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DGAP-News: InVision Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung InVision Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2018 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-23 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. InVision Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN: DE0005859698 WKN: 585969 Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 2018 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein zur *Ordentlichen Hauptversammlung der InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf,* am *Freitag, den 01. Juni 2018, 10:00 Uhr,* in unserem Hause *InVision AG* *Speditionstraße 5* *40221 Düsseldorf* Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das Unternehmen aus Kostengründen *keine Bewirtung* bereitstellt und dass *Fahrt- und Parkkosten nicht erstattet* werden können. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an stehen die vorgenannten Unterlagen unter www.invision.de/investors/shareholders_meetings zum Download zur Verfügung. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 in seiner Sitzung am 21. März 2018 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 entfällt daher, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der InVision AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen und zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.500.625,98 auf neue Rechnung vorzutragen und den folgenden Beschluss zu fassen: _'Der zur Verfügung stehende Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 2.500.625,98 wird auf neue Rechnung vorgetragen.'_ 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 3.1. _'Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstand Peter Bollenbeck wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 3.2. _'Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstand Armand Zohari wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 4.1. _'Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Aufsichtsrat Dr. Thomas Hermes wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 4.2. _'Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Aufsichtsrat Matthias Schroer wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 4.3. _'Dem im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Aufsichtsrat Prof. Dr. Wilhelm Mülder wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.'_ 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 'Die RSM GmbH (vormals: RSM Verhülsdonk GmbH), Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018, soweit diese erfolgen sollte, bestellt.' 6. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Zusammensetzung des Vorstands (§ 6 Absatz 1 Satz 1 der Satzung) und zur Gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft (§ 8 der Satzung)* Zum 30. Juni 2018 scheidet Herr Armand Zohari aus dem Vorstand der Gesellschaft aus. Der Aufsichtsrat möchte die Position von Herrn Armand Zohari derzeit nicht neu besetzen. Dementsprechend soll § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie § 8 der Satzung angepasst bzw. ergänzt werden. Die derzeit gültige Satzung (in der Fassung vom 11. Mai 2016) mit der vollständigen Regelung zur Zusammensetzung des Vorstands in § 6 und zur Gesetzlichen Vertretung der Gesellschaft in § 8 ist im Internet unter www.invision.de/investors/shareholders_meetings zugänglich und wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 6.1. _'§ 6 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt geändert:_ _'Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person."_ 6.2. _'§ 8 der Satzung wird um einen neuen Satz 2 ergänzt:_ _'Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein."_ 7. *Beschlussfassung über die Satzungsänderung zur Vergütung des Aufsichtsrats (§ 16 der Satzung)* Die Regelung gemäß der aktuellen Satzung (in der Fassung vom 11. Mai 2016) zur Vergütung des Aufsichtsrats sieht für jedes Aufsichtsratsmitglied neben dem Ersatz der ihm bei der Ausübung seiner Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine jährliche feste Vergütung von EUR 5.000 vor. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages (§ 16 Absatz 1). Zusätzlich erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 500 für jede Sitzung, an der sie teilnehmen (§ 16 Absatz 2). Die derzeit gültige Satzung mit der vollständigen Regelung zur Vergütung des Aufsichtsrats in § 16 ist im Internet unter www.invision.de/investors/shareholders_meetings zugänglich und wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Dieser Beschluss wurde am 06. Juni 2007 gefasst, ist seitdem unverändert und soll nun auf eine reine Festvergütung umgestellt werden, die durch Beschluss der Hauptversammlung unter Beachtung des § 113 AktG festgelegt wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: _'§ 16 der Satzung wird wie folgt geändert: Absatz 1 und Absatz 2 entfallen und werden wie folgt ersetzt:_ _'§ 16 Vergütung des Aufsichtsrats_ 1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährlich zu zahlende Festvergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung unter Beachtung des § 113 Aktiengesetz festgelegt wird. Ein etwaiger Beschluss der Hauptversammlung ist gültig, solange und soweit die Hauptversammlung eine Vergütung nicht anderweitig festsetzt. Zu den Vergütungen werden anfallende Umsatzsteuern (Mehrwertsteuern) erstattet.' _Darüber hinaus wird Absatz 3 zu Absatz 2 und Absatz 4 wird zu Absatz 3.'_ 8. *Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats gemäß § 16 der Satzung* Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß § 16 der aktuellen Satzung (in der Fassung vom 11. Mai 2016) neben dem Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung sowie ein Sitzungsgeld pro Sitzung. Die derzeit gültige Satzung mit der vollständigen Regelung zur Vergütung des Aufsichtsrats in § 16 ist im Internet unter www.invision.de/investors/shareholders_meetings zugänglich und wird auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Mit der vorgeschlagenen Änderung des § 16 der Satzung gemäß Tagesordnungspunkt 7 sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats für Geschäftsjahre, die nach dem 01. Januar 2018 beginnen, eine von der Hauptversammlung festzulegende Vergütung erhalten. Zuletzt haben die Mitglieder seit Beschluss des Aufsichtsrats vom 06. Juni 2007 für jedes volle Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von EUR 5.000,00, zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres, erhalten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages erhalten. Zusätzlich haben die Mitglieder des Aufsichtsrates ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 500 für jede Sitzung, an der sie teilnehmen, erhalten. Aufsichtsratsmitglieder, die nur einen Teil des Geschäftsjahres, auf das sich die Vergütung bezieht, dem Aufsichtsrat angehört haben, haben eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung erhalten. Um den Entwicklungen bei
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April 23, 2018 09:03 ET (13:03 GMT)