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DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.05.2018 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-19 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KHD Humboldt Wedag International AG Köln - ISIN 
DE0006578008 - EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG 2018 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu 
der am Dienstag, den 29. Mai 2018, um 10:00 Uhr MESZ, 
in unseren Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in 
51067 Köln, Deutschland, stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts der Gesellschaft, des Berichts 
   des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a und § 315a des Handelsgesetzbuches, 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres- 
   und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
   2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt 
   keine Beschlussfassung. 
 
   Vorstehende Unterlagen, einschließlich 
   dieser Einberufung, sind ab dem Zeitpunkt 
   dieser Einberufung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.khd.com 
 
   über den Link 'Investor Relations' mit 
   Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
   'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche 
   vorstehend genannten Unterlagen werden zudem 
   in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzverlusts der Gesellschaft* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzverlust der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2017 in Höhe von insgesamt EUR 
   8.704.826,93 in voller Höhe auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Köln, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 zu wählen. 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft unter folgender Anschrift: 
 
KHD Humboldt Wedag International AG 
c/o UniCredit Bank AG 
CBS51GM 
80311 München 
Telefax:+49 89 5400-2519 
E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, 
mithin bis Dienstag, 22. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ. 
 
Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur 
Stellung von Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist 
eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder 
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz 
notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf 
Dienstag, 08. Mai 2018, 00:00 Uhr MESZ 
(Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft unter 
der o.g. Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der 
Versammlung zugehen, mithin bis Dienstag, 22. Mai 2018, 
24:00 Uhr MESZ. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen 
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser 
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, 
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Anmeldung und die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine 
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
Teilnahmebedingungen dar. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des 
Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. 
Eine Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden 
Ausnahmen in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die 
Gesellschaft bietet den Aktionären neben dem 
postalischen Weg auch die elektronische 
Übermittlung des Nachweises der Vollmacht über 
folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an: 
 
Post: KHD Humboldt Wedag International AG 
      Hauptversammlung 2018 
      Colonia-Allee 3 
      51067 Köln 
 
Telefax: +49 221 6504-1209 
E-Mail: hauptversammlung.khd@khd.com 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 
AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 
135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen, 
besteht nach Gesetz und Satzung kein 
Textformerfordernis. Wir weisen jedoch darauf hin, dass 
in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden 
Institutionen oder Personen möglicherweise eine 
besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar 
festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn 
Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten 
Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit 
diesen Institutionen oder Personen rechtzeitig über 
eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
*Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Aktionären, die nicht persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen möchten, bieten wir an, 
sich durch die von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Aktionäre, 
die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung 
eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich 
rechtzeitig anmelden und den Berechtigungsnachweis 
führen. Für die Stimmrechtsvertretung und 
Weisungserteilung kann das auf der Eintrittskarte 
abgebildete Vollmachts- und Weisungsformular verwendet 
werden. Auf diesem Formular erhalten Sie weitere 
Informationen zur Stimmrechtsvertretung. Die 
bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
üben das Stimmrecht ausschließlich auf der 
Grundlage der vom Aktionär erteilten Einzelweisungen 
aus. Die Vollmacht kann hinsichtlich der 
Tagesordnungspunkte, zu denen keine Einzelweisungen 
erteilt sind, nicht ausgeübt werden mit der Folge, dass 
sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen 
der Stimme enthalten werden. Wortmeldungen oder andere 
Anträge werden durch den Stimmrechtsvertreter nicht 
entgegengenommen. 
 
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden 
zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die 
Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 
Dienstag, den 22. Mai 2018, 24:00 Uhr MESZ postalisch, 
per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die 
nachfolgend genannte Adresse zu übermitteln: 
 
Post: KHD Humboldt Wedag International AG 
      Hauptversammlung 2018 
      Colonia-Allee 3 
      51067 Köln 
 

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April 19, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

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