DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Fair Value REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
08.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-04-27 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Fair Value REIT-AG Gräfelfing WKN A0MW97
ISIN DE000A0MW975 Einladung zur Hauptversammlung
am 8. Juni 2018
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Fair Value REIT-AG mit Sitz in Gräfelfing am Freitag, den 8. Juni
2018, um 11:00 Uhr, im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa
Saal, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München.
*Tagesordnung*
der ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 8.
Juni 2018 im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal,
München
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2017 und der Lageberichte für die Gesellschaft und
den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 -
einschließlich der erläuternden Berichte des
Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
Handelsgesetzbuch - sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss am 25. April
2018 gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte
für die Fair Value REIT-AG und den Konzern, erläuternde
Berichte des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats
sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem
Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu
machen.
Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen liegen vom Tag
der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Fair Value
REIT-AG, Würmstraße 13a, 82166 Gräfelfing,
Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur
Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem
Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt
und zugesandt.
Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats
betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich
gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung
erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im
Rahmen ihres Auskunftsrechts Gelegenheit, Fragen zu
stellen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für
das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn
der Fair Value REIT-AG für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe
von EUR 5.812.000,55 wie folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von
insgesamt EUR 4.769.864,42, entsprechend
einer Dividende in Höhe von EUR 0,34 für
jede der 14.029.013
dividendenberechtigten Stückaktien. Die
Dividende ist zahlbar am 13. Juni 2018.
b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe
von EUR 1.042.136,13.
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung
sind die zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von
Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen 14.029.013
dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die zum
Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und
Aufsichtsrat von der Gesellschaft gehaltenen 81.310 eigenen
Aktien bzw. solche, die ihr als eigene Aktien zugerechnet
werden, wurden nicht berücksichtigt, da der Gesellschaft
gemäß § 71b Aktiengesetz aus diesen Aktien kein
Dividendenrecht zusteht.
Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis
zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Abstimmung gestellt:
Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien
und damit die Dividendensumme vermindert, wird weiterhin
unverändert eine Dividende von EUR 0,34 je
dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet. Der die
Dividendensumme überschreitende Bilanzgewinn wird in diesem
Fall auf neue Rechnung vorgetragen.
Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien
erhöht, erfolgt eine entsprechende Herabsetzung der je
dividendenberechtigter Stückaktie auszuschüttenden
Dividende.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen,
den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen,
den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2018 sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das
Geschäftsjahr 2018 und das Geschäftsjahr 2019 bis zur
nächsten Hauptversammlung*
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst
& Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. Des Weiteren schlägt der
Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im
Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2019 bis zur
nächsten Hauptversammlung zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags
die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene
Erklärung der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
6. *Satzungsänderungen*
Die aktuelle Satzung der Gesellschaft sieht in § 11 Abs. 2
vor, dass Aufsichtsratsmitglieder stets für die gesetzliche
Maximallaufzeit von der Hauptversammlung zu bestellen sind,
also für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt,
wobei das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, nicht
mitgerechnet wird. Gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 der
Satzung der Gesellschaft besteht das Amt eines
Aufsichtsratsmitglieds, das anstelle eines ausscheidenden
Mitglieds gewählt wird, zudem zwingend für den Rest der
Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. Ferner hat der
Aufsichtsrat gemäß § 12 Abs. 3 der Satzung im Falle
des Ausscheidens des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder
eines seiner Stellvertreter vor Ablauf der jeweiligen
Amtszeit, unverzüglich eine Neuwahl für die restliche
Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen.
Die Möglichkeit, Aufsichtsratsmitglieder auch für eine
kürzere Amtszeit als die gesetzliche Maximallaufzeit und
auch abweichend von der Laufzeit ausgeschiedener
Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen, sieht die Satzung
nicht vor.
