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Dow Jones News
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DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: -8-

DJ DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WASGAU Produktions & Handels AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
WASGAU Produktions & Handels AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 06.06.2018 in Pirmasens mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-20 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
WASGAU Produktions & Handels AG Pirmasens WKN 701600 
ISIN DE0007016008 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 
dem 6. Juni 2018, um 10:00 Uhr in der WASGAUHALLE 
(Messegelände), Zeppelinstraße 11, 66953 
Pirmasens, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Das Versammlungslokal öffnet um 09:00 Uhr. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, der Lageberichte für die WASGAU 
   Produktions & Handels AG und den Konzern, 
   jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 
   des Handelsgesetzbuchs (HGB), der gesonderte 
   nichtfinanzielle Konzernbericht 2017 nach § 
   315b Abs. 3 HGB sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Die vorgenannten Unterlagen 
   (einschließlich des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns) 
   und der Corporate-Governance-Bericht, der auch 
   die Ziele und das Kompetenzprofil für die 
   Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie den 
   Stand der Umsetzung darstellt, liegen von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
   Blocksbergstraße 183, 66955 Pirmasens zur 
   Einsicht durch die Aktionäre aus. Sie sind 
   zudem gemäß § 124a Aktiengesetz (AktG) im 
   Internet unter 
 
   www.wasgau-ag.de 
 
   unter der Rubrik Investor Relations zugänglich. 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos 
   eine Abschrift dieser Unterlagen. Ferner werden 
   diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung 
   zugänglich sein und mündlich erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss nach § 172 AktG gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu diesem Tagesordnungspunkt daher keine 
   Beschlussfassung erforderlich. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe 
   von EUR 5.670.376,33 wie folgt zu verwenden: 
 
   -        Zahlung einer         EUR 
            Dividende von EUR     1.584.000,00 
            0,24 je 
            dividendenberechtigte 
            Aktie 
   -        Einstellung in die    EUR 
            Gewinnrücklagen       2.000.000,00 
   -        Vortrag des           EUR 
            verbleibenden         2.086.376,33 
            Bilanzgewinns auf 
            neue Rechnung 
   Bilanzgewinn                   EUR 
                                  5.670.376,33 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit 
   dem 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der 
   Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 11. 
   Juni 2018. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. Juni 
   2018 endet die Amtszeit aller 
   Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer 
   wurden am 19. Januar 2018 nach den Bestimmungen 
   des Mitbestimmungsgesetzes mit Wirkung ab 
   Beendigung der am 6. Juni 2018 stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung gewählt. 
 
   Für die Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre 
   sind Neuwahlen erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 
   1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach § 
   7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über die 
   Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je sechs 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre und der 
   Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 
   Satz 1 Aktiengesetz muss sich der Aufsichtsrat 
   zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu 
   mindestens 30 Prozent aus Männern 
   zusammensetzen. 
 
   Am 8. Juni 2017 hat die Seite der 
   Arbeitnehmervertreter aufgrund eines einstimmig 
   gefassten Beschlusses gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 96 Abs. 
   2 Satz 3 Aktiengesetz der Gesamterfüllung 
   widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher 
   sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch 
   auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit 
   mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männern zu besetzen, um das 
   Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Satz 1 
   Aktiengesetz zu erfüllen. 
 
   Die Arbeitnehmer haben zwei Frauen und vier 
   Männer gewählt, so dass dieses 
   Mindestanteilsgebot auf Seiten der Arbeitnehmer 
   erfüllt ist. 
 
   Durch die Hauptversammlung sind, um dieses 
   Mindestanteilsgebot zu erfüllen, am 6. Juni 
   2018 mindestens zwei Frauen und mindestens zwei 
   Männer als Vertreter der Anteilseigner zu 
   wählen. Nach der Wahl der vom Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Kandidaten würden dem 
   Aufsichtsrat auf der Seite der Anteilseigner 
   zwei Frauen und vier Männer angehören, so 
   dass das Mindestanteilsgebot erfüllt wäre. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen 
   sich nicht auf die Empfehlung eines 
   Nominierungsausschusses, da ein solcher 
   aufgrund der Entsprechenserklärung nach § 161 
   AktG vom 13. Dezember 2017 nicht gebildet wurde 
   und wird. 
 
   Sie berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für 
   seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und 
   streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. Ziele und Kompetenzprofil 
   wurden vom Aufsichtsrat am 5. Oktober 2017 
   beschlossen und sind einschließlich des 
   Stands der Umsetzung im 
   Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
   2017 veröffentlicht. Dieser ist im 
   Geschäftsbericht 2017 enthalten und 
   Bestandteil der unter Tagesordnungspunkt 1 
   genannten Unterlagen, die über unsere 
   Internetseite unter 
 
   www.wasgau-ag.de 
 
   zugänglich sind und den Aktionären auf 
   Anfrage zugesandt werden. Ferner wird der 
   Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
   2017 als Bestandteil dieser Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   unter lit. a) bis f) genannten Personen mit 
   Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu 
   wählen. Die Bestellung erfolgt für eine 
   Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. 
 
   a) Frau Dr. Daniela Büchel, Frechen, 
   Bereichsvorstand Handel Deutschland Human 
   Resources und Nachhaltigkeit, REWE GROUP 
   Vorstand, REWE Beteiligungs-Holding 
   Aktiengesellschaft 
   Geschäftsführerin, REWE Markt GmbH 
   Geschäftsführerin, Penny-Markt Gesellschaft mit 
   beschränkter Haftung 
 
   b) Herr Dr. Christian Hornbach, Annweiler, 
   Geschäftsführer, Hornbach Baustoff Union GmbH 
 
   c) Herr Dr. Christian Mielsch, Dortmund, 
   Mitglied des Vorstands, REWE-ZENTRALFINANZ eG 
   Mitglied des Vorstands, REWE - 
   Zentral-Aktiengesellschaft 
 
   d) Herr Roland Pelka, Annweiler, 
   Mitglied des Vorstands, HORNBACH Management AG 
   Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands, 
   HORNBACH Baumarkt AG 
 
   e) Herr Hanno Rieger, Bad Reichenhall, 
   Vorsitzender der Geschäftsleitung 
   Zweigniederlassung West (Prokurist), REWE Markt 
   GmbH Zweigniederlassung West, 50354 Hürth und 
   REWE Regiemarkt GmbH Zweigniederlassung West, 
   50354 Hürth 
   Geschäftsführer, REWE Partner GmbH 
 
   f) Frau Christa Theurer, Schömberg, 
   Regionalleiterin Deutschland, HORNBACH Baumarkt 
   AG 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen 
   der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Dr. Christian Mielsch 
   als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden soll. 
 
   Weitere Angaben über die zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind im 
   Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: -2-

2018 sowie des Prüfers für die prüferische 
   Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 
   30. Juni 2018 enthaltenen verkürzten 
   Abschlusses und Zwischenlageberichts* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die 
   Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses 
   vor, die 
 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, Zweigniederlassung Saarbrücken 
 
   a) für das Geschäftsjahr 2018 zum 
      Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer sowie 
   b) zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
      des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. 
      Juni 2018 enthaltenen verkürzten 
      Abschlusses und Zwischenlageberichts zu 
      wählen. 
 
   Vor Unterbreitung der Wahlvorschläge hat der 
   Aufsichtsrat von PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, Zweigniederlassung Saarbrücken, die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vorgesehene Erklärung zu deren Unabhängigkeit 
   eingeholt. Der Finanz- und Prüfungsausschuss 
   hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 
   Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014). 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die beiden 
   Wahlvorschläge entscheiden zu lassen. 
7. *Beschlussfassung über den Abschluss eines 
   Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags 
   mit der WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH* 
 
   Die WASGAU Produktions & Handels AG hat am 10. 
   April 2018 mit der WASGAU Bäckerei & Konditorei 
   GmbH mit Sitz in Pirmasens einen Beherrschungs- 
   und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. 
 
   Die WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH ist eine 
   hundertprozentige Tochtergesellschaft der 
   WASGAU Produktions & Handels AG. Der 
   Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag 
   wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung 
   der WASGAU Produktions & Handels AG und der 
   Gesellschafterversammlung der WASGAU Bäckerei & 
   Konditorei GmbH wirksam. Der 
   Gesellschafterversammlung der WASGAU Bäckerei & 
   Konditorei GmbH wird der Vertrag im Anschluss 
   an die Hauptversammlung der WASGAU Produktions 
   & Handels AG ebenfalls zur Beschlussfassung 
   über eine Zustimmung vorgelegt. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
   Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag 
   zwischen der WASGAU Produktions & Handels AG 
   (als Obergesellschaft) und der WASGAU Bäckerei 
   & Konditorei GmbH zuzustimmen. 
 
