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DGAP-HV: STRATEC Biomedical AG: Bekanntmachung -4-

DJ DGAP-HV: STRATEC Biomedical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Pforzheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: STRATEC Biomedical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
STRATEC Biomedical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in 
Pforzheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-19 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
STRATEC Biomedical AG Birkenfeld ISIN DE000STRA555 - WKN STRA55 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie 
ein zur ordentlichen Hauptversammlung 
der STRATEC Biomedical AG am Mittwoch, 30. Mai 2018, 13.00 Uhr, 
im CongressCentrum Pforzheim, Mittlerer Saal, 
Am Waisenhausplatz 1-3, 75172 Pforzheim. 
*Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts für die STRATEC Biomedical AG und des 
   Konzerns zum 31. Dezember 2017, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.stratec.com/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat, ist entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss 
   der STRATEC Biomedical AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von 67.575.291,43 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,80 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie 
   mit Fälligkeit am 5. Juni 2018, das heißt insgesamt 9.532.760,00 EUR und 
   Vortrag von 58.042.531,43 EUR auf neue Rechnung. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft zum 
   Zeitpunkt der Einberufung unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
   Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,80 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu 
   wählen. Der Abschlussprüfer nimmt auch die Prüfung oder prüferische Durchsicht 
   des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2018 vor, soweit diese erfolgt. 
6. *Beschlussfassung über die Reduzierung des Bedingten Kapitals VI/2013 sowie 
   Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen und Schaffung eines neuen 
   Bedingten Kapitals VIII/2018 zur Bedienung der Aktienoptionsrechte sowie damit 
   verbundene Satzungsänderungen* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
   I. Reduzierung des Bedingten Kapitals VI/2013 
 
   Aus dem von der Hauptversammlung am 6. Juni 2013 beschlossenen 
   Aktienoptionsprogramm können nach dem 5. Juni 2018 keine Optionen mehr 
   ausgegeben werden. Für bereits ausgegebene Optionen genügt ein verbleibendes 
   Bedingtes Kapital VI/2013 in Höhe von EUR 190.000,00. Das bisher noch 
   bestehende Bedingte Kapital VI/2013 in Höhe von EUR 877.250,00 soll daher auf 
   EUR 190.000,00 reduziert und eine neue Ermächtigung zur Gewährung von neuen 
   Aktienoptionen und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals für diesen 
   Zweck beschlossen werden. 
 
   § 4 Ziffer 4.6. Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 190.000,00, eingeteilt in bis zu 190.000 
   Aktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VI/2013). Die bedingte 
   Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) 
   nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6. Juni 2013 bis zum 5. 
   Juni 2018. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie 
   die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die 
   neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie 
   ausgegeben werden, am Gewinn teil.' 
 
   II. Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen 
 
   Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats bis zum 29. Mai 2023 den Arbeitnehmern der Gesellschaft oder 
   verbundener Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG (nachfolgend: 'verbundene 
   Unternehmen') oder den Geschäftsführungsmitgliedern verbundener Unternehmen 
   bzw. der Aufsichtsrat wird ermächtigt, den Mitgliedern des Vorstands der 
   Gesellschaft Aktienoptionen auf bis zu 810.000 Aktien der Gesellschaft zu 
   gewähren. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die 
   konkrete Ausgestaltung und Durchführung des Aktienoptionsprogramms obliegt dem 
   Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Aktienoptionen können auch von 
   einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, diese nach 
   Weisung der Gesellschaft an die einzelnen optionsberechtigten Personen zu 
   übertragen. Auch in diesem Fall können die Aktienoptionen nur von den 
   Optionsberechtigten ausgeübt werden. Die Gewährung der Aktienoptionen für 
   Aktien der Gesellschaft und die Ausgabe dieser Aktien erfolgt gemäß den 
   nachstehenden Bedingungen: 
 
   (1)  Berechtigte Personen 
 
        Berechtigt zum Erwerb der Aktienoptionen 
        und berechtigt zum Bezug von Aktien der 
        Gesellschaft sind diejenigen Personen, die 
        einer der folgenden Personengruppen 
        angehören: 
 
        a) die Mitglieder des Vorstands der 
           Gesellschaft 
        b) die Arbeitnehmer der Gesellschaft 
        c) die Mitglieder der Geschäftsführungen 
           der mit der Gesellschaft verbundenen 
           Unternehmen 
        d) die Arbeitnehmer der mit der 
           Gesellschaft verbundenen Unternehmen 
 
        Der Vorstand der Gesellschaft bestimmt den 
        genauen Kreis der berechtigten Personen und 
        den Umfang der ihnen jeweils zu gewährenden 
        Aktienoptionen. Abweichend hiervon trifft 
        der Aufsichtsrat der Gesellschaft die 
        Bestimmungen für die Mitglieder des 
        Vorstands der Gesellschaft. 
 
