Viele Anleger sind derzeit verunsichert, was die neue Fondssteuer seit dem 1. Januar 2018 für sie konkret bedeutet und scheuen sich vor weiteren Fondskäufen. Der Fondsvermittler FondsDISCOUNT.de hat daher häufige Fragen rund um dieses Thema aufgegriffen.
Warum wurden die Besteuerungsregeln überhaupt geändert?
Mit dem "Investmentsteuerreformgesetz", welches Anfang Januar 2018 in Kraft trat, müssen sich Anleger auf grundlegende Änderungen einstellen. Ziel des Gesetzgebers ist zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von inländischen und ausländischen Investmentfonds - dies kollidierte mit dem Europarecht. Zudem sollte die Fondsbesteuerung vereinfacht werden. Ob dies mit dem knapp 30 Seiten starken Gesetzeswerk gelungen ist, muss sich allerdings zeigen.
Wer ist betroffen: Neuanleger oder Investoren, die seit Jahren Fonds im Depot haben?
Die Reform ist vor allem für sogenannte Altanleger von Investmentfonds und ETFs von Bedeutung. Denn bislang war der Verkauf von Fondsanteilen, die vor 2009 erworben wurden, steuerfrei. Genau dies ändert sich nun allerdings. Ab 2018 sind entstehende Wertzuwächse steuerpflichtig. Aber: Die Steuerpflicht greift erst ab einem recht hohen Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger (200.000 Euro bei Eheleuten). Dieser kann im Rahmen der Steuerveranlagung geltend gemacht werden. Der Freibetrag bezieht sich auf den Veräußerungsgewinn der Alt-Anteile.
Wie wird der 100.000-Euro-Freibetrag angesetzt?
Ab 2018 bleiben Erträge bis 100.000 Euro pro Anleger (nicht pro Fonds!) steuerfrei. Dies ist ein einmaliger Freibetrag, der für den gesamten Bestand an Alt-Fonds gilt. Gerechnet wird ab Januar 2018. Das bedeutet, dass alle Gewinne, die bis dahin angesammelt wurden, nicht berücksichtigt werden und steuerfrei bleiben. In der Praxis dürften also viele Anleger für einige Jahre unter dem Freibetrag und somit steuerfrei bleiben. Außerdem können Gewinne und Verluste miteinander verrechnen werden. Beispiel: Falls Sie einen Teil Ihrer Alt-Fonds nach 2018 mit Verlust verkaufen, erhöht dies den Betrag, der steuerfrei bleibt. Dies kann solange praktiziert werden, bis die Grenze von 100.000 Euro erreicht ist.