DJ DGAP-HV: Ströer SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Ströer SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Ströer SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
30.05.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2018-04-19 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ströer SE & Co. KGaA Köln WKN: 749399
ISIN: DE 0007493991 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2018 Sehr geehrte Damen und Herren
Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der
Ströer SE & Co. KGaA am 30. Mai 2018,
um 10.00 Uhr
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) im
Congress-Centrum Ost Koelnmesse, Congress-Saal (4.OG),
Deutz-Mülheimer Straße 51,
50679 Köln
Deutschland
*TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern einschließlich
der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a
Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts
des Aufsichtsrats und des Vorschlags der
persönlich haftenden Gesellschafterin für die
Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am
31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr,
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2017
endende Geschäftsjahr der Gesellschaft
entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG)
gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt
die Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Hauptversammlung der Ströer SE & Co. KGaA mit
Zustimmung der persönlich haftenden
Gesellschafterin. Für die übrigen Unterlagen,
mit Ausnahme der Verwendung des Bilanzgewinns
unter Tagesordnungspunkt 2, sieht das Gesetz
keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vor.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor,
den Jahresabschluss der Ströer SE & Co.
KGaA für das Geschäftsjahr 2017 in der
vorgelegten Fassung, der einen Bilanzgewinn
in Höhe von EUR 81.996.375,55 ausweist,
festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Jahresabschluss der Ströer SE & Co.
KGaA zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von insgesamt EUR
81.996.375,55 wie folgt zu verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende in Höhe
von EUR 1,30 je dividendenberechtigte
Stückaktie, das sind insgesamt EUR
72.444.356,40 und
- Vortrag des Restbetrages in Höhe von
EUR 9.552.019,15 auf neue Rechnung.
Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten
Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern,
wird in der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der jedoch unverändert eine Dividende
von EUR 1,30 je dividendenberechtigte Stückaktie
vorsehen wird.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der
Dividende ist somit für den 5. Juni 2018
vorgesehen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2017*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor,
der persönlich haftenden Gesellschafterin
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der im
Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des
Aufsichtsrats*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats der
Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor,
die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum
Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und
des Konzernabschlusses für das am 31.
Dezember 2018 endende Geschäftsjahr zu
bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex vorgesehene Erklärung der Ernst
& Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Köln, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine die
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im
Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfer-VO
(EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
6. *Beschlussfassung über die Änderung von §
10 der Satzung*
Infolge der durchgeführten
Unternehmensakquisitionen hat sich die Anzahl
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ströer
Konzern erhöht und beträgt in der Regel mehr als
10.000, jedoch weniger als 20.000. Der
Aufsichtsrat ist daher gemäß §§ 278 Abs. 3,
97 ff. AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG von
derzeit insgesamt 12 auf insgesamt 16 Mitglieder
zu vergrößern. Die persönlich haftende
Gesellschafterin beabsichtigt daher, in Bezug
auf die neue Zusammensetzung des Aufsichtsrates
durch die Bekanntmachung gemäß §§ 97 Absatz
1, 278 Absatz 3 AktG das Statusverfahren
gemäß §§ 97 ff. AktG einzuleiten. Im
Zeitpunkt der Beschlussfassung der
Hauptversammlung wird das Statusverfahren noch
nicht abgeschlossen sein.