        Das Gesamtvolumen der Aktienoptionen ist 
        wie folgt auf die Bezugsberechtigten zu 
        verteilen: 
 
        * 75% auf die Arbeitnehmer der 
          Gesellschaft und auf die Arbeitnehmer 
          verbundener Unternehmen; 
        * 25% auf die Mitglieder des Vorstands 
          der Gesellschaft und auf die 
          Mitglieder der Geschäftsführungen 
          verbundener Unternehmen. 
 
        Anstelle von nicht mehr ausübbaren oder 
        nicht bereits ausgeübten Aktienoptionen 
        können neue Aktienoptionen begeben werden. 
   (2)  Recht zum Bezug von Aktien 
 
        Jede Aktienoption gewährt dem Inhaber der 
        Option das Recht eine Aktie der 
        Gesellschaft gegen Zahlung des 
        Ausübungspreises gemäß Ziffer 4 zu 
        erwerben. 
   (3)  Erwerbs- und Ausübungszeiträume 
 
        Die Aktienoptionen können jederzeit während 
        des Geschäftsjahres an die 
        bezugsberechtigten Personen bis zum 29. Mai 
        2023 ausgegeben werden. Das Gesamtvolumen 
        der Aktienoptionen soll in nicht weniger 
        als zwei Jahrestranchen ausgegeben werden. 
        Keine Jahrestranche darf mehr als 50% des 
        Gesamtvolumens der Optionsrechte umfassen. 
        Die Bezugsberechtigten können die 
        Optionsrechte nach Erfüllung der Wartefrist 
        und Erfolgsziele jeweils nur an den zehn 
        folgenden Handelstagen des elektronischen 
        Handelssystems der Frankfurter 
        Wertpapierbörse (XETRA) 
 
        * nach Stattfinden der ordentlichen 
          Hauptversammlung (Ausübungsfenster), 
 
          - oder - 
        * nach Veröffentlichung der endgültigen 
          6-Monats-Ergebnisse, sofern diese 
          Veröffentlichung nach der ordentlichen 
          Hauptversammlung für das jeweilige 
          vorangegangene Geschäftsjahr 
          stattfindet, oder 9-Monats-Ergebnisse, 
          (Ausübungsfenster), 
 
          - und zwar - 
        * unabhängig voneinander in mehreren der 
          vorgenannten Ausübungsfenster 
 
        ausüben. 
   (4)  Ausübungspreis 
 
        Der Ausübungspreis zum Bezug einer Aktie 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: STRATEC Biomedical AG: Bekanntmachung -2-

der Gesellschaft entspricht grundsätzlich 
        dem durchschnittlichen Schlusskurs der 
        STRATEC-Aktie im elektronischen 
        Handelssystem der Frankfurter 
        Wertpapierbörse (XETRA) an den der 
        Entscheidung über die Zuteilung der 
        Optionsrechte vorausgehenden fünf 
        Börsenhandelstage, mindestens aber dem 
        rechnerischen Mindestbetrag je Aktie in 
        Höhe von EUR 1,00. 
 
        Soweit Aktienoptionen Mitgliedern des 
        Vorstands der Gesellschaft gewährt wurden 
        und wenn an dem Börsenhandelstag vor dem 
        Tag der Ausübung der Aktienoptionen der 
        Schlusskurs der STRATEC-Aktie im 
        elektronischen Handelssystem der 
        Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) den 
        Ausübungspreis um mehr als 200% übersteigt, 
        erhöht sich der Ausübungspreis in dem 
        Umfang, dass die Differenz nur 200% des 
        ursprünglichen Ausübungspreises beträgt. 
   (5)  Anpassung bei Kapitalmaßnahmen 
 
        Der Ausübungspreis kann bei 
        Kapitalmaßnahmen, die nicht mit einem 
        Zufluss oder Abfluss von Mitteln verbunden 
        sind (beispielsweise Kapitalerhöhung aus 
        Gesellschaftsmitteln, Kapitalherabsetzung, 
        Neueinteilung des Grundkapitals) vom 
        Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
        angepasst werden, § 9 Abs. 1 AktG bleibt 
        unberührt. 
   (6)  Wartezeiten 
 
        a) Wird das Erfolgsziel gemäß 
           nachstehendem Absatz (7) erfüllt, 
           können die gewährten Aktienoptionen 
           erstmals nach Ablauf von vier Jahren 
           ('Mindestwartefrist') seit Zuteilung 
           der jeweiligen Optionen vollständig 
           ausgeübt werden. 
        b) Die Aktienoptionen haben eine 
           jeweilige Laufzeit von sieben Jahren 
           ab ihrer Zuteilung. Mit Ablauf der 
           Laufzeit verfallen die Aktienoptionen 
           entschädigungslos. 
   (7)  Erfolgsziel 
 
