DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-24 / 15:04 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Deutsche Bank Aktiengesellschaft Frankfurt am Main - ISIN DE 0005140008 - - WKN 514000 - Bekanntmachung Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Donnerstag, den 24. Mai 2018, in Frankfurt am Main (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 4. April 2018) hat die Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft, Wuppertal, vertreten durch BayerLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere Gegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt. Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte erweitert: Tagesordnungspunkt 10: Vorbereitung der Abspaltung der Geschäftsbereiche Private & Business Clients, DWS sowie Deutsche Bank Securities, Inc., Deutsche Bank New York Branch (zusammengefasst 'US-Geschäft ohne Global Transaction Banking') sowie Vorbereitung der Verschmelzung mit einem oder mehreren Wealth Manager(s) mit Schwerpunkt in Europa/Asien (insgesamt 'Eurasia IB/Wealth Management Restrukturierung'). Die Aktionärin Riebeck-Brauerei von 1862 AG, Köln, (nachfolgend '*Riebeck-Brauerei*') schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: _'Der Vorstand wird angewiesen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung, Vertragsentwürfe und entsprechende Berichte für die nachfolgenden Abspaltungen und Verschmelzung(en) vorzubereiten und der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen:_ - _Abspaltung des Geschäftsbereichs Private & Business Clients (ohne Wealth Management) zur Aufnahme auf einen Dritten nach pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands;_ - _Abspaltung des verbleibenden Geschäftsbereichs DWS Group GmbH and Co. KGaA (sowohl Anteile an der Komplementärgesellschaft als auch Kommanditaktien) zur Aufnahme auf einen Dritten nach pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands;_ - _Abspaltung des Geschäftsbereiches US-Geschäft ohne Global Transaction Banking zur Aufnahme auf einen Dritten nach pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands;_ - _Verschmelzung zur Aufnahme eines oder mehrerer mit Schwerpunkt in Europa und Asien tätigen Vermögensverwalter(s) ähnlicher Güte und (Gesamt-)Größenordnung wie der Julius Bär Group AG, Schweiz, nach pflichtgemäßer Auswahl des Vorstands, auf die Deutsche Bank._ Der Vorstand wird ermächtigt, die vorbeschriebenen Abspaltungen und Verschmelzung(en) ganz oder teilweise (a) aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen und/oder (b) zur Optimierung des Total Shareholder Returns der Aktionäre in anderer Weise (Einzelrechtsübertragung, Barzahlung, Einschaltung einer Tochtergesellschaft) zu verwirklichen, wenn nach seinem pflichtgemäßen Ermessen das mit den Anweisungen der Hauptversammlung verbundene wirtschaftliche Ziel der Eurasia IB/Wealth Management Restrukturierung nur so oder für die Aktionäre wesentlich günstiger erreicht werden kann. _Der Vorstand wird angewiesen, über den Fortschritt der Eurasia IB/Wealth Management Restrukturierung gemeinsam mit den Quartalsberichten schriftlich Zwischenbericht an die Aktionäre zu erstatten._ *Tagesordnungspunkt 11: Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Paul Achleitner* Die Aktionärin Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: _'Das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Dr. Paul Achleitner wird abberufen.'_ *Begründung zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11:* Die von der Riebeck-Brauerei vorgeschlagenen Beschlüsse zu Tagesordnungspunkten 10 und 11 haben einen einheitlichen Hintergrund, der von den Analysten von Alphavalue treffend wie folgt zusammengefasst wurde: 'Die Deutsche Bank ist seit 2012 in der Restrukturierung und hat allein zwischen 2015 und 2017 - trotz des Wirtschaftswachstums in ihrem Heimatmarkt Deutschland im gleichen Zeitraum - einen Net Attributable Loss im Aktienkurs von 9,5 Milliarden Euro verursacht. Das ist aberwitzig. Die Bank hat ein Ertrags- und Kostenproblem aufgrund ihrer Fokussierung auf das Globale Investment Banking. Aber das ist nichts Neues, denn es geht so seit 2012. [.] Es ist klar, dass die Deutsche eine neue überzeugende Strategie, den versprochenen Kulturwandel und einen anderen Vorstand und Aufsichtsrat braucht.' _Quelle: Alphavalue Independent Research, 2018_ Die Ersetzung von Herrn Cryan in einem in höchstem Maße unprofessionell von Dr. Achleitner geführten Prozess ist der bisherige Tiefpunkt der Amtsführung des Aufsichtsratsvorsitzenden. Es war ein beispielloser Alleingang eines aus reinem Selbsterhaltungstrieb handelnden Aufsichtsratsvorsitzenden, der zur Verdeckung der eigenen fachlichen Überforderung und einer gescheiterten '_Friends and-Family_'-Besetzung in Vorstand und Aufsichtsrat nunmehr mit der Ernennung des neuesten CEO-Teams einen kläglichen Versuch unternimmt, von seinen weitreichenden Strategiedefiziten und mangelnder inhaltlicher Führungsstärke abzulenken. Dr. Achleitner scheint der Einzige zu sein, der nach wie vor daran glaubt, dass die Bank kein '_Strategieproblem, sondern nur ein Umsetzungsproblem_' habe, das mit einem schlichten Personalwechsel zu beheben sei. Die Markt- und Analystenreaktion auf die letzte Personalmaßnahme zeigt eindrücklich, dass dies nicht der Fall ist. Der Niedergang der Deutschen Bank ist untrennbar mit der Personalie Dr. Achleitner verbunden. Seit seiner Amtsübernahme im Jahre 2012 gab es nunmehr drei Wechsel im Vorstandsvorsitz und vier von ihm mitinitiierte oder jedenfalls mitgetragene Strategiewechsel der Deutschen Bank, die lediglich zwei Dinge gemeinsam haben: Alle diese Strategiewechsel hatten - trotz schlechter Ausgangslage und grundlegender Änderungen des Marktumfeldes im Investment Banking - in einer betriebswirtschaftlich nicht zu rechtfertigenden, emotional verklärten und rückwärts gewandten Vision den Erhalt des Globalen Investment Bankings als Kern der Unternehmensstrategie zum Gegenstand. Und: Keiner dieser Strategiewechsel hat auch nur annähernd die jeweils vom Management immer wieder zugesagten Ergebnisverbesserungen gebracht bzw. wird diese bis 2020 erbringen - das war und ist wirtschaftlich unmöglich und auch Herr Sewing wird dies nicht - jedenfalls nicht unter diesem Aufsichtsratsvorsitzenden - zum Erfolg führen können. Für die Aktionäre ist es nunmehr dringlich geboten, in dieser prekären Notlage der Bank einzuschreiten. Unter Führung von Dr. Achleitner wurde die Deutsche Bank durch strategische Fehlentscheidungen und der Feigherzigkeit, trotz offensichtlich gegenläufiger struktureller Marktveränderungen tiefgreifende Kurskorrekturen und Strategieänderungen vorzunehmen, schwer und bald unrettbar geschädigt (siehe sogleich). Es ist nicht genug, alle paar Monate ein andersfarbiges Pflaster auf die klaffenden Wunden zu kleben, bis es unter der opportunistischen Leitung von Dr. Achleitner wieder ausgewechselt werden muss. Ohne sofortige gravierende strategische und personelle Gegenmaßnahmen der Aktionäre wird sich die Deutsche Bank in den kommenden Jahren auf Kosten der Aktionäre fortschreitend selbst kannibalisieren, bis für die Aktionäre nichts mehr übrig ist (siehe sogleich). Für eine Sanierung der Bank sind aus Sicht der Riebeck-Brauerei daher drei Schritte notwendig, und zwar in dieser Reihenfolge: - Dr. Achleitner ist als Aufsichtsratsvorsitzender umgehend durch einen Sanierungsexperten zu ersetzen; - Der Vorstand hat die hier vorgeschlagenen oder vom Sanierungsexperten mitentwickelten Änderungen des Geschäftsmodells einzuleiten; - Dann, und erst dann, hat der Sanierungsexperte dafür zu sorgen, dass auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene das hochqualifizierte Personal eingeworben wird, welches die neuaufgestellte Deutsche Bank in die Zukunft führt. Zu meinen, eine Ablösung nur des Vorstandsvorsitzenden bei gleichzeitiger Amtsfortführung von Dr. Achleitner wäre ausreichend, um die Deutsche Bank wieder wettbewerbsfähig zu machen, greift deutlich zu kurz. Wie Dr. Achleitner immer wieder dasselbe zu versuchen und unterschiedliche Ergebnisse zu erwarten, kann nicht zielführend sein. Die Riebeck-Brauerei hat sich entschieden, die Diskussion und Abstimmung über die künftige Strategie der Bank und die dafür notwendigen Personalentscheidungen dem Forum zu überantworten, in das sie gehören. Jedem Aktionär wird damit die Möglichkeit geboten, mit seinen Stimmen die zukünftige Strategie und Personalbesetzung der Bank mitzubestimmen. Aktionäre und insbesondere institutionelle Anleger, die diese Möglichkeit nicht nutzen und weiterhin der Verwaltung ihr Vertrauen aussprechen, werden den weiteren Niedergang der Bank und ihrer Vermögensanlage zu verantworten haben. Der Beschlussantrag 'Eurasia IB/Wealth Management Restrukturierung' zielt
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April 24, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)
DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -2-
wirtschaftlich darauf ab, das Investment Banking der Bank regional und
produktspezialisiert auf die Märkte in Europa und Asien (einschließlich
Mittlerer Osten) zu beschränken, in denen das Investment Banking der Deutschen
Bank - im Gegensatz zu den USA (dazu unten) - noch lebens- und ausbaufähig ist;
zugleich soll das Wealth Management in Europa und Asien ausgebaut werden. Um die
notwendigen Eigenkapitalressourcen für diesen Umbau freizusetzen, sollen (a) das
US-Investmentbanking (ggf. mit Ausnahme kleiner unterstützender Funktionen für
Eurasia), (b) das Binnengeschäft in den USA mit Ausnahme der Global Transaction
Bank (Stichworte: 'Trump/Kushner-Privatkredite', Gewerbliche Immobilienkredite New
York), und (c) das gesamte Privatkundengeschäft und die Restanteile an der DWS
abgegeben werden.
Im Gegensatz zum Erhalt des 'Globalen Investment Banking' einschließlich USA
entsprechend der gegenwärtigen Strategie der Bank ist ein verkleinertes
Investmentbanking der Deutschen Bank in Europa und Asien noch sanierungs- und mit
erhöhten Kapitalallokationen als regionaler und produktfokussierter
Marktteilnehmer wettbewerbsfähig; gleichzeitig würde durch eine erhebliche
Höhergewichtung des Wealth Management, der Veräußerung des renditeschwachen
Privatkundengeschäfts sowie des im internationalen Vergleich viel zu kleinen
Geschäftsbereichs DWS ein deutlich höherer Return on (Tangible) Equity möglich
sowie die Volatilität des verbleibenden Investment Banking abgefedert.
Bei den strategiebezogenen Beschlussvorschlägen handelt es sich um
Anweisungsbeschlüsse, die den Vorstand dazu anhalten, die entsprechenden
Maßnahmen vorzubereiten, ohne dass von der Hauptversammlung bereits jetzt
über eine endgültige Vornahme entschieden würde. Die Aktionäre können Vorstand und
Aufsichtsrat damit antreiben, eine emotionslose Analyse des unhaltbaren
Ist-Zustandes und eine wirtschaftlich tragfähige Zukunftsstrategie für die Bank
abseits der '_Strategie 2020 I-III_' zu entwickeln.
Weder das eine noch das andere traut die Riebeck-Brauerei Dr. Achleitner noch zu;
daher der Beschlussvorschlag zu seiner Abwahl.
1. *Der Status-quo der Deutschen Bank nach sechs
Jahren Dr. Achleitner -
Heruntergewirtschaftet und irreparabel
geschädigt (Stand: Ende März 2018)*
Die wirtschaftliche Entwicklung sowohl der Bank als auch des Börsenkurses während
der Amtszeit von Dr. Achleitner - noch gesteigert seit dem Amtsantritt des von ihm
ausgewählten von Herrn Cryan im Sommer 2015 - ist verheerend. Dies ergibt sich
sowohl aus den Kennzahlen als auch aus nicht-finanziellen Faktoren.
*Entwicklung von Kennzahlen und Börsenbewertung*
Es gibt seit dem Amtsantritt von Dr. Achleitner nur eine Richtung bei der
Entwicklung der Bank - und zwar: nach unten:
*Kennzahl* *2012* *2017/18*
Marktkapitalisierung(1) EUR 30,6 rd. EUR 23
Mrd. Mrd.
Preis/Buchwert rd. 0,56 rd. 0,37
Wertverlust >50%
Aktieninvestment seit 1.
Juni 2012
Annualisiert >10% p.a.
Seit Jahresbeginn ca. 30%
Ranking Größte Rang 36 Rang 70-80
Banken (Market cap)
Ranking Globale Rang 2 Rang 6
Investmentbanken
Erträge EUR 33,7 EUR 26,4
Mrd. Mrd.
Non-Interest Expenses EUR 25,1 EUR 24,6
Mrd. Mrd.
(1) enthalten: Barkapitalerhöhungen 2013/2014/2017 i.H.v EUR 19,5 Mrd.
Maßgebliche Performance-Kennziffern verzeichnen in der Amtszeit von Dr.
Achleitner Abschläge zwischen 40% und 50%. Zu beachten ist dabei, dass der Bank in
dieser Zeit durch die Aktionäre rd. EUR 20 Mrd. an Bargeld zugeführt worden ist -
diese sind im Wesentlichen in der Investmentbank verschwunden.
Die Wertentwicklung der Deutsche-Bank-Aktie seit 2012 unterschreitet jeden
erdenklichen Vergleichsindex gravierend. Die Deutsche Bank ist der schlechteste
Performer aller europäischen Großbanken der letzten 12 Monate. Innerhalb
eines Jahres und allein während der ersten drei Monate 2018 verlor die Aktie
jeweils 30%.