Um der Hauptversammlung eine größtmögliche
Flexibilität bei der Bestellung von
Aufsichtsratsmitgliedern einzuräumen, schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:
a) § 11 Abs. 2 der Satzung wird nach Satz 3
um folgenden Satz 4 ergänzt:
'Die Hauptversammlung kann für einzelne
oder mehrere Aufsichtsratsmitglieder eine
kürzere Amtszeit bestimmen.'
b) § 11 Abs. 4 Satz 1 der Satzung wird
ersatzlos aufgehoben.
c) In § 12 Abs. 3 der Satzung wird der
nachstehende Satzteil ersatzlos
gestrichen:
'für die restliche Amtszeit des
Ausgeschiedenen'
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Das ehemalige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Professor
Steyer, wurde von der Hauptversammlung am 4. Juli 2016 bis
zur Beendigung der Hauptversammlung der Gesellschaft, die
über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr
beschließt, bestellt. Mit Wirkung zum Ablauf des 4.
September 2017 hat Herr Professor Steyer sein
Aufsichtsratsmandat gemäß § 13 Abs. 2 der Satzung der
Gesellschaft fristgemäß niedergelegt. Durch Beschluss
des Amtsgerichts München (Registergericht) vom 14.
September 2017 wurde Herr Frank Hölzle auf Antrag des
Vorstands gemäß § 104 Abs. 1 Aktiengesetz mit
sofortiger Wirkung zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.
Gemäß § 104 Abs. 6 Aktiengesetz erlischt dessen Amt,
sobald der Mangel behoben ist.
Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der Fair Value
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der -2-
REIT-AG, Herr Rolf Elgeti, und der ehemalige
stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Markus
Drews, haben ihre Aufsichtsratsmandate fristgemäß
jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2017
gemäß § 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft
niedergelegt. Herr Elgeti war von der Hauptversammlung am
19. Mai 2015 bis zur Beendigung der Hauptversammlung der
Gesellschaft, die über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2019 endende
Geschäftsjahr beschließt, bestellt. Herr Drews war von
der Hauptversammlung am 4. Juli 2016 bis zur Beendigung der
Hauptversammlung der Gesellschaft, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember
2020 endende Geschäftsjahr bestellt.
Durch Beschluss des Amtsgerichts München (Registergericht)
vom 23. November 2017 wurden Herr Dr. Thomas Wetzel und
Herr Daniel Zimmer auf Antrag des Vorstands gemäß §
104 Abs. 1 Aktiengesetz mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die beiden
Bestellungen enden mit Ablauf der auf die Bestellung
folgenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft.
Vor diesem Hintergrund soll eine Neuwahl aller Mitglieder
des Aufsichtsrats erfolgen.
Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG setzt sich derzeit
gemäß §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101
Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung
zu wählenden Mitgliedern zusammen. An Wahlvorschläge ist
die Hauptversammlung nicht gebunden.
In Anbetracht des am 26. Februar 2018 von der AEPF III 15
S.à r.l., Luxemburg, bekannt gegebenen freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebotes, möchte der
Aufsichtsrat vorschlagen, die Amtsdauer der neu zu
wählenden Aufsichtsratsmitglieder auf ein Jahr zu
beschränken. Da diese Beschränkung eine positive
Beschlussfassung über die unter vorstehendem
Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vorgeschlagenen
Beschlussgegenstände a) bis c) und deren Eintragung in das
Handelsregister erfordert, sollen die Bestellungen der
neuen Aufsichtsratsmitglieder aufschiebend bedingt hierauf
vorgenommen werden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:
a) Herr Frank Hölzle, Diplom-Volkswirt, ist
Verwaltungsratsvorsitzender und Chief
Executive Officer der Care4 AG, Basel,
wohnhaft in Freiburg im Breisgau, wird zum
Mitglied des Aufsichtsrats bis zur
Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am
31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr
beschließt, bestellt. Die Bestellung
von Herrn Hölzle ist aufschiebend bedingt
auf die Eintragung der Satzungsänderungen
gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt 6
a) bis c) in das Handelsregister der
Gesellschaft.
Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Hölzle
ist über die Internetseite der Gesellschaft
unter dem Link
www.fvreit.de/Unternehmen/Organe
zugänglich.
