erteilen. Eine Person kann mehrere Aktionäre oder sogar sämtliche Aktionäre vertreten. Ist eine Vollmacht gegenüber dem Vorsitzenden der Versammlung erteilt, stimmt dieser gemäß der Anweisung des Aktionärs in der Vollmacht und dem Abstimmungsformular ab. Sofern keine Anweisung in der Vollmacht und dem Abstimmungsformular gegeben worden ist, stimmt der Vorsitzende für die vorgeschlagenen Beschlüsse ab. *Eine Teilnahme an der Versammlung mit bloßem 'Besucherstatus' ist möglich und hängt nicht von der Übersendung der Vollmacht und des Abstimmungsformulars durch einen Aktionär ab.* Der Betreiber eines Wertpapierabwicklungssystems oder ein professioneller Treuhänder bzw. ein von diesem Treuhänder ernannter Sub-Treuhänder, der als Treuhänder im Aktienregister eingetragen ist, muss vor der Versammlung und spätestens bis vier Tage vor dem Datum der Versammlung, d.h. 4. Mai 2018, um 24:00 Uhr MESZ der Gesellschaft (i) ein Zertifikat, das die Identität des jeweiligen Aktionärs und dessen gehaltene Aktien zum Stichtag nachweist (2. Mai 2018, um 24.00 Uhr MESZ), und (ii) eine Auflistung der Abstimmungsanweisungen für jeden Beschluss der Versammlung in Bezug auf die abgegebenen Stimmen einschließlich einer Vollmacht für den Vorsitzenden der Versammlung vor dem Versammlungstermin zukommen zu lassen. - *Abstimmungsrecht mittels unterzeichneter Abstimmungsvorlage* Ebenso kann jeder Aktionär direkt anhand eines unterzeichneten Abstimmungsformulars mittels Post, Fax, E-Mail, elektronischer Abstimmung oder durch jedes andere geeignete Mittel der Kommunikation, mit Zugang bei der Anmeldestelle(Link Market Services, s.o.) spätestens vier Tage vor dem Versammlungstermin, d.h. 4. Mai 2018 um 24:00 Uhr MESZ, abstimmen. Die Aktionäre dürfen nur die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Abstimmungsformulare verwenden, die den Ort, das Datum, die Uhrzeit der Versammlung, die Tagesordnung der Versammlung, die Beschlussvorschläge der Hauptversammlung sowie für jeden Vorschlag drei Boxen enthalten. - *Weitere Fragen* Weitere Fragen der Aktionäre im Zusammenhang mit den Versammlungen können per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: investors@aegps.com oder postalisch an folgende Adresse: *Christian Hillermann* c/o Hillermann Consulting Streit's Hof, Poststraße 14/16 20354 Hamburg Deutschland. Jegliche hierauf bezogene Korrespondenz sollte bitte als 'Betreff' anführen: _'Außerordentliche Hauptversammlung der Aktionäre von 3W Power S.A.'_ Jegliche Dokumentation und Information, die das Luxemburger Gesetz vom 24. Mai 2011, das die Richtlinie 2007/36/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Aktiengesellschaften umsetzt, einschließlich vorgeschlagene Beschlüsse sind auf der Webseite der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen www.aegps.com oder sind durch Anfrage per E-Mail an investors@aegps.com erhältlich. Luxemburg, 17. April 2018 _Klaus Schulze Vorsitzender des Verwaltungsrats_ _Jeffrey Casper Verwaltungsratsmitglied_ Anlage 1 - Vollmacht und Abstimmungsformular Zur Verwendung in Verbindung mit der außerordentlichen Hauptversammlung (die '*AHV*') der Aktionäre der *3W Power S.A.*, einer Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht (_société anonyme_) mit Gesellschaftssitz in rue Eugène Ruppert 19, L-2453 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handelsregister (_Registre de Commerce et des Sociétés_) unter der Nummer B 153423 (die '*Gesellschaft*'), welche am 9. Mai 2018, um 11:00 Uhr MESZ im *Alvisse Parc Hotel*: *120 Route d'Echternach* *1453 Luxembourg* *Großherzogtum Luxemburg* stattfindet, beziehungsweise möglichen Vertagungsorten. __________________________________________________________________________ Registrierter Name des erstbenannten Inhabers:
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April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)
=--------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Adresse: =--------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Kontobezeichnung (sofern vorhanden): __________________________________________________________________________ Kontonummer (sofern vorhanden): __________________________________________________________________________ Ich, als Aktionär der Gesellschaft, ermächtige hiermit den Vorsitzenden der Versammlung, sofern keine andere Person nachfolgend benannt ist =------------------------------------------------------------------------- als Bevollmächtigter bei der außerordentlichen Hauptversammlung (die '*AHV*') der Aktionäre der Gesellschaft für mich aufzutreten, welche am 9. Mai 2018 stattfindet (oder jeglicher Vertagung dieser), und für mich und in meinem Namen bei den Beschlussfassungen, wie sie in der Einladung zu dieser AHV und nachstehend festgelegt sind, abzustimmen. Um die Durchführbarkeit der Versammlung zu ermöglichen, kann der Vorsitzende, sofern es für ihn erkennbar ist, dass keine Aktionäre persönlich oder durch Bevollmächtigte anwesend sein werden und ausschließlich der Vorsitzende als Bevollmächtigter ernannt ist, in den Vollmachten, einen Vertreter benennen, der an seiner Stelle für die Aktionäre als Bevollmächtigter handelt, sofern ein solcher Vertreter die Abstimmung auf derselben Basis vornimmt wie der Vorsitzende. Diese Vollmacht und das Abstimmungsformular ist unwiderruflich und gültig bis zum 31. August 2018. Es unterliegt rechtlich den anwendbaren Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg und wird demgemäß ausgelegt. Die Gerichte des Gerichtsbezirks Luxemburg Stadt sollen ausschließlich für alle Streitigkeiten zuständig sein, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vollmacht und diesem Abstimmungsformular ergeben. Für den Fall, dass ein Aktionär mittels Vollmacht und Abstimmungsformular, wie dieser Einberufung beigefügt, abstimmt, muss die ausgefüllte, datierte und unterschriebende Vollmacht und das Abstimmungsformular spätestens vier Tage vor dem Versammlungstermin, d.h. 4. Mai 2018 um 24:00 MESZ, per Post an den Geschäftssitz der Gesellschaft oder per E-Mail an investors@aegps.com oder namensaktien@linkmarketservices.de oder Telefax: +49 89 21027-288; per Post an 3W Power S.A., c/o Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 80637 Munich, Deutschland zugegangen sein. Die Übersendung des Abstimmungsformulars steht einer Teilnahme des Aktionärs als 'Besucher' an der AHV nicht entgegen, sofern dies gewünscht ist. Tagesordnung und Beschlussfassungen für die AHV *FÜR* *GEGEN* *ENTHALTUNG * 1. Anerkennung - - - und Genehmigung - soweit erforderlich - eines Sonderberich ts, erstellt durch den Verwaltungsr at der Gesellschaft (der '*Verwaltung sratsbericht *') vom 13. März 2018, über die Rechtfertigu ngen und Erläuterunge n bezüglich (i) der vorgeschlage nen Herabsetzung des Grundkapital s der Gesellschaft auf null Euro (EUR 0,-) unter dem nachstehende n Tagesordnung spunkt 2, (ii) des Ausschlusses der vorrangigen Bezugsrechte existierende r Aktionäre der Gesellschaft zum Zweck der nachstehend unter Tagesordnung spunkt 4 genannten Kapitalerhöh ung gemäß Artikel 420-26 des Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesel lschaften, in der jeweils gültigen Fassung (das '*Aktiengese tz*'), (iii) der Änderun g und Erhöhung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft gemäß Artikel 420-26 des Aktiengesetz es sowie inklusive der Bestätigung des Verwaltungsr ats, dass die aufgelaufene n Verluste der Gesellschaft mindestens dem Betrag der nachstehend näher beschriebene n Kapitalherab setzung entsprechen. 