Diese Entwicklung hat nur wenig mit Niedrigzinsen und einem angeblich
'_herausfordernden Marktumfeld_' im Investment Banking zu tun, das alle
Konkurrenten gleichermaßen trifft.
Der Grund für diese Entwicklung ist vielmehr, dass den Aktionären auf Basis einer
fundamental falschen Unternehmensstrategie seit Jahren vollkommen unrealistische
Ergebnis- und Kostenziele vorgegaukelt wurden, die auch nicht ansatzweise
eingehalten werden konnten. Die Bank hat unter Leitung von Herrn Dr. Achleitner
dementsprechend mittlerweile jedwede Glaubwürdigkeit am Kapitalmarkt, bei
Analysten und bei den Aktionären verspielt.
*Bestandsaufnahme: Vier Strategieänderungen seit 2012 - Viel versprochen, nichts
gehalten*
Unter drei Vorstandsvorsitzenden (Jain, Fitschen, Cryan) wurden 4
Strategieänderungen in etwas mehr als vier Jahren von Herrn Dr. Achleitner
mitinitiiert bzw. mitgetragen, jeweils begleitet von vollmundigen Versprechungen
hinsichtlich zu erreichender Profitabilitätssteigerungen und Kostensenkungen.
Hinzu kamen mehrere zum Teil gegenläufige Strategieänderungen im Investment
Banking. Obgleich die Renditeankündigungen für eine Bank mit dem Risikoprofil der
Deutschen Bank keineswegs ambitioniert waren und die Renditeziele immer weiter
nach unten korrigiert und zeitlich nach hinten verschoben wurden, ist die Deutsche
Bank auch nach gut sechs Jahren Amtszeit von Herrn Dr. Achleitner
betriebswirtschaftliche '_Lichtjahre_' davon entfernt, die selbst formulierten
Ziele auch nur im Ansatz zu erreichen. Die nachfolgende Aufstellung belegt das:
*Strategien der Deutschen Bank - Anspruch und Wirklichkeit unter Dr. Achleitner*
*Versprochen:* *Strategie *Strategie *Strategie *Strategie *2017*
2015+ 2020 I* 2020 II* 2020 III* *tatsächlich*
(2012)* *(April *(Okt. *(März 2017)*
2015)* 2015)*
*(Cryan)*
*Geschäfts-* Führende Führende Deutschlands Starke Dramatische
*modell* globale globale führende Position auf Erlöseinbrüch
Universalb Universalb Bank mit dem e,
ank ank mit starker Heimatmarkt, gescheiterte
Sitz in Position in weltweite Verkäufe oder
Deutschlan Europa und Präsenz mit Verkäufe mit
d signifikante der Verlust
r Präsenz in Unternehmens-
Amerika und und
Asien Investmentbank
, Wealth und
Asset
Management
*Cost Income Weniger Weniger 70% 2018 Wird als 121%
Ratio* als 65% als 65% 65% 2020 Zielgröße (bereinigt
bis bis 2018 nicht mehr 89%)
2015(1) angegeben
*Return on (post tax) RoTE(2) (post tax) RoTE von ca. minus 0,9%
Equity* Über ca. 10% RoTE über 10% '_bei
12% RoE RoTE bis 10% bis Ende normalen
bis 2015 2018 2018 Marktbedingung
en_'
*Adjusted Unter EUR 22 EUR 22 Mrd. EUR 23 Mrd.,
costs* Mrd. 2018 (2018); rd. auch für 2018
EUR 21 Mrd.
(2021)
*Sonstiges* Verkauf Reintegration Marktanteils-
Postbank Postbank verluste seit
2014/15
Trennung Wieder-
Investment- zusammenlegung FICC: minus
banking CIB 25%
Teil-IPO DWS Equities:
minus 50%
Ernennung Co-
CEOs Führungskrise
,
unprofessione
lle
Außendar
stellung der
Organe,
Führungswechs
el
Neue
Strategie:
Einstellung
von
Senior-Invest
ment-
bankern mit
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April 24, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)
DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -3-
Garantieboni.
Einstellung
von
Berufsanfänge
rn in USA.
(1) Ziele wurden 2014 bereits auf Ende 2016 verschoben, 2015 sodann auf 2020; (2)
Geändert auf Return on *Tangible* Equity (RoTE), entspricht ca. 8% RoE. Quelle:
db.com
Tatsächlich erreicht wurde von der Bank, trotz aller buchhalterischer Adjustments,
bei einer Zielgröße von mehr als 10% RoTE/weniger als 65% Cost-Income-Ratio
(CIR) in der Amtszeit von Dr. Achleitner das Folgende:
*2012* *2013* *2014* *2015* *2016* *2017* *2018E*
RoTE 0,68% 1,69% 3,37% -11,93 -2,93% -0,9% 1,6-4,0
% %
CIR 92,5% 89,0% 86,7% 115,3% 98,1% 121,0% 84-90,5
%
Die tatsächlich erzielten Ergebnisse im Kerngeschäft (die Prozess- und
Restrukturierungskosten sind nicht enthalten) liegen dementsprechend im Vergleich
zu den in der Strategie 2015+ bzw. 2020 I-III zugesagten Renditen und Kosten so
vollkommen außer Reichweite, und werden dies nach den (wahrscheinlich noch zu
optimistischen) Konsensus-Schätzungen der Analysten auch weiterhin bleiben, dass
die Strategie von Dr. Achleitner als eindeutig gescheitert angesehen werden muss.
Der Vorstand hat nach öffentlichem Aufschrei für 2017 auf seine Boni verzichtet.
Das wirft die Frage auf, in welchem Bonussystem ein Vorstand bei der nachhaltigen
und deutlichsten Verfehlung aller Kosten- und Ergebnisziele überhaupt einen
verzichtbaren Bonusanspruch haben kann.
*Nicht-finanzielle Faktoren: Überall auf der Verliererstraße*
Auch bei Betrachtung nicht-finanzieller Faktoren steht die Deutsche Bank nach
sechs Jahren Dr. Achleitner katastrophal da. Der renommierte Analyst Stuart Graham
von Autonomous Research hat es Ende 2017 in seiner Studie '_Deutsche Bank - Nicht
mehr reparabel_' treffend wie folgt zusammengefasst:
'Wenn wir die Grundlagen dessen betrachten, was
eine Bank zu einem Sieger macht - Vertrauen
(oder Marke), bilanzieller Muskel, Technologie
und ihre Mitarbeiter - dann ist die Deutsche
Bank in einer sehr schlechten Verfassung. In
solchen Situationen ist es unvermeidlich, dass
einige Investoren anfangen, die Frage zu
stellen, ob die Bank die richtige Führung hat.
Herr Cryan hat unserer Ansicht nach einige
Fehler gemacht. Aber wir finden es merkwürdig,
dass sich die Aufmerksamkeit der Presse in
letzter Zeit auf seine Rolle konzentriert,
während der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr
Achleitner, eine Freikarte zu bekommen scheint
(er wurde mit 93,5% der abgegebenen Stimmen auf
der letzten Hauptversammlung wiedergewählt).
Schließlich ist Achleitner seit 2012
Vorsitzender des Aufsichtsrats, während Cryan
erst im Sommer 2015 Vorstandsvorsitzender
wurde.'
_Marke_
Der Wert der Marke der Deutschen Bank ist in der Amtszeit von Dr. Achleitner
zwischen 2012 und 2017 dramatisch verfallen. Im Ranking der wertvollsten
Bankmarken fiel die Deutsche Bank zwischen 2012 und 2017 von Rang 14 auf Rang 54,
hinter die Banco do Brazil. Im Ranking der weltweit 500 wertvollsten Marken
rangiert die Deutsche Bank mittlerweile nur noch auf Platz 336, knapp hinter Chow
Tai Fook, aber noch hauchdünn vor Kohl's und Gazprom (Quelle: Brandfinance).
In den USA ist die Marke verbrannt, nicht nur wegen der diversen Skandale und der
Verbindungen der Bank zu Donald Trump, Russland-Geldwäsche und
Sanktionsverstößen.
In Deutschland hat die Deutsche Bank ihr Standing längst verloren, nach der
jüngsten von Dr. Achleitner ausgelösten Führungskrise sowie der Spesen-, Prozess-
und Boniskandale der letzten Monate pendelt die öffentliche Meinung irgendwo
zwischen Voyeurismus, Mitleid und Spott.
Aufsichtsräte aus der deutschen Großindustrie sind unter dem Vorsitz von Dr.
Achleitner offenbar nicht mehr zu gewinnen, die unterstützenden Stimmen aus der
deutschen Industrie sind verstummt.
_Technologie_
Die Deutsche Bank ist während der Amtszeit von Dr. Achleitner technologisch
uneinholbar gegenüber den US-amerikanischen Konkurrenten ins Hintertreffen
geraten. JP Morgan, mit der die Deutsche Bank in den elektronisch dominierten
Handelsbereichen konkurriert, gibt seit der Finanzkrise deutlich mehr,
mittlerweile annähernd das Doppelte wie die Deutsche Bank für
Informationstechnologie aus, ohne auch nur annähernd denselben Prozentsatz ihrer
Erträge für IT aufzuwenden. Ähnliches gilt für andere US-amerikanische und
europäische Konkurrenten. Die Marktanteilsverluste im elektronischen Handel sind
das Resultat (Abb. 1).
Hinzu kommt, dass die Deutsche Bank seit 2010 selbstgeschaffene Software nicht
mehr mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren, sondern mit einer Nutzungsdauer von
5-10 Jahren bilanziert. Gemeinsam mit der '_selbständigen_' Beschäftigung von
tausenden IT-Fachkräften zu Tagessätzen von mehreren einhundert Euro zur
künstlichen Verminderung der Mitarbeiterzahl führt das zu einer versteckten
Zeitbombe von überbewerteter selbstgeschaffener Software in der Bilanz, deren
Auswirkungen auf den Gewinn erst in den nächsten Jahren wirklich sichtbar werden.
*Verfall des Marktanteils der Deutschen Bank im elektronischen Handel (Abb. 1)*
_In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von
der Wiedergabe von Abb. 1 aus
urheberrechtlichen Gründen abgesehen._
_Personal_
Die Mitarbeitermotivation ist unter Dr. Achleitner auf den tiefsten Stand seit
Erhebung gefallen (siehe Abb. 2). Vier Strategieänderungen sowie eine
'_Drehtürstrategie_' (_Capital_), bei der praktisch jeder Geschäftsbereich während
seiner Amtszeit zur Disposition stand und somit nicht intern weiterentwickelt
wurde, haben dazu geführt, dass nicht einmal 60% der Mitarbeiter mittelfristig
ihre Zukunft bei der Deutschen Bank sehen. Im Investment Banking wechseln die
besten Mitarbeiter zur Konkurrenz. Sie müssen durch teure, gemessen an den
abgelieferten Ergebnissen bestenfalls mittelmäßige, Neubesetzungen mit
Garantieboni ersetzt werden, was bei den verbliebenen Altmitarbeitern mit
variabler Vergütung wiederum zur Demotivation führt. Der Spesenskandal im Londoner
Investment Banking ist ein deutlicher Ausdruck nicht nur für mangelndes
Controlling, sondern vor allem auch für das mangelnde Loyalitätsgefühl der
Mitarbeiter gegenüber der Bank. Entsprechendes gilt für das Durchstechen von
Ausfällen der Vorständin Hammonds sowie einer Mitarbeiterforderung nach ihrem
Rücktritt bei einer bankinternen Führungskräftekonferenz an die Presse. Das sind
motivationsbedingte Auflösungserscheinungen beim Personal, die Dr. Achleitner
insbesondere durch eine für die Mitarbeiter undurchführbare Strategie und
wechselnde Vorstandsbesetzung in den letzten Jahren unmittelbar zu vertreten hat.
Daran hat sich mit der Umbesetzung im Vorstand nichts geändert:
- Herr Sewing wurde durch den unprofessionellen
Alleingang von Dr. Achleitner von vorneherein
als 'letzte' und 'einzige' Wahl gebrandmarkt;
die fortgeführte Beistellung von zwei stv.
Co-CEOs, die bereits Herrn Cryan zur '_lame
duck_' gemacht hatte, spricht in der
Außenwahrnehmung dafür, dass der
Aufsichtsrat Herrn Sewing die alleinige
Führung der Bank nicht zutraut;
- Die Umbesetzung des Aufsichtsrats insbesondere
mit Herr Thain sowie die Beförderung des
offenbar abwanderungswilligen und
maßgeblich für die EUR 1,4
Mrd-Bonuszahlung an die Investmentbanker
mitverantwortlichen Garth Richie
konterkarieren von Anfang an jede Leitlinie
von Herrn Sewing zur Verkleinerung des
Investment Banking, insbesondere in den USA;
und
- Bereits der erste Mitarbeiterbrief von Herrn
Sewing lässt vermuten, dass die Mitarbeiter
sich nur noch kopfschüttelnd abwenden: Jetzt
sollen sie nicht mehr '_start-up_'-Unternehmer
sein, sondern '_Jäger_', sie sollen jetzt um
Kunden kämpfen, gleichzeitig werden faktisch
Kürzungen und Entlassungen angekündigt und der
kostenseitige Neuaufbruch besteht darin, dass
Herr Sewing das um eine Milliarde angehobene
Kostenziel für 2018 nicht überschreiten will.
Strategie, Vision - Fehlanzeige.
