Thema heute:
Sicher durch die Bauphase - Versicherungsschutz für Bauvorhaben
Mit dem Frühjahr beginnt auch die Bausaison. Der Weg zum Eigenheim ist oft nervenaufreibend, denn nicht selten kommt es zu Ärger mit dienstleistenden Unternehmen. Zudem können auf der Baustelle auch Personen zu Schaden kommen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherungen hier Schutz bieten.
"Einen unverzichtbaren Versicherungsschutz bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung: Bauherren haften für sämtliche Schäden, die von Baustelle und Grundstück ausgehen. Dieses existenzielle Risiko wird durch die Versicherung abgedeckt", erläutert man beim BdV. Auch eine Feuerrohbau- und eine Bauleistungsversicherung sind sinnvoll.
In der Bauphase kann es immer wieder zu Schadenereignissen kommen, die Personen-, Sach- oder sich daraus ergebende Vermögensschäden zur Folge haben. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet dann Schadenersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich aber nur, wenn Bauherren Planung, Bauleitung und Bauausführung an Dritte - zum Beispiel ein Bauunternehmen - vergeben. Er gilt in der Regel für maximal zwei Jahre und endet danach automatisch. Eine Verlängerung der Laufzeit ist meist auf Anfrage möglich. Eine Deckungssumme von fünf Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte mindestens vereinbart werden. Baut man in Eigenregie, muss der Versicherungsschutz kostenpflichtig erweitert werden. "Eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung kann notwendig sein, auch wenn die bestehende Privathaftpflichtversicherung Bauvorhaben einschließt: Übersteigt die tatsächliche Bausumme die dafür vereinbarte Versicherungssumme in der Privathaftpflichtversicherung, besteht nämlich überhaupt kein Versicherungsschutz", erläutern die Verbraucherschützer.
Sinnvoll kann die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch deshalb sein, weil häufig im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung das Risiko von Erdrutsch- und Senkungsschäden ausgeschlossen ist. Dieses ist in einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung oftmals mitversichert. Unnötig ist sie indes, wenn der Bauträger Haus und Grundstück kauft. Mit einer Feuerrohbauversicherung kann der Rohbau insbesondere gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion versichert werden. Sie sollte zu Baubeginn abgeschlossen sein und ab diesem Zeitpunkt gelten. Viele Versicherungen bieten die Feuerrohbauversicherung für einen gewissen Zeitraum beitragsfrei an, wenn beim gleichen Anbieter später auch eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Der Schutz der Feuerrohbauversicherung gilt bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes, jedoch meistens zeitlich begrenzt - zum Beispiel auf 12 oder 24 Monate.
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