DJ DGAP-HV: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 30.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-20 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft Berlin WKN 500 800
ISIN DE0005008007 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2018
Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung
der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft am 30. Mai
2018, um 10:00 Uhr, in das Sofitel Berlin
Kurfürstendamm, Augsburger Str. 41, 10789 Berlin, ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017, der Lageberichte für die ADLER
Real Estate Aktiengesellschaft und den Konzern
für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017
sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB jeweils für das Geschäftsjahr zum 31.
Dezember 2017
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§
172 und 173 AktG) ist zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen
die Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des
Konzernabschlusses zu beschließen hätte,
liegen nicht vor.
Hinweise zum Erhalt der genannten Dokumente
sind nachfolgend unter der Rubrik 'UNTERLAGEN
FÜR DIE AKTIONÄRE' zu finden.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
a) Den Mitgliedern des Vorstands
- Tomas de Vargas Machuca
- Maximilian Rienecker
- Sven-Christian Frank
wird für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung erteilt.
b) Die Entlastung des Mitglieds des
Vorstands Herrn Arndt Krienen für das
Geschäftsjahr 2017 wird vertagt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls
erfolgende prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr
2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner
Stolz GmbH & Co. KG, Hamburg, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für
eine gegebenenfalls erfolgende prüferische
Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht
enthaltenen verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5,
§ 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2018
gewählt.
Ein Prüfungsausschuss, auf dessen Empfehlung
der Beschlussvorschlag gestützt werden könnte,
besteht nicht.
5. *Neuwahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 AktG sowie § 10
Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern
zusammen, die von der Hauptversammlung zu
wählen sind.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Thilo Schmid
wurde von der ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft vom 9. Mai 2014 zum Mitglied
des Aufsichtsrats für die Zeit bis zum Ablauf
der Hauptversammlung gewählt, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2017
beschließt.
Das Mitglied des Aufsichtsrats Thomas Katzuba
von Urbisch hat sein Mandat mit Schreiben vom
17. April 2018 mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung am 30. Mai 2018 aus
persönlichen Gründen niedergelegt.
Aufgrund des Auslaufens bzw. der Beendigung
der Mandate von Herrn Schmid und Herrn Katzuba
von Urbisch schlägt der Aufsichtsrat vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Die nachfolgend unter lit. a) und b) genannten
Personen werden mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 zu
Aufsichtsratsmitgliedern gewählt:
b) *Herr Thilo Schmid*, 53 Jahre, deutsch,
wohnhaft in Blotzheim/Frankreich, Investment
Manager.
Herr Schmid ist zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung Mitglied in den folgenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien:
Jedox AG, Freiburg (Aufsichtsratsvorsitzender)
DTH S.A. Luxembourg (non-executive Member of
the Board of Directors)
Mindlab Solutions GmbH, Stuttgart (Beirat)
Cynora GmbH, Bruchsal (Beirat)
Weitere Mitgliedschaften in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im
Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen
nicht.
Herr Schmid ist ein angestellter Mitarbeiter
der Care4 AG, Basel/Schweiz. Die Care4 AG ist
eine 100%-Tochter der Wecken & Cie,
Basel/Schweiz. Herr Klaus Wecken, ist
Präsident des Verwaltungsrats der Care4 AG.
Gemeinsam halten Herr Wecken und die Wecken &
Cie eine Beteiligung in Höhe von 17,80 % an
der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft.
b) *Herr Claus Jorgensen*, 52 Jahre, dänisch,
wohnhaft in London/UK, Investment Manager.
Herr Jorgensen ist kein Mitglied in gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im
Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.
Nach seinem Abschluss zum MBA Finance &
Marketing erlangte Herr Jorgensen durch seine
langjährige Tätigkeit bei internationalen
Großbanken im Bereich Kreditwesen sowie
Kapitalmarkttransaktionen und -akquisitionen
umfangreiche Kapitalmarkterfahrung. Derzeit
entwickelt Herr Jorgensen in seiner Position
als Head of High Yield and Strategy
Investmentstrategien im Bereich Real Estate
bei Fairwater Capital LLP, London.
Bei der Wahl von Herrn Jorgensen in den
Aufsichtsrat wird er für die Position des
Finanzexperten vorgesehen.
Die Wahlen zum Aufsichtsrat erfolgen jeweils
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das zum 31.
Dezember 2022 endende Geschäftsjahr
beschließt.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit dem
Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege
der Einzelwahl durchzuführen.