*Nur noch 58% der Mitarbeiter sehen ihre Zukunft bei der Deutschen Bank (Abb. 2)*
_In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von
der Wiedergabe von Abb. 2 aus
urheberrechtlichen Gründen abgesehen._
_Kapital_
Die Deutsche Bank hat sich ihre Marktposition im Globalen Investment Banking vor
der Finanzkrise durch exzessive Verschuldung und einen extrem hohen Risikograd
erkauft (siehe Abb. 3), indem sie derivat- und eigenhandelszentriert immense
Risikopositionen auf die eigene Bilanz genommen hat, um sie längerfristig zu
halten und nachfolgend gewinnbringend zu veräußern. Viele dieser Positionen
landeten schließlich in der Abbaueinheit.
Während der Amtszeit von Dr. Achleitner wurde versäumt, frühzeitig auf die
geänderten Marktbedingungen und Kapitalregulierungen im Investment Banking zu
reagieren. Das Ergebnis ist eine abwärts gerichtete Todesspirale. Da das
Investment Banking trotz der diversen Strategiewechsel nicht genügend Erträge auf
die risikogewichteten Aktiva erbringt (Abb. 4), um die mittlerweile höheren
Kapitalkosten zu erwirtschaften, müssen die risikogewichteten Aktiva steigen. Das
lässt sich nur durch den Verkauf von anderen Aktiva finanzieren, wie in den
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April 24, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)
DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -4-
letzten Jahren geschehen. In der Amtszeit von Herrn Dr. Achleitner ist demensprechend das Verhältnis von risikogewichteten zu Gesamtaktiva gestiegen (Abb. 5), es wird also immer mehr Risiko für immer weniger Ertrag eingegangen, wobei der geringere Ertrag zu immer weiteren Veräußerungen von Gesamtaktiva, zu noch höherem Risiko und zu noch weniger Ertrag führt, usw. Das ist nicht durchzuhalten und dürfte auch die Europäische Zentralbank daran hindern, Postbank-Kundeneinlagen aus der unteren deutschen Mittelschicht für Risikogeschäfte der Bank in den USA freizugeben. Fazit: Die Deutsche Bank kann sich mangels bilanzieller Stärke heute nicht mehr wie vor der Finanzkrise Marktanteile im Investment Banking durch exzessive Verschuldung 'hinzukaufen'. *Marktanteil der Deutschen Bank vor der Finanzkrise durch hohen Verschuldungsgrad erkauft (Leverage Deutsche Bank/JP Morgan) (Abb. 3)* _In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 3 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen._ *Der Ertrag auf Risikogewichtete Aktiva fällt dramatisch (Abb. 4)* _In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 4 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen._ *Verhältnis Risikogewichtete Aktiva zu Gesamtaktiva steigt (Abb. 5)* _In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 5 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen._ 2. *Anschluss an andere globale Investmentbanken uneinholbar verloren* Bei Amtsantritt von Dr. Achleitner war die Deutsche Bank noch die weltweit zweitgrößte Investment Bank (gemeinsam mit Citigroup, BoA und Goldman Sachs) mit marktführenden Top-3-Positionen in vielen Bereichen und Regionen (Abb. 6). *Coalition Global League Table Investment Banking 2013 (Abb. 6)* _In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 6 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen._ Diese Marktposition ist uneinholbar verloren gegangen (Abb. 7). Die Deutsche Bank ist weltweit keine Tier-1 Investment Bank mehr, sondern - je nachdem, ob man JP Morgan als einzige Tier-1-Investment Bank betrachtet - global nur noch eine Tier-3- oder Tier-4-Investment Bank. *Coalition Global Investment Bank League Table 1H17 (Abb. 7)* _In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 7 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen._ Der Versuch, sich den Marktanteils- und Margenverlusten im globalen Investment Banking entgegenzustemmen, ist für die Deutsche Bank aussichtslos. Das globale Investment Banking ist für die Investmentbanken seit der Finanzkrise ein gravierend schrumpfender Markt (siehe Abb. 8). Es wird insgesamt weniger gehandelt, etwa durch den erheblich gewachsenen Marktanteil passiver ETF-Fonds oder das Ankaufsprogramm der EZB. Zudem brechen die Margen zusammen: dafür gibt es viele strukturelle Gründe, etwa den Übergang auf elektronische Handelsplattformen, eigene Marktplattformen der institutionellen Anleger, Markteintritt von Fintechs, kostenseitigen Verdrängungswettbewerb zwischen den Banken und höhere Kapitalkosten und Regulierungen, die das frühere profitable Eigenhandelsgeschäft mit großen Wertpapierblöcken mit hohen Margen nicht mehr zulassen und nur noch Gebühren im Promillebereich für das Durchhandeln von Wertpapieren erbringen. *Global Investment bank - Clean investment bank revenues 1999-2018E ($bn) (Abb. 8)* _In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 8 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen._ Dies betrifft insbesondere auch den Handel mit festverzinslichen Wertpapieren, Währungen und Rohstoffen und damit die '_Paradedisziplin_' der Deutschen Bank (siehe Abb. 9). Dazu kommen hausinterne Probleme der Bank aufgrund der '_Nahtoderfahrung_' im Jahre 2016. Die Konkurrenten haben die Achleitner/Jain-Strategie 2015+, die in Hoffnung auf eine Marktbelebung und weniger strenge Regulierung darauf gerichtet war, Marktanteile von anderen Investmentbanken zu gewinnen, gegen die Deutsche Bank gewendet und nutzten die Schwäche der Bank aus, um Kunden und Mitarbeiter abzuwerben und der Deutschen Bank damit Marktanteile wegzunehmen. Diese Kunden kommen - entgegen der Hoffnung von Dr. Achleitner - auch nicht mehr zurück, wenn ihnen von der Deutschen Bank nicht noch niedrigere Kosten als bei der Konkurrenz geboten werden. Geld verdienen lässt sich mit diesen Kunden für die Deutsche Bank nicht mehr. *Industrieweite Erträge der Investmentbanken im Bereich Fixed Income, Currencies und Commodities sind seit 2012 um mehr als 30% gefallen (Abb. 9)* _In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 9 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen._ Die Deutsche Bank war für diese Marktveränderungen seit der Finanzkrise von Anfang an schlechter aufgestellt als ihre Konkurrenten. Hierauf hätten Dr. Achleitner und der jeweilige Vorstand seit spätestens 2012 entschieden reagieren müssen, nachdem deutlich geworden war, dass das globale Investment Banking nicht lediglich einem zyklischen Abschwung unterlag, sondern strukturell schrumpfte und das ehemalige kapitalintensive Geschäftsmodell der Deutschen Bank regulatorisch nicht mehr aufrechtzuerhalten war. - Das vor der Finanzkrise (und noch 2009) erfolgreiche Geschäftsmodell der Deutschen Bank war derivatzentriert und basierte auf der Übernahme großer Risikopositionen im Anleihe- und Equity-Bereich mit Marge in eine Bilanz mit hohem Verschuldungsgrad. Dieses Geschäftsmodell ist unter den neuen bankrechtlichen Regularien nicht mehr durchzuhalten. Demgegenüber war die Deutsche Bank nie außergewöhnlich stark im klassischen Flow-Business, also dem großvolumigen Durchhandeln von Anleihen und Aktien. - Das Investment Banking der Deutschen Bank war trotz seiner immensen Größe organisiert wie ein Garagen-Hedge-Fonds. Weder die Compliance noch die IT wurden seit Mitte der neunziger Jahre dem Wachstum entsprechend nachgezogen, die Kostenprobleme stets durch fremdfinanzierte Erlössteigerungen (und weiteres Risiko) überdeckt und Überschüsse stets großzügig ausgeschüttet, statt in Zukunftsentwicklungen zu investieren. Das ist die Hinterlassenschaft von Herrn Ackermann, wurde unter Dr. Achleitner aber nie ernsthaft angegangen. Die Ergebnisse spiegeln sich in den Milliardenstrafen, der Notwendigkeit des Aufbaus teurer Compliance-Abteilungen und der veralteten und in sich inkompatiblen IT. All das müsste jetzt nachgeholt werden, und zwar gegenüber Konkurrenten, die dies bereits seit spätestens 2010 mit Nachdruck und deutlich höherem Kapitaleinsatz betreiben, und zwar, ohne dass die Deutsche Bank das dafür notwendige Kapital zur Verfügung hätte. - Denn das größte Problem der Deutschen Bank ist dabei, dass sie gegen Konkurrenten bestehen muss, die die notwendigen Anpassungen im Investment Banking aus anderen stetigen Ertragsquellen finanzieren konnten und können. JP Morgan hat ein weltweit riesiges Commercial Banking, das den Umbau des Investment Banking finanziert, die Citigroup nimmt in ihrem Global Transaction Banking Milliardenbeträge ein, Barclays finanziert den Umbau aus dem großen Privatkunden- und Kreditkartengeschäft, die Credit Suisse aus der Vermögensverwaltung, die BNP Paribas aus ihrem Privatkundengeschäft. Demgegenüber stellt das umzubauende Investment Banking bei der Deutschen Bank mit Ergebnisbeiträgen von 50-60% den größten Geschäftsbereich dar und muss den notwendigen Umbau selbst finanzieren. - Dies führt zu dem Paradoxon der Strategien 2015+ und 2020 I-III: Das Investment Banking der Deutschen Bank soll in einem insgesamt schrumpfenden und hart umkämpften Markt gleichzeitig schrumpfen, Marktanteile gewinnen und Profite erwirtschaften. Es soll - im Wettbewerb mit kapitalkräftigeren und den Umbau schon deutlich länger betreibenden Wettbewerbern - zur gleichen Zeit (a) den eigenen Strukturwandel und den Aufbau der notwendigen Infrastruktur finanzieren, (b) Kosten senken, (c) Marktanteile sichern oder sogar ausbauen und (d) hohe Gewinne abliefern. Bildlich gesprochen soll sich das Globale Investment Banking am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen, dazu noch mit regulatorisch und kapitalseitig hinter dem Rücken gefesselten Händen und mit Konkurrenten, die mit aller Macht an den Füßen ziehen. Das konnte und kann nicht funktionieren. Dr. Achleitner und die jeweiligen Vorstände hätten das erkennen müssen. Der Ausweg wäre gewesen, das Investment Banking der Deutschen Bank schon ab 2012 entweder als Regionalen Spieler auf bestimmte Märkte zu konzentrieren und/oder sich auf bestimmte Produktbereiche zu spezialisieren, in denen die Deutsche Bank führend war und mit ihren eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten auch in Zukunft führend sein kann. Stattdessen wurde an der globalen Aufstellung mit Schwerpunkt USA und dem Vollangebot des Investment Banking weitestgehend festgehalten, wobei mal Investmentbanker in Teilbereichen eingestellt, dann wieder zu Tausenden entlassen, dann wieder eingestellt wurden (und jetzt wohl wieder teilweise entlassen werden sollen). Der Handelsbereich wurde vom Corporate Banking mal abgetrennt, dann wieder zusammengelegt, angeblich, weil man erst später gemerkt habe, dass es zu Mehrfachabdeckungen und -ansprachen von Kunden kam. Das Market Making mit Single-Name-CDS wurde eingestellt, jetzt wird es wieder aufgebaut. Das Geschäft
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mit Hedge Fonds sollte eingestellt werden, dann wurde es fortgeführt. Es wurden 2017 dutzende Führungskräfte im Investment Banking mit Garantieboni eingestellt und Boni in Höhe von EUR 1,4 Mrd. gezahlt, nur um kurz darauf mit dem '_Projekt Colombo_' wiederum tiefe Einschnitte in diesen Bereichen zu prüfen. Man will sich auf das 'kundenseitige Investment Banking' fokussieren, gleichzeitig verlassen mit Herrn Cryan und Herrn Schenck zwei Köpfe des Corporate Finance die Bank und werden mit dem Händler Garth Ritchie ersetzt. Das ohnehin knappe Kapital der Bank wird weiterhin gießkannenartig auf praktisch alle Geschäftsbereiche der Investmentbank verteilt, statt es gezielt zur Stärkung überlebensfähiger Bereiche einzusetzen. Das Ergebnis dieser irrlichternden Unternehmensführung sind uneinholbare Marktanteilsverluste in allen Bereichen, hohe Mitarbeiterfluktuation und einbrechende Erträge und Margen im gesamten Globalen Investment Banking, die durch Kosteneinsparungen nicht mehr aufgefangen werden können. Denn die Kosten der Investmentbanksparte Deutschen Bank liegen im Vergleich zu den Erlösen so weit über der Konkurrenz (Abb. 10), dass jedwede weitere massive Kosteneinsparung wiederum mit massiven Marktanteilsverlusten einhergehen muss - eine weitere abwärts gerichtete Todesspirale. Man kann dies in allen Handelsbereichen der Investmentbank feststellen, vor allem in jenen in den USA. Die Cost-Income-Ratio, die für ein nachhaltig rentables Investment Banking mit entsprechendem Marktanteil und Erlösen bei höchstens 85% liegen sollte, ist bei der Deutschen Bank deutlich negativ (die Kosten sind höher als die Erlöse) und liegt vollkommen außer Reichweite der Konkurrenten. Nach Analystenschätzungen würden nicht einmal Erlöse der Deutschen Bank im Investment Banking wie im Boomjahr 2006 ausreichen, um hinreichend