Bern - Der Nationalrat will das Widerrufsrecht bei Telefongeschäften von Banken einschränken. Das hat er bei den Beratungen zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG) beschlossen.
Die Räte nähern sich bei diesen Vorlagen zum Anlegerschutz und der Aufsicht über Finanzdienstleister einer Einigung. Einige Differenzen bleiben aber, darunter das Widerrufsrecht für Finanzdienstleistungsverträge bei Haustür- und Telefongeschäften.
Der Bundesrat und der Ständerat wollen daran nichts ändern. Der Nationalrat wollte das Widerrufsrecht in diesem Bereich zunächst abschaffen. Am Dienstag hat er nun einem Kompromissvorschlag seiner Kommission zugestimmt: Das Widerrufsrecht soll nur für bestehende Kunden abgeschafft werden. Neue Kunden könnten Verträge weiterhin während vierzehn Tagen widerrufen.
Weniger Konsumentenschutz
Damit bestehe genügend Schutz vor "überfallartigen Geschäftsabschlüssen", sagte Kommissionssprecher Beat Walti (FDP/ZH). Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) widersprach: Der Konsumentenschutz würde erheblich geschwächt.
Künftig könnte der Kauf eines Staubsaugers widerrufen werden, nicht aber ein Bankvertrag, der über die finanzielle Situation der ganzen Familie entscheiden könne, sagte Birrer-Heimo. "Denken Sie auch an betagte Person, die sich je nach gesundheitlicher Situation schlecht wehren können, wenn sie überredet werden."
Auch Finanzminister Ueli Maurer sprach sich gegen die Einschränkung des Widerrufsrechts auf diesem Weg aus. Für eine solche Änderung sollte eine Vernehmlassung durchgeführt werden, sagte er. Der Nationalrat folgte aber mit ...
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