FRANKFURT (Dow Jones)--Das Verwaltungsgericht Schleswig hat der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in ihrer Klage auf Akteneinsicht recht gegeben (Az: 6 A 48/16). Mit dem Urteil erhalte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband nun Einsicht in den gesamten Schriftverkehr, der im Herbst 2015 zur Anordnung des Rückrufs von Diesel-Pkw des Herstellers Volkswagen führte, teilte die Umwelthilfe mit
VW und das Kraftfahrtbundesamt könnten sich nicht auf Betriebsgeheimnisse oder die aktuell noch laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen berufen. Nach Auffassung des Gerichts überwiege das öffentliche Interesse, selbst wenn Geschäftsgeheimnisse vorliegen sollten.
Die Umwelthilfe war an Details über die Rückrufaktion, wie die Veränderungen der Leistungs-, Spritverbrauchs-, CO2- sowie sonstiger Emissionswerte die mit der Nachrüstung verbunden sind, interessiert, erhielt aber nur eine nahezu komplett geschwärzte Akte. Diese muss nun erneut ohne Schwärzungen vorgelegt werden.
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April 20, 2018 13:41 ET (17:41 GMT)
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