        Die Aktienoptionen können nach Ablauf der 
        jeweiligen Wartefrist nach Erfüllung 
        folgender Erfolgsziele ausgeübt werden: 
 
        a) Am Tag des Ablaufs der 
           Mindestwartefrist von vier Jahren 
           seit Zuteilung der jeweiligen 
           Optionsrechte bzw. dem darauf 
           folgenden nächsten Börsenhandelstag 
           muss der Schlusskurs der 
           STRATEC-Aktie im elektronischen 
           Handelssystem der Frankfurter 
           Wertpapierbörse (XETRA) um mindestens 
           20% gegenüber dem Ausübungspreis 
           gestiegen sein. 
 
           Wird an dem vorgenannten jeweiligen 
           Stichtag dieses Erfolgsziel nicht 
           erreicht, so können die jeweiligen 
           Aktienoptionen in den folgenden 
           Ausübungszeiträumen ausgeübt werden, 
           wenn der Schlusskurs der 
           STRATEC-Aktie am letzten 
           Börsenhandelstag im elektronischen 
           Handelssystem der Frankfurter 
           Wertpapierbörse (XETRA) an dem Tag, 
           der dem jeweiligen Ausübungstag 
           vorausgeht, seit dem Tag der Ausgabe 
           der Aktienoptionen pro vollendetem 
           Kalendermonat um durchschnittlich 
           0,417% des Ausübungspreises gestiegen 
           ist. 
        b) Am Tag vor Ausübung des Optionsrechts 
           muss der Schlusskurs der 
           STRATEC-Aktie im elektronischen 
           Handelssystem der Frankfurter 
           Wertpapierbörse (XETRA) um mindestens 
           20% gegenüber dem Ausübungspreis 
           gestiegen sein. 
   (8)  Persönliche Rechte 
 
        Die Aktienoptionen können nur durch die 
        berechtigten Personen selbst ausgeübt 
        werden. Eine Verfügung über Aktienoptionen 
        ist ausgeschlossen. Die Aktienoptionen sind 
        vererblich. Aktienoptionen können nur 
        ausgeübt werden, solange zwischen der 
        berechtigten Person und der Gesellschaft 
        bzw. den verbundenen Unternehmen ein 
        Anstellungs- oder Arbeitsverhältnis 
        besteht. Die Optionsbedingungen können im 
        Übrigen abweichend hiervon besondere 
        Regelungen für den Todesfall und Fälle der 
        Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung 
        der berechtigten Personen vorsehen. 
   (9)  Regelung der Einzelheiten 
 
        Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren 
        Einzelheiten für die Ausgabe von Aktien aus 
        dem bedingten Kapital und die weiteren 
        Bedingungen des Aktienoptionsprogramms - 
        einschließlich der Optionsbedingungen 
        - für die berechtigten Personen 
        festzulegen; für die Mitglieder des 
        Vorstands der Gesellschaft trifft der 
        Aufsichtsrat die entsprechenden 
        Bestimmungen. Der Vorstand ist weiterhin 
        ermächtigt, mit Zustimmung des 
        Aufsichtsrats die Aktienoptionsbedingungen 
        anzupassen, falls sich die bisherigen 
        Regelungen angesichts tatsächlicher und 
        rechtlicher Änderungen als nicht mehr 
        durchführbar erweisen. Diese neuen 
        Regelungen müssen dem Zweck der bisherigen 
        Regelungen in wirtschaftlicher Hinsicht 
        möglichst nahe kommen. 
   (10) Bedingtes Kapital 
 
        Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 
        bis zu EUR 810.000,00 bedingt erhöht durch 
        die Ausgabe von bis zu 810.000 neuen Aktien 
        der Gesellschaft mit Gewinnberechtigung ab 
        Beginn des Jahres, in dem sie ausgegeben 
        werden (Bedingtes Kapital VIII/2018). 
 
        Das bedingte Kapital dient der Erfüllung 
        von Aktienoptionen, die aufgrund der 
        Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. 
        Mai 2018 gemäß vorstehenden Regelungen 
        bis zum 29. Mai 2023 gewährt werden. 
 
        Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
        Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang 
        der Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital 
        zu ändern. 
 