   Der Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsvertrag hat folgenden 
   wesentlichen Inhalt: 
 
   * Die WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH 
     unterstellt ihre Leitung der WASGAU 
     Produktions & Handels AG. Die Geschäfte 
     der WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH 
     werden nach Weisungen der WASGAU 
     Produktions & Handels AG geführt. Diese 
     Weisungsbefugnis erstreckt sich auf alle 
     betrieblichen Bereiche. Die WASGAU 
     Bäckerei & Konditorei GmbH ist 
     verpflichtet, die Weisungen der WASGAU 
     Produktions & Handels AG zu befolgen. 
   * Das Weisungsrecht der WASGAU Produktions & 
     Handels AG erstreckt sich auch auf die 
     Erstellung des Jahresabschlusses der 
     WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH. 
   * Die WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH darf 
     während der Dauer des Vertrages Beträge 
     aus dem Jahresüberschuss mit Zustimmung 
     der WASGAU Produktions & Handels AG 
     insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 
     Abs. 3 HGB) einstellen, als dies 
     handelsrechtlich zulässig und bei 
     vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
     wirtschaftlich begründet ist. 
   * Die WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH 
     verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an 
     die WASGAU Produktions & Handels AG 
     abzuführen. Die Gewinnabführung darf den 
     gemäß § 301 AktG (in der jeweils 
     gültigen Fassung) zulässigen Höchstbetrag 
     der Gewinnabführung nicht überschreiten. 
   * Beträge aus der Auflösung von 
     vorvertraglichen anderen Gewinnrücklagen 
     dürfen (vorbehaltlich der §§ 301, 302 AktG 
     in ihrer jeweils gültigen Fassung) weder 
     als Gewinn an die WASGAU Produktions & 
     Handels AG abgeführt noch zum Ausgleich 
     eines Jahresfehlbetrages verwendet werden. 
     Dies gilt auch für Beträge aus der 
     Auflösung von Kapitalrücklagen, gleich ob 
     diese vor oder nach Inkrafttreten des 
     Vertrages gebildet wurden. Die Verwendung 
     der vorgenannten Beträge nach den 
     anwendbaren gesellschaftsrechtlichen 
     Regelungen, insbesondere zur Ausschüttung 
     einer Dividende, außerhalb des 
     Anwendungsbereichs des Vertrages bleibt 
     hiervon unberührt. 
   * Für die Verlustausgleichspflicht der 
     WASGAU Produktions & Handels AG gelten die 
     Vorschriften des § 302 AktG in dessen 
     jeweils gültiger Fassung entsprechend. 
   * Auf Verlangen der WASGAU Produktions & 
     Handels AG sind, soweit entsprechend den 
     §§ 301, 302 AktG in ihrer jeweils gültigen 
     Fassung zulässig, den während der Dauer 
     dieses Vertrages gebildeten anderen 
     Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) Beträge 
     zu entnehmen und zum Ausgleich eines 
     Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als 
     Gewinn abzuführen. 
   * Der Anspruch auf Verlustausgleich entsteht 
     zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der 
     WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH. 
   * Die Ergebnisabführungspflicht gilt 
     erstmals für das Ergebnis des am 31. 
     Dezember 2018 endenden Geschäftsjahres der 
     WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH. 
   * Der Vertrag wird wirksam unter der 
     aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 
     BGB) der Zustimmung der Hauptversammlung 
     der WASGAU Produktions & Handels AG und 
     der Gesellschafterversammlung der WASGAU 
     Bäckerei & Konditorei GmbH. 
   * Der Vertrag gilt (mit Ausnahme der 
     Regelungen zur Beherrschung) mit Wirkung 
     ab dem Beginn des am 1. Januar 2018 
     beginnenden Geschäftsjahres der WASGAU 
     Bäckerei & Konditorei GmbH. 
   * Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit 
     abgeschlossen. Er kann erstmals zum Ende 
     desjenigen Geschäftsjahres der WASGAU 
     Bäckerei & Konditorei GmbH gekündigt 
     werden, das am 31. Dezember 2023 endet; 
     sollte am 31. Dezember 2023 kein 
     Geschäftsjahr enden, kann der Vertrag 
     erstmals zum Ende des am 31. Dezember 2023 
     laufenden Geschäftsjahres gekündigt 
     werden. 
   * Danach ist eine ordentliche Kündigung nur 
     zum Ende eines Geschäftsjahres der WASGAU 
     Bäckerei & Konditorei GmbH möglich. Die 
     Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. 
   * Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für 
     die Einhaltung der Kündigungsfristen kommt 
     es auf den Zugang des Kündigungsschreibens 
     bei der jeweils anderen Partei an. 
   * Das Recht zur außerordentlichen 
     Kündigung des Vertrages aus wichtigem 
     Grund ohne Einhaltung einer 
     Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein 
     solcher Grund liegt insbesondere vor 
 
     * bei Verlust der Mehrheit der 
       Stimmrechte aus der Beteiligung an der 
       WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH im 
       Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 
       Satz 1 KStG durch die WASGAU 
       Produktions & Handels AG; 
     * bei Verschmelzung oder Spaltung der 
       WASGAU Produktions & Handels AG oder 
       der WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH; 
     * bei Liquidation der WASGAU Produktions 
       & Handels AG oder der WASGAU Bäckerei 
       & Konditorei GmbH; oder 
     * aus anderen Gründen im Sinne von R 
       14.5 Absatz 6 der 
       Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 
       oder einer dieser Richtlinie 
       nachfolgenden Bestimmung. 
   * Änderungen oder Ergänzungen des 
     Vertrages bedürfen der Schriftform, sofern 
     nicht notarielle Beurkundung 
     vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für 
     eine Aufhebung dieses 
     Schriftformerfordernisses. 
   * Der Vertrag enthält eine sogenannte 
     salvatorische Klausel: Sollten einzelne 
     Bestimmungen des Vertrages ganz oder 
     teilweise unwirksam oder undurchführbar 
     sein oder werden oder sollte der Vertrag 
     eine Regelungslücke enthalten, lässt dies 
     die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der 
     übrigen Bestimmungen unberührt. Die 
     Parteien verpflichten sich, anstelle der 
     unwirksamen oder undurchführbaren 
     Bestimmung oder zur Ausfüllung der 
     Regelungslücke eine angemessene, wirksame 
     und durchführbare Regelung zu vereinbaren, 
     die dem am nächsten kommt, was die 
     Parteien gewollt haben oder unter 
     Berücksichtigung von Sinn und Zweck des 
     Vertrages gewollt hätten, sofern sie den 
     Punkt von vornherein bedacht hätten. 
 
   Die WASGAU Produktions & Handels AG ist 
   alleinige Gesellschafterin der WASGAU Bäckerei 
   & Konditorei GmbH. Ausgleichszahlungen oder 
   Abfindungen für außenstehende 
   Gesellschafter entsprechend §§ 304, 305 AktG 
   sind nicht zu gewähren. Eine Prüfung des 
   Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages 
   durch einen Vertragsprüfer ist in 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: -3-

entsprechender Anwendung des § 293b Abs. 1 
   letzter Halbsatz AktG entbehrlich, weil sich 
   das gesamte Stammkapital der WASGAU Bäckerei & 
   Konditorei GmbH in der Hand der WASGAU 
   Produktions & Handels AG, Pirmasens befindet. 
   Sie wird auch nicht freiwillig durchgeführt. 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an 
   sind folgende Unterlagen über unsere 
   Internetseite unter 
 
   www.wasgau-ag.de 
 
   unter der Rubrik Investor Relations zugänglich: 
 