Nach Durchführung des Statusverfahren gemäß
§§ 97 ff. AktG setzt sich der Aufsichtsrat der
Gesellschaft gemäß §§ 278 Absatz 3, 96
Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1
Satz 1 Nr. 2, Absatz 2 Nr. 2 MitbestG aus acht
von den Anteilseignern und acht von den
Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Satzung der Gesellschaft soll mit Wirkung
zum Wirksamwerden der neuen Zusammensetzung des
Aufsichtsrates entsprechend angepasst werden.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu
beschließen:
a) § 10 Absatz (1) der Satzung wird wie
folgt neu gefasst:
'(1) _Der Aufsichtsrat besteht aus
sechzehn Mitgliedern. Davon werden
acht Mitglieder von der
Hauptversammlung und acht
Mitglieder von den Arbeitnehmern
gemäß den Bestimmungen des
Mitbestimmungsgesetzes gewählt.'_
b) Die persönlich haftende Gesellschafterin
wird angewiesen, die Satzungsänderung
erst dann zur Eintragung in das
Handelsregister der Gesellschaft
anzumelden, wenn entweder die
Anrufungsfrist gemäß § 97 Absatz 2
Satz 1 AktG widerspruchslos abgelaufen
ist oder das Statusverfahren aus anderen
Gründen ergibt, dass der Aufsichtsrat
sich gemäß §§ 278 Absatz 3, 96
Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7
Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, Absatz 2 Nr. 2
MitbestG aus acht von den Anteilseignern
und acht von den Arbeitnehmern zu
wählenden Mitgliedern zusammensetzt.
7. *Neuwahl des Aufsichtsrats*
Nach Durchführung des Statusverfahrens sowie dem
Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6
beschlossenen Satzungsänderung setzt sich der
Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß §§ 278
Absatz 3, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 7
Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, Absatz 2 Nr. 2 MitbestG
und § 10 Absatz 1 der Satzung künftig aus acht
von den Anteilseignern und acht von den
Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Hierbei hat der Anteil der Frauen und Männer im
Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 1
AktG mindestens jeweils 30% zu betragen
(Mindestanteil). Nach § 124 Absatz 2 Satz 2 AktG
wird mitgeteilt, dass der Gesamterfüllung nach §
96 Absatz 2 Satz 3 AktG nicht widersprochen
wurde, so dass der vorgeschriebene Mindestanteil
für Frauen und Männer vom Aufsichtsrat insgesamt
zu erfüllen ist. Von den insgesamt sechzehn
Sitzen im Aufsichtsrat sind daher mindestens
fünf mit Frauen und mindestens fünf mit Männern
zu besetzen. Die Amtszeit sämtlicher amtierenden
Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft
endet mit dem frühesten der nachstehenden
Ereignisse:
* Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6
beschlossenen Satzungsänderung in das
Handelsregister der Gesellschaft,
* Beendigung der ersten Hauptversammlung,
die nach Ablauf der Anrufungsfrist des §
97 Absatz 2 Satz 1 AktG bzw. nach
rechtskräftiger Beendigung eines etwaigen
gerichtlichen Statusverfahrens einberufen
wird,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)
* Ablauf von sechs Monaten nach Ablauf der
Anrufungsfrist des § 97 Absatz 2 Satz 1
AktG bzw. rechtskräftiger Beendigung eines
etwaigen gerichtlichen Statusverfahrens.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Aufsichtsrat
unter Beachtung der Ziffer 5.4.1 Absatz 1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex für die
Zusammensetzung von Aufsichtsräten vor,
a) Herrn Christoph Vilanek, Hamburg, CEO
der freenet AG, Büdelsdorf;
b) Herrn Dirk Ströer, Köln, Unternehmer,
geschäftsführender Gesellschafter der
Ströer Außenwerbung GmbH & Co.
