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DGAP-News: InVision Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 01.06.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-23 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
InVision Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN:
DE0005859698
WKN: 585969 Einladung zur
Ordentlichen Hauptversammlung 2018 Sehr geehrte
Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein
zur *Ordentlichen Hauptversammlung der InVision
Aktiengesellschaft, Düsseldorf,* am
*Freitag, den 01. Juni 2018, 10:00 Uhr,* in unserem
Hause
*InVision AG*
*Speditionstraße 5*
*40221 Düsseldorf*
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen
aus Kostengründen *keine Bewirtung* bereitstellt und
dass *Fahrt- und Parkkosten nicht erstattet* werden
können.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts mit
dem Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 und dem erläuternden Bericht
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 HGB*
Vom Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung an stehen die vorgenannten
Unterlagen unter
www.invision.de/investors/shareholders_meetings
zum Download zur Verfügung. Die vorgenannten
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung
ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2017 und den Konzernabschluss zum 31.
Dezember 2017 in seiner Sitzung am 21. März
2018 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu
Tagesordnungspunkt 1 entfällt daher,
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der InVision AG
zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen und zur
Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 2.500.625,98 auf neue Rechnung vorzutragen
und den folgenden Beschluss zu fassen:
_'Der zur Verfügung stehende Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR
2.500.625,98 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.'_
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
3.1. _'Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Vorstand Peter Bollenbeck wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'_
3.2. _'Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Vorstand Armand Zohari wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.'_
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
4.1. _'Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Aufsichtsrat Dr. Thomas Hermes wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'_
4.2. _'Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Aufsichtsrat Matthias Schroer wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'_
4.3. _'Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden
Aufsichtsrat Prof. Dr. Wilhelm Mülder
wird für diesen Zeitraum Entlastung
erteilt.'_
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden
Beschluss zu fassen:
'Die RSM GmbH (vormals: RSM Verhülsdonk GmbH),
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, wird
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2018 sowie für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018,
soweit diese erfolgen sollte, bestellt.'
6. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur
Zusammensetzung des Vorstands (§ 6 Absatz 1
Satz 1 der Satzung) und zur Gesetzlichen
Vertretung der Gesellschaft (§ 8 der Satzung)*
Zum 30. Juni 2018 scheidet Herr Armand Zohari
aus dem Vorstand der Gesellschaft aus. Der
Aufsichtsrat möchte die Position von Herrn
Armand Zohari derzeit nicht neu besetzen.
Dementsprechend soll § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie
§ 8 der Satzung angepasst bzw. ergänzt werden.
Die derzeit gültige Satzung (in der Fassung vom
11. Mai 2016) mit der vollständigen Regelung
zur Zusammensetzung des Vorstands in § 6 und
zur Gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft in
§ 8 ist im Internet unter
www.invision.de/investors/shareholders_meetings
zugänglich und wird auch während der
Hauptversammlung zugänglich sein.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
6.1. _'§ 6 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird
wie folgt geändert:_
_'Der Vorstand besteht aus mindestens
einer Person."_
6.2. _'§ 8 der Satzung wird um einen neuen
Satz 2 ergänzt:_
_'Ist nur ein Vorstandsmitglied
bestellt, vertritt es die Gesellschaft
allein."_
7. *Beschlussfassung über die Satzungsänderung zur
Vergütung des Aufsichtsrats (§ 16 der Satzung)*
Die Regelung gemäß der aktuellen Satzung
(in der Fassung vom 11. Mai 2016) zur Vergütung
des Aufsichtsrats sieht für jedes
Aufsichtsratsmitglied neben dem Ersatz der ihm
bei der Ausübung seiner Amtstätigkeit
erwachsenden Auslagen eine jährliche feste
Vergütung von EUR 5.000 vor. Der Vorsitzende
des Aufsichtsrats erhält das Zweifache, der
Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses
Betrages (§ 16 Absatz 1). Zusätzlich erhalten
die Mitglieder des Aufsichtsrates ein
Sitzungsgeld in Höhe von EUR 500 für jede
Sitzung, an der sie teilnehmen (§ 16 Absatz 2).
Die derzeit gültige Satzung mit der
vollständigen Regelung zur Vergütung des
Aufsichtsrats in § 16 ist im Internet unter
www.invision.de/investors/shareholders_meetings
zugänglich und wird auch während der
Hauptversammlung zugänglich sein.
Dieser Beschluss wurde am 06. Juni 2007
gefasst, ist seitdem unverändert und soll nun
auf eine reine Festvergütung umgestellt werden,
die durch Beschluss der Hauptversammlung unter
Beachtung des § 113 AktG festgelegt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
_'§ 16 der Satzung wird wie folgt geändert:
Absatz 1 und Absatz 2 entfallen und werden wie
folgt ersetzt:_
_'§ 16 Vergütung des Aufsichtsrats_
1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält
eine jährlich zu zahlende Festvergütung,
die durch Beschluss der Hauptversammlung
unter Beachtung des § 113 Aktiengesetz
festgelegt wird. Ein etwaiger Beschluss
der Hauptversammlung ist gültig, solange
und soweit die Hauptversammlung eine
Vergütung nicht anderweitig festsetzt. Zu
den Vergütungen werden anfallende
Umsatzsteuern (Mehrwertsteuern)
erstattet.'
_Darüber hinaus wird Absatz 3 zu Absatz 2 und
Absatz 4 wird zu Absatz 3.'_
8. *Beschlussfassung über die Festsetzung der
Vergütung des Aufsichtsrats gemäß § 16 der
Satzung*
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten
gemäß § 16 der aktuellen Satzung (in der
Fassung vom 11. Mai 2016) neben dem Ersatz der
ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit
erwachsenden Auslagen eine Festvergütung sowie
ein Sitzungsgeld pro Sitzung. Die derzeit
gültige Satzung mit der vollständigen Regelung
zur Vergütung des Aufsichtsrats in § 16 ist im
Internet unter
www.invision.de/investors/shareholders_meetings
zugänglich und wird auch während der
Hauptversammlung zugänglich sein. Mit der
vorgeschlagenen Änderung des § 16 der
Satzung gemäß Tagesordnungspunkt 7 sollen
die Mitglieder des Aufsichtsrats für
Geschäftsjahre, die nach dem 01. Januar 2018
beginnen, eine von der Hauptversammlung
festzulegende Vergütung erhalten.
Zuletzt haben die Mitglieder seit Beschluss des
Aufsichtsrats vom 06. Juni 2007 für jedes volle
Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von
EUR 5.000,00, zahlbar nach Ablauf des
Geschäftsjahres, erhalten. Der Vorsitzende des
Aufsichtsrats hat das Zweifache, der
Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses
Betrages erhalten. Zusätzlich haben die
Mitglieder des Aufsichtsrates ein Sitzungsgeld
in Höhe von EUR 500 für jede Sitzung, an der
sie teilnehmen, erhalten.
Aufsichtsratsmitglieder, die nur einen Teil des
Geschäftsjahres, auf das sich die Vergütung
bezieht, dem Aufsichtsrat angehört haben, haben
eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung
erhalten.
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April 23, 2018 09:03 ET (13:03 GMT)
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