   III. § 4 Ziffer 4.6. der Satzung wird um den folgenden Absatz 3 ergänzt, der 
   bisherige Absatz wird Absatz 4: 
 
   'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 810.000,00, eingeteilt in bis zu 810.000 
   Aktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VIII/2018). Die bedingte 
   Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) 
   nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. Mai 2018 bis zum 
   29. Mai 2023. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie 
   die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die 
   neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie 
   ausgegeben werden, am Gewinn teil.' 
7. *Beschlussfassung über die Umwandlung der STRATEC Biomedical AG in eine 
   Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)* 
 
   a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, wobei 
      gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nur der Aufsichtsrat den Vorschlag 
      zur Bestellung des Abschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr der 
      künftigen STRATEC SE (Ziff. 12 des Umwandlungsplans der STRATEC 
      Biomedical AG) unterbreitet: 
 
      Dem Umwandlungsplan vom 19. April 2018 über die Umwandlung der STRATEC 
      Biomedical AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) 
      wird zugestimmt; die dem Umwandlungsplan als Anlage beigefügte Satzung 
      der STRATEC SE wird genehmigt. 
   b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den ersten 
      Aufsichtsrat der STRATEC SE zu wählen: 
 
      1) Fred K. Brückner, Marburg, 
         Chemie-Ingenieur und selbständiger 
         Unternehmensberater; 
      2) Frau Prof. Dr. Stefanie Remmele, 
         Landshut, Professorin für 
         Medizintechnik an der Hochschule für 
         angewandte Wissenschaften in 
         Landshut; 
 
      Weder Frau Prof. Dr. Stefanie Remmele noch Herr Fred K. Brückner 
      gehören bisher gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
      vergleichbaren Kontrollgremien bei in- und ausländischen 
      Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG an. 
 
      3) Rainer Baule, Überlingen, 
         Unternehmer, Geschäftsführer der Baule 
         GmbH. 
 
         Herr Rainer Baule hat folgende 
         Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
         bildenden inländischen Aufsichtsräten 
         oder vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien inne: 
 
         * Metechon AG, München, Deutschland 
           (Vorsitz), 
         * DITABIS Digital Biomedical Imaging 
           Systems AG, Pforzheim, Deutschland, 
         * Amann Girrbach AG, Koblach, 
           Österreich, 
         * Vorwerk & Co. KG, Wuppertal, 
           Deutschland (Vorsitz), 
         * Else Kröner-Fresenius-Stiftung, Bad 
           Homburg, Deutschland. 
 
      Vorbehaltlich der Wahl von der Hauptversammlung und unbeschadet der 
      Entscheidungszuständigkeiten des Aufsichtsrats der STRATEC SE wird an 
      dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der derzeitige Vorsitzende des 
      Aufsichtsrats der STRATEC Biomedical AG, Herr Fred K. Brückner, 
      voraussichtlich zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats der STRATEC SE und 
      der derzeitige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der 
      STRATEC Biomedical AG, Herr Rainer Baule, voraussichtlich zum 
      stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der STRATEC SE gewählt 
      werden wird. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall der Wahl von Herrn 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: STRATEC Biomedical AG: Bekanntmachung -3-

Rainer Baule diesen zum Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG 
      zu bestimmen. 
 
      Die Amtszeit endet mit der Beendigung der ordentlichen 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
      erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr der STRATEC SE beschließt. 
 
      Die Lebensläufe dieser Personen sind auf der Internetseite der 
      Gesellschaft abrufbar. 
   c) Der Umwandlungsplan und die Satzung der STRATEC SE haben den folgenden 
      Wortlaut: 
 
      UMWANDLUNGSPLAN 
 
      gemäß Art. 37 Abs. 4 der Verordnung 
      (EG) Nr. 2157/2001 über das Statut der 
      Europäischen Gesellschaft, ABl.EG Nr. L 
      294 vom 10. November 2001, S. 1 (die 
      'SE-VO') 
 
      über die formwechselnde Umwandlung der 
 
      STRATEC Biomedical AG 
      Gewerbestr. 37 
      75217 Birkenfeld 
 
      eingetragen im Handelsregister des 
      Amtsgerichts Mannheim unter HRB 504390 
      (nachfolgend auch 'STRATEC AG') 
 
      in die 
 
      Rechtsform der Societas Europaea (SE) 
      (nachfolgend auch 'STRATEC SE') 
 
      (STRATEC AG und STRATEC SE nachfolgend 
      auch jeweils die 'Gesellschaft') 
 