   * Beherrschungs- und 
     Ergebnisabführungsvertrag zwischen der 
     WASGAU Produktions & Handels AG und der 
     WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH; 
   * Konzern-Jahresfinanzbericht 2015 der 
     WASGAU Produktions & Handels AG 
     einschließlich 
     Konzern-Jahresabschluss und 
     Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 
     2015; 
   * Konzern-Jahresfinanzbericht 2016 der 
     WASGAU Produktions & Handels AG 
     einschließlich 
     Konzern-Jahresabschluss und 
     Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 
     2016; 
   * Konzern-Jahresfinanzbericht 2017 der 
     WASGAU Produktions & Handels AG 
     einschließlich 
     Konzern-Jahresabschluss und 
     Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 
     2017; 
   * Jahresfinanzbericht 2015 WASGAU 
     Produktions & Handels AG 
     einschließlich Jahresabschluss und 
     Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015; 
   * Jahresfinanzbericht 2016 WASGAU 
     Produktions & Handels AG 
     einschließlich Jahresabschluss und 
     Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016; 
   * Jahresfinanzbericht 2017 WASGAU 
     Produktions & Handels AG 
     einschließlich Jahresabschluss und 
     Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017; 
   * Jahresabschluss und Lagebericht der WASGAU 
     Bäckerei & Konditorei GmbH für das 
     Geschäftsjahr 2015; 
   * Jahresabschluss und Lagebericht der WASGAU 
     Bäckerei & Konditorei GmbH für das 
     Geschäftsjahr 2016; 
   * Jahresabschluss und Lagebericht der WASGAU 
     Bäckerei & Konditorei GmbH für das 
     Geschäftsjahr 2017; 
   * Gemeinsamer Bericht des Vorstandes der 
     WASGAU Produktions & Handels AG und der 
     Geschäftsführung der WASGAU Bäckerei & 
     Konditorei GmbH zum Beherrschungs- und 
     Ergebnisabführungsvertrag. 
 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
   dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen 
   werden auch in der Hauptversammlung zugänglich 
   sein. 
8. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu vier 
   Klarstellungs- und Änderungsvereinbarungen 
   zu Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsverträgen zwischen der WASGAU 
   Produktions & Handels AG und vier ihrer 
   Tochtergesellschaften* 
 
   Zwischen der WASGAU Produktions & Handels AG 
   und ihren 100%igen Tochtergesellschaften 
   (Organgesellschaften) in der Rechtsform der 
   GmbH bestehen folgende Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsverträge: 
 
   * als 'Ergebnisabführungsvertrag' 
     bezeichneter Beherrschungs- und 
     Ergebnisabführungsvertrag mit der WASGAU C 
     + C Großhandel GmbH vom 6. Mai 1996; 
   * als 'Ergebnisabführungsvertrag' 
     bezeichneter Beherrschungs- und 
     Ergebnisabführungsvertrag mit der WASGAU 
     Metzgerei GmbH vom 6. Mai 1996; 
   * als 'Ergebnisabführungsvertrag' 
     bezeichneter Beherrschungs- und 
     Ergebnisabführungsvertrag mit der WASGAU 
     Einzelhandels GmbH vom 1. Juli 1993; 
   * als 'Ergebnisabführungsvertrag' 
     bezeichneter Beherrschungs- und 
     Ergebnisabführungsvertrag mit der WASGAU 
     Frischwaren GmbH vom 6. Mai 1996. 
 
   Um die im Konzern des Organträgers bestehenden 
   Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge 
   zu vereinheitlichen, haben die Parteien der 
   genannten Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsverträge am 10. April 2018 
   Klarstellungs- und Änderungsvereinbarungen 
   zu diesen Verträgen abgeschlossen. Diese 
   Klarstellungs- und Änderungsvereinbarungen 
   sind so gefasst, dass die steuerliche 
   Anerkennung der Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsverträge auch in Zukunft 
   gewährleistet ist. Den 
   Gesellschafterversammlungen der vier genannten 
   Tochtergesellschaften werden die jeweiligen 
   Klarstellungs- und Änderungsvereinbarungen 
   im Anschluss an die Hauptversammlung der WASGAU 
   Produktions & Handels AG ebenfalls zur 
   Beschlussfassung über eine Zustimmung 
   vorgelegt. 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
   a) der Klarstellungs- und 
      Änderungsvereinbarung zum 
      Beherrschungs- und 
      Ergebnisabführungsvertrag zwischen der 
      WASGAU Produktions & Handels AG (als 
      Obergesellschaft) und der WASGAU C + C 
      Großhandel GmbH zuzustimmen; 
   b) der Klarstellungs- und 
      Änderungsvereinbarung zum 
      Beherrschungs- und 
      Ergebnisabführungsvertrag zwischen der 
      WASGAU Produktions & Handels AG (als 
      Obergesellschaft) und der WASGAU 
      Metzgerei GmbH zuzustimmen; 
   c) der Klarstellungs- und 
      Änderungsvereinbarung zum 
      Beherrschungs- und 
      Ergebnisabführungsvertrag zwischen der 
      WASGAU Produktions & Handels AG (als 
      Obergesellschaft) und der WASGAU 
      Einzelhandels GmbH zuzustimmen; und 
   d) der Klarstellungs- und 
      Änderungsvereinbarung zum 
      Beherrschungs- und 
      Ergebnisabführungsvertrag zwischen der 
      WASGAU Produktions & Handels AG (als 
      Obergesellschaft) und der WASGAU 
      Frischwaren GmbH zuzustimmen. 
 
   Die Klarstellungs- und 
   Änderungsvereinbarungen haben 
   übereinstimmend den folgenden wesentlichen 
   Inhalt: 
 
   * Der Titel des Vertrags und die Bezeichnung 
     der Vertragsparteien werden präzisiert 
     bzw. klarstellend geändert. 
   * Es wird eine Präambel ergänzt, in der die 
     Stellung der WASGAU Produktions & Handels 
     AG als Alleingesellschafterin der 
     Organgesellschaft genannt und der Bezug 
     zur ursprünglichen Fassung des Vertrags 
     hergestellt wird. Ferner wird in der 
     Präambel ausdrücklich festgehalten, dass 
     der Vertrag der Gewährleistung einer 
     einheitlichen unternehmerischen Leitung 
     der Organgesellschaft und der Herstellung 
     eines Organschaftsverhältnisses im Sinne 
     der §§ 14, 17 KStG zwischen der 
     Organgesellschaft und der WASGAU 
     Produktions & Handels AG dient. 
   * Die Nummern 1 bis 9 der Verträge werden um 
     folgende Überschriften ergänzt: '1. 
     Leitung', '2. Jahresabschluss der 
     Organgesellschaft', '3. Rücklagen der 
     Organgesellschaft', '4. Gewinnabführung', 
     '5. Auflösung von Rücklagen', '6. 
     Verlustausgleich', '7. Zeitpunkt der 
     Verlustübernahme', '8. Erstmalige 
     Geltung', '9. Laufzeit, Kündigung'. 
   * Abschnitt 1 wird untergliedert. Satz 1 
     wird im Wortlaut geändert und hat künftig 
     folgende Fassung: 
 
     'Die Organgesellschaft unterstellt ihre 
     Leitung dem Organträger.' 
   * Es folgt der Satz 2 in seinem 
     ursprünglichen Wortlaut. 
   * In Abschnitt 1, Satz 3 wird 'betriebliche' 
     durch 'betrieblichen' ersetzt. 
   * Am Ende des Absatzes 1.1 wird folgender 
     Absatz 1.2 angefügt: 
 
     'Die Organgesellschaft ist verpflichtet, 
     die Weisungen des Organträgers zu 
     befolgen.' 
   * Abschnitt 2 wird im Wortlaut geändert und 
     hat künftig folgende Fassung: 
 
     'Das Weisungsrecht des Organträgers 
     erstreckt sich auch auf die Erstellung des 
     Jahresabschlusses der abhängigen 
     Gesellschaft.' 
   * Abschnitt 3 wird im Wortlaut geändert und 
     hat künftig folgende Fassung: 
 
     'Die Organgesellschaft darf während der 
     Dauer dieses Vertrages Beträge aus dem 
     Jahresüberschuss mit Zustimmung des 
     Organträgers insoweit in andere 
     Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) 
     einstellen, als dies handelsrechtlich 
     zulässig und bei vernünftiger 
     kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich 
     begründet ist.' 
   * Abschnitt 4 wird untergliedert. Der 
     ursprüngliche Wortlaut bleibt als Absatz 
     4.1 bestehen. Es wird folgender Absatz 4.2 
     angefügt: 
 
     'Die Gewinnabführung darf den gemäß § 
     301 AktG (in der jeweils gültigen Fassung) 
     zulässigen Höchstbetrag der 
     Gewinnabführung nicht überschreiten.' 
   * Abschnitt 5 wird untergliedert und im 
     Wortlaut geändert. Abschnitt 5 hat künftig 
     folgende Fassung: 
 
     '5.1 Beträge aus der Auflösung von 
     vorvertraglichen anderen Gewinnrücklagen 
     dürfen (vorbehaltlich der §§ 301, 302 AktG 
     in ihrer jeweils gültigen Fassung) weder 
     als Gewinn an den Organträger abgeführt 
     noch zum Ausgleich eines 
     Jahresfehlbetrages verwendet werden. Dies 
     gilt auch für Beträge aus der Auflösung 
     von Kapitalrücklagen, gleich ob diese vor 
     oder nach Inkrafttreten dieses Vertrages 
     gebildet wurden.' 
 