Herr Hölzle bekleidet bei folgenden in- und
ausländischen Gesellschaften Ämter in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien:
1. Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
- Aufsichtsratsvorsitzender der
MobileObjects AG, Düren;
- Aufsichtsratsmitglied der Westgrund
Aktiengesellschaft, Berlin; und
- Stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender der
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real
Estate AG.
2. Ämter in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- Mitglied des Verwaltungsrats der
SIC invent AG, Basel, Schweiz;
- Vorsitzender des Beirats der
clickworker GmbH, Essen;
- Vorsitzender des Beirats der
Mindlab Solutions GmbH, Stuttgart;
- Vorsitzender des Beirats der
rankingCoach GmbH, Köln
- Mitglied des Beirats der Rebuy
GmbH, Berlin.
*Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten
gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen
Corporate Governance Kodex*
Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene
Kandidat, Herr Hölzle, ist bereits aufgrund
seiner Bestellung durch gerichtlichen
Beschluss des Amtsgerichts München mit
Wirkung zum 14. September 2017 Mitglied des
Aufsichtsrats und unterhält damit eine
geschäftliche Beziehung zum Unternehmen bzw.
dem Organ 'Aufsichtsrat'. Außerdem ist
Herr Hölzle stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender der DEMIRE
Deutsche Mittelstand Real Estate AG und
steht damit in einer geschäftlichen
Beziehung zu einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Darüber hinaus steht Herr Hölzle nach
Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung
zum Unternehmen, zu den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach
Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne der
Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegen wäre.
b) Herr Dr. Thomas Wetzel, Rechtsanwalt,
Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht
(Schweiz) und Partner bei Wenger Plattner
mit Büros in Küsnacht, Basel und Bern
(Schweiz), wohnhaft in Zumikon (Schweiz),
wird zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zur
Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am
31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr
beschließt, bestellt. Die Bestellung
von Herrn Dr. Wetzel ist aufschiebend
bedingt auf die Eintragung der
Satzungsänderungen gemäß vorstehendem
Tagesordnungspunkt 6 a) bis c) in das
Handelsregister der Gesellschaft.
Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Dr.
Wetzel ist über die Internetseite der
Gesellschaft unter dem Link
www.fvreit.de/Unternehmen/Organe
zugänglich.
Herr Dr. Wetzel bekleidet bei folgenden in-
und ausländischen Gesellschaften Ämter
in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
oder vergleichbaren Kontrollgremien:
1. Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
- Mitglied des Aufsichtsrats der
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real
Estate AG.
2. Ämter in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- Präsident des Verwaltungsrates der
Brandenberger + Ruosch AG,
Dietlikon, Schweiz;
- Präsident des Verwaltungsrates der
EBV Immobilien AG, Urdorf, Schweiz;
- Vizepräsident des Verwaltungsrates
der Energie 360° AG, Zürich,
Schweiz;
- Mitglied des Verwaltungsrates der
Immobilien ETHZF AG, Zürich,
Schweiz;
- Präsident des Verwaltungsrates der
VERIT Investment Management AG,
Zürich, Schweiz;
- Mitglied des Stiftungsrates der
Swiss Foundation for Anesthesia
Research, Zürich, Schweiz; und
Als Verwaltungsratsmitglied in der
Energie 360° AG (Vizepräsident) und der
VERIT Investment Management AG
(Präsident) nimmt Herr Dr. Wetzel auch
Exekutivtätigkeiten wahr, die im
Regelfall aber nicht mehr als jeweils
10 % und insgesamt nicht mehr als 30 %
seiner Arbeitszeit ausmachen. In den
übrigen vorstehend unter Ziffer 2
angegebenen Gremien nimmt Herr Dr.
Wetzel keine Exekutivtätigkeiten wahr.
*Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten
gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen
Corporate Governance Kodex*
Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene
Kandidat, Herr Dr. Wetzel, ist bereits
aufgrund seiner Bestellung durch
gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts
München mit Wirkung zum 1. Dezember 2017
Mitglied des Aufsichtsrats und unterhält
damit eine geschäftliche Beziehung zum
Unternehmen bzw. dem Organ 'Aufsichtsrat'.