profitabel zu sein. *Betriebskosten/Erträge Investmentbanken in EMEA im Geschäftsbereich FICC in US-Dollar 2016/2017 (Abb. 10.1)* _In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 10.1 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen._ *Betriebskosten/Erträge Investmentbanken in USA im Geschäftsbereich FICC in US-Dollar 2016/2017 (Abb. 10.2)* _In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 10.2 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen._ *Betriebskosten/Erträge Investmentbanken in EMEA im Geschäftsbereich Equities in US-Dollar 2016/2017 (Abb. 10.3)* _In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 10.3 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen._ *Betriebskosten/Erträge Investmentbanken in USA im Geschäftsbereich Equities in US-Dollar 2016/2017 (Abb. 10.4)* _In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 10.4 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen._ In einer Anfang April 2018 veröffentlichten Analyse kommt der führende Bankenanalyst Kian Abouhossein von JP Morgan zu genau diesem Ergebnis. Das US-Geschäft (und dabei vor allem das Investment Banking) der Deutschen Bank verbraucht mit 10.000 Mitarbeitern rund 20% des bilanziellen Eigenkapitals der Bank, liefert bei Kapitalkosten zwischen 8-10% aber nur einen Beitrag zum RoE von mageren 2%. Es vernichtet daher das Kapital der Aktionäre, und dies seit Jahren. Unter der Führung von Dr. Achleitner wurden aufgrund eines falschen Strategieansatzes unfokussiert jedes Jahr weiter Milliarden an Personalkosten und Boni in das gesamte Global Investment Banking gepumpt, nunmehr für das Geschäftsjahr 2017 wiederum rund 1,4 Mrd. Euro an 'Halteprämien' (und wahrscheinlich hunderte Millionen für das Backoffice und die notwendigen '_Aufpasser_'). Dabei ist der Bonuspool für das Investment Banking nur die Spitze des Eisbergs: - Die Fixgehälter im Investment Banking sind während der Amtszeit von Dr. Achleitner erheblich erhöht worden, zuletzt 2016; - Ein erheblicher Anteil von Führungskräften im Investment Banking erhält Garantieboni, die im Bonuspool nicht aufscheinen; - Viele Altmitarbeiter im Investment Banking haben millionenschwere Pensionszusagen auf Grundlage des (erhöhten) Durchschnittsfestgehalts der letzten fünf Jahre und sitzen ihre Zeit bis zum Pensionsantritt im Alter von 62 Jahren gleichsam aus. Diese Vergütungspolitik führte bereits in den Jahren, als die Deutsche Bank im Investment Banking jedenfalls bilanziell noch gutes Geld verdiente, zu den vorbeschriebenen Versäumnissen und Fehlallokationen. Seit der Finanzkrise und insbesondere in der Amtszeit von Dr. Achleitner führte diese Strategie zu einem milliardenschweren Substanzverzehr, der überhaupt nur deshalb durchzuhalten war, weil die Aktionäre der Bank aufgrund immer neuer unhaltbarer Versprechungen insgesamt rund EUR 20 Mrd. an frischem Kapital zugeführt haben. Es muss nach alledem für jeden Deutsche-Bank-Aktionär auf der Hand liegen, dass die Problematik der Bank nicht an der jeweiligen Person des Vorstandsvorsitzenden oder in einer (fehlenden) Umsetzungsstärke liegt, sondern am Mangel einer zukunftsfähigen Strategie, die nach ihrer Festlegung von Aufsichtsrat, Gesamtvorstand und den Mitarbeitern der Geschäftsbereiche fokussiert und einig abgearbeitet werden kann, ohne dass Unmögliches oder Widersprüchliches von ihnen verlangt wird. 3. *Die vorgeschlagene Strategiealternative für das Geschäftsmodell* *Glaubensfrage Geschäftsmodell* Es wurden und werden diverse Alternativen zum gegenwärtigen Geschäftsmodell der Bank diskutiert: Schließung/Verkauf der Investmentbank, Verschmelzung mit der Commerzbank, Fokussierung nur auf das Investment Banking. Die Riebeck-Brauerei hat einige dieser Geschäftsmodelle eruiert und als nicht zielführend verworfen, bevor sie den hiesigen Vorschlag unterbreitet hat: - Eine Ausrichtung als reine weltweit tätige Corporate/Investmentbank unter Aufrechterhaltung insbesondere auch des US-Geschäfts erscheint aufgrund der strukturellen Marktveränderungen, der Kapitalschwäche der Bank und der von der Bank weltweit erlittenen Marktanteilsverluste nicht mehr durchführbar. Selbst Goldman Sachs als Paradebeispiel einer solchen Ausrichtung diversifiziert aus dem Investment Banking, und dies, obwohl die Marktposition gegenüber der Deutschen Bank deutlich stärker ist. Eine solche Strategie wäre möglicherweise - wie von Jain/Fitschen angestoßen - noch 2015 denkbar gewesen, ggf. mit einer refinanzierungsbedingten Sitzverlegung der Bank in die USA. Heute ist sie es nicht mehr, jedwedes Festhalten an einer solchen Strategie käme angesichts der vorstehend dargelegten Zahlen und Fakten dem Jagen einer '_Fata Morgana_' gleich. - Eine Aufgabe des Investment Banking wäre nach Analystenstimmen zwar mittlerweile ohne größere Auswirkungen auf die Börsenbewertung der Bank möglich. Allerdings verbleibt bei einer solchen '_Verzwergung_' der Bank ein sparkassenähnliches Restgeschäft, von dem vollkommen unklar ist, wie es langfristig attraktive Renditen für die Aktionäre erwirtschaften soll, insbesondere auch mit kapitalmarktorientierten Unternehmen. Hinzu kommen langjährige Umbaumaßnahmen und Restrukturierungskosten im Milliardenbereich mit einem Schwerpunkt im deutschen Markt, der zudem eine zweite Commerzbank nicht wirklich braucht. - Eine Verschmelzung mit der Commerzbank erscheint bereits aus regulatorischen Gründen fraglich. Kein Regulator wird eine Vergrößerung der bereits weltweit risikoreichsten Bank fraglos durchwinken. Etwaige künftige Synergien sind von den Aktionären nur durch milliardenteuren Abbau zigtausender Mitarbeiter zu realisieren, noch dazu von Banken, die bei ihren vorherigen Akquisitionen gezeigt haben, dass sie Synergieziele gewöhnlich weit verfehlen. Zudem ist fraglich, ob bei einem Zusammengehen der Banken ohne weiteres von einem aufaddierten Marktanteil ausgegangen werden kann oder nicht befürchtet werden muss, dass es zu Marktanteilsverschiebungen an Dritte kommt. Insgesamt erscheint diese Alternative deutlich weniger attraktiv für die Aktionäre als eine Veräußerung von Geschäftsbereichen an (ausländische) Dritte. Die Riebeck-Brauerei hat in diesem Jahr davon abgesehen, auch einen Beschluss nach § 179a AktG vorzuschlagen, um den Vorstand anzuweisen, das gesamte Vermögen der Bank zu veräußern. Die Riebeck-Brauerei glaubt, dass bei einem zügigen Strategie- und Personalwechsel im Aufsichtsratsvorsitz noch die Aussicht besteht, die Deutsche Bank wieder langfristig profitabel zu machen. Allerdings liegt die Marktkapitalisierung der Bank bei nur noch rund EUR 23 Mrd., der Kurs der Aktie pendelt um die EUR 11,00. Demgegenüber liegt das Shareholder Equity zu Buchwerten nach Geschäftsbericht 2017 bei etwa EUR 63 Mrd. oder rund EUR 30,00 je Aktie. Bei Zugrundelegung einer adjustierten Buchwertveräußerung der Aktiva käme man konservativ in etwa auf folgende Beträge (in EUR Mio.): Buchwert Shareholder Equity EUR 63.000 ./. Verlust Level-3 (5x Sensivity ./. EUR 5.000 GB 2017) ./. zusätzl. Prozesskosten ./. EUR 5.000 ./. Pensionen, ./. EUR 5.000 Transaktionskosten, etc. ./. Liquidationskosten ./. EUR 5.000 Summe Veräußerungserlöse EUR 43.000 Je Aktie EUR 20,70 Wenn die Bank jetzt nicht zügig reagiert, werden die Aktionäre zeitnah zu
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entscheiden haben, ob nicht ein Liquidationsverkauf der Geschäftsbereiche eine bessere Alternative ist, um eine weitere Ausblutung zu vermeiden. Dies vorausgeschickt unterbreitet die Riebeck-Brauerei ihren Beschlussvorschlag zu TOP 10. Dieser bildet strategische Ansätze ab, die die Bank bereits fragmentarisch selbst verfolgt oder untersucht, aufgrund des Einflusses von Dr. Achleitner leider eben nicht mit der endgültigen Konsequenz, die für eine erfolgreiche Umsetzung notwendig wäre. *Eurasia IB/Wealth Management Restrukturierung* Emotionslos betrachtet ist das US-Investment-Banking der Deutschen Bank unrettbar verloren, es gibt auch keine '_nennenswerte Marktpräsenz_' mehr. In den USA rangiert die Deutsche Bank mittlerweile nur noch knapp in den Top 10 der Investmentbanken, der Marktanteil ist erheblich geschrumpft (siehe Abb. 11), das Kundenpotential auf institutionelle Anleger beschränkt. Das steht in keinerlei Verhältnis zu den Personalkosten und dem Kapitaleinsatz. Herr Cryan hat Ende 2016 erwogen, das hochdefizitäre US-Geschäft in weiten Teilen aufzugeben; stattdessen wurden jetzt mit Zustimmung von Dr. Achleitner Teile der profitablen DWS zum Schleuderpreis am Markt platziert, um weiter Geld in den USA zu verschwenden. Diesen Ansatz weiterzuverfolgen, ist verantwortungslos. Der prekäre Zustand insbesondere der Handelsbereiche in den USA wurde in Abb. 10.2 und 10.4 aufgezeigt; diese Bereiche sind von der Konkurrenz uneinholbar abgehängt und nicht mehr sanierungsfähig. Zudem erhöhen sich die Risiken: bei immer geringerem Marktanteil und damit Markteinblick sowie einem sinkenden Qualitätsniveau der Mitarbeiter erhöht sich für die Bank das Risiko der Fehlbewertung von Positionen im Eigenhandel - der kolportierte 60-Millionen-Verlust in einer einzigen US-inflationsbezogenen Handelsposition im Sommer 2017 ist ein Beispiel. Wenn nunmehr in den USA im wesentlichen Berufsanfänger eingestellt werden sollen, die nach Einschätzung von Headhuntern rund 6-8 Jahre brauchen, bis sie vollwertige Mitarbeiter sind, dann können sich die Aktionäre auch auf vermehrte Fehler wie die irrtümliche Überweisung von USD 6 Mrd. an einen Hedge Fonds durch einen Brutto- und Nettowerte verwechselnden Junior-Händler der Bank einstellen, wie in 2015 bereits vorgekommen. Dagegen ist die Marktposition des Deutsche-Bank-Investment-Bankings in Europa und Asien deutlich stärker (siehe Abb. 11), die Cost-Income-Ratio weniger schwach (wenn auch immer noch deutlich schlechter als bei der Konkurrenz) und insbesondere in Asien ist der Ruf der Deutschen Bank bei weitem nicht so beschädigt wie in den USA. Das Investment Banking der Deutschen Bank in Europa gehört nach wie vor zu den Top-3, bei entsprechender Kapitalallokation, Mitarbeitereinwerbung und Produktfokussierung kann es deutlich profitabler sein. Das Investment Banking der Deutschen Bank in Asien hat in den letzten Jahren zwar auch gelitten und seine noch 2015 führende Position eingebüßt; es könnte sich aber mit entsprechendem Kapitaleinsatz und einer geeigneten Produktfokussierung zu einem Wachstumsmotor für den gesamten Geschäftsbereich Investment Banking entwickeln; selbst _Bloomberg_ attestierte dies noch Ende Februar 2018. Diese regionalen Bereiche der Investment Bank erscheinen daher sanierungs- und - bei entsprechender Kapitalallokation - wettbewerbs- und ausbaufähig. Zugleich würden die Backoffice-Kosten und die Komplexität der Überwachung deutlich sinken. *Coalition Regional Investment Bank League Tables 1H17 (Abb. 11)* _In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde von der Wiedergabe von Abb. 11 aus urheberrechtlichen Gründen abgesehen._ Gibt man das Investment Banking in den USA auf, erscheint es wenig sinnvoll, das Commercial oder gar Private Banking im US-amerikanischen Binnenmarkt aufrechtzuerhalten. Die Einhaltung der US-Regularien ist teuer, es wurden zudem erhebliche Reputations- und Klumpenrisiken im Privatkundengeschäft bzw. der Finanzierung im gewerblichen Immobilienkreditgeschäft in New York eingegangen. Neben der Stärkung des Eurasischen Investment Banking schlägt die Riebeck-Brauerei zudem eine Stärkung des Eurasischen Wealth Management vor. Die Cost-Income-Ratios in diesem Segment sind deutlich niedriger (beispielhaft: Julius Bär Group AG 69%), die Margen aufgrund der niedrigen Kapitalkosten höher und deutlich weniger volatil als im Investment Banking (beispielhaft: Julius Bär Group AG, mehr als 27%). Die Deutsche Bank hat insbesondere in Asien und im Mittleren Osten noch das Potential, mit ihrer Marke mit den Schweizer und britischen Großbanken zu konkurrieren, wohingegen US-Banken dort immer noch mit Argwohn betrachtet werden. Hierzu sind allerdings die vorgeschlagenen Zuerwerbe notwendig, um zeitnah den Marktanteil erheblich zu steigern. Die vorgeschlagene Strategieänderung bedarf erheblicher Kapitalallokationen zur Stärkung der verbleibenden bzw. auszubauenden Bereiche. Die dafür notwendigen Kapitalfreisetzungen sind nur durch Veräußerungen zu erbringen. Selbst eine Schließung/Liquidation des gesamten Investment Banking dürfte nach Schätzungen der Analysten von _Autonomous Research_ nach Abzug der Kosten Kapital in Höhe von rd. 10 Mrd. Euro freisetzen; zudem