      Vorbemerkung 
 
      (A) Die STRATEC Biomedical AG ist eine börsennotierte 
          Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Birkenfeld, 
          Deutschland, und eingetragen im Handelsregister des 
          Amtsgerichts Mannheim unter HRB 504390. Sie ist die oberste 
          Holdinggesellschaft des STRATEC Konzerns (nachfolgend auch die 
          'STRATEC Gruppe'). Die STRATEC Gruppe projektiert, entwickelt 
          und produziert vollautomatische Analysensysteme für Partner aus 
          der klinischen Diagnostik und Biotechnologie. Darüber hinaus 
          bietet die STRATEC Gruppe Probenvorbereitungslösungen, 
          integrierte Laborsoftware sowie komplexe Verbrauchsmaterialien 
          für diagnostische und medizinische Anwendungen an. Dabei wird 
          die gesamte Wertschöpfungskette von der Entwicklung über das 
          Design und die Produktion bis zur Qualitätssicherung abgedeckt. 
      (B) Die Gesellschaft hält seit mindestens zwei Jahren eine 
          Beteiligung an der Diatron Medicinai Instrumentumok 
          Laboratóriumi Diagnosztikai Fejlesztö-Gyártó Zrt, Budapest, 
          Ungarn, der STRATEC Biomedical S.R.L, Cluj-Napoca, Rumänien, 
          und der STRATEC Biomedical UK, Ltd., Burton on Trent, 
          Vereinigtes Königreich, welche sämtlich dem Recht eines anderen 
          Mitgliedstaates der Europäischen Union unterliegen. Mit der 
          Mod-n-More Korlátolt Kft. besteht eine weitere Beteiligung in 
          Ungarn. 
      (C) Die STRATEC AG soll nun im Wege der Umwandlung gemäß Art. 
          2 Abs. 4 i.V.m. Art. 37 SE-VO in die Rechtsform der 
          Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) umgewandelt 
          werden. 
      (D) Aufgrund der zunehmend internationalen Aufstellung der STRATEC 
          Gruppe ist die Rechtsform der SE nach Überzeugung des 
          Vorstands die zeitgemäße Rechtsform für ein global tätiges 
          Unternehmen mit Heimatmarkt Europa und ein weiterer Schritt in 
          der Unternehmensentwicklung und dem konsequenten Ausbau des 
          internationalen Geschäfts. Die Umwandlung der STRATEC AG in 
          eine SE ist daher insbesondere Ausdruck der internationalen 
          Ausrichtung der STRATEC Gruppe, zumal der Konzernumsatz mit 
          Kunden außerhalb von Deutschland im Geschäftsjahr 2017 zu 
          ca. 83,4 % aus dem Ausland stammt und mittlerweile die Mehrheit 
          der Mitarbeiter außerhalb von Deutschland beschäftigt 
          sind. 
      (E) Dies vorausgeschickt, stellt der Vorstand der STRATEC AG 
          folgenden Umwandlungsplan gemäß Art. 37 Abs. 4 SE-VO auf: 
 