     5.2 Die Verwendung der vorgenannten 
     Beträge nach den anwendbaren 
     gesellschaftsrechtlichen Regelungen, 
     insbesondere zur Ausschüttung einer 
     Dividende, außerhalb des 
     Anwendungsbereichs dieses Vertrages bleibt 
     hiervon unberührt.' 
   * Abschnitt 6 wird zur Anpassung an die 
     aktuelle Fassung von §§ 14 und 17 KStG 
     untergliedert und im Wortlaut geändert. 
     Abschnitt 6 hat künftig folgende Fassung: 
 
     '6.1 Die Vorschriften des § 302 AktG in 

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April 20, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: -4-

seiner jeweils gültigen Fassung gelten 
     entsprechend. 
 
     6.2 Auf Verlangen des Organträgers sind, 
     soweit entsprechend den §§ 301, 302 AktG 
     in ihrer jeweils gültigen Fassung 
     zulässig, den während der Dauer dieses 
     Vertrages gebildeten anderen 
     Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) Beträge 
     zu entnehmen und zum Ausgleich eines 
     Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als 
     Gewinn abzuführen.' 
   * Abschnitt 7 wird im Wortlaut geändert und 
     hat künftig folgende Fassung: 
 
     'Der Anspruch auf Verlustausgleich 
     entsteht zum Ende eines jeden 
     Geschäftsjahres der Organgesellschaft.' 
   * In Abschnitt 8 wird '12.' durch 'Dezember' 
     ersetzt. 
   * Zur Sicherstellung der Fortgeltung der 
     steuerlichen Organschaft und zur 
     Vereinheitlichung der Beherrschungs- und 
     Ergebnisabführungsverträge im Konzern des 
     Organträgers wird Abschnitt 9 
     untergliedert und im Wortlaut geändert. 
     Abschnitt 9 hat künftig folgende Fassung: 
 
     '9.1 Dieser Vertrag wird auf unbestimmte 
     Zeit abgeschlossen. Er kann erstmals zum 
     Ende desjenigen Geschäftsjahres der 
     Organgesellschaft gekündigt werden, das am 
     31. Dezember 2023 endet; sollte am 31. 
     Dezember 2023 kein Geschäftsjahr enden, 
     kann dieser Vertrag erstmals zum Ende des 
     am 31. Dezember 2023 laufenden 
     Geschäftsjahres gekündigt werden. 
 
     9.2 Danach ist eine ordentliche Kündigung 
     nur zum Ende eines Geschäftsjahres der 
     Organgesellschaft möglich. Die 
     Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. 
 
     9.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform. 
     Für die Einhaltung der Kündigungsfristen 
     kommt es auf den Zugang des 
     Kündigungsschreibens bei der jeweils 
     anderen Partei an. 
 
     9.4 Das Recht zur außerordentlichen 
     Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem 
     Grund ohne Einhaltung einer 
     Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein 
     solcher Grund liegt insbesondere vor 
 
     a) bei Verlust der Mehrheit der 
     Stimmrechte aus der Beteiligung an der 
     Organgesellschaft im Sinne des § 14 Abs. 1 
     Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG durch den 
     Organträger; 
 
     b) bei Verschmelzung oder Spaltung des 
     Organträgers oder der Organgesellschaft; 
 
     c) bei Liquidation des Organträgers oder 
     der Organgesellschaft; oder 
 
     d) aus anderen Gründen im Sinne von R 14.5 
     Absatz 6 der 
     Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 oder 
     einer dieser Richtlinie nachfolgenden 
     Bestimmung.' 
   * Der Vertrag wird um einen neuen Abschnitt 
     10 ergänzt, der die Überschrift 
     'Schlussbestimmungen' trägt und folgende 
     Schriftformklausel und Salvatorische 
     Klausel enthält: 
 
     '10.1 Änderungen oder Ergänzungen 
     dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, 
     sofern nicht notarielle Beurkundung 
     vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für 
     eine Aufhebung dieses 
     Schriftformerfordernisses. 
 
     10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses 
     Vertrages ganz oder teilweise unwirksam 
     oder undurchführbar sein oder werden oder 
     sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke 
     enthalten, lässt dies die Wirksamkeit und 
     Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen 
     unberührt. Die Parteien verpflichten sich, 
     anstelle der unwirksamen oder 
     undurchführbaren Bestimmung oder zur 
     Ausfüllung der Regelungslücke eine 
     angemessene, wirksame und durchführbare 
     Regelung zu vereinbaren, die dem am 
     nächsten kommt, was die Parteien gewollt 
     haben oder unter Berücksichtigung von Sinn 
     und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, 
     sofern sie den Punkt von vornherein 
     bedacht hätten.' 
   * Zum Wirksamwerden der Klarstellungs- und 
     Änderungsvereinbarung wird 
     klargestellt, dass der Vertrag erst mit 
     Zustimmung der Hauptversammlung der WASGAU 
     Produktions & Handels AG und der 
     Gesellschafterversammlung der 
     Organgesellschaft wirksam wird. Ferner 
     wird geregelt, dass die Klarstellungs- und 
     Änderungsvereinbarung mit Ausnahme 
     der Regelungen zur Beherrschung mit 
     Wirkung ab dem Beginn des am 1. Januar 
     2018 beginnenden Geschäftsjahres der 
     Organgesellschaft gilt. 
   * Schließlich enthält die 
     Klarstellungs- und 
     Änderungsvereinbarung eine 
     Lesefassung des geänderten Vertragstextes. 
     Der Vertragstext entspricht (mit Ausnahme 
     der Bezeichnung der Organgesellschaft) dem 
     unter Tagesordnungspunkt 7 zur Zustimmung 
     gestellten Beherrschungs- und 
     Ergebnisabführungsvertrag mit der WASGAU 
     Bäckerei & Konditorei GmbH. 
 
   Die WASGAU Produktions & Handels AG ist 
   alleinige Gesellschafterin der 
   Organgesellschaften. Ausgleichszahlungen oder 
   Abfindungen für außenstehende 
   Gesellschafter entsprechend §§ 304, 305 AktG 
   sind nicht zu gewähren. Eine Prüfung der 
   Klarstellungs- und Änderungsverträge durch 
   einen Vertragsprüfer ist in entsprechender 
   Anwendung des § 293b Abs. 1 letzter Halbsatz 
   AktG entbehrlich, weil sich jeweils das gesamte 
   Stammkapital der Organgesellschaften in der 
   Hand der WASGAU Produktions & Handels AG, 
   Pirmasens befindet. Sie wird auch nicht 
   freiwillig durchgeführt. 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an 
   sind folgende Unterlagen über unsere 
   Internetseite unter 
 
   www.wasgau-ag.de 
 
   unter der Rubrik Investor Relations zugänglich: 
 