2. Zustimmung - - - zur Herabsetzung des Grundkapital s der Gesellschaft in Höhe von derzeit achthunderts iebenunddrei ßigtaus end siebenunddre ißig Euros und drei Eurocent (EUR 837.037,03) um einen Betrag von achthunderts iebenunddrei ßigtaus end siebenunddre ißig Euros und drei Eurocent (EUR 837.037,03) auf null Euro (EUR 0,-) durch Einziehung von dreiundachtz ig Millionen siebenhunder tdreitausend siebenhunder tdrei (83.703.703) voll eingezahlten Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Eurocent (EUR 0,01), um in Höhe desselben Betrags Verluste der Gesellschaft zu decken und mit der Konsequenz, dass den Aktionären das eingebrachte Kapital nicht zurückgezahl t wird. 3. Zustimmung - - - zur Änderun g des Nominalwerts der Aktien der Gesellschaft von einem Eurocent (EUR 0,01) auf ein Euro (EUR 1,-) pro Aktie, sodass sich das Grundkapital künftig aus Namensaktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Euro (EUR 1,-) zusammensetz t. 4. Zustimmung - - - zum Ausschluss jeglicher vorrangiger Bezugsrechte und zur Erhöhung des Grundkapital s der Gesellschaft von derzeit null Euro (EUR 0,-) um einen Betrag von vierhundertt ausend Euro (EUR 400.000,-) auf vierhundertt ausend Euro (EUR 400.000,-) durch Ausgabe von vierhundertt ausend (400.000) Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Euro (EUR 1,-) gegen Barzahlung und den weiteren, in der abzuändernde n Satzung der Gesellschaft niedergelegt en Eigenschafte n und die im Rahmen dieser Kapitalerhöh ung aus dem gegenwärtige n Aktionärskre is zu zeichnen und übernehmen sind. 5. Zustimmung - - - zur Änderun g und Erhöhung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft von derzeit einer Million fünfhundertt ausend Euro (EUR 1.500.000,-) um einen Betrag von sechs Millionen siebzigtause nd siebenhunder t siebenundach tzig Euro (EUR 6.070.787,-) auf den Betrag von sieben Millionen fünfhundert siebzigtause nd siebenhunder t siebenundach tzig Euro (7.570.787,- ) - bestehend aus sieben Millionen fünfhundert siebzigtause nd siebenhunder t siebenundach tzig (7.570.787) Aktien mit einem jeweiligen Nominalwert von einem Euro (EUR 1,-) - und Legitimation und Ermächtigung des Verwaltungsr ats der Gesellschaft (oder irgendeines vom Verwaltungsr at ordnungsgemä ß bevollmächti gten Vertreters, der kein Geschäftsfüh rer oder Gesellschaft er der Gesellschaft sein muss) (i) Aktien auszugeben, (ii) Optionen zur Zeichnung von Aktien denjenigen Personen unter den Bedingungen einzuräumen, wie es jeweils in den - jeweils in der durch Beschluss der Anleihegläub iger vom 25. Januar 2018 (veröffentli cht im Bundesanzeig er am 29. Januar 2018) geänderten Fassung - Anleihebedin gungen beider Unternehmens anleihen der Gesellschaft (EUR 50 Millionen Anleihe ISIN: DE000A1ZJZB9 / WKN: A1ZJZB und EUR 14 Millionen Anleihe ISIN: DE000A1Z9U50 / WKN: A1Z9U5) bestimmt ist, (iii) neue Aktien nach Ausübung der vorstehend unter (ii) genannten und entsprechend eingeräumten Optionsrecht e auszugeben, jedoch in jedem Fall nur innerhalb der Grenzen des genehmigten Kapitals und mit Ausgabe von Aktien gegen Barzahlung und stets mit der Berechtigung und Ermächtigung die Ausgabe der Aktien unter Ausschluss vorrangiger Bezugsrechte existierende r Aktionäre durchzuführe n, und (iv) sämtliche Verträge abzuschlieXX X223en, sämtliche Formalitäten zu erledigen und sämtliche Erklärungen gegenüber jeglichen Behörden und Institutione n abzugeben und, generell alles Erforderlich e für die Umsetzung der Entscheidung en im Zusammenhang mit dieser Legitimation zu tun, sowie die Zustimmung zur Verlängerung der Geltungsdaue r des genehmigten Kapitals auf eine Dauer von fünf Jahren beginnend mit dem Tag der außeror dentlichen Hauptversamm lung der Aktionäre, mit der das genehmigte Kapital geändert wird. 6. Zustimmung - - - zur vollständige n Änderun g und Neuformulier ung der Satzung der Gesellschaft
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