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DGAP-HV: InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: InVision Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 01.06.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-23 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
InVision Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN: 
DE0005859698 
WKN: 585969 Einladung zur 
Ordentlichen Hauptversammlung 2018 Sehr geehrte 
Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein 
zur *Ordentlichen Hauptversammlung der InVision 
Aktiengesellschaft, Düsseldorf,* am 
*Freitag, den 01. Juni 2018, 10:00 Uhr,* in unserem 
Hause 
*InVision AG* 
*Speditionstraße 5* 
*40221 Düsseldorf* 
 
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen 
aus Kostengründen *keine Bewirtung* bereitstellt und 
dass *Fahrt- und Parkkosten nicht erstattet* werden 
können. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts und des Konzernlageberichts mit 
   dem Bericht des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 und dem erläuternden Bericht 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
   1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an stehen die vorgenannten 
   Unterlagen unter 
 
   www.invision.de/investors/shareholders_meetings 
 
   zum Download zur Verfügung. Die vorgenannten 
   Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
   ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. 
   Dezember 2017 und den Konzernabschluss zum 31. 
   Dezember 2017 in seiner Sitzung am 21. März 
   2018 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   Tagesordnungspunkt 1 entfällt daher, 
   entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der InVision AG 
   zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen und zur 
   Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von 
   EUR 2.500.625,98 auf neue Rechnung vorzutragen 
   und den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _'Der zur Verfügung stehende Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 
   2.500.625,98 wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen.'_ 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   3.1. _'Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
        Vorstand Peter Bollenbeck wird für 
        diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 
   3.2. _'Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
        Vorstand Armand Zohari wird für diesen 
        Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   4.1. _'Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
        Aufsichtsrat Dr. Thomas Hermes wird für 
        diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 
   4.2. _'Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
        Aufsichtsrat Matthias Schroer wird für 
        diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 
   4.3. _'Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden 
        Aufsichtsrat Prof. Dr. Wilhelm Mülder 
        wird für diesen Zeitraum Entlastung 
        erteilt.'_ 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   'Die RSM GmbH (vormals: RSM Verhülsdonk GmbH), 
   Wirtschaftsprüfungs- und 
   Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, wird 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2018 sowie für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018, 
   soweit diese erfolgen sollte, bestellt.' 
6. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur 
   Zusammensetzung des Vorstands (§ 6 Absatz 1 
   Satz 1 der Satzung) und zur Gesetzlichen 
   Vertretung der Gesellschaft (§ 8 der Satzung)* 
 
   Zum 30. Juni 2018 scheidet Herr Armand Zohari 
   aus dem Vorstand der Gesellschaft aus. Der 
   Aufsichtsrat möchte die Position von Herrn 
   Armand Zohari derzeit nicht neu besetzen. 
   Dementsprechend soll § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie 
   § 8 der Satzung angepasst bzw. ergänzt werden. 
   Die derzeit gültige Satzung (in der Fassung vom 
   11. Mai 2016) mit der vollständigen Regelung 
   zur Zusammensetzung des Vorstands in § 6 und 
   zur Gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft in 
   § 8 ist im Internet unter 
 
   www.invision.de/investors/shareholders_meetings 
 
   zugänglich und wird auch während der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Beschlüsse zu fassen: 
 
   6.1. _'§ 6 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird 
        wie folgt geändert:_ 
        _'Der Vorstand besteht aus mindestens 
        einer Person."_ 
   6.2. _'§ 8 der Satzung wird um einen neuen 
        Satz 2 ergänzt:_ 
        _'Ist nur ein Vorstandsmitglied 
        bestellt, vertritt es die Gesellschaft 
        allein."_ 
7. *Beschlussfassung über die Satzungsänderung zur 
   Vergütung des Aufsichtsrats (§ 16 der Satzung)* 
 