   * Klarstellungs- und 
     Änderungsvereinbarung zum 
     Ergebnisabführungsvertrag vom 6. Mai 1996 
     zwischen der WASGAU Produktions & Handels 
     AG und der WASGAU C + C Großhandel 
     GmbH; 
   * Klarstellungs- und 
     Änderungsvereinbarung zum 
     Ergebnisabführungsvertrag vom 6. Mai 1996 
     zwischen der WASGAU Produktions & Handels 
     AG und der WASGAU Metzgerei GmbH; 
   * Klarstellungs- und 
     Änderungsvereinbarung zum 
     Ergebnisabführungsvertrag vom 1. Juli 1993 
     zwischen der WASGAU Produktions & Handels 
     AG und der WASGAU Einzelhandels GmbH; 
   * Klarstellungs- und 
     Änderungsvereinbarung zum 
     Ergebnisabführungsvertrag vom 6. Mai 1996 
     zwischen der WASGAU Produktions & Handels 
     AG und der WASGAU Frischwaren GmbH; 
   * Bisheriger Ergebnisabführungsvertrag vom 
     6. Mai 1996 zwischen der WASGAU 
     Produktions & Handels AG und der WASGAU C 
     + C Großhandel GmbH; 
   * Bisheriger Ergebnisabführungsvertrag vom 
     6. Mai 1996 zwischen der WASGAU 
     Produktions & Handels AG und der WASGAU 
     Metzgerei GmbH; 
   * Bisheriger Ergebnisabführungsvertrag vom 
     1. Juli 1993 zwischen der WASGAU 
     Produktions & Handels AG und der WASGAU 
     Einzelhandels GmbH; 
   * Bisheriger Ergebnisabführungsvertrag vom 
     6. Mai 1996 zwischen der WASGAU 
     Produktions & Handels AG und der WASGAU 
     Frischwaren GmbH; 
   * Konzern-Jahresfinanzbericht 2015 der 
     WASGAU Produktions & Handels AG 
     einschließlich 
     Konzern-Jahresabschluss und 
     Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 
     2015; 
   * Konzern-Jahresfinanzbericht 2016 der 
     WASGAU Produktions & Handels AG 
     einschließlich 
     Konzern-Jahresabschluss und 
     Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 
     2016; 
   * Konzern-Jahresfinanzbericht 2017 der 
     WASGAU Produktions & Handels AG 
     einschließlich 
     Konzern-Jahresabschluss und 
     Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 
     2017; 
   * Jahresfinanzbericht 2015 WASGAU 
     Produktions & Handels AG 
     einschließlich Jahresabschluss und 
     Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015; 
   * Jahresfinanzbericht 2016 WASGAU 
     Produktions & Handels AG 
     einschließlich Jahresabschluss und 
     Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016; 
   * Jahresfinanzbericht 2017 WASGAU 
     Produktions & Handels AG 
     einschließlich Jahresabschluss und 
     Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017; 
   * Jahresabschluss der WASGAU C + C 
     Großhandel GmbH für das Geschäftsjahr 
     2015; 
   * Jahresabschluss der WASGAU C + C 
     Großhandel GmbH für das Geschäftsjahr 
     2016; 
   * Jahresabschluss der WASGAU C + C 
     Großhandel GmbH für das Geschäftsjahr 
     2017; 
   * Jahresabschluss der WASGAU Metzgerei GmbH 
     für das Geschäftsjahr 2015; 
   * Jahresabschluss der WASGAU Metzgerei GmbH 
     für das Geschäftsjahr 2016; 
   * Jahresabschluss der WASGAU Metzgerei GmbH 
     für das Geschäftsjahr 2017; 
   * Jahresabschluss der WASGAU Einzelhandels 
     GmbH für das Geschäftsjahr 2015; 
   * Jahresabschluss der WASGAU Einzelhandels 
     GmbH für das Geschäftsjahr 2016; 
   * Jahresabschluss der WASGAU Einzelhandels 
     GmbH für das Geschäftsjahr 2017; 
   * Jahresabschluss der WASGAU Frischwaren 
     GmbH für das Geschäftsjahr 2015; 
   * Jahresabschluss der WASGAU Frischwaren 
     GmbH für das Geschäftsjahr 2016; 
   * Jahresabschluss der WASGAU Frischwaren 
     GmbH für das Geschäftsjahr 2017; 
   * Gemeinsamer Bericht des Vorstandes der 
     WASGAU Produktions & Handels AG und der 
     Geschäftsführung der WASGAU C + C 
     Großhandel GmbH zur Klarstellungs- 
     und Änderungsvereinbarung zum 
     Ergebnisabführungsvertrag vom 6. Mai 1996; 
   * Gemeinsamer Bericht des Vorstandes der 
     WASGAU Produktions & Handels AG und der 
     Geschäftsführung der WASGAU Metzgerei GmbH 

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April 20, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: -5-

zur Klarstellungs- und 
     Änderungsvereinbarung zum 
     Ergebnisabführungsvertrag vom 6. Mai 1996. 
   * Gemeinsamer Bericht des Vorstandes der 
     WASGAU Produktions & Handels AG und der 
     Geschäftsführung der WASGAU Einzelhandels 
     GmbH zur Klarstellungs- und 
     Änderungsvereinbarung zum 
     Ergebnisabführungsvertrag vom 1. Juli 
     1993; 
   * Gemeinsamer Bericht des Vorstandes der 
     WASGAU Produktions & Handels AG und der 
     Geschäftsführung der WASGAU Frischwaren 
     GmbH zur Klarstellungs- und 
     Änderungsvereinbarung zum 
     Ergebnisabführungsvertrag vom 6. Mai 1996; 
 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär 
   unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
   dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen 
   werden auch in der Hauptversammlung zugänglich 
   sein. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Zustimmung 
   zu den Klarstellungs- und 
   Änderungsvereinbarungen mit der WASGAU C + 
   C Großhandel GmbH, der WASGAU Metzgerei 
   GmbH, der WASGAU Einzelhandels GmbH und der 
   WASGAU Frischwaren GmbH entscheiden zu lassen. 
9. *Beschlussfassung über die änderung der 
   Satzung* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   a) § 3 der Satzung wird geändert und wie 
      folgt neu gefasst: 
 
      _§ 3 Bekanntmachungen, Gerichtsstand_ 
 
      _(1) Die Bekanntmachungen der 
      Gesellschaft werden im Bundesanzeiger 
      veröffentlicht._ 
 
      _(2) Für alle Streitigkeiten zwischen 
      der Gesellschaft und Aktionären besteht 
      ein Gerichtsstand am Sitz der 
      Gesellschaft. Ausländische Gerichte sind 
      für solche Streitigkeiten nicht 
      zuständig._ 
   b) § 5 Abs. 3 der Satzung wird geändert und 
      wie folgt neu gefasst: 
 
      _Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur 
      Eintragung in das Aktienregister die 
      erforderlichen Angaben mitzuteilen, 
      insbesondere Namen, Geburtsdatum und 
      Adresse des Aktionärs sowie Zahl der von 
      ihnen gehaltenen Aktien._ 
   c) § 14 Abs. 1 der Satzung wird geändert und 
      wie folgt neu gefasst: 
 
      _Die Hauptversammlung findet am Sitz der 
      Gesellschaft oder in einer Stadt in 
      Rheinland-Pfalz oder im Saarland mit 
      jeweils mehr als 30.000 Einwohnern statt. 
      § 121 Abs. 5 Satz 2 AktG bleibt 
      unberührt._ 
   d) § 14 Abs. 3 der Satzung wird geändert und 
      wie folgt neu gefasst: 
 
      _Die Einberufung der Hauptversammlung 
      erfolgt nach Maßgabe der §§ 121 bis 
      128 AktG (Zweiter Unterabschnitt. 
      Einberufung der Hauptversammlung)._ 
   e) § 15 Abs. 1 der Satzung wird geändert und 
      wie folgt neu gefasst: 
 
      Die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
      die Ausübung des Stimmrechts sind davon 
      abhängig, dass a) die Aktionäre sich vor 
      der Versammlung anmelden und b) ihre 
      Eintragung im Aktienregister besteht (§ 
      123 Abs. 5 AktG). Die Anmeldung muss der 
      Gesellschaft unter der in der Einberufung 
      hierfür mitgeteilten Adresse mindestens 
      sechs Tage vor der Versammlung zugehen. 
      In der Einberufung kann auf Grund dieser 
      Ermächtigung durch die Satzung eine 
      kürzere, in Tagen zu bemessende Frist 
      vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs 
      ist nicht mitzurechnen. Die Mindestfrist 
      des § 123 Abs. 1 AktG verlängert sich um 
      die Tage der Anmeldefrist. 
   f) § 16 Abs. 1 der Satzung wird geändert und 
      wie folgt neu gefasst: 
 
      Leiter der Hauptversammlung ist der 
      Vorsitzende des Aufsichtsrats oder eine 
      andere von diesem bestimmte Person. Ist 
      weder der Aufsichtsratsvorsitzende noch 
      eine von ihm als Versammlungsleiter 
      bestimmte Person anwesend oder zur 
      Versammlungsleitung bereit, so wird der 
      Versammlungsleiter durch den Aufsichtsrat 
      gewählt. Erfolgt im Fall des Satz 2 keine 
      Wahl des Versammlungsleiters durch den 
      Aufsichtsrat, wird dieser durch die 
      Hauptversammlung unter Vorsitz des 
      ältesten Aktionärs oder 
      Aktionärsvertreters gewählt. 
   g) § 16 Abs. 2 der Satzung wird geändert und 
      um folgende weitere Sätze 2 und 3 
      ergänzt: 
 
