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DGAP-News: Francotyp-Postalia Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 29.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-20 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Francotyp-Postalia Holding AG Berlin
Wertpapier-Kennnummer FPH 900
ISIN DE000FPH9000 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen
und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Francotyp-Postalia Holding AG
am 29. Mai 2018 um 10.00 Uhr,
Ludwig Erhard Haus, Industrie- und Handelskammer,
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Konzernlageberichts für die
Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern
für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des
Aufsichtsrates sowie des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz
1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Die Hauptversammlung hat
deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt,
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen,
keinen Beschluss zu fassen.
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten
Unterlagen der Francotyp-Postalia Holding AG
liegen vom Tag der Einberufung dieser
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Prenzlauer Promenade 28,
13089 Berlin, und in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme der Aktionäre aus und können
auch im Internet unter
www.fp-francotyp.com
über den Link
https://www.fp-francotyp.com/hauptversammlung
eingesehen werden.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Francotyp-Postalia Holding
AG zur Ausschüttung einer Dividende*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der Francotyp-Postalia Holding
AG des abgelaufenen Geschäftsjahres 2017 in
Höhe von Euro 10.749.210,08 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Euro 1.873.369,04
Dividende von Euro 0,12 je
für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2017
dividendenberechtigte
Stückaktie:
Gewinnvortrag: Euro 8.875.841,04
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt
die 398.493 im Zeitpunkt der Bekanntmachung
der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar von
der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien,
die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt sind. Die Anzahl der für
das abgelaufene Geschäftsjahr 2017
dividendenberechtigten Aktien kann sich bis
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die
Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In
diesem Fall wird der Hauptversammlung bei
unveränderter Ausschüttung von Euro 0,12 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
zur Gewinnverwendung unterbreitet. Die
Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern
sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien und damit die Dividendensumme
vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung
vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern
sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien und damit die Dividendensumme erhöht,
vermindert sich der auf neue Rechnung
vorzutragende Betrag entsprechend.
Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 1.
Juni 2018.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers
und des Prüfers für die prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für
das Geschäftsjahr 2018*
Nach der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 über spezifische Anforderungen an
die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission
('*EU-Verordnung 537/2014*') ist die
Francotyp-Postalia Holding AG u.a.
verpflichtet, den Abschlussprüfer künftig
regelmäßig - spätestens alle 10 Jahre -
zu wechseln. Aufgrund dieser neuen
rechtlichen Vorgaben hat die
Francotyp-Postalia Holding AG für das am 31.
Dezember 2018 ablaufende Geschäftsjahr, und
damit ein Jahr früher als geboten, eine
Ausschreibung der Jahres- und
Konzernabschlussprüfung durchgeführt. Die
Ausschreibungsdurchführung hat der
Aufsichtsrat durch Beschluss vom 28. November
2017 an den Vorstand delegiert. Dieser hat
daraufhin eine für die Ausschreibung
zuständige Projektgruppe gebildet, die um
Mitarbeiter der Fachabteilungen ergänzt
wurde.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung
vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2018 zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die
Ergebnisse des gemäß Art. 16
EU-Verordnung 537/2014 durchgeführten
mehrstufigen Auswahlverfahrens. Nach Sichtung
und Bewertung der Angebote sowie
durchgeführter Präsentationen überzeugten die
Angebote der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, und
der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, am
stärksten. Der Aufsichtsrat präferiert die
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, und empfiehlt der Hauptversammlung
deren Wahl.
Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher
Einflussnahme Dritter ist und ihm
insbesondere keine Klausel auferlegt wurde,
die seine Auswahl auf bestimmte
Abschlussprüfer begrenzt hat.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss durch eine von dem
depotführenden Institut in Textform erstellte und in
deutscher oder englischer Sprache abgefasste
Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, also den 8. Mai 2018,
00.00 Uhr ('*Nachweisstichtag*') beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes
müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend
genannten Adresse in Textform (etwa schriftlich, per
Telefax oder per E-Mail) und in deutscher oder
englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 22.
Mai 2018, 24:00 Uhr zugegangen sein:
*Francotyp-Postalia Holding AG*
c/o Computershare Operations Center,
80249 München
Telefax: +49 (0)89 - 30 90 37-46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)*
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
auf den Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür
keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag ist keine
Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien
verbunden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können aus eigenem
Recht nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Der
Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl
zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in
diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
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April 20, 2018 09:03 ET (13:03 GMT)
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