hätte selbst eine vollständige Liquidation aufgrund der zwischenzeitlichen Null-Bewertung des Investment Banking im Börsenkurs wohl keine negativen Auswirkungen auf die Börsenbewertung der Bank. Eine Schließung/Veräußerung nur des US-Investmentbankings sowie des US-Binnengeschäfts wäre im Vergleich noch deutlich günstiger, da viele Assets und auch Mitarbeiter im restlichen Investment Banking verbleiben können. Es erscheint zudem überwiegend wahrscheinlich, dass große Teilbereiche des US-Bankings bzw. die Aktiva an Wettbewerber veräußert werden bzw. im Wege eines Management-Buy-out von Führungskräften des US-Investment-Banking als Fonds selbst übernommen werden könnten. Die DWS ist im globalen Wettbewerbsumfeld der Asset Manager viel zu klein, die Kostenstruktur im Vergleich zu Wettbewerbern deutlich zu hoch. Die Wachstumsaussichten sind aufgrund mangelnder Kapitalzuführung beim IPO und der angestrebten Ausschüttungsquote stark eingeschränkt. Die DWS sollte mit einer Kontrollprämie für ihre markführende Stellung in Deutschland an einen (internationalen) Wettbewerber veräußert werden. Entsprechendes gilt für das Privatkundengeschäft PBC (ohne Wealth Management). Während die Postbank zu ihrem HGB-Buchwert unveräußerlich war und ist, ist das deutsche Gesamtprivatkunden- und KMU-Geschäft der Deutschen Bank sowohl für deutsche als auch für internationale Wettbewerber interessant, um einen Marktanteil in Deutschland auf- oder auszubauen. Diesen Wettbewerbern ist eher zuzutrauen, das Privatkundengeschäft so zu restrukturieren, dass es in der Zukunft auskömmliche Margen erwirtschaftet. Die Deutsche Bank würde nach Abschluss Eurasia IB/Wealth Management Restrukturierung wie folgt aufgestellt sein: Breit angelegtes Commercial und Transaction Banking für kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland, Europa und Asien, ein dazu passendes, regional fokussiertes und auf Produktstärken der Deutschen Bank spezialisiertes Investment Banking, dem deutlich höhere Kapitalallokationen zur (Rück-)Gewinnung von Marktanteilen zur Verfügung ständen, und ein deutlich stärkeres Wealth Management mit Schwerpunkt Europa und Asien, in Märkten also, in denen der Ruf der Bank deutlich weniger beschädigt ist als in den USA. 4. *Abberufung Herr Dr. Achleitner aus dem Aufsichtsrat* Dr. Achleitner hat weit überwiegenden Anteil an der prekären Lage der Deutschen Bank, er kann nicht Teil des Wiederaufbaus sein. Er hat nunmehr über sechs Jahre bewiesen, dass er die falsche Person am falschen Platz ist. In Zeiten, in denen die Bank wegweisende strategische Entscheidungen gebraucht hätte, steht Dr. Achleitner für ein am reinen Amtserhaltungsinteresse ausgerichtetes, mutloses Festhalten an einer zum Scheitern verurteilten Unternehmensstrategie aus der Vergangenheit. Es sind - zusätzlich zu ererbten Problemen der Ära Ackermann - sechs verlorene Jahre des Zögerns und Zauderns von Dr. Achleitner, die den heutigen existenzbedrohlichen Zustand der Bank verursacht haben. Dr. Achleitner ist als langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender unmittelbar verantwortlich dafür, dass - reihenweise falsche Personalentscheidungen auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene getroffen wurden und die Bank jüngst in eine veritable und öffentliche Führungskrise gestürzt wurde; - Unternehmensstrategien entwickelt und weiterverfolgt wurden, die offensichtlich nicht zum Erfolg führen konnten; - der oftmals proklamierte '_Kulturwandel_' letztlich nur ein '_Kulturschwindel_' (_FAZ_) ist. Es häufen sich in der Amtszeit von Dr. Achleitner Vorwürfe gegen die Deutsche Bank hinsichtlich Prozessverschleppung, Prozessbetruges, gelöschter bzw. der Staatsanwaltschaft und anderen Behörden vorenthaltener Dokumente, Akten, E-Mails bzw. ganzer E-Mail-Accounts und Telefonaufzeichnungen und dergleichen mehr; aufklärungswillige Aufsichtsräte in Person von Dr. Thoma wurden 'herausgemobbt'; - kein Organ der letzten Dekade auch nur nennenswert für die der Gesellschaft und den Aktionären zugefügten Schäden in Anspruch genommen wurde, auch nicht für die behördlich festgestellten schuldhaften Verfehlungen im
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Aufbau funktionsfähiger Compliance-,
Geldwäschepräventions- und KYC-Systeme (siehe
dazu nachfolgende Sonderprüfungsanträge); und
- die Bank und ihre Organe in ihrer jüngsten
Außendarstellung mittlerweile an beliebte
Reality-TV-Formate bildungsferner
Bevölkerungsschichten heranreichen.
Ein Neuanfang der Deutschen Bank muss auf einer Neubesetzung des
Aufsichtsratsvorsitzes gründen, damit die Eigeninteressen von Dr. Achleitner am
weiteren Amtserhalt und sein Näheverhältnis zu den Großaktionären nicht auch
einen weiteren neuen Vorstandsvorsitzenden in seiner Entscheidungsfindung
belasten, so wie sie Herrn Cryan von Anfang an die Möglichkeit genommen haben,
hart durchzugreifen. Nur so können unbefangen die notwendigen und schmerzhaften
Entscheidungen gefällt werden, die die Deutsche Bank zur Sanierung braucht.
Die Riebeck-Brauerei verzichtet darauf, einen eigenen Kandidaten für den Ersatz
von Dr. Achleitner zu benennen, da der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates
einen besseren Zugang zum Kreis hochqualifizierter Kandidaten hat. Aus Sicht der
Riebeck-Brauerei wird für den Aufsichtsratsvorsitz ein sanierungserfahrener
Spezialist etwa der Güte eines Herrn Brian Marsal (Alvarez & Marsal), eines Herrn
Homer Parkhill (Rothschild) oder eines Herrn Thane Carlston (Moelis & Company)
gebraucht, der zunächst die strategische Neuaufstellung der Bank emotionslos
begleitet, einen wirklichen Kulturwandel auf allen Ebenen auch personell
durchsetzt, die Umsetzung der Strategieveränderung überwacht und sodann Vorstand,
Aufsichtsrat und oberste Führungsebene mit passenden, hochkarätigen Personen neu
zu besetzen hilft.
*Tagesordnungspunkt 12: Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Stefan
Simon*
Die Aktionärin Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
_'Das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Prof.
Dr. Stefan Simon wird abberufen.'_
*Begründung:*
Es bestehen seitens der Riebeck-Brauerei erhebliche Zweifel daran, dass den
Aktionären in der letzten Hauptversammlung zutreffende Auskünfte von Dr.
Achleitner zum Wahlvorschlag hinsichtlich Prof. Simon erteilt wurden. Denn im
Hinblick auf die Auswahl, Ernennung bzw. Wahl von Prof. Simon gibt es
Unstimmigkeiten:
- In der Hauptversammlung 2017 wurde von Dr.
Achleitner auf Fragen des Aktionärsvertreters
Hirt (Hermes) sowie anderer Aktionäre, wie
denn ein qualifizierter Auswahlprozess
insbesondere auch hinsichtlich der
Großaktionärskandidaten für den
Aufsichtsrat sichergestellt worden sei,
versichert, es habe auch für diese einen
'qualitativ hochwertigen Prozess unter
Einschaltung von Executive Searchern bzw.
Board Consultants' gegeben.
- Nach Angaben der Bank in einem
Gerichtsverfahren erfolgte der Auswahlprozess
von Herrn Prof. Simon wie folgt:
'Im Rahmen des banküblichen Verfahrens [zur
ohnehin angeblich laufenden Nachfolgersuche
für Dr. Thoma im Frühjahr 2016, Anm.
Riebeck-Brauerei] ließ der
Nominierungsausschuss unter Hinzuziehung
externer Berater eine Liste mit Kandidaten
erstellen [.]. Herr Rechtsanwalt Prof. Dr.
Simon gehörte zu einem kleinen Kreis von
Personen, die fachlich und persönlich als
uneingeschränkt geeignet eingeschätzt wurde
[.]. Er befand sich daher auf der Liste
[.].' [Unklar ist, ob er auch von einem
externen Berater auf die Liste gesetzt
wurde, Anm. Riebeck-Brauerei]
Scheich Al-Thani habe danach im Rahmen
eines Investorengesprächs [völlig
unabhängig von der ohnehin angeblich
laufenden Nachfolgersuche für Dr. Thoma,
Anm. Riebeck-Brauerei] an Herrn Dr.
Achleitner die Frage herangetragen, ob sich
die Bank 'vorstellen könne, einen von den
Großaktionären benannten Kandidaten in
Erwägung zu ziehen'. Dem habe Dr.
Achleitner vorbehaltlich des einzuhaltenden
Prozesses zugestimmt.
Sodann soll nach Angaben der Bank das
folgende passiert sein: 'Paramount und
Supreme schlugen daraufhin übereinstimmend
[zufällig, Anm. Riebeck-Brauerei] Herrn
Prof. Dr. Simon als möglichen Kandidaten
für den Aufsichtsrat der Beklagten vor. Da
Herr Professor Dr. Simon ohnehin [zufällig,
Anm. Riebeck-Brauerei] in der engeren
Auswahl von Kandidaten der Beklagten für
die Nachfolge von Dr. Thoma war und
[zufällig, Anm. Riebeck-Brauerei] auf einer
Liste mit Kandidaten für die vakante
Position im Aufsichtsrat stand, hatte der
Nominierungsausschuss keine Bedenken, ihn
als Kandidaten für [die gerichtliche
Bestellung in] den Aufsichtsrat
vorzuschlagen.'
Das ist unglaubhaft, weil der Katar-Berater
Faissola eine gänzlich andere Version
präsentierte: Im _Wall Street Journal_ vom 15.
Juli 2016 heißt es zu dem Vorgang, dass
den Kataris eine Liste der Bank mit
Aufsichtsratskandidaten vorlag und er,
Faissola, Herrn Prof. Simon als den einzigen
ihm bekannten Kandidaten auswählte und den
Kataris zur Benennung vorgeschlagen habe.
- In der Pressemitteilung der Bank hinsichtlich
der Antragstellung zur Bestellung von Prof.
Simon auf gemeinsamen Wunsch von Paramount und
Supreme vom 15. Juli 2016 wurde dem
Kapitalmarkt von der Deutschen Bank auf
Grundlage eines Schreibens der Paramount und
Supreme in kursrelevanter Weise mitgeteilt,
die Paramount und Supreme hätten ihre
Beteiligung an der Deutschen Bank auf jeweils
knapp unter 5% ausgebaut. Gegenüber dem
Registergericht wurde von Bankvertretern
sodann - ohne, dass nach Angaben der Bank vom
katarischen Königshaus irgendwelche weiteren
Auskünfte eingeholt worden wären - wenige
Wochen später auf Grundlage desselben
Schreibens lediglich eine Beteiligung der
Paramount und Supreme von jeweils rund 4%
versichert. In der letzten Hauptversammlung
sollen es dann sogar nur knapp über 7% gewesen
sein, aufgeteilt angeblich auf 5 verschiedene
Aktionärsnummern.
- Der Wohn- und Aufenthaltsort von Prof. Simon
wird von ihm/der Bank verschleiert. In seinem
Wahlvorschlag zur Hauptversammlung 2017
hieß es, er sei in eigener Kanzlei, der
Simon GmbH, Köln tätig. Die Simon GmbH wurde
Anfang 2017 in Freienbach/Kanton Schwyz
gegründet, Prof. Simon ließ sich zu
dieser Zeit auch von seiner anwaltlichen
Residenzpflicht in Köln befreien. Auf
diesbezügliche Fragen in der Hauptversammlung
2017 wurde von Dr. Achleitner geantwortet,
Prof. Simon sei im Frühjahr 2017 zu seiner
Lebensgefährtin nach Zürich gezogen; dieser
Wohnort wird auch seit Ende Mai 2017 auf der
Homepage der Deutschen Bank für Prof. Simon
ausgewiesen. Der Riebeck-Brauerei liegt
demgegenüber eine qualifizierte Auskunft des
Einwohnermeldeamts Köln vor, wonach Prof.
Simon erst zum 30. Juni 2017 von Köln in die
Schweiz verzog, und zwar nicht nach Zürich,
sondern angeblich an dieselbe
Briefkastenadresse in Freienbach/Schwyz, an
der auch seine beiden Schweizer Gesellschaften
domizilieren.
- Dr. Achleitner führte in der Hauptversammlung
2017 aus, dass Prof. Simon insbesondere auch
die 'HGB-Thematiken' im Aufsichtsrat abdecken
könne. Sein Auswahlprofil nennt aber keinerlei
Qualifikation im (Bank-)Rechnungswesen nach
HGB.
Der Aktionärin Hermes Focus Fund und anderen Aktionären wurde in der
Hauptversammlung 2017 auf ausdrückliche Frage nach dem Auswahlprozess hinsichtlich
der Eignung insbesondere der Kandidaten der Großaktionäre von Dr. Achleitner
zugesichert, es habe ein hochprofessioneller, von Executive Searchern begleiteter,
Auswahlprozess stattgefunden. Nach zwischenzeitlichen Aussagen der Bank bezog sich
diese Aussage von Dr. Achleitner jedenfalls nicht auf den HNA-Vertreter Herrn
Schütz (_Manager Magazin_); dieser wurde nach einem Telefonat mit Dr. Achleitner,
ohne Einschaltung eines Executive Searchers und offenbar ohne jeden
Background-Check, binnen kürzester Zeit im Nominierungsausschuss bestätigt.
Vor dem Hintergrund dieses Umstands bei Herrn Schütz und auf die Unstimmigkeiten
bei Prof. Simon zweifelt die Riebeck-Brauerei einen professionellen Auswahlprozess
für ihn ebenfalls an; es ist nach dem Vorstehenden für die Riebeck-Brauerei nicht
auszuschließen, dass ein professioneller Auswahlprozess für Prof. Simon
entweder nur fingiert oder aber so gesteuert wurde, dass die Kataris ihren
Wunschkandidaten sicher aus einer Liste auswählen konnten. Vor dem Hintergrund,
dass Prof. Simon nunmehr nach den Vorstellungen von Dr. Achleitner auch noch den
Vorsitz im Integritätsausschuss übernehmen soll, schlägt die Riebeck-Brauerei
daher zum Schutz der Bank die Abwahl von Prof. Simon vor. Das Amtsgericht
Frankfurt am Main möge einen geeigneten, unabhängigen Kandidaten bestellen.
