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DGAP-News: STRATEC Biomedical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
STRATEC Biomedical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in
Pforzheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-19 / 15:04
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
STRATEC Biomedical AG Birkenfeld ISIN DE000STRA555 - WKN STRA55 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie
ein zur ordentlichen Hauptversammlung
der STRATEC Biomedical AG am Mittwoch, 30. Mai 2018, 13.00 Uhr,
im CongressCentrum Pforzheim, Mittlerer Saal,
Am Waisenhausplatz 1-3, 75172 Pforzheim.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts für die STRATEC Biomedical AG und des
Konzerns zum 31. Dezember 2017, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.stratec.com/hauptversammlung
zugänglich. Da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat, ist entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss
der STRATEC Biomedical AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von 67.575.291,43 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,80 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie
mit Fälligkeit am 5. Juni 2018, das heißt insgesamt 9.532.760,00 EUR und
Vortrag von 58.042.531,43 EUR auf neue Rechnung.
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft zum
Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur
Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien
verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,80 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu
wählen. Der Abschlussprüfer nimmt auch die Prüfung oder prüferische Durchsicht
des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2018 vor, soweit diese erfolgt.
6. *Beschlussfassung über die Reduzierung des Bedingten Kapitals VI/2013 sowie
Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen und Schaffung eines neuen
Bedingten Kapitals VIII/2018 zur Bedienung der Aktienoptionsrechte sowie damit
verbundene Satzungsänderungen*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
I. Reduzierung des Bedingten Kapitals VI/2013
Aus dem von der Hauptversammlung am 6. Juni 2013 beschlossenen
Aktienoptionsprogramm können nach dem 5. Juni 2018 keine Optionen mehr
ausgegeben werden. Für bereits ausgegebene Optionen genügt ein verbleibendes
Bedingtes Kapital VI/2013 in Höhe von EUR 190.000,00. Das bisher noch
bestehende Bedingte Kapital VI/2013 in Höhe von EUR 877.250,00 soll daher auf
EUR 190.000,00 reduziert und eine neue Ermächtigung zur Gewährung von neuen
Aktienoptionen und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals für diesen
Zweck beschlossen werden.
§ 4 Ziffer 4.6. Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 190.000,00, eingeteilt in bis zu 190.000
Aktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VI/2013). Die bedingte
Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten)
nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6. Juni 2013 bis zum 5.
Juni 2018. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie
die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die
neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie
ausgegeben werden, am Gewinn teil.'
II. Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen
Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats bis zum 29. Mai 2023 den Arbeitnehmern der Gesellschaft oder
verbundener Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG (nachfolgend: 'verbundene
Unternehmen') oder den Geschäftsführungsmitgliedern verbundener Unternehmen
bzw. der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Mitgliedern des Vorstands der
Gesellschaft Aktienoptionen auf bis zu 810.000 Aktien der Gesellschaft zu
gewähren. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die
konkrete Ausgestaltung und Durchführung des Aktienoptionsprogramms obliegt dem
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Aktienoptionen können auch von
einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, diese nach
Weisung der Gesellschaft an die einzelnen optionsberechtigten Personen zu
übertragen. Auch in diesem Fall können die Aktienoptionen nur von den
Optionsberechtigten ausgeübt werden. Die Gewährung der Aktienoptionen für
Aktien der Gesellschaft und die Ausgabe dieser Aktien erfolgt gemäß den
nachstehenden Bedingungen:
(1) Berechtigte Personen
Berechtigt zum Erwerb der Aktienoptionen
und berechtigt zum Bezug von Aktien der
Gesellschaft sind diejenigen Personen, die
einer der folgenden Personengruppen
angehören:
a) die Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft
b) die Arbeitnehmer der Gesellschaft
c) die Mitglieder der Geschäftsführungen
der mit der Gesellschaft verbundenen
Unternehmen
d) die Arbeitnehmer der mit der
Gesellschaft verbundenen Unternehmen
Der Vorstand der Gesellschaft bestimmt den
genauen Kreis der berechtigten Personen und
den Umfang der ihnen jeweils zu gewährenden
Aktienoptionen. Abweichend hiervon trifft
der Aufsichtsrat der Gesellschaft die
Bestimmungen für die Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft.
Das Gesamtvolumen der Aktienoptionen ist
wie folgt auf die Bezugsberechtigten zu
verteilen:
* 75% auf die Arbeitnehmer der
Gesellschaft und auf die Arbeitnehmer
verbundener Unternehmen;
* 25% auf die Mitglieder des Vorstands
der Gesellschaft und auf die
Mitglieder der Geschäftsführungen
verbundener Unternehmen.
Anstelle von nicht mehr ausübbaren oder
nicht bereits ausgeübten Aktienoptionen
können neue Aktienoptionen begeben werden.
(2) Recht zum Bezug von Aktien
Jede Aktienoption gewährt dem Inhaber der
Option das Recht eine Aktie der
Gesellschaft gegen Zahlung des
Ausübungspreises gemäß Ziffer 4 zu
erwerben.
(3) Erwerbs- und Ausübungszeiträume
Die Aktienoptionen können jederzeit während
des Geschäftsjahres an die
bezugsberechtigten Personen bis zum 29. Mai
2023 ausgegeben werden. Das Gesamtvolumen
der Aktienoptionen soll in nicht weniger
als zwei Jahrestranchen ausgegeben werden.
Keine Jahrestranche darf mehr als 50% des
Gesamtvolumens der Optionsrechte umfassen.
Die Bezugsberechtigten können die
Optionsrechte nach Erfüllung der Wartefrist
und Erfolgsziele jeweils nur an den zehn
folgenden Handelstagen des elektronischen
Handelssystems der Frankfurter
Wertpapierbörse (XETRA)
* nach Stattfinden der ordentlichen
Hauptversammlung (Ausübungsfenster),
- oder -
* nach Veröffentlichung der endgültigen
6-Monats-Ergebnisse, sofern diese
Veröffentlichung nach der ordentlichen
Hauptversammlung für das jeweilige
vorangegangene Geschäftsjahr
stattfindet, oder 9-Monats-Ergebnisse,
(Ausübungsfenster),
- und zwar -
* unabhängig voneinander in mehreren der
vorgenannten Ausübungsfenster
ausüben.
(4) Ausübungspreis
Der Ausübungspreis zum Bezug einer Aktie
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 19, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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