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DGAP-News: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 29.05.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-19 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
KHD Humboldt Wedag International AG Köln - ISIN
DE0006578008 - EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG 2018
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der am Dienstag, den 29. Mai 2018, um 10:00 Uhr MESZ,
in unseren Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in
51067 Köln, Deutschland, stattfindenden *ordentlichen
Hauptversammlung* ein.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts der Gesellschaft, des Berichts
des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §
289a und § 315a des Handelsgesetzbuches,
jeweils für das Geschäftsjahr 2017*
Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres-
und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt
keine Beschlussfassung.
Vorstehende Unterlagen, einschließlich
dieser Einberufung, sind ab dem Zeitpunkt
dieser Einberufung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.khd.com
über den Link 'Investor Relations' mit
Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik
'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche
vorstehend genannten Unterlagen werden zudem
in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
ausliegen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzverlusts der Gesellschaft*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzverlust der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2017 in Höhe von insgesamt EUR
8.704.826,93 in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Köln, zum Abschluss- und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2018 zu wählen.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft unter folgender Anschrift:
KHD Humboldt Wedag International AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51GM
80311 München
Telefax:+49 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen,
mithin bis Dienstag, 22. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ.
Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur
Stellung von Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist
eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des
depotführenden Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz
notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf
Dienstag, 08. Mai 2018, 00:00 Uhr MESZ
(Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft unter
der o.g. Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der
Versammlung zugehen, mithin bis Dienstag, 22. Mai 2018,
24:00 Uhr MESZ.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht,
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Anmeldung und die Übersendung des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen.
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl.
Dividendenberechtigung.
*Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem
Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des
Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden.
Eine Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden
Ausnahmen in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die
Gesellschaft bietet den Aktionären neben dem
postalischen Weg auch die elektronische
Übermittlung des Nachweises der Vollmacht über
folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an:
Post: KHD Humboldt Wedag International AG
Hauptversammlung 2018
Colonia-Allee 3
51067 Köln
Telefax: +49 221 6504-1209
E-Mail: hauptversammlung.khd@khd.com
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2
AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts,
einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in §
135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen,
besteht nach Gesetz und Satzung kein
Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass
in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen möglicherweise eine
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar
festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn
Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten
Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit
diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über
eine mögliche Form der Vollmacht ab.
*Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft*
Aktionären, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten wir an,
sich durch die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Aktionäre,
die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich
rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis
führen. Für die Stimmrechtsvertretung und
Weisungserteilung kann das auf der Eintrittskarte
abgebildete Vollmachts- und Weisungsformular verwendet
werden. Auf diesem Formular erhalten Sie weitere
Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Die
bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
üben das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Einzelweisungen
aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich der
Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen
erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass
sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen
der Stimme enthalten werden. Wortmeldungen oder andere
Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht
entgegengenommen.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum
Dienstag, den 22. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ postalisch,
per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die
nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln:
Post: KHD Humboldt Wedag International AG
Hauptversammlung 2018
Colonia-Allee 3
51067 Köln
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