*Tagesordnungspunkt 13: Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers
zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der
Irreführung der FCA*
Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
_'Gem. § 142 Abs. 1 AktG wird ein Sonderprüfer
bestellt zur Prüfung der Frage, welches
Verhalten im Zeitraum von 04.02.2011 bis
31.05.2014 (Handeln und/oder Unterlassen) von
im Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014
amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats dazu führte, dass die Financial
Conduct Authority ('_ _FCA_'_) mit ihrer Final
Notice, Reference Number: 150018, vom
23.04.2015, gegen die Deutsche Bank eine Strafe
von GBP 100,8 Mio. wegen der Verletzung von
Principle 11 der Authority's Principles for
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DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -8-
Businesses verhängt hat._
_Der Sonderprüfer hat diesbezüglich die
folgenden Fragen zu prüfen:_
1. Welches Verhalten (Handlung und/oder
Unterlassen) von im Zeitraum von
04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats führte zu den
Feststellungen, die die FCA in ihrer
Final Notice, Reference Number: 150018,
vom 23.04.2015, in Ziffer 4.81. bis
Ziffer 4.96. als 'Failure to provide
information and providing inaccurate and
misleading statements to the Authority'
getroffen hat? Zu prüfen ist hierbei
insbesondere die Beteiligung von im
Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014
amtierenden Mitgliedern des Vorstands
und/oder Aufsichtsrats bei dem Versagen,
die zur Aufklärung erforderlichen
Informationen ('Report' und 'Other
Material' i.S. der Final Notice der FCA,
die die BaFin im August 2013 an die
Deutsche Bank im Zusammenhang mit dem
'IBOR-misconduct' übermittelte) der FCA
zur Verfügung zu stellen, und bei der
Abgabe von irreführenden Erklärungen
gegenüber der FCA.
2. Welches Verhalten (Handlung und/oder
Unterlassen) von im Zeitraum von
04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats führte zu den
Feststellungen, die die FCA in ihrer
Final Notice, Reference Number: 150018,
vom 23.04.2015 in Ziffer 4.97. bis Ziffer
4.108. als 'False attestation to the
Authority' getroffen hat? Zu prüfen ist
hierbei insbesondere die Beteiligung von
04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats an der am 18.03.2011
erfolgten Übermittlung
unzutreffender, irreführender und
falscher Informationen an die FCA.
3. Welches Verhalten (Handlung und/oder
Unterlassen) von im Zeitraum von
04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats führte zu den
Feststellungen, die die FCA in ihrer
Final Notice, Reference Number: 150018,
vom 23.04.2015, in Ziffer 4.109. bis
Ziffer 4.421. als 'Failures during the
course of the Authority's investigation'
getroffen hat? Zu prüfen ist hierbei
insbesondere die Beteiligung von
04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats an der im Juli 2012
erfolgten Vernichtung von 482
Aufzeichnungen von Telefongesprächen.
4. _Waren die im Zeitraum von 04.02.2011 bis
31.05.2014 amtierenden Mitglieder des
Vorstands und/oder Aufsichtsrats an den
Vorgängen beteiligt (Handlung und/oder
Unterlassen), die die FCA in der Final
Notice, Reference Number: 150018, vom
23.04.2015, bezeichnet als:_
- _Versagen bei der Mitteilung
zutreffender Informationen
hinsichtlich Tonaufnahmen ('Failure to
give accurate information to the
Authority regarding audio
recordings');_
- _Versagen bei der Bereitstellung von
Dokumenten innerhalb eines
angemessenen Zeitraums ('Failure to
produce documents in an appropriate
timeframe');_
- _Vernichtung von Unterlagen trotz
Aufbewahrungsnachricht der FCA
('Destruction of documents subject to
the Authority's preservation
notice')._
5. Wann und in welcher Form wurden die im
Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014
amtierenden Mitglieder des Vorstands
und/oder Aufsichtsrats bankintern
informiert, dass die Nichtübermittlung
des 'Reports' und 'Other Materials' i.S.
der Final Notice der FCA, Reference
Number: 150018, vom 23.04.2015,
wahrscheinlich als Verstoß gegen
Principle 11 der Authority's Principles
for Businesses betrachtet wird, und wie
haben diese hierauf reagiert?
6. _Wann und in welcher Form haben die im
Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014
amtierenden Mitglieder des Vorstands
welche Mitarbeiter kontrolliert und/oder
darauf Einfluss genommen, welche
Informationen und/oder Unterlagen der FCA
erteilt und/oder übermittelt werden?_
7. _Wann und in welcher Form haben die im
Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014
amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats
welches Mitglied des Vorstands
kontrolliert und/oder darauf Einfluss
genommen, welche Informationen und/oder
Unterlagen der FCA erteilt und/oder
übermittelt werden?'_
Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, als Sonderprüfer zu bestellen:
Herrn BA FCA MAE ACIArb CFE Mark Ballamy
c/o Ballamy LLP Forensic Accountants
85 Gresham Street
London
EC2V 7NQ
Vereinigtes Königreich
ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Mark Ballamy das Amt nicht
annehmen kann oder will:
Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dieter Bruckhaus
Am Markt 1
66125 Saarbrücken
ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Dieter Bruckhaus das Amt nicht
annehmen kann oder will:
Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Gero Hübenthal
c/o Hübenthal & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Hastener Str. 11
42855 Remscheid
zu bestellen.
Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifizierten Personen,
insbesondere von Personen mit Kenntnissen in der Buchführung, im Rechnungswesen,
im Aktien- und Steuerrecht, und/oder von Personen mit Kenntnissen in der Branche
der Gesellschaft heranziehen.
*Begründung:*
Das Verhalten in der Vergangenheit zeigt, dass Vorstand und Aufsichtsrat nicht
gewillt sind, das klare und dokumentierte Fehlverhalten, das zu einem Schaden in
Höhe von GBP 100,8 Mio. geführt hat, zu verfolgen und eine unabhängige
Sonderprüfung zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen. Sie haben
offensichtlich kein Interesse daran, die vom Vorstandsvorsitzenden mit Schreiben
aus Februar 2017 gegenüber den Kunden der Deutschen Bank eingeräumten
'_schwerwiegenden Fehler_' der Vergangenheit objektiv durch einen Sonderprüfer
aufarbeiten zu lassen, um anschließend die verantwortlichen Personen des
Vorstands und Aufsichtsrats auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Dies obwohl
die Deutsche Bank für die eingeräumten '_schwerwiegenden Fehler der
Vergangenheit_', also für öffentlich zugestandene Pflichtverletzungen des
Vorstands und Aufsichtsrats, insgesamt mehrere Milliarden US-Dollar an Strafen
gezahlt hat.
Angesichts der konkreten Anhaltspunkte für schwerwiegende Pflichtverletzungen von
Vorstand und Aufsichtsrat sieht es die Riebeck-Brauerei als im Interesse des
Unternehmens geboten an, aufgrund der Feststellungen der ermittelnden Behörden
bzw. aufgrund der jeweiligen Einlassungen und Zugeständnisse der Deutschen Bank,
wonach Tatsachen vorliegen bzw. feststehen, die den Verdacht rechtfertigen, dass
bei diesen Vorgängen Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der
Satzung durch Mitglieder des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats vorgekommen
sind, hierzu erneut eine Sonderprüfung auf die Tagesordnung zu setzen und - je
nach Ergebnis der Abstimmung - anschließend auch gerichtlich durchzusetzen.
Die FCA hat mit Final Notice vom 23.04.2015 im Zusammenhang mit der Manipulation
des LIBOR-Kurses gegen die Deutsche Bank eine Strafe von GBP 226,8 Mio. verhängt
('*Final Notice 2015*'). Die Final Notice 2015 ist abrufbar unter
https://www.fca.org.uk/publication/final-notices/deutsche-bank-ag-2015.pdf. Ein
Teil der Strafe i.H. von GBP 100,8 Mio. verhängte die FCA wegen Verstößen
('_serious deficiencies_') der Deutschen Bank bei den Aufklärungsbemühungen der
FCA, namentlich wegen
1. des Versagens bei der Zurverfügungstellung
von zur Aufklärung erforderlicher
Informationen und bei der Abgabe von
irreführenden Erklärungen gegenüber der FCA
('_provided inaccurate and misleading
information_'),
2. der Übermittlung unzutreffender,
irreführender und falscher Informationen an
die FCA ('_false attestation_') und
3. begangener Fehler im Zusammenhang mit der
Untersuchung durch die FCA ('_failures during
the course of the Authority's
investigation_').
Als Grundlage diente der FCA die Regel 11 ihrer Vorschriften (_Principle 11 der
Authority's Principles for Businesses_). Nach dieser Vorschrift musste die
Deutsche Bank mit der FCA offen und kooperativ umgehen und der Behörde sämtliche
Informationen offenlegen, die die FCA in angemessener Weise erwarten durfte.
Auf der Jahrespressekonferenz der Deutschen Bank am 28.01.2016 hat Herr Cryan im
Zusammenhang mit der Final Notice 2015 bestätigt, dass eine der dort genannten
Personen im Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig war. Aus diesem Grund hat der
Vorstand nach eigenen Angaben angeblich eine interne Untersuchung der Vorgänge
angestoßen.
Auch auf der letztjährigen Hauptversammlung bestätigte Herr Cryan nochmals, der
Vorstand habe eine unabhängige Untersuchung in Bezug auf die gegenüber der FCA
zugestandenen Verstöße der Deutschen Bank gegen Principle 11 hinsichtlich der
zwischen August 2013 und Februar 2014 nicht erfolgten Weitergabe bestimmter
Prüfungsunterlagen aus der Libor-Sonderprüfung der BaFin an die FCA
angestoßen. Eine Veröffentlichung des Berichts dieser angeblichen
Untersuchung ist bis heute nicht erfolgt. Die Riebeck-Brauerei hält die
'_Selbstreinigungskräfte_' der Deutschen Bank und deren Informationspolitik nicht
für ausreichend, um die gegenüber der FCA zugestandenen Versäumnisse und die in
diesem Zusammenhang vom Vorstand und oder Aufsichtsrat begangenen Handlungen
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April 24, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)
DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -9-
und/oder Unterlassungen lückenlos im Interesse der Gesellschaft und ihrer
Aktionäre aufzuklären. So haben vergleichbare '_interne_' Untersuchungen der
letzten Jahre bislang zu keinen Ergebnissen geführt und wurden den Aktionären auch
nicht transparent gemacht.
Ferner berücksichtigt die angebliche interne '_unabhängige_' Untersuchung der
Deutschen Bank lediglich den Zeitraum zwischen August 2013 und Februar 2014 und
auch diesen nur beschränkt auf die '_Weitergabe bestimmter Prüfungsunterlagen aus
der Libor-Sonderprüfung der BaFin an die FCA_' ('*BaFin-Sachverhalt*'). Die in der
Final Notice 2015 enthaltenen Pflichtverletzungen und Versäumnisse reduzieren sich
jedoch weder auf den Zeitraum zwischen August 2013 und Februar 2014 noch auf den
BaFin-Sachverhalt. Vielmehr hat die FCA gegenüber der Deutschen Bank eine um GBP
100,8 Mio. erhöhte Strafe verhängt, weil im Zeitraum von 04.02.2011 bis 31.05.2014
Verstöße gegen Regel 11 vorlagen, die neben dem BaFin-Sachverhalt weitere
Sachverhalte betreffen (vgl. Final Notice 2015, Ziffer 4.78. bis Ziffer 4.121., S.
25 bis 34).
Die Überprüfung des Verhaltens (Handlungen und/oder Unterlassen) der
Mitglieder von Vorstand und/oder Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Behinderung
der behördlichen Untersuchung, die zu einer erhöhten Zahlung der Deutschen Bank an
die FCA i.H. von GBP 100,8 Mio. führte, ist deshalb zwingend erforderlich. Nach
eigenen Angaben der Deutschen Bank soll insbesondere die Verantwortlichkeit des
Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Paul Achleitner '_intern_' untersucht werden. Gerade
weil aber Dr. Achleitner im Rahmen der letztjährigen Hauptversammlung wieder zum
Aufsichtsratsvorsitzenden für die nächsten vier Jahre gewählt wurde, besteht die
erhebliche Gefahr der Vertuschung der relevanten eigenen Handlungen und/oder eines
Unterlassens der Überwachung des Vorstands, die eine unabhängige Untersuchung
durch einen von der Hauptversammlung bestellten Sonderprüfer erforderlich macht.