      Insbesondere kann der Versammlungsleiter 
      auch das Rede- und Fragerecht der an der 
      Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre 
      und Aktionärsvertreter zeitlich 
      angemessen beschränken. Er ist auch 
      berechtigt, zu Beginn der 
      Hauptversammlung oder während ihres 
      Verlaufs einen zeitlich angemessenen 
      Rahmen für den ganzen 
      Versammlungsverlauf, für einzelne 
      Tagesordnungspunkte oder einzelne Rede- 
      oder Fragebeiträge zu setzen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die 
   verschiedenen Satzungsänderungen lit. a) bis g) 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Die derzeit gültige Satzung ist über unsere 
   Internetseite unter 
 
   www.wasgau-ag.de 
 
   unter der Rubrik Investor Relations zugänglich 
   und wird den Aktionären auf Anfrage 
   unverzüglich und kostenlos zugesandt. Sie wird 
   auch in der Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
*Weitere Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 5 
zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten* 
 
*a) Frau Dr. Daniela Büchel* 
 
*aa.* *Titel, akademischer Dr. rer. pol., 
      Grad:*               Diplom-Ökonom 
*bb.* *Geboren:*           26.02.1973 
*cc.* *Nationalität:*      Deutschland 
*dd.* *Wohnort:*           Frechen 
*ee.* *Neubestellung* 
*ff.* *Ausgeübter Beruf:* 
      Bereichsvorstand Handel Deutschland 
      Human Resources und Nachhaltigkeit, REWE 
      GROUP, Köln 
      Vorstand, REWE Beteiligungs-Holding 
      Aktiengesellschaft, Köln 
      Geschäftsführerin, REWE Markt GmbH, Köln 
      Geschäftsführerin, Penny-Markt 
      Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 
      Köln 
*gg.* *Angaben zu Mitgliedschaften in anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* 
      keine 
*hh.* *Angaben zu Mitgliedschaften in 
      vergleichbaren in- oder ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen:* 
      keine 
*ii.* *Werdegang:* 
      seit 2016: Bereichsvorstand Handel 
      Deutschland Human Resources und 
      Nachhaltigkeit, REWE GROUP, Köln, 
      Vorstand, REWE Beteiligungs-Holding 
      Aktiengesellschaft, Köln 
      2014-2016: Mitglied der Geschäftsleitung 
      im Bereich Personal und Nachhaltigkeit, 
      REWE Vollsortiment National, Köln, 
      Leitung des Bereichs Corporate 
      Responsibility, REWE GROUP, Köln 
      2012-2014: Holdingbereichsleiterin 
      Konzernmarketing, Nachhaltigkeit und 
      Public Affairs, REWE GROUP, Köln 
      2006-2012: Bereichsleiterin 
      Konzernmarketing und Nachhaltigkeit, 
      REWE GROUP, Köln 
      2004-2006: Funktionsbereichsleiterin 
      Strategieentwicklung und Strategische 
      Projekte, REWE GROUP, Köln 
      2003-2004: Mitarbeiterin 
      Unternehmensentwicklung/Konzerncontrolli 
      ng, REWE GROUP, Köln 
      1997-2002: Senior Consultant am Institut 
      für Handelsforschung an der Universität 
      zu Köln (IfH) 
 
*b) Herr Dr. Christian Hornbach* 
 
*aa.* *Titel, akademischer Dr., 
      Grad:*               Diplom-Wirtschaftsin 
                           genieur 
*bb.* *Geboren:*           03.01.1978 
*cc.* *Nationalität:*      Deutschland 
*dd.* *Wohnort:*           Annweiler 
*ee.* *Zeitpunkt der Erstbestellung: *Mitglied 
      des Aufsichtsrats seit 08.10.2014 
      (gehörte dem Aufsichtsrat schon zuvor 
      vom 25.06.2008 bis 05.06.2013 an) 
      *Dauer der aktuellen Bestellung: *3 
      Jahre und 9 Monate 
      *Ende der aktuellen Bestellung: 
      *06.06.2018 
*ff.* *Ausgeübter Beruf:* 
      Geschäftsführer, Hornbach Baustoff Union 
      GmbH, Neustadt a. d. Weinstraße 
*gg.* *Angaben zu Mitgliedschaften in anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* 
      Mitglied des Aufsichtsrats, REWE - 
      Zentral-Aktiengesellschaft, Köln 
*hh.* *Angaben zu Mitgliedschaften in 
      vergleichbaren in- oder ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen:* 
      Mitglied des Stiftungsrats, Adrienne und 
      Otmar Hornbach-Stiftung, Annweiler 
*ii.* *Werdegang:* 
      seit 2015: Geschäftsführer, Hornbach 
      Baustoff Union GmbH, Neustadt a. d. 
      Weinstraße 
      2015: Referent Baustoffhandel, HORNBACH 
      Holding AG & Co. KGaA, Neustadt a. d. 
      Weinstraße 
      2011-2014: Senior Risk Controller, KfW 
      Bankengruppe, Frankfurt am Main 
      2005-2011: Wissenschaftlicher 
      Mitarbeiter an der Technischen 
      Universität Kaiserslautern 
      2005-2015: freiberufliche 
      Dozententätigkeit bei namhaften 
      Bildungseinrichtungen 
 
*c) Herr Dr. Christian Mielsch,* 
 
*aa.* *Titel, akademischer Dr. rer. nat., 
      Grad:*               Dipl.-Phys. 
*bb.* *Geboren:*           08.11.1962 
*cc.* *Nationalität:*      Deutschland 
*dd.* *Wohnort:*           Dortmund 
*ee.* *Neubestellung* 
*ff.* *Ausgeübter Beruf:* 
      Mitglied des Vorstands, 
      REWE-ZENTRALFINANZ eG, Köln 
      Mitglied des Vorstands, REWE - 
      Zentral-Aktiengesellschaft, Köln 
*gg.* *Angaben zu Mitgliedschaften in anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* 
      Mitglied des Aufsichtsrates, R+V 
      Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden 
*hh.* *Angaben zu Mitgliedschaften in 
      vergleichbaren in- oder ausländischen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: -6-

Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen:* 
      Mitglied des Regionalbeirates West, 
      Commerzbank AG, Frankfurt am Main 
*ii.* *Werdegang:* 
      seit 2012: CFO, REWE GROUP, Köln 
      2009-2012: CCO, METRO Central East 
      Europe GmbH, Wien 
      2002-2009: CFO, METRO Cash&Carry 
      International GmbH, Düsseldorf 
      1998-2002: CFO, METRO 
      Großhandelsgesellschaft mbH, 
      Düsseldorf (METRO Cash&Carry 
      Deutschland) 
      1997-1998: Bereichsleiter Controlling, 
      METRO International Management GmbH 
      1995-1997: Kaufmännischer 
      Geschäftsführer Kartografische 
      Verlage/Falk AG, Bertelsmann AG, München 
      1994-1995: Leitung Controlling 
      Verlagsgruppe Bertelsmann, Bertelsmann 
      AG, München 
      1993-1994: Engagement Manager, 
      McKinsey&Company, Inc., Düsseldorf 
      1990-1993: Associate, McKinsey&Company, 
      Inc., Düsseldorf 
 
*d) Herr Roland Pelka* 
 
*aa.* *Titel, akademischer Diplom-Kaufmann 
      Grad:* 
*bb.* *Geboren:*           16.05.1957 
*cc.* *Nationalität:*      Deutschland 
*dd.* *Wohnort:*           Annweiler 
*ee.* *Zeitpunkt der Erstbestellung: *Mitglied 
      des Aufsichtsrats seit 23.07.2003 
      *Dauer der aktuellen Bestellung: *5 
      Jahre 
      *Ende der aktuellen Bestellung: 
      *06.06.2018 
*ff.* *Ausgeübter Beruf:* 
      Mitglied des Vorstands, HORNBACH 
      Management AG, Annweiler 
      Stellvertretender Vorsitzender des 
      Vorstands, HORNBACH Baumarkt AG, 
      Bornheim/Pfalz 
*gg.* *Angaben zu Mitgliedschaften in anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* 
      Stellvertretender Vorsitzender des 
      Aufsichtsrats, Hornbach Immobilien 
      Aktiengesellschaft, Bornheim/Pfalz 
*hh.* *Angaben zu Mitgliedschaften in 
      vergleichbaren in- oder ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen:* 
      Mitglied des Regionalbeirats Mitte, 
      Commerzbank AG, Frankfurt am Main 
*ii.* *Werdegang:* 
      seit 2015 Mitglied des Vorstands, CFO, 
      HORNBACH Management AG, Annweiler 
      seit 2008 Stellvertretender Vorsitzender 
      des Vorstands, HORNBACH Baumarkt AG, 
      Bornheim/Pfalz 
      2001-2015 Mitglied des Vorstands, CFO, 
      HORNBACH Holding AG, Neustadt a. d. 
      Weinstraße 
      seit 1996 Mitglied des Vorstands, CFO, 
      HORNBACH Baumarkt AG, Bornheim/Pfalz 
      1990-1995 Direktor Finanzen und 
      Controlling, Sony Music und Sony 
      Entertainment Holdings GmbH, Frankfurt 
      am Main 
      1987-1990 Financial Controller, Bank of 
      America, Frankfurt am Main 
      1983-1987 Prüfungsleiter, Peat, Marwick, 
      Mitchell & Co. (heute KPMG), Frankfurt 
      am Main 
      Berufsexamina zum Steuerberater und 
      Wirtschaftsprüfer 
 
