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DGAP-News: STRATEC Biomedical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STRATEC Biomedical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Pforzheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-19 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. STRATEC Biomedical AG Birkenfeld ISIN DE000STRA555 - WKN STRA55 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der STRATEC Biomedical AG am Mittwoch, 30. Mai 2018, 13.00 Uhr, im CongressCentrum Pforzheim, Mittlerer Saal, Am Waisenhausplatz 1-3, 75172 Pforzheim. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die STRATEC Biomedical AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2017, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com/hauptversammlung zugänglich. Da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat, ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der STRATEC Biomedical AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 67.575.291,43 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 0,80 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie mit Fälligkeit am 5. Juni 2018, das heißt insgesamt 9.532.760,00 EUR und Vortrag von 58.042.531,43 EUR auf neue Rechnung. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,80 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. Der Abschlussprüfer nimmt auch die Prüfung oder prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2018 vor, soweit diese erfolgt. 6. *Beschlussfassung über die Reduzierung des Bedingten Kapitals VI/2013 sowie Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals VIII/2018 zur Bedienung der Aktienoptionsrechte sowie damit verbundene Satzungsänderungen* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: I. Reduzierung des Bedingten Kapitals VI/2013 Aus dem von der Hauptversammlung am 6. Juni 2013 beschlossenen Aktienoptionsprogramm können nach dem 5. Juni 2018 keine Optionen mehr ausgegeben werden. Für bereits ausgegebene Optionen genügt ein verbleibendes Bedingtes Kapital VI/2013 in Höhe von EUR 190.000,00. Das bisher noch bestehende Bedingte Kapital VI/2013 in Höhe von EUR 877.250,00 soll daher auf EUR 190.000,00 reduziert und eine neue Ermächtigung zur Gewährung von neuen Aktienoptionen und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals für diesen Zweck beschlossen werden. § 4 Ziffer 4.6. Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 190.000,00, eingeteilt in bis zu 190.000 Aktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VI/2013). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6. Juni 2013 bis zum 5. Juni 2018. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil.' II. Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Mai 2023 den Arbeitnehmern der Gesellschaft oder verbundener Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG (nachfolgend: 'verbundene Unternehmen') oder den Geschäftsführungsmitgliedern verbundener Unternehmen bzw. der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft Aktienoptionen auf bis zu 810.000 Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die konkrete Ausgestaltung und Durchführung des Aktienoptionsprogramms obliegt dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, diese nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen optionsberechtigten Personen zu übertragen. Auch in diesem Fall können die Aktienoptionen nur von den Optionsberechtigten ausgeübt werden. Die Gewährung der Aktienoptionen für Aktien der Gesellschaft und die Ausgabe dieser Aktien erfolgt gemäß den nachstehenden Bedingungen: (1) Berechtigte Personen Berechtigt zum Erwerb der Aktienoptionen und berechtigt zum Bezug von Aktien der Gesellschaft sind diejenigen Personen, die einer der folgenden Personengruppen angehören: a) die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft b) die Arbeitnehmer der Gesellschaft c) die Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen d) die Arbeitnehmer der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen Der Vorstand der Gesellschaft bestimmt den genauen Kreis der berechtigten Personen und den Umfang der ihnen jeweils zu gewährenden Aktienoptionen. Abweichend hiervon trifft der Aufsichtsrat der Gesellschaft die Bestimmungen für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft. Das Gesamtvolumen der Aktienoptionen ist wie folgt auf die Bezugsberechtigten zu verteilen: * 75% auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und auf die Arbeitnehmer verbundener Unternehmen; * 25% auf die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und auf die Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen. Anstelle von nicht mehr ausübbaren oder nicht bereits ausgeübten Aktienoptionen können neue Aktienoptionen begeben werden. (2) Recht zum Bezug von Aktien Jede Aktienoption gewährt dem Inhaber der Option das Recht eine Aktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises gemäß Ziffer 4 zu erwerben. (3) Erwerbs- und Ausübungszeiträume Die Aktienoptionen können jederzeit während des Geschäftsjahres an die bezugsberechtigten Personen bis zum 29. Mai 2023 ausgegeben werden. Das Gesamtvolumen der Aktienoptionen soll in nicht weniger als zwei Jahrestranchen ausgegeben werden. Keine Jahrestranche darf mehr als 50% des Gesamtvolumens der Optionsrechte umfassen. Die Bezugsberechtigten können die Optionsrechte nach Erfüllung der Wartefrist und Erfolgsziele jeweils nur an den zehn folgenden Handelstagen des elektronischen Handelssystems der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) * nach Stattfinden der ordentlichen Hauptversammlung (Ausübungsfenster), - oder - * nach Veröffentlichung der endgültigen 6-Monats-Ergebnisse, sofern diese Veröffentlichung nach der ordentlichen Hauptversammlung für das jeweilige vorangegangene Geschäftsjahr stattfindet, oder 9-Monats-Ergebnisse, (Ausübungsfenster), - und zwar - * unabhängig voneinander in mehreren der vorgenannten Ausübungsfenster ausüben. (4) Ausübungspreis Der Ausübungspreis zum Bezug einer Aktie
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April 19, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)