*Tagesordnungspunkt 14: Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers
zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der
Manipulation von Referenzzinssätzen*
Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Gem. § 142 Abs. 1 AktG wird ein Sonderprüfer
bestellt zur Prüfung der Frage, welches
Verhalten im Zeitraum von Januar 2009 bis
Februar 2013 (Handeln und/oder Unterlassen) von
im Zeitraum von Januar 2009 bis Februar 2013
amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats dazu führte, dass die
Gesellschaft im Zusammenhang mit der
Manipulation und/oder unangemessenen
Beeinflussung von Referenzzinssätzen
* _auf Basis des Deferred Prosecution
Agreement zwischen der Deutschen Bank und
den United States of America vom
23.04.2015 eine Zahlung i.H. von USD 625
Mio. an die United States of America,_
* _infolge der Final Notice, Reference
Number: 150018, vom 23.04.2015, eine
Zahlung i.H. von GBP 226,8 Mio. an die
Financial Conduct Authority (FCA),_
* _auf Basis der Order der Commodity Futures
Trading Commission vom 23.04.2015 eine
Zahlung i.H. von USD 800 Mio. an die
Commodity Futures Trading Commission
und/oder_
* _auf Basis der Consent Order mit dem New
York State Department of Financial
Services vom 23.04.2015 eine Zahlung i.H.
von USD 600 Mio. an das New York State
Department of Financial Services_
_geleistet hat._
_Der Sonderprüfer hat diesbezüglich die
folgenden Fragen zu prüfen:_
1. Welches Verhalten (Handlung und/oder
Unterlassen) von im Zeitraum von Januar
2009 bis Februar 2013 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats führte dazu, dass innerhalb
der Deutschen Bank eine
Arbeitsorganisation und ein Arbeitsumfeld
geschaffen und/oder nicht beseitigt
wurde, das es den handelnden Personen der
Deutschen Bank erlaubte,
Referenzzinssätze (u.a. LIBOR, IBOR,
EURIBOR) zu manipulieren und/oder
unangemessen zu beeinflussen?
2. _Haben die im Zeitraum von Januar 2009
bis Februar 2013 amtierenden Mitglieder
des Vorstands und/oder Aufsichtsrats
gewusst oder wissen müssen, dass
wesentliche Verhaltenspflichten durch
Mitarbeiter der Deutschen Bank im
Zusammenhang mit der Manipulation
und/oder unangemessenen Beeinflussung von
Referenzzinssätze verletzt wurden?_
3. Welche Handlungen haben die im Zeitraum
von Januar 2009 bis Februar 2013
amtierenden Mitglieder des Vorstands
und/oder Aufsichtsrats unternommen bzw.
unterlassen, um interne und/oder externe
Hinweise auf eine Verletzung wesentlicher
Verhaltenspflichten durch Mitarbeiter der
Deutschen Bank im Zusammenhang mit der
Möglichkeit einer Manipulation und/oder
unangemessenen Beeinflussung von
Referenzzinssätzen zu überprüfen?
4. Welches Verhalten (Handlung und/oder
Unterlassen) von im Zeitraum von Januar
2009 bis Februar 2013 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats führte dazu, dass innerhalb
der Deutschen Bank kein ausreichendes
Reporting und Risikomanagementsystem
eingerichtet und beachtet wurde, um eine
Verletzung wesentlicher
Verhaltenspflichten durch Mitarbeiter der
Deutschen Bank im Zusammenhang mit der
Manipulation und/oder unangemessenen
Beeinflussung von Referenzzinssätzen zu
verhindern und/oder zu unterbinden?
5. Welches Verhalten (Handlung und/oder
Unterlassen) von im Zeitraum von Januar
2009 bis Februar 2013 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats führte dazu, dass innerhalb
der Deutschen Bank keine ausreichenden
Prüfungs- und Untersuchungssysteme
eingerichtet waren und beachtet wurden,
um eine Verletzung wesentlicher
Verhaltenspflichten durch Mitarbeiter der
Deutschen Bank im Zusammenhang mit der
Manipulation und/oder unangemessenen
Beeinflussung von Referenzzinssätzen zu
prüfen und zu untersuchen?
6. _Wann hatten Behörden Mitglieder des
Vorstandes und/oder sonstige Mitarbeiter
der Deutschen Bank informiert, dass das
Reporting, die Kontrolle und/oder das
Risikomanagementsystem der Deutschen Bank
betreffend die Referenzzinssätze
unzureichend sind und insoweit ein
Fehlverhalten (misconduct) der Deutschen
Bank vorliegt?_
7. Seit wann hatten die im Zeitraum von
Januar 2009 bis Februar 2013 amtierenden
Mitglieder des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats Kenntnis oder mussten
Kenntnis haben, dass Behörden mitgeteilt
hatten, dass das Reporting, die Kontrolle
und/oder das Risikomanagementsystem der
Deutschen Bank betreffend die
Referenzzinssätze unzureichend sind und
insoweit ein Fehlverhalten (misconduct)
der Deutschen Bank vorliegt?
8. Welches Verhalten (Handlung und/oder
Unterlassen) von im Zeitraum von Januar
2009 bis Februar 2013 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats führte dazu, dass nicht
sämtliche Erkenntnisquellen im Rahmen von
internen Untersuchungen der Deutschen
Bank von Verletzungen wesentlicher
Verhaltenspflichten durch Mitarbeiter der
Deutschen Bank im Zusammenhang mit der
Manipulation und/oder unangemessenen
Beeinflussung von Referenzzinssätzen,
genutzt wurden?'
Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, als Sonderprüfer zu bestellen:
Herrn Jeffrey Davidson
c/o Honeycomb Forensic Accounting
Burgon House
2 Burgon Street
London
EC4V 5DR
Vereinigtes Königreich
ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Jeffrey Davidson das Amt nicht
annehmen kann oder will:
Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Gero Hübenthal
c/o Hübenthal & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Hastener Str. 11
42855 Remscheid
ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Gero Hübenthal das Amt nicht
annehmen kann oder will:
Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Thomas Tümmler
Ringstraße 21
58675 Hemer
zu bestellen.
Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifizierten Personen,
insbesondere von Personen mit Kenntnissen in der Buchführung, im Rechnungswesen,
im Aktien- und Steuerrecht, und/oder von Personen mit Kenntnissen in der Branche
der Gesellschaft heranziehen.
*Begründung:*
Wegen ihrer Beteiligung an der Manipulation und unangemessenen Beeinflussung von
Zinssätzen (IBOR, LIBOR, EURIBOR, etc.) in den Jahren 2005 bis 2013 musste die
Deutsche Bank insgesamt rund USD 2,025 Mrd. Strafen an amerikanische und GBP 226,8
Mio. an britische Behörden zahlen:
* Mit Deferred Prosecution Agreement zwischen der Deutschen Bank und den United
States of America vom 23.04.2015 hat sich die Deutsche Bank verpflichtet, USD
625 Mio. zu zahlen ('*DPA*').
Das DPA ist abrufbar unter:
https://www.justice.gov/sites/default/files/opa/press-releases/attachments/201
5/04/23/db_dpa.pdf, das Attachment A (_Statement of Facts_) zum DPA ist
abrufbar unter
https://www.justice.gov/sites/default/files/opa/press-releases/attachments/201
5/04/23/db_statement_of_facts.pdf.
* Mit Order der Commodity Futures Trading Commission vom 23.04.2015 wurde eine
Strafe i.H. von USD 800 Mio. gegen die Deutsche Bank verhängt
('*CFTC-Order*').
Die CFTC-Order ist abrufbar unter:
http://www.cftc.gov/idc/groups/public/@lrenforcementactions/documents/legalple
ading/enfdeutscheorder042315.pdf.
* Mit Consent Order unter New York Banking Law §§ 44 an 44-a vom 23.04.2015 hat
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DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -10-
sich die Deutsche Bank verpflichtet, an das New York State Department of
Financial Services eine Strafe von USD 600 Mio. zu zahlen ('*Consent Order*').
Die Consent Order ist abrufbar unter:
http://www.dfs.ny.gov/about/ea/ea150423.pdf.
* Mit Final Notice vom 23.04.2015 hat die FCA gegen die Deutsche Bank eine
Strafe von GBP 226,8 Mio. verhängt ('*Final Notice 2015*').
Die Final Notice 2015 ist abrufbar unter:
https://www.fca.org.uk/publication/final-notices/deutsche-bank-ag-2015.pdf.
Durch diese Strafen hat nicht nur die Reputation der Deutschen Bank schwer
gelitten, sondern ist der Deutschen Bank ein erheblicher Schaden zugefügt worden.
Im Einzelnen wurden nachfolgende wesentliche Verstöße von den
Aufsichtsbehörden festgestellt bzw. von der Deutschen Bank eingeräumt:
- Die Manipulation und unangemessene
Beeinflussung insbesondere der LIBOR und
EURIBOR Meldungen ('_Manipulation of LIBOR and
EURIBOR submissions_);
- das Fehlen eines ausreichenden Reporting-,
Kontroll- und Risikomanagementsystem, selbst
dann noch, als dies von Behörden bemängelt
worden war.
Die Überprüfung des Verhaltens (Handlungen und/oder Unterlassen) der
Mitglieder von Vorstand und/oder Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem vorstehenden
Sachverhalt ist deshalb zwingend erforderlich.
*Tagesordnungspunkt 15: Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers
zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der
Geldwäsche in Russland*
Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Gem. § 142 Abs. 1 AktG wird ein Sonderprüfer
bestellt zur Prüfung der Frage, welches
Verhalten im Zeitraum von Januar 2011 bis
Dezember 2015 (Handeln und/oder Unterlassen)
von im Zeitraum von Januar 2011 bis Dezember
2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands
und/oder Aufsichtsrats dazu geführt hat, dass
die Gesellschaft im Zusammenhang mit Geldwäsche
in Russland auf Basis der Consent Order unter
New York Banking Law §§ 39, 44 and 44-a mit dem
New York State Department of Financial Services
vom 30.01.2017 eine Zahlung i.H. von USD 425
Mio. an das New York State Department of
Financial Services und/oder infolge der Final
Notice der Financial Conduct Authority (FCA),
Firm Reference Number: 150018, vom 30.1.2017,
eine Zahlung i.H. von GBP 163.076.224,00 an die
Financial Conduct Authority (FCA) geleistet
hat.
_Der Sonderprüfer hat diesbezüglich die
folgenden Fragen zu prüfen:_
1. _Welches Verhalten (Handeln und/oder
Unterlassen) von im Zeitraum von
04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats führte dazu, dass die
Financial Conduct Authority (FCA) mit
Final Notice, Firm Reference Number:
150018, vom 30.01.2017, gegen die
Deutsche Bank eine Strafe von GBP
163.076.224,00 verhängt hat?_
2. Welches Verhalten (Handeln und/oder
Unterlassen) von im Zeitraum von
04.02.2011 bis 31.05.2014 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats führte dazu, dass sich die
Deutsche Bank mit Consent Order unter New
York Banking Law §§ 39, 44 and 44-a mit
dem New York State Department of
Financial Services am 30.01.2017 geeinigt
hat, dass die Deutsche Bank eine Strafe
von USD 425 Mio. zahlt?
3. Haben die im Zeitraum von Januar 2011 bis
Dezember 2015 amtierenden Mitglieder des
Vorstands und/oder Aufsichtsrats gewusst
oder wissen müssen, dass wesentliche
Verhaltenspflichten durch Mitarbeiter der
Deutschen Bank im Zusammenhang mit der
Geldwäsche in Russland verletzt wurden,
wie in der Final Notice der FCA, Ziffer
4.1. bis Ziffer 4.82. vom 30.01.2017
und/oder in der Consent Order vom
30.10.2017, Ziffer 9. bis Ziffer 60.
zwischen der Deutschen Bank und dem New
York State Department of Financial
Services ausgeführt?
4. Welches Verhalten (Handlung und/oder
Unterlassen) von im Zeitraum von Januar
2011 bis Dezember 2015 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats führte dazu, dass innerhalb
der Deutschen Bank kein ausreichendes
Anti-Geldwäsche-Programm eingerichtet war
und beachtet wurde, um die Beteiligung
der Deutschen Bank an Geldwäsche in
Russland, wie in der Final Notice der
FCA, Ziffer 4.1. bis Ziffer 4.82. vom
30.01.2017 und/oder in der Consent Order
vom 30.10.2017, Ziffer 9. bis Ziffer 60.
zwischen der Deutschen Bank und dem New
York State Department of Financial
Services ausgeführt, zu verhindern
und/oder zu unterbinden?'
Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, als Sonderprüfer zu bestellen:
Herrn Jeffrey Davidson
c/o Honeycomb Forensic Accounting
Burgon House
2 Burgon Street
London
EC4V 5DR
Vereinigtes Königreich
ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Jeffrey Davidson das Amt nicht
annehmen kann oder will:
Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Gero Hübenthal
c/o Hübenthal & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Hastener Str. 11
42855 Remscheid
ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Gero Hübenthal das Amt nicht
annehmen kann oder will:
Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dieter Bruckhaus
Am Markt 1
66125 Saarbrücken
zu bestellen.
Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifizierten Personen,
insbesondere von Personen mit Kenntnissen in der Buchführung, im Rechnungswesen,
im Aktien- und Steuerrecht, und/oder von Personen mit Kenntnissen in der Branche
der Gesellschaft heranziehen.
*Begründung:*
Mit Consent Order unter New York Banking Law §§ 39, 44 and 44-a haben sich die
Deutsche Bank und das New York State Department of Financial Services am
30.01.2017 geeinigt, dass die Deutsche Bank eine Strafe von USD 425 Mio. für ihr
Verhalten und ihre Verstöße im Zusammenhang mit den gegen sie erhobenen
Geldwäschevorwürfen in Russland zahlt ('*Consent Order*'). Die Consent Order ist
abrufbar unter http://www.dfs.ny.gov/about/ea/ea170130.pdf. Die Deutsche Bank hat
in der Consent Order eingeräumt, folgende Verstöße begangen zu haben:
1. Führung der Geschäfte in unsicherer und
unzuverlässiger Weise ('_conducted its
banking business in an unsafe and unsound
manner, in violation of New York Banking Law
§§ 44, 44-a_'),
2. Versagen, ein effektives und regelkonformes
Anti-Geldwäsche-Programm einzurichten
('_failed to maintain an effective and
compliant anti-money laundering program, in
violation of 3 N.Y.C.R.R. § 116.2._') und
3. Versagen bei der Buchführung ('_failed to
maintain and make available true and accurate
books, accounts and records reflecting all
transactions and actions, in violation of New
York Banking Law § 200-c_').
