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Dow Jones News
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DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG: -2-

DJ DGAP-HV: Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Francotyp-Postalia Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Francotyp-Postalia Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.05.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-20 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Francotyp-Postalia Holding AG Berlin 
Wertpapier-Kennnummer FPH 900 
ISIN DE000FPH9000 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen 
und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Francotyp-Postalia Holding AG 
am 29. Mai 2018 um 10.00 Uhr, 
Ludwig Erhard Haus, Industrie- und Handelskammer, 
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Konzernlageberichts für die 
   Francotyp-Postalia Holding AG und den Konzern 
   für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des 
   Aufsichtsrates sowie des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 
   1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 
   gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Die Hauptversammlung hat 
   deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt, 
   entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, 
   keinen Beschluss zu fassen. 
 
   Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen der Francotyp-Postalia Holding AG 
   liegen vom Tag der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen 
   der Gesellschaft, Prenzlauer Promenade 28, 
   13089 Berlin, und in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme der Aktionäre aus und können 
   auch im Internet unter 
 
   www.fp-francotyp.com 
 
   über den Link 
 
   https://www.fp-francotyp.com/hauptversammlung 
 
   eingesehen werden. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns der Francotyp-Postalia Holding 
   AG zur Ausschüttung einer Dividende* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Francotyp-Postalia Holding 
   AG des abgelaufenen Geschäftsjahres 2017 in 
   Höhe von Euro 10.749.210,08 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         Euro 1.873.369,04 
   Dividende von Euro 0,12 je 
   für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2017 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktie: 
   Gewinnvortrag:             Euro 8.875.841,04 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
   die 398.493 im Zeitpunkt der Bekanntmachung 
   der Einberufung der Hauptversammlung im 
   Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar von 
   der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, 
   die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht 
   dividendenberechtigt sind. Die Anzahl der für 
   das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 
   dividendenberechtigten Aktien kann sich bis 
   zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In 
   diesem Fall wird der Hauptversammlung bei 
   unveränderter Ausschüttung von Euro 0,12 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   zur Gewinnverwendung unterbreitet. Die 
   Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern 
   sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
   Aktien und damit die Dividendensumme 
   vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung 
   vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern 
   sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
   Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, 
   vermindert sich der auf neue Rechnung 
   vorzutragende Betrag entsprechend. 
 
   Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist 
   am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 1. 
   Juni 2018. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers 
   und des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Nach der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 über spezifische Anforderungen an 
   die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission 
   ('*EU-Verordnung 537/2014*') ist die 
   Francotyp-Postalia Holding AG u.a. 
   verpflichtet, den Abschlussprüfer künftig 
   regelmäßig - spätestens alle 10 Jahre - 
   zu wechseln. Aufgrund dieser neuen 
   rechtlichen Vorgaben hat die 
   Francotyp-Postalia Holding AG für das am 31. 
   Dezember 2018 ablaufende Geschäftsjahr, und 
   damit ein Jahr früher als geboten, eine 
   Ausschreibung der Jahres- und 
   Konzernabschlussprüfung durchgeführt. Die 
   Ausschreibungsdurchführung hat der 
   Aufsichtsrat durch Beschluss vom 28. November 
   2017 an den Vorstand delegiert. Dieser hat 
   daraufhin eine für die Ausschreibung 
   zuständige Projektgruppe gebildet, die um 
   Mitarbeiter der Fachabteilungen ergänzt 
   wurde. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 
   vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
   von Zwischenfinanzberichten für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die 
   Ergebnisse des gemäß Art. 16 
   EU-Verordnung 537/2014 durchgeführten 
   mehrstufigen Auswahlverfahrens. Nach Sichtung 
   und Bewertung der Angebote sowie 
   durchgeführter Präsentationen überzeugten die 
   Angebote der KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, und 
   der Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, am 
   stärksten. Der Aufsichtsrat präferiert die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin, und empfiehlt der Hauptversammlung 
   deren Wahl. 
 
   Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme Dritter ist und ihm 
   insbesondere keine Klausel auferlegt wurde, 
   die seine Auswahl auf bestimmte 
   Abschlussprüfer begrenzt hat. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der 
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
 
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss durch eine von dem 
depotführenden Institut in Textform erstellte und in 
deutscher oder englischer Sprache abgefasste 
Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, also den 8. Mai 2018, 
00.00 Uhr ('*Nachweisstichtag*') beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes 
müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend 
genannten Adresse in Textform (etwa schriftlich, per 
Telefax oder per E-Mail) und in deutscher oder 
englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 22. 
Mai 2018, 24:00 Uhr zugegangen sein: 
 
*Francotyp-Postalia Holding AG* 
c/o Computershare Operations Center, 
80249 München 
Telefax: +49 (0)89 - 30 90 37-46 75 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
auf den Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im 
Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür 
keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag ist keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien 
verbunden. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch 
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die 
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. 
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, können aus eigenem 
Recht nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Der 
Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes 
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
zur Ausübung von Stimmrechten bevollmächtigen. Auch in 
diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2018 09:03 ET (13:03 GMT)

Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für 
die Erteilung der Vollmacht wird jedem Aktionär auf ein 
an die Gesellschaft gerichtetes Verlangen hin 
übermittelt, ist der Eintrittskarte beigefügt und auf 
der Internetseite der Gesellschaft herunterladbar. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch unter 
folgender E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
hauptversammlung@francotyp.com 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 
Aktiengesetz gleichgestellten Person oder Institution 
gelten Besonderheiten. Die Aktionäre werden gebeten, 
sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Aktionäre können auch den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen der Textform. Vollmachten für den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die vor dem Tag 
der Hauptversammlung erteilt werden, müssen unter 
Erteilung ausdrücklicher Weisungen bis spätestens zum 
Ablauf des 28. Mai 2018 unter der nachstehend genannten 
Adresse eingehen: 
 
*Francotyp-Postalia Holding AG* 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 (0)89 - 30 90 37-46 75 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Auch während der Hauptversammlung besteht die 
Möglichkeit, dem Stimmrechtsvertreter vor Ort Vollmacht 
zu erteilen. Bei der Vollmachtserteilung an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
werden. Die von der Gesellschaft zur Verfügung 
gestellten Vollmachtsformulare sehen die Möglichkeit 
vor, Weisungen zu erteilen. Soweit zu einzelnen 
Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, wird 
sich der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. 
 
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 
Aktiengesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals 
oder einen anteiligen Betrag von Euro 500.000 am 
Grundkapital - das entspricht mindestens 500.000 
Stückaktien - erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das 
Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet 
werden und der Gesellschaft bis zum Ablauf des 28. 
April 2018, 24:00 Uhr zugegangen sein. Wir bitten, 
entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
*Francotyp-Postalia Holding AG* 
Der Vorstand 
z.Hd. Investor Relations/Herr Dr. Joachim Fleing 
Prenzlauer Promenade 28, 13089 Berlin oder in 
elektronischer Form gemäß § 126a BGB an: 
hauptversammlung@francotyp.com 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten (§§ 122 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 
1 sowie § 70 Aktiengesetz). 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 
127 Aktiengesetz* 
 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu bestimmten 
Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens 
des Aktionärs, der Begründung (Wahlvorschläge müssen 
nicht begründet werden) und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung, sind über die 
Internetseite der Gesellschaft 
 
www.fp-francotyp.com 
 
über den Link 
 
https://www.fp-francotyp.com/hauptversammlung 
 
zugänglich zu machen, wenn der Aktionär sie bis zum 
Ablauf des 14. Mai 2018, 24:00 Uhr, an die folgende 
Adresse übersandt hat: 
 
*Francotyp-Postalia Holding AG* 
Investor Relations 
Herr Dr. Joachim Fleing 
Prenzlauer Promenade 28, 13089 Berlin Fax: +49 (0)30 - 
220 660-410 
E-Mail: j.fleing@francotyp.com 
 
Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht 
zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände des § 126 Absatz 2 Aktiengesetz 
vorliegt. Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags 
braucht insbesondere nicht zugänglich gemacht zu 
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. 
 
Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, 
Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, 
wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der 
Beschlussfassung Gegenanträge stellen. 
 
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten 
die vorstehenden Ausführungen sinngemäß mit der 
Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet 
werden muss (§ 127 Aktiengesetz). Wahlvorschläge müssen 
allerdings nur zugänglich gemacht werden, wenn sie den 
Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
vorgeschlagenen Person und im Fall einer Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich Angaben zu deren 
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten enthalten. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 
Aktiengesetz* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind 
in der Hauptversammlung mündlich im Rahmen der 
Aussprache zu stellen. 
 
Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im 
Aktiengesetz geregelten Fällen (§ 131 Absatz 3 
Aktiengesetz) die Auskunft zu verweigern. Eine 
ausführliche Darstellung der Voraussetzungen, unter 
denen der Vorstand die Auskunft verweigern darf, findet 
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.fp-francotyp.com 
 
über den Link 
 
https://www.fp-francotyp.com/hauptversammlung. 
 
*Hauptversammlungsinformationen im Internet* 
 
Die gemäß § 124a Aktiengesetz zu 
veröffentlichenden Informationen, weitergehende 
Informationen zu den Rechten der Aktionäre sowie 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind im Internet unter 
 
www.fp-francotyp.com 
 
über den Link 
 
https://www.fp-francotyp.com/hauptversammlung 
 
zugänglich und abrufbar. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung Euro 16.301.456 
und ist in 16.301.456 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. 
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 
16.301.456. Diese Gesamtzahl schließt die im 
Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft 
gehaltenen 398.493 eigenen Aktien mit ein, aus denen 
der Gesellschaft gemäß § 71b Aktiengesetz keine 
Rechte zustehen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Berlin, im April 2018 
 
*Francotyp-Postalia Holding AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-04-20 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Francotyp-Postalia Holding AG 
             Prenzlauer Promenade 28 
             13089 Berlin 
             Deutschland 
Telefon:     +49 30 220660410 
Fax:         +49 30 220660425 
E-Mail:      j.fleing@francotyp.com 
Internet:    https://www.fp-francotyp.com 
ISIN:        DE000FPH9000 
WKN:         FPH900 
Börsen:      Auslandsbörse(n) XETRA, Tradegate, Dt. Regionalbörsen 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
677175 2018-04-20 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 20, 2018 09:03 ET (13:03 GMT)

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