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DGAP-HV: Mainova Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2018 in im Gesellschaftshaus des Palmengartens der Stadt Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten V

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Mainova Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Mainova Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.05.2018 in im Gesellschaftshaus des Palmengartens der 
Stadt Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-23 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am Main - ISIN 
DE0006553464 - 
- WKN 655 346 - - ISIN DE0006553407 - 
- WKN 655 340 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 
Mittwoch, den 30. Mai 2018, 
um 10:00 Uhr 
(Einlass ab 09:00 Uhr), im Gesellschaftshaus 
des Palmengartens der Stadt Frankfurt am Main, 
Palmengartenstraße 11, 
60325 Frankfurt am Main 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten 
   Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts 
   der Mainova Aktiengesellschaft und des Konzerns 
   einschließlich des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a 
   Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher 
   zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen werden auf der Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   http://www.mainova.de/hauptversammlung 
 
   veröffentlicht und in der Hauptversammlung ausgelegt und 
   näher erläutert. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Wahl des Jahresabschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Wirtschafts-, 
   Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu wählen. 
5. *Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Nachdem Herr Dr. Christof Schulte sein Amt mit Wirkung 
   zum Ablauf des 15. August 2017 niedergelegt hatte, wurde 
   Herr Dr. Gerhard Holtmeier, ehemaliges Mitglied des 
   Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft, auf Antrag des 
   Vorstands der Gesellschaft durch Beschluss des 
   Amtsgerichts - Registergerichts - Frankfurt am Main vom 
   13. Oktober 2017 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 
 
   Herr Dr. Holtmeier legte sein Amt mit Wirkung zum Ablauf 
   des 22. Januar 2018 nieder. 
 
   An Stelle von Herrn Dr. Holtmeier hat das Amtsgericht - 
   Registergericht - Frankfurt am Main auf Antrag des 
   Vorstands der Gesellschaft durch Beschluss vom 12. 
   Februar 2018 Frau Gabriele Aplenz zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats bestellt. Entsprechend der Empfehlung in 
   Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 ist die 
   Bestellung befristet bis zum Ablauf der nächsten und 
   damit der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung 
   der Gesellschaft. Daher ist eine Ergänzungswahl zum 
   Aufsichtsrat erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 
   Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG), § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 
   in Verbindung mit Satz 2 und Abs. 2 Nr. 3 des 
   Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) und § 8 Abs. 1 der 
   Satzung aus zwanzig Mitgliedern, und zwar aus zehn 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden 
   (Anteilseignervertreter), und zehn Mitgliedern, deren 
   Wahl sich nach den Bestimmungen des 
   Mitbestimmungsgesetzes richtet (Arbeitnehmervertreter). 
 
   Zudem muss sich der Aufsichtsrat nach § 96 Abs. 2 Satz 1 
   AktG zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % 
   aus Männern zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Weder 
   die Anteilseigner- noch die Arbeitnehmervertreter haben 
   für diese Wahl aufgrund eines mit Mehrheit gefassten 
   Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der 
   Gesamterfüllung des Mindestanteils widersprochen, so dass 
   der Mindestanteil vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen 
   ist. Dem Aufsichtsrat müssen damit insgesamt mindestens 
   sechs Frauen und mindestens sechs Männer angehören, um 
   das Mindestanteilsgebot zu erfüllen. Dem Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft gehören derzeit (mit Frau Aplenz, deren 
   gerichtliche Bestellung bis zum Ablauf dieser 
   Hauptversammlung befristet ist) sechs Frauen an, wobei 
   der Seite der Anteilseignervertreter vier und der der 
   Arbeitnehmervertreter zwei Frauen angehören. Der 
   nachfolgende Beschlussvorschlag genügt somit dem 
   Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG. 
 
   Die Wahl erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung, 
   soweit die Hauptversammlung nicht bei der Wahl für 
   einzelne der von ihr zu wählenden Mitglieder oder für den 
   Gesamtaufsichtsrat einen kürzeren Zeitraum 
   beschließt, bis zur Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
   Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt, wobei das Jahr, in welchem die Amtszeit 
   beginnt, nicht mitgerechnet wird. Eine Wiederwahl ist 
   statthaft. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Frau Gabriele Aplenz, Leiterin 
    Gesellschaftsrecht und Gremien sowie 
    Prokuristin der Thüga Aktiengesellschaft, 
    München, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum 
   Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2018 beschließt, als Vertreterin 
   der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 
   5 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung 
   vom 7. Februar 2017 bei Frau Gabriele Aplenz versichert, 
   dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand für die Arbeit 
   im Aufsichtsrat aufbringen kann. 
 
   Frau Gabriele Aplenz ist Leiterin Gesellschaftsrecht und 
   Gremien sowie Prokuristin der Thüga Aktiengesellschaft, 
   die mit rund 24,5 % am Grundkapital der Mainova 
   Aktiengesellschaft beteiligt ist. Im Übrigen steht 
   die vorgeschlagene Kandidatin nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats in keinen nach der Empfehlung in Ziffer 
   5.4.1 Absatz 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 offenzulegenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu der 
   Mainova Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der Mainova Aktiengesellschaft oder einem 
   wesentlich an der Mainova Aktiengesellschaft beteiligten 
   Aktionär. 
 
   Weitere Angaben zu Frau Gabriele Aplenz (Lebenslauf 
   gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 und 
   Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG): 
 
   *Zur Person* 
 
   Gabriele Aplenz MBA 
 
   Wohnort:      München 
   Geburtsdatum: 18. Mai 1962 
   Geburtsort:   Gladbeck 
   Nationalität: deutsch 
 
   *Ausbildung* 
 
   01/2006-11/2007 Berufsbegleitendes Studium 
                   an den Universitäten 
                   Augsburg und Pittsburgh/USA 
                   Abschluss: Master of 
                   Business Administration im 
                   Studiengang 
                   'Unternehmensführung' 
   05/1992         Zulassung als Rechtsanwältin 
   08/1991         2. Juristisches Staatsexamen 
                   vor dem Justizprüfungsamt 
                   NRW 
   09/1988-08/1991 Referendariat an den 
                   Landgerichten Bochum und 
                   Hagen 
   12/1987         2. Juristisches Staatsexamen 
                   vor dem Justizprüfungsamt 
                   bei dem Oberlandesgericht 
                   Köln 
   11/1981-12/1987 Studium der 
                   Rechtswissenschaften an den 
                   Universitäten Passau und 
                   Köln 
   06/1981         Abitur 
 
   *Beruflicher Werdegang* 
 
   *Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat* 
 
   seit 2018       Leiterin der Hauptabteilung 
                   Gesellschaftsrecht und Gremien der 
                   Thüga Aktiengesellschaft, München 
                   *Wesentliche Aufgabengebiete* 
                   * Mergers & Acquisitions 
                   * Governance des KGaA-Konzerns 
                   * Betreuung des Beteiligungsportfolios 
                   * Compliance 
                   * Interne Revision 
                   * Vorstandsbüro 
                   * Gremien des KGaA-Konzerns 
   09/2016         Zulassung als Syndikus-Rechtsanwältin 
                   bei Thüga Aktiengesellschaft, München 

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April 23, 2018 09:03 ET (13:03 GMT)

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