KG, Köln;
c) Herrn Ulrich Voigt, Bergisch
Gladbach, Vorstandsmitglied der
Sparkasse Köln-Bonn, Köln;
d) Frau Julia Flemmerer, Köln, Managing
Director der Famosa Real Estate S.L.,
Ibiza, Spanien;
für die Zeit ab dem frühesten der folgenden
Ereignisse:
* Eintragung der unter
Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen
Satzungsänderung in das
Handelsregister der Gesellschaft,
* Beendigung der ersten
Hauptversammlung, die nach Ablauf der
Anrufungsfrist des § 97 Absatz 2 Satz
1 AktG bzw. nach rechtskräftiger
Beendigung eines etwaigen
gerichtlichen Statusverfahrens
einberufen wird,
* Ablauf von sechs Monaten nach Ablauf
der Anrufungsfrist des § 97 Absatz 2
Satz 1 AktG bzw. rechtskräftiger
Beendigung eines etwaigen
gerichtlichen Statusverfahrens
bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018 beschließt,
in den Aufsichtsrat zu wählen,
sowie
e) Frau Anette Bronder, Stuttgart,
Mitglied der Geschäftsführung der
T-Systems International GmbH,
Frankfurt am Main und
f) Herrn Vicente Vento Bosch, Hamburg,
Geschäftsführer und CEO der Deutsche
Telekom Capital Partners Management
GmbH, Hamburg
für die Zeit ab dem frühesten der folgenden
Ereignisse;
* Eintragung der unter
Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen
Satzungsänderung in das
Handelsregister der Gesellschaft,
* Beendigung der ersten
Hauptversammlung, die nach Ablauf der
Anrufungsfrist des § 97 Absatz 2 Satz
1 AktG bzw. nach rechtskräftiger
Beendigung eines etwaigen
gerichtlichen Statusverfahrens
einberufen wird,
* Ablauf von sechs Monaten nach Ablauf
der Anrufungsfrist des § 97 Absatz 2
Satz 1 AktG bzw. rechtskräftiger
Beendigung eines etwaigen
gerichtlichen Statusverfahrens
bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2019 beschließt,
in den Aufsichtsrat zu wählen.
sowie
g) Herrn Martin Diederichs, Bonn,
Rechtsanwalt und Sozius der
Rechtsanwaltskanzlei Heidland,
Werres, Diederichs, Köln
h) Frau Petra Sontheimer, Köln,
Management Coach und
Organisationsberaterin bei der
cidpartners GmbH, Bonn
für die Zeit ab dem frühesten der folgenden
Ereignisse;
* Eintragung der unter
Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen
Satzungsänderung in das
Handelsregister der Gesellschaft,
* Beendigung der ersten
Hauptversammlung, die nach Ablauf der
Anrufungsfrist des § 97 Absatz 2 Satz
1 AktG bzw. nach rechtskräftiger
Beendigung eines etwaigen
gerichtlichen Statusverfahrens
einberufen wird,
* Ablauf von sechs Monaten nach Ablauf
der Anrufungsfrist des § 97 Absatz 2
Satz 1 AktG bzw. rechtskräftiger
Beendigung eines etwaigen
gerichtlichen Statusverfahrens
bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021 beschließt,
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt
werden.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird darauf
hingewiesen, dass im Fall seiner Wahl in den
Aufsichtsrat Herr Christoph Vilanek als
Aufsichtsratsvorsitzender vorgeschlagen werden
soll.
*Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß §
125 Absatz 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer
5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex:*
Die vorgeschlagenen Kandidaten gehören folgenden
anderen
a) gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
und/oder
b) vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien anderer
Wirtschaftsunternehmen
an:
Herr Christoph Vilanek:
a) mobilcom-debitel GmbH, Büdelsdorf, MEDIA
BROADCAST GmbH, Köln, eXaring AG,
München, (alle jeweils
Konzerngesellschaften der freenet AG),
Ströer Management SE (persönlich haftende
Gesellschafterin der Ströer SE & Co.
KGaA);
b) Sunrise Communications AG
(Verwaltungsrat), Zürich (Schweiz).
Herr Dirk Ströer:
a) Ströer Management SE (persönlich haftende
Gesellschafterin der Ströer SE & Co.
KGaA);
b) keine.
Herr Ulrich Voigt:
a) Ströer Management SE (persönlich haftende
Gesellschafterin der Ströer SE & Co.
KGaA);
b) modernes köln Gesellschaft für
Stadtentwicklung mit beschränkter Haftung
(Aufsichtsrat), Köln, Börsenrat der Börse
Düsseldorf, Finanz Informatik GmbH & Co.
KG (Aufsichtsrat), Frankfurt a.M.
Frau Julia Flemmerer:
a) keine;
b) keine.
Frau Anette Bronder:
a) elumeo SE (Verwaltungsrat), Berlin,
T-Systems Multimedia Solutions GmbH,
Dresden, Deutsche Telekom IT GmbH, Bonn;
b) Deutsche Forschungszentrum für Künstliche
Intelligenz GmbH (Aufsichtsrat),
Kaiserslautern.