Herr Roland Pelka erfüllt die Anforderungen des § 100 
Abs. 5 Aktiengesetz zur Vertrautheit mit dem Sektor, in 
dem die Gesellschaft tätig ist. Zudem verfügt Herr 
Roland Pelka über Sachverstand auf den Gebieten 
Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne dieser 
Bestimmung. 
 
*e) Herr Hanno Rieger* 
 
*aa.* *Titel,         Diplom-Wirtschaftsgeograph 
      akademischer 
      Grad:* 
*bb.* *Geboren:*      13.04.1968 
*cc.* *Nationalität:* Deutschland 
*dd.* *Wohnort:*      Bad Reichenhall 
*ee.* *Zeitpunkt der Erstbestellung: 
      *04.06.2014 
      *Dauer der aktuellen Bestellung: *4 Jahre 
      *Ende der aktuellen Bestellung: 
      *06.06.2018 
*ff.* *Ausgeübter Beruf:* 
      Vorsitzender der Geschäftsleitung 
      Zweigniederlassung West (Prokurist), REWE 
      Markt GmbH Zweigniederlassung West, 50354 
      Hürth und REWE Regiemarkt GmbH 
      Zweigniederlassung West, 50354 Hürth 
      Geschäftsführer, REWE Partner GmbH, Köln 
*gg.* *Angaben zu Mitgliedschaften in anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* 
      keine 
*hh.* *Angaben zu Mitgliedschaften in 
      vergleichbaren in- oder ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen:* 
      keine 
*ii.* *Werdegang:* 
      seit Januar 2018: Vorsitzender der 
      Geschäftsleitung Zweigniederlassung West 
      (Prokurist), Zweigniederlassung West, 
      50354 Hürth, REWE Markt GmbH, Köln 
      2014-2017: Vorsitzender der 
      Geschäftsleitung Zweigniederlassung 
      Südwest (Prokurist), Zweigniederlassung 
      Südwest, 69168 Wiesloch, REWE Markt GmbH, 
      Köln 
      2013: Interim Management, TAP dayli 
      Vertriebs GmbH, 4055 Pucking, 
      Österreich 
      2007-2012: Vorsitzender der 
      Geschäftsleitung, Lidl Österreich 
      GmbH, Neckarsulm, Zweigniederlassung 
      Salzburg, Salzburg, Österreich 
      2006-2009: Vorsitzender der 
      Geschäftsleitung, Lidl Slowenien doo kd, 
      Komenda, per Lidl Österreich GmbH, 
      Neckarsulm, Zweigniederlassung Salzburg, 
      Salzburg, Österreich 
      2003-2006: Geschäftsführer, Lidl 
      Vertriebs GmbH, Anzing 
      2000-2002: Vertriebsleiter/Betriebsleiter 
      (Prokurist), Lidl Vertriebs GmbH, 
      Großbeeren 
      1997-2000: Expansionsleiter (Prokurist), 
      Office World Vertriebs GmbH, Reutlingen, 
      Office World AG, Zürich 
 
*f) Frau Christa Theurer* 
 
*aa.* *Titel, akademischer Diplom-Betriebswirt 
      Grad:*               (FH) 
*bb.* *Geboren:*           19.08.1969 
*cc.* *Nationalität:*      Deutschland 
*dd.* *Wohnort:*           Schömberg 
*ee.* *Neubestellung* 
*ff.* *Ausgeübter Beruf:* 
      Regionalleiterin Deutschland, HORNBACH 
      Baumarkt AG, Bornheim/Pfalz 
*gg.* *Angaben zu Mitgliedschaften in anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:* 
      keine 
*hh.* *Angaben zu Mitgliedschaften in 
      vergleichbaren in- oder ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen:* 
      keine 
*ii.* *Werdegang:* 
      seit 2012: Regionalleiterin Deutschland, 
      HORNBACH Baumarkt AG, Bornheim/Pfalz 
      2008-2011: Regionalleiterin Deutschland 
      Süd, HORNBACH Baumarkt AG, 
      Bornheim/Pfalz 
      1999-2007: Einkaufsleiterin Region 
      Deutschland Süd (seit 2006 Prokura), 
      HORNBACH Baumarkt AG, Bornheim/Pfalz 
      1997-1999: Einkäuferin Bereich 
      Baustoffe, HORNBACH Baumarkt AG, 
      Bornheim/Pfalz 
      1994-1997: Einkaufsassistentin Bereich 
      Baustoffe, HORNBACH Baumarkt AG, 
      Bornheim/Pfalz 
 
*WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG* 
 
*I. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt 
der Einberufung* 
 
Die Gesamtzahl der Aktien beträgt zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 6.600.000 Stück. 
Sämtliche der ausgegebenen Aktien sind stimmberechtigt 
und gehören derselben Aktiengattung an. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimmrechte 
beträgt also 6.600.000 Stimmen. Zum Zeitpunkt der 
Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
*II. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des 
Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind die am Tag der Hauptversammlung im 
Aktienregister eingetragenen Namens-Aktionäre 
berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 30. 
Mai 2018 (24:00 Uhr), eingehend bei der Gesellschaft 
schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem 
Wege unter folgender Anschrift anmelden: 
 
WASGAU Produktions & Handels AG 
Stichwort: 'Anmeldung HV' 
Postfach 23 32 
66951 Pirmasens 
 
Telefax: + 49 (0)6331-558100 
E-Mail: anmeldung.hv@wasgau-ag.de 
 
Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 6. Juni 2018 
sowie die Unterlagen zur Anmeldung bzw. 
Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft an die im 
Aktienregister der Gesellschaft genannten Aktionäre 
übersenden. 
 
Jeder Aktionär, der sich form- und fristgerecht zur 
Hauptversammlung anmeldet, erhält eine Eintrittskarte 
übersandt. Bei Einlass zur Hauptversammlung wird ihm 
gegen Vorlage der Eintrittskarte eine Stimmkarte mit 
Angabe der Anzahl der von ihm vertretenen Aktien 
ausgehändigt. Anders als die vorstehend beschriebene 
Anmeldung ist die Eintrittskarte jedoch nicht 
Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der 
Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für 
den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*III. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
der Textform; Ausnahmen können für die Erteilung von 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen 
oder Institutionen und deren Widerruf bestehen, wobei 
wir unsere Aktionäre bitten, sich hinsichtlich der 
insoweit einzuhaltenden Form mit den Genannten 
abzustimmen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der 
Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises 
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten 
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht 
folgende Adresse zur Verfügung: 
 
WASGAU Produktions & Handels AG 
Stichwort: 'Anmeldung HV' 
Postfach 23 32 
66951 Pirmasens 
 
Telefax: + 49 (0)6331-558100 
E-Mail: anmeldung.hv@wasgau-ag.de 
 
Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der 
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem 
Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und der 
Widerruf von Vollmachten auch an der Ein- und 
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen. 
 