Mit Final Notice vom 30.01.2017, Firm Reference Number: 150018, hat die Financial
Conduct Authority ('*FCA*') im Zusammenhang mit den Geldwäschevorwürfen in
Russland gegen die Deutsche Bank eine Strafe von GBP 163.076.224,00 verhängt
('*Final Notice 2017*'). Die Final Notice 2017 ist abrufbar unter
https://www.fca.org.uk/publication/final-notices/deutsche-bank-2017.pdf.
Die FCA hat in der Final Notice 2017 folgende Verstöße der Deutschen Bank
festgestellt, die inhaltlich im Wesentlichen den Vorwürfen des New York State
Department of Financial Services entsprechen (vgl. Final Notice 2017, S. 24 f.):
1. Versagen, ein effektives und regelkonformes
Risikobewertungssystem einzurichten;
2. Versagen, ein effektives und regelkonformes
Anti-Geldwäsche-Programm einzurichten.
Auch diese zugestandenen bzw. festgestellten '_schwerwiegenden Fehler_' der
Vergangenheit sind objektiv durch einen Sonderprüfer zu überprüfen.
*Tagesordnungspunkt 16: Beratung und Beschlussfassung über die Bestellung eines
Sonderprüfers gem. § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und
Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien an der Deutsche Postbank AG
und den diesbezüglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen*
Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
_'Gem. § 142 Abs. 1 AktG wird ein Sonderprüfer
bestellt zur Prüfung folgender Fragen im
Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien an der
Deutsche Postbank AG ('_ _Postbank_ _') durch
die Deutsche Bank AG ('_ _Deutsche Bank_ _')
und den diesbezüglichen gerichtlichen
Auseinandersetzungen:_
1. _Diente der Erwerb der Deutsche Postbank
AG-Aktien ('_ *Postbank-Aktien* _') durch
das mit der Deutsche Post AG ('_ *Post*
_') geschlossene (i) ACQUISITION
AGREEMENT vom 12.09.2008 und/oder damit
in Zusammenhang stehende Vereinbarungen
und/oder (ii) das AMENDMENT AGREEMENT vom
14.01.2009 und/oder damit in Zusammenhang
stehende Vereinbarungen entgegen der
Kommunikation der Gesellschaft nicht der
'operativen Stärkung des
Privatkundengeschäfts' der Gesellschaft,
sondern anderen Zwecken?_
2. Welche im Zeitraum von 12.09.2008 bis
07.10.2010 amtierenden Mitglieder des
Vorstands und/oder Aufsichtsrats hatten
am 12.09.2008, am 14.01.2009 und/oder am
07.10.2010 Kenntnis davon, dass die
Postbank 'vom Steuerzahler hätte gerettet
werden müssen', wenn die Gesellschaft das
ACQUISITION AGREEMENT vom 12.09.2008
und/oder einzelne der weiteren
Vereinbarungen mit der Post nicht
abgeschlossen hätte?
3. Hatten im Zeitraum von 12.09.2008 bis
14.01.2009 amtierende Mitglieder von
Vorstand und Aufsichtsrat (ggf. auch
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)
wegen Anordnungen der Bankenaufsicht) vor
Abschluss des ACQUISITION AGREEMENT vom
12.09.2008 und/oder damit in Zusammenhang
stehenden Vereinbarungen Kenntnis, dass
es bei der Postbank noch im 4. Quartal
2008 zu einer Kapitalerhöhung und/oder
nachfolgend zur mehrjährigen Einstellung
von Dividendenzahlungen durch die
Postbank kommen würde?
4. Welche im Zeitraum von 12.09.2008 bis
07.10.2010 amtierenden Mitglieder des
Vorstands und/oder Aufsichtsrats haben
dazu angewiesen oder daran mitgewirkt,
das (i) mit der Post geschlossene
ACQUISITION AGREEMENT vom 12.09.2008
und/oder damit in Zusammenhang stehende
Vereinbarungen und/oder (ii) AMENDMENT
AGREEMENT vom 14.01.2009 und/oder damit
in Zusammenhang stehende Vereinbarungen
so zu gestalten, um mit dem jeweiligen
Abschluss dieser Vereinbarungen bereits
einen Einfluss auf die Ausübung der
Stimmrechte der Post aus Postbank-Aktien
zu haben?
5. Hat die Gesellschaft in den Verfahren vor
dem Landgericht Köln, Az. 82 O 28/11 und
Az. 82 O 11/15, und dem Verfahren vor dem
OLG Köln, Az. 13 U 161/11 unvollständig
und/oder nicht der Wahrheit gemäß
Erklärungen über die tatsächlichen
Umstände des Erwerbs der Postbank-Aktien
und/oder den Inhalt des mit der Post
geschlossenen (i) ACQUISITION AGREEMENT
vom 12.09.2008 und/oder damit in
Zusammenhang stehenden Vereinbarungen
und/oder (ii) AMENDMENT AGREEMENT vom
14.01.2009 und/oder damit in Zusammenhang
stehenden Vereinbarungen abgegeben? Falls
ja, welches Verhalten (Handeln und/oder
Unterlassen) von im Zeitraum vom
01.01.2011 bis zum 31.12.2017 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands und/oder
Aufsichtsrats führte insofern zu welchen
unvollständig und/oder nicht der Wahrheit
gemäß abgegebenen Erklärungen?
6. Besteht ein tatsächlicher Zusammenhang
zwischen den Umständen, dass (a) bereits
2008 sämtliche Postbank-Aktien der Post
in einem von der Abteilung Equity Capital
Markets der Gesellschaft geführten Depot
(DB 100 8808404 01 - 100 8808404 11)
gehalten wurden, (b) der Börsenkurs der
Postbank-Aktie sich nach dem 12.09.2008
prozentual um mehr als das Doppelte der
Peer Group und das Dreifache des DAX
verringerte, obgleich die Deutsche Bank
die Postbank-Aktien mit einer erheblichen
Prämie auf den Börsenkurs erworben hatte
und (c) die Abteilung Equity Capital
Markets der Gesellschaft das Orderbuch
für die am 22.09.2008 durchgeführte
Kapitalerhöhung der Deutschen Bank ('
_Kapitalerhöhung 2008_ ') selbst führte
und der Vorstand die Auskunft an ihre
Aktionäre über die Hintergründe der
Kapitalerhöhung 2008 in der
Hauptversammlung der Gesellschaft am
26.05.2009 verweigerte? Wenn ja, welche
Transaktionen wurden zwischen dem
12.09.2008 und dem 26.05.2009 wann und
mit welchem wirtschaftlichem Ergebnis von
der Gesellschaft und/oder der oder für
Rechnung der Post (einschließlich
Konzerngesellschaften) und/oder der
Kreditanstalt für Wiederaufbau mit den in
Depot DB 100 8808404 01 - 100 8808404 11
gehaltenen Postbank-Aktien und/oder
Deutsche-Bank-Aktien aus der
Kapitalerhöhung 2008 durchgeführt?
Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, als Sonderprüfer zu bestellen:
Herrn BA FCA MAE ACIArb CFE Mark Ballamy
c/o Ballamy LLP Forensic Accountants
85 Gresham Street
London
EC2V 7NQ
Vereinigtes Königreich
ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Mark Ballamy das Amt nicht
annehmen kann oder will:
Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dieter Bruckhaus
Am Markt 1
66125 Saarbrücken
ersatzweise für den Fall, dass der Sonderprüfer Dieter Bruckhaus das Amt nicht
annehmen kann oder will:
Herrn Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Thomas Tümmler
Ringstraße 21
58675 Hemer
zu bestellen.
Der Sonderprüfer kann die Unterstützung von fachlich qualifizierten Personen,
insbesondere von Personen mit Kenntnissen in der Buchführung, im Rechnungswesen,
im Aktien- und Steuerrecht, und/oder von Personen mit Kenntnissen in der Branche
der Gesellschaft heranziehen.
*Begründung:*
Es besteht der dringende Verdacht, dass den Aktionären der Deutschen Bank, dem
Kapitalmarkt und auch deutschen Gerichten von bzw. auf Veranlassung der Organe der
Gesellschaft im Hinblick auf den Postbank-Erwerb wissentlich unzutreffende
Tatsachen unterbreitet wurden und werden.
Dies führte und führt nicht nur zu (drohenden) Schäden der Gesellschaft und einer
Rufschädigung, es begründet auch die Befürchtung, dass die Gesellschaft die
Postbank, die Kapitalerhöhung 2008 und die Postbank-Prozesskostenrückstellungen
seit 2008/2009 materiell falsch bilanziert.
*Die wirtschaftliche Situation der Postbank im September 2008*
Es ist mittlerweile offenkundig, dass - völlig unabhängig von der Lehman-Insolvenz
am 14. September 2008 - die Postbank ab dem Sommer 2008, und jedenfalls am
Kaufdatum 12. September 2008, nicht mehr über hinreichend bankaufsichtsrechtliches
Kernkapital verfügte, um ihren Geschäftsbetrieb gesetzmäßig
aufrechtzuerhalten; es liegt zwischenzeitlich eine Stellungnahme des ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Dr. Josef Ackermann, in der ARD-Sendung
'_Günther Jauch_' vom 8. Oktober 2012 vor, wonach die Postbank ohne die
Erwerbsvereinbarung vom 12. September 2008 '_vom Steuerzahler hätte gerettet
werden müssen_'. Wirtschaftlicher Hintergrund dafür ist, dass die Postbank vor der
Finanzkrise mit Einlageüberhängen im mittleren zweistelligen Milliardenbereich in
ihrem Kapitalmarktgeschäft und Kreditersatzgeschäft 'wie ein Hedge Fonds'
(_Manager Magazin_) mit Hypothekenpapieren und Derivaten und gewerblichen
Immobilienkrediten in USA/UK spekuliert hatte, deren Marktwertverlust das
bankrechtliche Kernkapital der Postbank von nominal nur 5,3 Mrd. im September 2008
längst überschritten haben dürfte. Die Deutsche Bank erwarb daher auf dem
Höhepunkt der Finanzkrise offenbar nicht eine von der Finanzkrise unbetroffene
kundenorientierte Retail-Bank '_zur operativen Stärkung ihres
Privatkundengeschäfts_', sondern sehenden Auges einen Sanierungsfall, dessen
Bilanzsumme 2007 zu einem Drittel und Ergebnis zu rund zwei Dritteln aus
Positionen in mit hohen Verlusten belasteten Kapitalmarktanlagen resultierten. Die
Pflichtmitteilungen der Gesellschaft berichteten davon nicht.
Bereits sechs Wochen nach Vertragsunterzeichnung war die Postbank zur Sicherung
ihrer Finanzausstattung gezwungen, eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Nach
vorliegenden Gerichtsdokumenten war diese Kapitalerhöhung in den
Vertragsunterlagen vom 12. September 2008 bereits zwischen Deutscher Bank und
Deutscher Post vereinbart. Auch davon ist in den Pflichtmitteillungen der
Gesellschaft vom 12. September 2008 nichts vorzufinden.
*Tatsächliche Transaktionsstruktur 'Monte Paschi II'?*
Die Deutsche Bank stand am 12. September 2008 selbst vor einer
existenzgefährdenden Krise durch die Exposure gegenüber der seinerzeit
insolvenzgefährdeten US-Versicherung AIG. Es besteht der dringende Verdacht, dass
alleiniges Motiv der Bank zum Erwerb der Postbank-Beteiligung im September 2008
die Stärkung ihrer eigenen Kapitalbasis war, die einerseits durch Handelsgewinne
aus gezielten Leerverkäufen der Postbank-Aktie, andererseits aus einer von der
Bank selbst finanzierten Kapitalerhöhung erzielt worden sein könnte. Umgesetzt
wurde dies offenbar durch eine komplexe Derivatstruktur, die dem eigentlichen
Mehrheitserwerb an den Postbank-Aktien unterliegt, so dass sich der Verdacht
aufdrängt, die Postbank-Übernahme könnte von der Gesellschaft seit 2008 in
ähnlicher Weise falsch bilanziert worden sein wie seinerzeit die als Derivate
getarnten Kredite an die italienische Bank Monte Paschi.
So ließ sich auf Grundlage vorliegender gerichtlicher Dokumente die
Gesellschaft den Gesamtaktienbestand der Deutsche Post AG an der Postbank offenbar
bereits im September 2008 in ein Depot bei der Investmentbank der Deutschen Bank
(DB Equity Capital Markets) übertragen, also jener Abteilung, die auch für die
Kapitalerhöhung der Bank um EUR 2,2 Mrd. am 22. September 2008 (also zu einem
Zeitpunkt, in dem keine Investmentbank am breiten Markt Kapital platzieren konnte)
zuständig war und die aus Geheimhaltungsgründen das Orderbuch dafür selbst führte.
Jegliche Auskünfte zu den Umständen und Hintergründen dieser Kapitalerhöhung
wurden den Aktionären in der Hauptversammlung 2009 und in den nachfolgenden
Gerichtsverfahren verweigert; die Bank nahm lieber in Kauf, dass das Genehmigte
Kapital 2009 gerichtlich aufgehoben wurde. Aufgrund des Kursverlaufs der
Postbank-Aktie seit dem 12. September 2008 besteht zudem der dringende Verdacht
gezielter Leerverkäufe dieser Aktien durch die Deutsche Bank zur
Gewinnerzielungsabsicht sowie der Beleihung dieser Aktien über ein
Wertpapierpensionsgeschäft zur Finanzierung der temporären Übernahme ihrer
Kapitalerhöhung 2008 durch die Deutsche Post und dergleichen mehr. So enthalten
gerichtliche Dokumente Klauseln, die offenbar darauf abzielen,
Handelstransaktionen der Deutschen Bank mit Postbank-Aktien nicht zu gefährden.
*Tatsächlicher Verlust der Deutschen Bank für 2017 EUR 1,635 Mrd.?*
Das Landgericht Köln hat am 20. Oktober 2017 im Verfahren 82 O 11/15 entschieden,
dass die Deutsche Bank ehemaligen Postbank-Aktionären, die das
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April 24, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)
