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SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz, FN 102999 w
ISIN AT0000946652
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24.04.2018
über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
§ 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm
§ 119 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV
In der ordentlichen Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft, Ternitz, wurde am 24. April 2018 zum 8. Punkt der
Tagesordnung folgender Beschluss gefasst:
a. Widerruf der in der Hauptversammlung am 27. April 2016 beschlossenen
Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1
Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG.
b. Ermächtigung an den Vorstand für die Dauer von 30 Monaten vom Tag der
Beschlussfassung an, gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG
eigene Aktien der Gesellschaft bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der
Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende
Gegenwert EUR 1,00-- und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR
300,-- beträgt, sowie die Rückkaufsbedingungen festzusetzen, wobei der Vorstand
den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufprogramm
einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils)
zu veröffentlichen hat. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 UGB) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen
Aktien ist als Zweck des Erwerbes ausgeschlossen.
c. Ermächtigung an den Vorstand, erworbene eigene Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG einzuziehen, und
die Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen, oder wieder zu veräußern sowie die Veräußerungsbedingungen hiefür
festzusetzen. Der Handel mit eigenen Aktien ist jedenfalls als Zweck des Erwerbs
gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ausgeschlossen.
d. Widerruf der in der Hauptversammlung am 27. April 2016 für 5 Jahre
beschlossenen Ermächtigung gemäß § 65 Absatz 1b AktG, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot unter Ausschluss
des Wiederkaufsrechts bzw. Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen unter
gleichzeitiger neuerlicher Beschlussfassung über die für höchstens 5 Jahre vom
Tag der Beschlussfassung an gültigen Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65
Absatz 1b AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches
Angebot unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre zu beschließen.
Ternitz, im April 2018
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Andreas Böcskör, Investor Relations
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
A-2630 Ternitz, Hauptstraße 2
Tel: +43 2630/315 DW 252, Fax: DW 101
E-Mail: a.boecskoer@sbo.co.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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(END) Dow Jones Newswires
April 24, 2018 11:53 ET (15:53 GMT)
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