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DGAP-News: VTG Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
VTG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 06.06.2018 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2018-04-19 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
VTG Aktiengesellschaft Hamburg WKN: VTG999
ISIN: DE000VTG9999 Einladung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu
der am
*6. Juni 2018* um *10:30 Uhr MESZ*
in der Messehalle A4, Eingang Mitte, Messeplatz 1,
20357 Hamburg stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung *eingeladen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
VTG Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der
Lageberichte für die VTG Aktiengesellschaft und
den Konzern einschließlich der erläuternden
Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§
289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB, des Vorschlags
des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung entfällt daher.
Diese Unterlagen können vom Tag der Einberufung
der Hauptversammlung an im Internet unter
www.vtg.de/hauptversammlung
eingesehen werden. Sie werden auch während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe
von EUR 29.185.673,73 wie folgt zu verwenden:
(1) Ausschüttung einer EUR 25.880.597,10
Dividende von
an die Aktionäre
(durch Zahlung einer
Dividende von EUR 0,90
je
dividendenberechtigter
Stückaktie)
(2) Gewinnvortrag EUR 3.305.076,63
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig, das heißt am Montag,
den 11. Juni 2018.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2018 sowie, für den Fall
einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für
die prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2018 sowie - sofern eine
solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichts für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die Vergütung für die
Mitglieder des Aufsichtsrats der VTG
Aktiengesellschaft*
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
wurde seit vielen Jahren nicht angepasst,
letztmals im Jahr 2010. Im Wettbewerb um
qualifizierte Kandidaten für den Aufsichtsrat
ist eine angemessene Vergütung ein wichtiges
Kriterium. Um die Wettbewerbsfähigkeit der VTG
Aktiengesellschaft im Hinblick auf die
Aufsichtsratsvergütung zu erhalten, soll die
Aufsichtsratsvergütung daher nun anpasst werden.
Eine Anpassung ist auch vor dem Hintergrund des
gestiegenen Tätigkeitsaufwands sowie aufgrund
der erhöhten Anforderungen an die
Überwachungsfunktion gerechtfertigt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
gemäß § 14 Absatz 1 Satz 1 der Satzung
folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält
eine feste, jeweils nach Ablauf des
Geschäftsjahres zahlbare Jahresvergütung
von EUR 100.000, der stellvertretende
Vorsitzende EUR 75.000 und die übrigen
Mitglieder des Aufsichtsrats je EUR
50.000.
2. Zusätzlich erhalten Vorsitzende von
Ausschüssen für jeden Vorsitz EUR 10.000
für jedes volle Geschäftsjahr,
stellvertretende Vorsitzende von
Ausschüssen für jeden stellvertretenden
Vorsitz EUR 7.500 und einfache Mitglieder
eines Ausschusses für jede
Ausschussmitgliedschaft EUR 5.000.
3. Bei Beginn oder Beendigung der
Mitgliedschaft im Aufsichtsrat im Laufe
eines Geschäftsjahres wird die Vergütung
zeitanteilig gezahlt.
4. Die Vergütung gemäß den vorstehenden
Ziffern 1-3 gilt für die Zeit ab dem 7.
Juni 2018.
7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung, auch unter Ausschluss
des Bezugsrechts, eigener Aktien unter Aufhebung
der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb*
Die in der Hauptversammlung vom 5. Juni 2014
beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien läuft am 4. Juni 2019
aus. Die Gesellschaft soll unter Aufhebung der
bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien erneut zum Erwerb und zur Verwendung,
auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, eigener
Aktien ermächtigt werden. Um sicherzustellen,
dass der Vorstand fortlaufend und unabhängig von
der Terminierung der ordentlichen
Hauptversammlung in 2019 zum Rückerwerb eigener
Aktien ermächtigt ist, soll dieser Beschluss
bereits in dieser Hauptversammlung gefasst
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
1. Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5.
Juni 2023 eigene Aktien in Höhe von
insgesamt bis zu 10 % des derzeitigen
Grundkapitals, oder, falls dieser Wert
geringer ist, des zum Zeitpunkt der
Ausübung der vorliegenden Ermächtigung
bestehenden Grundkapitals, zu jedem
zulässigen Zweck im Rahmen der
gesetzlichen Beschränkungen nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu
erwerben. Die Ermächtigung kann durch die
Gesellschaft, aber auch durch ihre
Konzernunternehmen oder für ihre oder
deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt
werden.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands
über die Börse oder mittels eines an alle
Aktionäre gerichteten öffentlichen
Kaufangebots oder mittels einer an alle
Aktionäre gerichteten öffentlichen
Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten.
Im Falle des Erwerbs über die Börse darf
der von der Gesellschaft gezahlte
Gegenwert je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der
Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft in
der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem
(oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse an den der Verpflichtung
zum Erwerb vorangehenden drei
Börsenhandelstagen um nicht mehr als 5 %
über- oder unterschreiten.
Im Falle eines öffentlichen Kaufangebots
darf der von der Gesellschaft gezahlte
Gegenwert je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der
Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft in
der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem
(oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse an den letzten drei
Börsenhandelstagen vor der
Veröffentlichung des Kaufangebots um nicht
mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
Im Falle einer an alle Aktionäre
gerichteten Einladung zur Abgabe von
Verkaufsofferten darf der von der
Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie
(ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt
der Börsenkurse der Aktie der Gesellschaft
in der Schlussauktion im
Xetra-Handelssystem (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten
drei Börsenhandelstagen vor
Veröffentlichung der Einladung zur Abgabe
der Verkaufsofferten um nicht mehr als 10
% über- oder unterschreiten.
Ergeben sich nach Veröffentlichung eines
Kaufangebots bzw. der Einladung zur Abgabe
von Verkaufsofferten erhebliche
Abweichungen des maßgeblichen Kurses,
so kann das Angebot bzw. die Einladung zur
Abgabe von Verkaufsofferten angepasst
werden. In diesem Fall ist Ausgangspunkt
für die Bestimmung der relevanten
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April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)
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