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DGAP-HV: STRATEC Biomedical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Pforzheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: STRATEC Biomedical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
STRATEC Biomedical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in 
Pforzheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-19 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
STRATEC Biomedical AG Birkenfeld ISIN DE000STRA555 - WKN STRA55 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie 
ein zur ordentlichen Hauptversammlung 
der STRATEC Biomedical AG am Mittwoch, 30. Mai 2018, 13.00 Uhr, 
im CongressCentrum Pforzheim, Mittlerer Saal, 
Am Waisenhausplatz 1-3, 75172 Pforzheim. 
*Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts für die STRATEC Biomedical AG und des 
   Konzerns zum 31. Dezember 2017, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.stratec.com/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat, ist entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss 
   der STRATEC Biomedical AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von 67.575.291,43 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,80 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie 
   mit Fälligkeit am 5. Juni 2018, das heißt insgesamt 9.532.760,00 EUR und 
   Vortrag von 58.042.531,43 EUR auf neue Rechnung. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft zum 
   Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
   Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,80 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu 
   wählen. Der Abschlussprüfer nimmt auch die Prüfung oder prüferische Durchsicht 
   des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2018 vor, soweit diese erfolgt. 
6. *Beschlussfassung über die Reduzierung des Bedingten Kapitals VI/2013 sowie 
   Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen und Schaffung eines neuen 
   Bedingten Kapitals VIII/2018 zur Bedienung der Aktienoptionsrechte sowie damit 
   verbundene Satzungsänderungen* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
   I. Reduzierung des Bedingten Kapitals VI/2013 
 
   Aus dem von der Hauptversammlung am 6. Juni 2013 beschlossenen 
   Aktienoptionsprogramm können nach dem 5. Juni 2018 keine Optionen mehr 
   ausgegeben werden. Für bereits ausgegebene Optionen genügt ein verbleibendes 
   Bedingtes Kapital VI/2013 in Höhe von EUR 190.000,00. Das bisher noch 
   bestehende Bedingte Kapital VI/2013 in Höhe von EUR 877.250,00 soll daher auf 
   EUR 190.000,00 reduziert und eine neue Ermächtigung zur Gewährung von neuen 
   Aktienoptionen und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals für diesen 
   Zweck beschlossen werden. 
 
   § 4 Ziffer 4.6. Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 190.000,00, eingeteilt in bis zu 190.000 
   Aktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VI/2013). Die bedingte 
   Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) 
   nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6. Juni 2013 bis zum 5. 
   Juni 2018. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie 
   die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die 
   neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie 
   ausgegeben werden, am Gewinn teil.' 
 
   II. Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen 
 
   Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats bis zum 29. Mai 2023 den Arbeitnehmern der Gesellschaft oder 
   verbundener Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG (nachfolgend: 'verbundene 
   Unternehmen') oder den Geschäftsführungsmitgliedern verbundener Unternehmen 
   bzw. der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Mitgliedern des Vorstands der 
   Gesellschaft Aktienoptionen auf bis zu 810.000 Aktien der Gesellschaft zu 
   gewähren. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die 
   konkrete Ausgestaltung und Durchführung des Aktienoptionsprogramms obliegt dem 
   Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Aktienoptionen können auch von 
   einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, diese nach 
   Weisung der Gesellschaft an die einzelnen optionsberechtigten Personen zu 
   übertragen. Auch in diesem Fall können die Aktienoptionen nur von den 
   Optionsberechtigten ausgeübt werden. Die Gewährung der Aktienoptionen für 
   Aktien der Gesellschaft und die Ausgabe dieser Aktien erfolgt gemäß den 
   nachstehenden Bedingungen: 
 
   (1)  Berechtigte Personen 
 
        Berechtigt zum Erwerb der Aktienoptionen 
        und berechtigt zum Bezug von Aktien der 
        Gesellschaft sind diejenigen Personen, die 
        einer der folgenden Personengruppen 
        angehören: 
 
        a) die Mitglieder des Vorstands der 
           Gesellschaft 
        b) die Arbeitnehmer der Gesellschaft 
        c) die Mitglieder der Geschäftsführungen 
           der mit der Gesellschaft verbundenen 
           Unternehmen 
        d) die Arbeitnehmer der mit der 
           Gesellschaft verbundenen Unternehmen 
 
        Der Vorstand der Gesellschaft bestimmt den 
        genauen Kreis der berechtigten Personen und 
        den Umfang der ihnen jeweils zu gewährenden 
        Aktienoptionen. Abweichend hiervon trifft 
        der Aufsichtsrat der Gesellschaft die 
        Bestimmungen für die Mitglieder des 
        Vorstands der Gesellschaft. 
 
        Das Gesamtvolumen der Aktienoptionen ist 
        wie folgt auf die Bezugsberechtigten zu 
        verteilen: 
 
        * 75% auf die Arbeitnehmer der 
          Gesellschaft und auf die Arbeitnehmer 
          verbundener Unternehmen; 
        * 25% auf die Mitglieder des Vorstands 
          der Gesellschaft und auf die 
          Mitglieder der Geschäftsführungen 
          verbundener Unternehmen. 
 
        Anstelle von nicht mehr ausübbaren oder 
        nicht bereits ausgeübten Aktienoptionen 
        können neue Aktienoptionen begeben werden. 
   (2)  Recht zum Bezug von Aktien 
 
        Jede Aktienoption gewährt dem Inhaber der 
        Option das Recht eine Aktie der 
        Gesellschaft gegen Zahlung des 
        Ausübungspreises gemäß Ziffer 4 zu 
        erwerben. 
   (3)  Erwerbs- und Ausübungszeiträume 
 
        Die Aktienoptionen können jederzeit während 
        des Geschäftsjahres an die 
        bezugsberechtigten Personen bis zum 29. Mai 
        2023 ausgegeben werden. Das Gesamtvolumen 
        der Aktienoptionen soll in nicht weniger 
        als zwei Jahrestranchen ausgegeben werden. 
        Keine Jahrestranche darf mehr als 50% des 
        Gesamtvolumens der Optionsrechte umfassen. 
        Die Bezugsberechtigten können die 
        Optionsrechte nach Erfüllung der Wartefrist 
        und Erfolgsziele jeweils nur an den zehn 
        folgenden Handelstagen des elektronischen 
        Handelssystems der Frankfurter 
        Wertpapierbörse (XETRA) 
 
        * nach Stattfinden der ordentlichen 
          Hauptversammlung (Ausübungsfenster), 
 
          - oder - 
        * nach Veröffentlichung der endgültigen 
          6-Monats-Ergebnisse, sofern diese 
          Veröffentlichung nach der ordentlichen 
          Hauptversammlung für das jeweilige 
          vorangegangene Geschäftsjahr 
          stattfindet, oder 9-Monats-Ergebnisse, 
          (Ausübungsfenster), 
 
          - und zwar - 
        * unabhängig voneinander in mehreren der 
          vorgenannten Ausübungsfenster 
 
        ausüben. 
   (4)  Ausübungspreis 
 
        Der Ausübungspreis zum Bezug einer Aktie 

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April 19, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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