   Die Regelung gemäß der aktuellen Satzung 
   (in der Fassung vom 11. Mai 2016) zur Vergütung 
   des Aufsichtsrats sieht für jedes 
   Aufsichtsratsmitglied neben dem Ersatz der ihm 
   bei der Ausübung seiner Amtstätigkeit 
   erwachsenden Auslagen eine jährliche feste 
   Vergütung von EUR 5.000 vor. Der Vorsitzende 
   des Aufsichtsrats erhält das Zweifache, der 
   Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses 
   Betrages (§ 16 Absatz 1). Zusätzlich erhalten 
   die Mitglieder des Aufsichtsrates ein 
   Sitzungsgeld in Höhe von EUR 500 für jede 
   Sitzung, an der sie teilnehmen (§ 16 Absatz 2). 
   Die derzeit gültige Satzung mit der 
   vollständigen Regelung zur Vergütung des 
   Aufsichtsrats in § 16 ist im Internet unter 
 
   www.invision.de/investors/shareholders_meetings 
 
   zugänglich und wird auch während der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. 
 
   Dieser Beschluss wurde am 06. Juni 2007 
   gefasst, ist seitdem unverändert und soll nun 
   auf eine reine Festvergütung umgestellt werden, 
   die durch Beschluss der Hauptversammlung unter 
   Beachtung des § 113 AktG festgelegt wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _'§ 16 der Satzung wird wie folgt geändert: 
   Absatz 1 und Absatz 2 entfallen und werden wie 
   folgt ersetzt:_ 
 
   _'§ 16 Vergütung des Aufsichtsrats_ 
 
   1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält 
      eine jährlich zu zahlende Festvergütung, 
      die durch Beschluss der Hauptversammlung 
      unter Beachtung des § 113 Aktiengesetz 
      festgelegt wird. Ein etwaiger Beschluss 
      der Hauptversammlung ist gültig, solange 
      und soweit die Hauptversammlung eine 
      Vergütung nicht anderweitig festsetzt. Zu 
      den Vergütungen werden anfallende 
      Umsatzsteuern (Mehrwertsteuern) 
      erstattet.' 
 
   _Darüber hinaus wird Absatz 3 zu Absatz 2 und 
   Absatz 4 wird zu Absatz 3.'_ 
8. *Beschlussfassung über die Festsetzung der 
   Vergütung des Aufsichtsrats gemäß § 16 der 
   Satzung* 
 
   Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten 
   gemäß § 16 der aktuellen Satzung (in der 
   Fassung vom 11. Mai 2016) neben dem Ersatz der 
   ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit 
   erwachsenden Auslagen eine Festvergütung sowie 
   ein Sitzungsgeld pro Sitzung. Die derzeit 
   gültige Satzung mit der vollständigen Regelung 
   zur Vergütung des Aufsichtsrats in § 16 ist im 
   Internet unter 
 
   www.invision.de/investors/shareholders_meetings 
 
   zugänglich und wird auch während der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. Mit der 
   vorgeschlagenen Änderung des § 16 der 
   Satzung gemäß Tagesordnungspunkt 7 sollen 
   die Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   Geschäftsjahre, die nach dem 01. Januar 2018 
   beginnen, eine von der Hauptversammlung 
   festzulegende Vergütung erhalten. 
 
   Zuletzt haben die Mitglieder seit Beschluss des 
   Aufsichtsrats vom 06. Juni 2007 für jedes volle 
   Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von 
   EUR 5.000,00, zahlbar nach Ablauf des 
   Geschäftsjahres, erhalten. Der Vorsitzende des 
   Aufsichtsrats hat das Zweifache, der 
   Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses 
   Betrages erhalten. Zusätzlich haben die 
   Mitglieder des Aufsichtsrates ein Sitzungsgeld 
   in Höhe von EUR 500 für jede Sitzung, an der 
   sie teilnehmen, erhalten. 
   Aufsichtsratsmitglieder, die nur einen Teil des 
   Geschäftsjahres, auf das sich die Vergütung 
   bezieht, dem Aufsichtsrat angehört haben, haben 
   eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung 
   erhalten. 
 
   Um den Entwicklungen bei 

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