Vicente Vento Bosch:
a) Ströer Management SE (persönlich haftende
Gesellschafterin der Ströer SE & Co.
KGaA);
b) Deutsche Telekom Strategic Investments
GmbH (Aufsichtsrat), Bonn, Deutsche
Telekom Venture Funds GmbH
(Aufsichtsrat), Bonn, Telekom Innovation
Pool GmbH (Beirat), Bonn (alle jeweils
Konzerngesellschaften der Deutsche
Telekom AG), eValue 2nd Fund GmbH
(Beirat), Berlin, Swiss Towers AG
(Beobachter im Verwaltungsrat), Zug
(Schweiz), Keepler Data Tech S.L.
(Beobachter im Verwaltungsrat), Madrid
(Spanien).
Herr Martin Diederichs:
a) Ströer Management SE (persönlich haftende
Gesellschafterin der Ströer SE & Co.
KGaA);
b) DSD Steel Group GmbH (Aufsichtsrat),
Saarlouis.
Frau Petra Sontheimer:
a) keine;
b) keine.
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex wird
erklärt, dass Herr Christoph Vilanek, Herr
Ulrich Voigt, Frau Anette Bronder, Herr Vicente
Vento Bosch, Herr Martin Diederichs und Frau
Petra Sontheimer, nach Einschätzung des
Aufsichtsrats in keinen nach dieser Empfehlung
offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zur Gesellschaft, deren
Konzernunternehmen, zu den Organen der
Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär stehen.
Vorsorglich wird jedoch auf Folgendes
hingewiesen: Herr Christoph Vilanek ist
Vorstandsvorsitzender der freenet AG und
zwischen Tochtergesellschaften der freenet AG
und Gesellschaften der Ströer-Gruppe bestehen
geschäftliche Beziehungen. Des Weiteren gehört
die Sparkasse KölnBonn, deren Vorstandsmitglied
Herr Voigt ist, dem Bankenkonsortium an, welches
der Gesellschaft Kreditmittel zur Verfügung
stellt. Frau Anette Bronder und Herr Vicente
Vento Bosch sind Geschäftsführer von
Tochtergesellschaften der Deutsche Telekom AG,
von der die Gesellschaft in 2015 die Digital
Media Products GmbH und die Interactive Media
CCSP GmbH erworben hat und die Aktionärin der
Gesellschaft ist. Des Weiteren bestehen zwischen
der Deutsche Telekom AG und deren
Tochtergesellschaften sowie Gesellschaften der
Ströer-Gruppe geschäftliche Beziehungen. Herr
Christoph Vilanek, Herr Ulrich Voigt, Herr
Vicente Vento Bosch und Herr Martin Diederichs
sind zudem Mitglieder des Aufsichtsrats der
Ströer Management SE.
Herr Dirk Ströer ist Aktionär und
Aufsichtsratsmitglied der Ströer SE & Co. KGaA
sowie der Ströer Management SE und zusammen mit
Herrn Udo Müller (Vorstandsmitglied der Ströer
Management SE und Aktionär der Ströer SE & Co.
KGaA) Gesellschafter der Media Ventures GmbH in
Köln. Zwischen der Media Ventures GmbH und
Gesellschaften von Herrn Dirk Ströer sowie
Gesellschaften der Ströer-Gruppe bestehen
diverse geschäftliche Beziehungen. Frau Julia
Flemmerer ist mit Herrn Udo Müller
(Vorstandsmitglied der persönlich haftenden
Gesellschafterin und Aktionär der Ströer SE &
Co. KGaA) verheiratet.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen
Kandidaten sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.stroeer.com
unter der Rubrik '_Investor Relations_',
'_Hauptversammlung_' abrufbar und am Ende dieser
Hautversammlungseinladung abgedruckt.
8. *Beschlussfassung über die Änderung von § 2
der Satzung*
In § 2 der Satzung der Gesellschaft, der den
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)
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