Des Weiteren bieten wir Aktionären, die nicht selbst an 
der Hauptversammlung teilnehmen wollen, auch die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: WASGAU Produktions & Handels AG: -7-

Möglichkeit, ihr Stimmrecht weisungsgebunden durch 
einen von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Diesem 
Stimmrechtsvertreter müssen dazu mittels des von der 
Gesellschaft hierfür vorgesehenen Formulars eine 
Vollmacht und bestimmte Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts in Textform erteilt werden. Der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist 
verpflichtet, nach Maßgabe der ihm erteilten 
Weisungen abzustimmen. Fehlen zu einzelnen oder allen 
Tagesordnungspunkten Weisungen, so übt der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter die 
Stimmrechte insoweit nicht aus. Bei unklaren oder 
missverständlichen Weisungen zu einzelnen oder allen 
Tagesordnungspunkten enthält sich der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter insoweit der 
Stimme. Bitte beachten Sie, dass der 
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen 
oder dem Stellen von Fragen oder von Anträgen 
entgegennimmt und Verfahrensanträge und unangekündigte 
Anträge von Aktionären nicht unterstützen wird. 
Vollmacht und Weisungen müssen spätestens am 5. Juni 
2018 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der 
vorstehend genannten Adresse eingegangen sein. Nach dem 
5. Juni 2018 (24:00 Uhr) können erteilte Vollmachten 
und Weisungen durch Übersendung an die vorstehend 
genannte Adresse nicht mehr geändert werden. Ein 
Widerruf bei Teilnahme an der Hauptversammlung bleibt 
unberührt. Auch bei einer Bevollmächtigung des von der 
Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreters muss 
die Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden 
Bestimmungen in Abschnitt II. form- und fristgerecht 
zugehen. Daneben wird zusätzlich für an der 
Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre, die diese vor 
der Abstimmung verlassen müssen, die Möglichkeit 
bestehen, einem von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter mittels eines anderen, von der 
Gesellschaft dafür vorgesehenen Formulars Vollmacht und 
bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu 
erteilen. 
 
Ein Vollmachtsformular, das für die Erteilung einer 
Stimmrechtsvollmacht in den vorstehend genannten Fällen 
im Vorfeld der Hauptversammlung verwendet werden kann, 
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Einladung und 
der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der oben 
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
zugesandt wird. Die Vollmachtsformulare können zudem 
bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten 
Adresse angefordert werden: 
 
WASGAU Produktions & Handels AG 
Stichwort: 'Anmeldung HV' 
Postfach 23 32 
66951 Pirmasens 
 
Telefax: + 49 (0)6331-558100 
E-Mail: anmeldung.hv@wasgau-ag.de 
 
Ferner können die Vollmachtsformulare im Internet unter 
 
www.wasgau-ag.de 
 
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 
abgerufen werden. 
 
Insbesondere für die Bevollmächtigung von 
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen, 
diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG und §§ 135 Abs. 10, 
125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen und 
Institutionen können daneben auch etwaige, von diesen 
Personen und Institutionen zur Verfügung gestellte 
Formulare genutzt werden. Auch in diesen Fällen ist 
eine form- und fristgerechte Anmeldung zur 
Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen in 
Abschnitt II. erforderlich. 
 
Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung in der 
Hauptversammlung selbst verwendet werden können, 
erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre 
Bevollmächtigten am Tag der Hauptversammlung an der 
Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen 
zurückweisen. Teilnahmeberechtigte Aktionäre bleiben 
auch nach erfolgter Vollmachtserteilung zur 
persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung 
berechtigt und können eine zuvor erteilte Vollmacht an 
der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in 
Textform widerrufen. 
 
*IV. Rechte der Aktionäre* 
 
*1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen 
einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den 
zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft 
oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 
500.000,00 (dies entspricht 166.667 Aktien der 
Gesellschaft) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden (Ergänzungsverlangen). Jedem 
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Ergänzungsverlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten 
und muss ihm spätestens bis zum Ablauf des 6. Mai 2018, 
24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende 
Ergänzungsverlangen an folgende Adresse: 
 
WASGAU Produktions & Handels AG 
- Vorstand - 
Postfach 23 32 
66951 Pirmasens 
 
Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 
Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber 
der Aktien sind (wobei der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen ist) und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 
121 Abs. 7 AktG ist entsprechend anzuwenden. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung 
werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger veröffentlicht. 
 
Sie werden außerdem unter der Internetadresse 
 
www.wasgau-ag.de 
 
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 
bekannt gemacht und den im Aktienregister eingetragenen 
Aktionären mitgeteilt. 
 
*2. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
die Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung (Gegenanträge) 
sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und 
Mitgliedern des Aufsichtsrats (Wahlvorschläge) 
übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem 
bestimmten Tagesordnungspunkt werden 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung über die Internetseite der Gesellschaft 
unter der Adresse 
 
www.wasgau-ag.de 
 
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 
zugänglich gemacht, wenn der Gegenantrag mitsamt der 
gesetzlich vorgeschriebenen Begründung bzw. der 
Wahlvorschlag mitsamt einer etwaigen, aber gesetzlich 
nicht vorgeschriebenen Begründung der Gesellschaft in 
Textform unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens 
zum Ablauf des 22. Mai 2018 (24:00 Uhr), zugehen: 
 
WASGAU Produktions & Handels AG 
- Vorstand - 
Postfach 23 32 
66951 Pirmasens 
 
Telefax: +49 (0)6331-558100 
E-Mail: vorstand.hv@wasgau-ag.de 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die die 
vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, sowie 
deren Begründung werden nicht zugänglich gemacht. 
Darüber hinaus brauchen Gegenanträge unter den in § 126 
Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen nicht zugänglich 
gemacht zu werden, zum Beispiel, weil der Gegenantrag 
zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde. Der Vorstand braucht 
Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen 
des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu 
machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 
Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten. 
 
Darüber hinaus braucht die Begründung eines zulässigen 
Gegenantrags und Wahlvorschlags nicht zugänglich 
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
Zeichen beträgt. 
 
Stellen mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der 
Beschlussfassung Gegenanträge oder Wahlvorschläge, so 
kann der Vorstand der Gesellschaft die Gegenanträge 
oder Wahlvorschläge und ihre Begründung zusammenfassen 
(§ 126 Abs. 3 AktG). 
 
*3. Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1, § 293g AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. In den Fällen des § 131 Abs. 3 AktG 
darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
Außerdem ist zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 
gemäß § 293g Abs. 3 Aktiengesetz jedem Aktionär 
auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft auch 
über alle für den Abschluss 
 
a) des Beherrschungs- und 
   Ergebnisabführungsvertrags zwischen der 
   WASGAU Produktions & Handels AG (als 
   Obergesellschaft) und der WASGAU Bäckerei & 
   Konditorei GmbH 
b) der Klarstellungs- und 
   Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- 
   und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der 
   WASGAU Produktions & Handels AG (als 
   Obergesellschaft) und der WASGAU C + C 
   Großhandel GmbH 
c) der Klarstellungs- und 
   Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- 
   und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der 
   WASGAU Produktions & Handels AG (als 
   Obergesellschaft) und der WASGAU Metzgerei 
   GmbH 
d) der Klarstellungs- und 
   Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- 
   und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der 
   WASGAU Produktions & Handels AG (als 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

Obergesellschaft) und der WASGAU 
   Einzelhandels GmbH 
e) der Klarstellungs- und 
   Änderungsvereinbarung zum Beherrschungs- 
   und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der 
   WASGAU Produktions & Handels AG (als 
   Obergesellschaft) und der WASGAU Frischwaren 
   GmbH 
 
wesentlichen Angelegenheiten der 
 
a) WASGAU Bäckerei & Konditorei GmbH 
b) WASGAU C + C Großhandel GmbH 
c) WASGAU Metzgerei GmbH 
d) WASGAU Einzelhandels GmbH 
e) WASGAU Frischwaren GmbH 
 
zu geben. 
 
*V. Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
Die nach § 124a AktG auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen und 
Dokumente, darunter diese Einberufung der 
Hauptversammlung, Anträge von Aktionären sowie 
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 
Abs. 1 AktG finden sich im Internet unter 
 
www.wasgau-ag.de 
 
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung. 
Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu 
machende Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur 
Einsichtnahme aus. 
 
Die Abstimmungsergebnisse sowie die nach § 130 Abs. 2 
Satz 2 AktG erforderlichen Angaben werden nach der 
Hauptversammlung ebenfalls im Internet unter 
 
www.wasgau-ag.de 
 
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 
bekannt gegeben. 
 
Pirmasens, im April 2018 
 
*WASGAU Produktions & Handels AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-04-20 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: WASGAU Produktions & Handels AG 
             Blocksbergstraße 183 
             66955 Pirmasens 
             Deutschland 
Telefon:     +49 6331 558150 
Fax:         +49 6331 558100 
E-Mail:      anmeldung.hv@wasgau-ag.de 
Internet:    https://wasgau-ag.de 
ISIN:        DE0007016008 
WKN:         701600 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt am Main 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
677181 2018-04-20 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 20, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

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