Nähere Angaben zu den Kenntnissen, Erfahrungen
und Fähigkeiten der vorgeschlagenen Kandidaten
sowie ihren wesentlichen Tätigkeiten neben dem
jeweiligen Aufsichtsratsmandat sind den auf
der Internetseite der ADLER Real Estate
Aktiengesellschaft
http://www.adler-ag.com
im Bereich 'Investor
Relations/Hauptversammlung' eingestellten
Lebensläufen zu entnehmen.
6. *Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
betreffend die Einberufung der
Hauptversammlung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
aufgrund einer zum 2. Januar 2018 erfolgten
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes §
19 Abs. 2 der Satzung, der die
Veröffentlichung von Mitteilungen und
Übermittlung im Wege der
Datenfernübertragung regelt, zu ändern und wie
folgt neu zu fassen:
'2. Die Übermittlung der Mitteilung
nach § 125 Abs. 1 AktG durch
Kreditinstitute ist auf den Weg
elektronischer Kommunikation beschränkt.
Gleiches gilt, soweit die
Voraussetzungen des § 49 Abs. 3 WpHG
erfüllt sind, für die Übermittlung
von Mitteilungen durch die Gesellschaft
nach § 125 Abs. 2 AktG. Der Vorstand ist
berechtigt, Mitteilungen auch in
Papierform zu versenden; ein Anspruch
hierauf besteht jedoch nicht.'
7. *Beschlussfassung über die betragsmäßige
Anpassung der bedingten Kapitalia gemäß §
4 Abs. 4, 5 und 6 der Satzung*
Bei der Gesellschaft besteht gemäß § 4
Abs. 4 der Satzung aufgrund des Beschlusses
der Hauptversammlung vom 28. Juni 2012,
ergänzt durch Beschluss der
außerordentlichen Hauptversammlung vom
15. Oktober 2013 sowie angepasst aufgrund des
Beschlusses der Hauptversammlung vom 7. Juni
2017 über die Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln, ein bedingtes Kapital
('Bedingtes Kapital II') in Höhe von EUR
9.075.000,00. Dieses dient zur Sicherung der
Wandlungsrechte aus der von der Gesellschaft
begebenen EUR 10 Mio. 6,0 %
Wandelschuldverschreibung 2013/2017
(eingeteilt in 5,0 Mio.
Teilschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht
in anfänglich jeweils eine neue ADLER-Aktie)
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 20, 2018 09:03 ET (13:03 GMT)
sowie der EUR 11,25 Mio. 6,0 %
Wandelschuldverschreibung 2013/2018
(eingeteilt in 3,0 Mio.
Teilschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht
in anfänglich jeweils eine neue ADLER-Aktie).
Da die EUR 10 Mio. 6,0 %
Wandelschuldverschreibung 2013/2017 bereits
Ende Juni 2017 auslief, wurde das Bedingte
Kapital II in Höhe von ca. EUR 5,5 Mio.
obsolet. Zudem standen zum 31. Dezember 2017
aus der EUR 11,25 Mio. 6,0 %
Wandelschuldverschreibung 2013/2018 lediglich
noch 1.103.831 Teilschuldverschreibungen mit
Wandlungsrecht in 1.214.104 neue Aktien aus.
Die Hauptversammlung soll daher eine
entsprechende Reduzierung des
satzungsmäßigen Bedingten Kapitals II auf
EUR 1.500.000,00 beschließen.
Gleichzeitig besteht bei der Gesellschaft
gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung aufgrund des
Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. Mai
2015, geändert durch Beschlüsse der
Hauptversammlungen vom 15. Oktober 2015 und 9.
Juni 2016 sowie angepasst aufgrund des
Beschlusses der Hauptversammlung vom 7. Juni
2017 über die Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln, ein bedingtes Kapital in
Höhe von EUR 5.335.000,00 ('Bedingtes Kapital
2015/1'). Dieses dient zur Sicherung der
Wandlungsrechte aus der EUR 137,9 Mio. 2,5 %
Wandelschuldverschreibung 2016/2021
(eingeteilt in 10,0 Mio.
Teilschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht
in anfänglich jeweils eine neue ADLER-Aktie).
Da das bestehende Bedingte Kapital 2015/I
nicht ausreichend ist, um alle Wandlungsrechte
aus der EUR 137,9 Mio. 2,5 %
Wandelschuldverschreibung 2016/2021 zu
bedienen, soll es betragsmäßig auf EUR
12.000.000,00 erhöht werden.
Darüber hinaus besteht bei der Gesellschaft
gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung aufgrund des
Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.