          1.     Umwandlung der STRATEC AG in die STRATEC SE 
          1.1    Die STRATEC AG wird gemäß Art. 2 Abs. 4 i.V.m. 
                 Art. 37 SE-VO in eine Europäische Gesellschaft 
                 (Societas Europaea, SE) umgewandelt. Die STRATEC AG 
                 hat unter anderem mit der Diatron Medicinai 
                 Instrumentumok Laboratóriumi Diagnosztikai 
                 Fejlesztö-Gyártó Zrt, Budapest, Ungarn, der STRATEC 
                 Biomedical S.R.L, Cluj-Napoca, Rumänien, und der 
                 STRATEC Biomedical UK, Ltd., Burton on Trent, 
                 Vereinigtes Königreich, seit über zwei Jahren 
                 mehrere Tochtergesellschaften, die dem Recht eines 
                 anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, 
                 nämlich von Ungarn, Rumänien und dem Vereinigten 
                 Königreich unterliegen. Die STRATEC AG hat die 
                 Anteile an Diatron Medicinai Instrumentumok 
                 Laboratóriumi Diagnosztikai Fejlesztö-Gyártó Zrt, 
                 Budapest, Ungarn, zum 1. April 2016, an der STRATEC 
                 Biomedical S.R.L, Cluj-Napoca, Rumänien, zum 22. 
                 Dezember 2007, an der STRATEC Biomedical UK, Ltd., 
                 Burton on Trent, Vereinigtes Königreich, zum 10. 
                 März 2006 und an der STRATEC Consumables GmbH, 
                 Österreich, zum 8. Juni 2016 erworben. Die 
                 notwendigen Voraussetzungen für die Umwandlung der 
                 STRATEC AG in eine SE sind erfüllt. 
                 Weitere Tochtergesellschaften bestehen in Luxemburg, 
                 Schweiz sowie den USA. 
          1.2    Die Umwandlung der STRATEC AG in die Rechtsform der 
                 SE hat gemäß Art. 37 Abs. 2 SE-VO weder die 
                 Auflösung der Gesellschaft noch die Gründung einer 
                 neuen juristischen Person zur Folge. Die Beteiligung 
                 der Aktionäre an der Gesellschaft besteht aufgrund 
                 der Identität des Rechtsträgers auch nach 
                 Wirksamwerden der Umwandlung unverändert fort. 
          1.3    Die formwechselnde Umwandlung wird mit ihrer 
                 Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft 
                 wirksam. 
          1.4    Mit Wirksamwerden der Umwandlung werden die 
                 Aktionäre der STRATEC AG Aktionäre der STRATEC SE. 
                 Sie werden in demselben Umfang und mit derselben Art 
                 und Anzahl an Aktien an dem Grundkapital der STRATEC 
                 SE beteiligt, wie sie es unmittelbar vor 
                 Wirksamwerden der Umwandlung am Grundkapital der 
                 STRATEC AG waren. Der rechnerisch auf jede 
                 Stückaktie entfallende anteilige Betrag des 
                 Grundkapitals bleibt so erhalten, wie er im 
                 Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umwandlung bestand. 
                 Alle Aktien der STRATEC AG sind auf den Namen 
                 lautende Stammaktien und werden zu auf den Namen 
                 lautenden Stammaktien der STRATEC SE. Die Aktien der 
                 STRATEC AG sind in Globalurkunden verbrieft. Diese 
                 werden mit auf die STRATEC SE lautenden 
                 Globalurkunden ersetzt. 
                 Die STRATEC SE wird - wie die STRATEC AG - über eine 
                 dualistische Verwaltungsstruktur verfügen, die aus 
                 einem Vorstand (Leitungsorgan im Sinne des Art. 38 
                 SE-VO) und einem Aufsichtsrat (Aufsichtsorgan im 
                 Sinne des Art. 38 SE-VO) besteht. 
          2.     Rechtsform, Firma, Sitz und Satzung 
          2.1    Die STRATEC AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen 
                 Rechts mit Sitz in Birkenfeld, Deutschland, 
                 eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts 
                 Mannheim unter HRB 504390. Die Firma der STRATEC AG 
                 lautet 'STRATEC Biomedical AG'. Aufgrund der 
                 Umwandlung soll die STRATEC AG die Rechtsform der 
                 Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) 
                 erhalten. 
          2.2    Die Firma der STRATEC SE lautet 'STRATEC SE'. 
          2.3    Satzungs- und Verwaltungssitz der STRATEC SE ist 
                 Birkenfeld, Deutschland. 
          2.4    Die STRATEC SE erhält die diesem Umwandlungsplan als 
                 Anlage beigefügte Satzung, die Bestandteil dieses 
                 Umwandlungsplans ist. 
          3.     Grundkapital 
          3.1    Das gesamte Grundkapital der STRATEC AG in der zum 
                 Zeitpunkt der Eintragung der Umwandlung in das 
                 Handelsregister bestehenden Höhe und in der zum 
                 Zeitpunkt der Eintragung der Umwandlung in das 
                 Handelsregister bestehenden Einteilung sowie mit dem 
                 auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen 
                 Betrag des Grundkapitals wird zum Grundkapital der 
                 STRATEC SE. 
          3.2    Das derzeitige Grundkapital der STRATEC AG beträgt 
                 EUR 11.920.945,00 und ist eingeteilt in 11.920.945 
                 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem 
                 anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 
                 1,00. 
          3.3    Das genehmigte Kapital in Höhe von derzeit EUR 
                 5.500.000 gilt nach der Umwandlung bis zu der in der 
                 Satzung bestimmten Laufzeit unverändert fort. 
          3.4    Die derzeitigen bedingten Kapitalien V/2009, VI/2013 
                 und VII (2015) gelten nach der Umwandlung ebenfalls 