Oktober 2015 sowie angepasst aufgrund des
Beschlusses der Hauptversammlung vom 7. Juni
2017 über die Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln ein bedingtes Kapital in
Höhe von EUR 11.666.666,00 ('*Bedingtes
Kapital 2015/2*'). Dieses dient zur Sicherung
der Wandlungsrechte aus der EUR 175 Mio. 0,5 %
Pflichtwandelschuldverschreibung 2015/2018
(eingeteilt in 1.750 Teilschuldverschreibungen
mit Wandlungsrecht bzw. Wandlungspflicht in
anfänglich jeweils eine neue ADLER-Aktie). Im
Hinblick auf etwaige Anpassungen des
Wandlungspreises soll das bestehende Bedingte
Kapital 2015/2 betragsmäßig auf EUR
13.000.000,00 erhöht werden.
Insgesamt bestünden damit gemäß § 4 Abs.
4, 5 und 6 der Satzung bedingte Kapitalia im
Gesamtvolumen von EUR 26.500.000,00, was unter
der zulässigen Grenze von 50 % des im
Zeitpunkt der Hauptversammlung bestehenden
satzungsmäßigen Grundkapitals der
Gesellschaft von EUR 57.547.740,00 liegt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
7.1 § 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung wird
geändert und wie folgt neu gefasst:
'Das Grundkapital der Gesellschaft ist
um bis zu EUR 1.500.000,00 durch Ausgabe
von bis zu 1.500.000 neuen auf den
Inhaber lautenden Stückaktien bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2012).'
7.2 § 4 Abs. 5 Satz 1 der Satzung wird
geändert und wie folgt neu gefasst:
'Das Grundkapital der Gesellschaft ist
um bis zu EUR 12.000.000,00 durch
Ausgabe von bis zu 12.000.000 neuen auf
den Inhaber lautenden Stückaktien
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2015/1).'
7.3 § 4 Abs. 6 Satz 1 der Satzung wird
geändert und wie folgt neu gefasst:
'Das Grundkapital der Gesellschaft ist
um bis zu EUR 13.000.000,00 durch
Ausgabe von bis zu 13.000.000 neuen auf
den Inhaber lautenden Stückaktien
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2015/2).'
*TEILNAHMEBERECHTIGUNG*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum *23.
Mai 2018,**24:00 Uhr (MESZ)*, unter der nachstehenden
Adresse
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
angemeldet und gegenüber der Gesellschaft bis zum *23.
Mai 2018, 24:00 Uhr**(MESZ)*, unter dieser Adresse den
von ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis
erbracht haben, dass sie am Mittwoch, den *9. Mai 2018,
0:00 Uhr (MESZ) *(Nachweisstichtag/Record Date),
Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§
126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen. Für die Wahrung der Anmeldefrist ist
der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft
entscheidend.
*BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS*
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für
den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am
Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können
Aktionäre über ihre Aktien auch nach dem
Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei
verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag
vollständig oder teilweise veräußern, sind daher -
bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises
des Anteilsbesitzes - gleichwohl zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben demnach keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, können
nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch
nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich
insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein
relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.
*UNTERLAGEN FÜR DIE AKTIONÄRE*
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen
können in den Geschäftsräumen der ADLER Real Estate
Aktiengesellschaft, Joachimsthaler Straße 34,
10719 Berlin, und auf der Internetseite der
Gesellschaft
http://www.adler-ag.com
im Bereich 'Investor Relations/Hauptversammlung'
veröffentlicht eingesehen werden. Der gesetzlichen
Verpflichtung ist mit Zugänglichmachung auf der
Internetseite der Gesellschaft Genüge getan. Auf
Verlangen wird jedem Aktionär gegen Nachweis seiner
Aktionärseigenschaft einmalig, unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der Unterlagen per einfacher
Post übersandt. Die genannten Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung ausliegen.
*STIMMRECHTSVERTRETUNG*
Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung,
eine andere Person oder durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Entsprechende
Vordrucke und weitere Informationen erhalten die
Aktionäre auf ihre ordnungsgemäße Anmeldung.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen
gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen,
Institute oder Unternehmen können für ihre eigene
Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Bitte
stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135
Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5
AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen oder
Personen bevollmächtigen wollen, mit den Vorgenannten
über die Form der Vollmacht ab.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung
ist eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Der Widerruf der Bevollmächtigung kann auch durch
persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der
Hauptversammlung erfolgen. Aktionäre können für die
Vollmachterteilung den Vollmachtabschnitt auf der
Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der
Anmeldung erhalten, verwenden. Bevollmächtigungen
können aber auch auf beliebige andere formgerechte
Weise erfolgen. Ein universell verwendbares
Vollmachtsformular steht auf der Internetseite der
Gesellschaft
http://www.adler-ag.com
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 20, 2018 09:03 ET (13:03 GMT)
© 2018 Dow Jones News