                 unverändert fort. Der ordentlichen Hauptversammlung 
                 2018 wird - unabhängig von der SE-Umwandlung - eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 19, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Reduzierung des bedingten Kapitals VI/2013 und die 
                 Schaffung eines neuen bedingten Kapitals VIII/2018 
                 zur Beschlussfassung vorgeschlagen. 
          3.5    Die von der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 
                 erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und 
                 Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des 
                 Bezugsrechts hierbei gilt bis zum 21. Mai 2020 auch 
                 für STRATEC SE fort. 
          3.6    Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Juni 
                 2013 über die Gewährung von Bezugsrechten 
                 (Aktienoptionsrechten) gilt bis 5. Juni 2018 und 
                 wird daher vor der Wirksamkeit der SE-Umwandlung 
                 enden. Die der ordentlichen Hauptversammlung 2018 
                 vorgeschlagene Ermächtigung über die Gewährung von 
                 Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) bis zum 29. Mai 
                 2023 wird für die STRATEC SE fortgelten. 
          3.7    Der Aufsichtsrat der STRATEC SE wird von der 
                 Hauptversammlung ermächtigt, etwaige Änderungen 
                 der Fassung der diesem Umwandlungsplan als Anlage 
                 beigefügten Satzung der STRATEC SE vor Eintragung 
                 der Umwandlung in das Handelsregister der STRATEC AG 
                 vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für den Fall, 
                 dass die tatsächliche Höhe des Grundkapitals der 
                 STRATEC AG zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der 
                 Umwandlung nicht dem in der Anlage zu diesem 
                 Umwandlungsplan beigefügten Satzung der STRATEC SE 
                 ausgewiesenen Betrag bzw. der ausgewiesenen 
                 Stückzahl der Aktien entspricht, etwa falls weitere 
                 Aktien aus den bedingten Kapitalen oder unter 
                 Ausnutzung des genehmigten Kapitals ausgegeben 
                 werden. 
          4.     Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener 
                 Aktien 
                 In der am 22. Mai 2015 stattfindenden 
                 Hauptversammlung der STRATEC AG wurde unter Punkt 9 
                 der Tagesordnung vorgeschlagen, die Gesellschaft zu 
                 ermächtigen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis 
                 zum 21. Mai 2020 einmalig oder mehrmals eigene 
                 Aktien bis zu insgesamt 10 % des damaligen 
                 Grundkapitals unter bestimmten, in der Ermächtigung 
                 enthaltenen, weiteren Bedingungen zu erwerben. 
                 Ferner wurde der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien 
                 zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere 
                 für bestimmte, in der Ermächtigung genannte Zwecke, 
                 zu verwenden. Diese Ermächtigung gilt unverändert 
                 für die zukünftige STRATEC SE fort, insbesondere 
                 hinsichtlich der nach dem Ermächtigungsbeschluss 
                 zulässigen Bezugsrechtsausschlüsse im Rahmen der 
                 Verwendung eigener Aktien. 
          5.     Kein Barabfindungsangebot 
                 Aktionären, die der Umwandlung widersprechen, wird 
                 kein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen 
                 Barabfindung unterbreitet, da das Gesetz ein solches 
                 Barabfindungsangebot bei Umwandlung einer 
                 Aktiengesellschaft in eine SE nicht vorsieht. 
          6.     Sonderrechtsinhaber und Inhaber anderer Wertpapiere 
                 Die STRATEC AG hat mit Ausnahme von Aktienoptionen 
                 aus den bedingten Kapitalien keine Sonderrechte 
                 gewährt oder andere Wertpapiere ausgegeben. Die 
                 Aktienoptionen berechtigen nach der Umwandlung zum 
                 Bezug von Aktien der STRATEC SE im gleichen 
                 Bezugsverhältnis und unverändertem Ausübungspreis. 
          7.     Vorstand 
          7.1    Die Ämter sämtlicher Mitglieder des Vorstands 
                 der STRATEC AG enden mit Wirksamwerden der 
                 Umwandlung, also mit der Eintragung der Umwandlung 
                 im Handelsregister der Gesellschaft. 
          7.2    Unbeschadet der Entscheidungszuständigkeit des 
                 künftigen Aufsichtsrats der STRATEC SE gemäß 
                 Art. 39 Abs. 2 Satz 1 SE-VO wird an dieser Stelle 
                 darauf hingewiesen, dass davon auszugehen ist, dass 
                 die derzeitigen Mitglieder des Vorstands der STRATEC 
                 AG auch zu Mitgliedern des ersten Vorstands der 
                 STRATEC SE bestellt werden. Dies sind die Herren 
                 Marcus Wolfinger, Dr. Robert Siegle und Dr. Claus 
                 Vielsack. 
          8.     Aufsichtsrat 
          8.1    Die Ämter der Aufsichtsratsmitglieder der 
                 STRATEC AG enden mit Wirksamwerden der Umwandlung. 
          8.2    Gemäß § 8 Ziff. 8.1 der Satzung der STRATEC SE 
                 (siehe Anlage zu diesem Umwandlungsplan) wird bei 
                 der STRATEC SE ein Aufsichtsrat gebildet, der aus 
                 drei Mitgliedern besteht. 
          8.3    Zu Mitgliedern des ersten Aufsichtsrats der STRATEC 
                 SE sollen in der Hauptversammlung am 30. Mai 2018 
                 die folgenden Personen zu den Mitgliedern des ersten 
                 Aufsichtsrats der STRATEC SE gewählt werden: 
 
                 a) Fred K. Brückner, Marburg, 
                    Chemie-Ingenieur und 
                    selbständiger 
                    Unternehmensberater; 
                 b) Frau Prof. Dr. Stefanie 
                    Remmele, Landshut, Professorin 
                    für Medizintechnik an der 
                    Hochschule für angewandte 
                    Wissenschaften in Landshut; 
                 c) Rainer Baule, Überlingen, 
                    Unternehmer, Geschäftsführer 
                    der Baule GmbH. 
                 Die vorgenannten Personen bilden auch den derzeit 
                 amtierenden Aufsichtsrat der STRATEC AG. 
                 Die Amtszeit des ersten Aufsichtsrats der STRATEC SE 
                 endet mit der Beendigung der ordentlichen 
                 Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
                 Aufsichtsrats für das erste Voll- oder 
                 Rumpfgeschäftsjahr der STRATEC SE beschließt. 
                 Vorbehaltlich der Wahl von der Hauptversammlung und 
                 unbeschadet der Entscheidungszuständigkeiten des 
                 Aufsichtsrats der STRATEC SE wird an dieser Stelle 
                 darauf hingewiesen, dass der derzeitige Vorsitzende 
                 des Aufsichtsrats der STRATEC AG, Herr Fred K. 
                 Brückner, voraussichtlich zum Vorsitzenden des 
                 Aufsichtsrats der STRATEC SE und der derzeitige 
                 stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der 
                 STRATEC AG, Herr Rainer Baule, voraussichtlich zum 
                 stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der 
                 STRATEC SE gewählt werden wird. Der Aufsichtsrat 
                 beabsichtigt ferner, Herrn Rainer Baule wiederum als 
                 Finanzexperten zu bestimmen. 
          9.     Sondervorteile 
          9.1    Im Zuge der Umwandlung werden keine Sondervorteile 
                 an den gerichtlich bestellten Sachverständigen 
                 gewährt, der gemäß Art. 37 Abs. 6 SE-VO geprüft 
                 und bescheinigt hat, dass die Gesellschaft über 
                 Nettovermögenswerte mindestens in Höhe ihres 
                 Kapitals zuzüglich der kraft Gesetzes oder Statut 
                 nicht ausschüttungsfähigen Rücklagen verfügt. 
          9.2    Im Zuge der Umwandlung werden auch keine 
                 Sondervorteile an Mitglieder des Vorstands oder 
                 Aufsichtsrats der STRATEC AG gewährt. 
          10.    Angaben zum Verfahren zur Regelung der Beteiligung 
                 der Arbeitnehmer in der STRATEC SE 
          10.1   Grundlagen zur Regelung der Arbeitnehmerbeteiligung 
                 in der STRATEC SE 
          10.1.1 Die Beteiligung der Arbeitnehmer in der STRATEC SE 
                 wird anhand des Verfahrens festgelegt, dass das 
                 deutsche Gesetz über die Beteiligung der 
                 Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft 
                 (SE-Beteiligungsgesetz - 'SEBG') hierfür vorsieht. 
                 Das SEBG sieht Verhandlungen zwischen der 
                 Unternehmensleitung der Gründungsgesellschaft - 
                 hier: dem Vorstand der STRATEC AG - und einem so 
                 genannten besonderen Verhandlungsgremium (das 'bVG') 
                 vor, welches das Lager der Arbeitnehmer 
                 repräsentiert (zum Verhandlungsverfahren siehe 
                 nachfolgend Ziffer 10.4). Das bVG setzt sich aus 
                 Vertretern der Arbeitnehmer sowohl der an der 
                 Umwandlung unmittelbar beteiligten Gesellschaft als 
                 auch deren Tochtergesellschaften und Betrieben 
                 zusammen, soweit deren Arbeitnehmer in einem 
                 Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des 
                 Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen 
                 Wirtschaftsraum (der 'Mitgliedstaat') beschäftigt 
                 sind. Die Anzahl der auf die einzelnen 
                 Mitgliedstaaten entfallenden Sitze im bVG richtet 
                 sich gemäß den Bestimmungen des SEBG nach der 
                 Anzahl der im jeweiligen Mitgliedstaat beschäftigten 

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April 19, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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