Außerdem ist Herr Dr. Wetzel Mitglied
des Aufsichtsrats der DEMIRE Deutsche
Mittelstand Real Estate AG und steht damit
in einer geschäftlichen Beziehung zu einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär.
Darüber hinaus steht Herr Dr. Wetzel nach
Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung
zum Unternehmen, zu den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach
Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne der
Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegen wäre.
c) Herr Daniel Zimmer, Syndikusrechtsanwalt der
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG,
wohnhaft in Frankfurt am Main, wird zum
Mitglied des Aufsichtsrats bis zur
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am
31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr
beschließt, bestellt. Die Bestellung
von Herrn Zimmer ist aufschiebend bedingt
auf die Eintragung der Satzungsänderungen
gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt 6
a) bis c) in das Handelsregister der
Gesellschaft.
Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Zimmer
ist über die Internetseite der Gesellschaft
unter dem Link
www.fvreit.de/Unternehmen/Organe
zugänglich.
Herr Zimmer bekleidet bei folgenden in- und
ausländischen Gesellschaften Ämter in
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien:
1. Ämter in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
Herr Zimmer bekleidet kein Amt in
einem gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat.
2. Ämter in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Herr Zimmer bekleidet kein Amt in
einem vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremium von
Wirtschaftsunternehmen.
*Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten
gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen
Corporate Governance Kodex*
Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene
Kandidat, Herr Zimmer, ist bereits aufgrund
seiner Bestellung durch gerichtlichen
Beschluss des Amtsgerichts München mit
Wirkung zum 1. Dezember 2017 Mitglied des
Aufsichtsrats und unterhält damit eine
geschäftliche Beziehung zum Unternehmen bzw.
dem Organ 'Aufsichtsrat'.
Außerdem ist Herr Zimmer seit Juli 2015
als Syndikusrechtsanwalt bei der DEMIRE
Deutsche Mittelstand Real Estate AG
beschäftigt und steht damit in einer
geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Darüber hinaus steht Herr Zimmer nach
Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung
zum Unternehmen, zu den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach
Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne der
Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegen wäre.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats verfügt der vom
Amtsgericht München mit Wirkung zum 14. September 2017 zum
Aufsichtsratsmitglied bestellte Herr Frank Hölzle über
hinreichenden Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung
und der Abschlussprüfung und sind auch die zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidaten in ihrer Gesamtheit mit dem
Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, hinreichend
vertraut im Sinne von § 100 Abs. 5 Aktiengesetz.
*Weitere Angaben zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 28.220.646,00 ist im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in
14.110.323 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft
jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 81.310 eigene Stückaktien. Die
Gesamtzahl der ausübbaren Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung somit 14.029.013.
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des
Freitag, 1. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft in
Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch) anmelden. Der Nachweis
des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d.h. auf Freitag, 18. Mai 2018, 0:00 Uhr
(MESZ), als den sogenannten Nachweisstichtag (nach § 123 Abs. 4
Satz 2 Aktiengesetz) beziehen und ist durch Bestätigung des
depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache in
Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch) zu erbringen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der
Gesellschaft bis zum Ablauf des Freitag, 1. Juni 2018, 24:00 Uhr
(MESZ), unter folgender Adresse oder der angegebenen
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
Fair Value REIT-AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: (07142) 7 88 66 755
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit
zur Anmeldung - nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für
die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall
der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich;
d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die
zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch vor der
Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für
eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden
gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu
benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis des
Aktienbesitzes an die Anmeldestelle übermittelt, die die
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausstellt.
Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten
Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts.
Die Aktionäre können an der Hauptversammlung nicht ohne
Anwesenheit am Versammlungsort und ohne Bevollmächtigten
teilnehmen und sämtliche oder einzelne Rechte ganz noch teilweise
im Wege elektronischer Kommunikation ausüben. Die Bild- und
Tonübertragung der Hauptversammlung ist nicht zugelassen.
*Freie Verfügbarkeit der Aktien*
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
*Stimmrechtsvertretung*
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben
lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz
grundsätzlich der Textform. Die Einhaltung der Textform ist im
Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz
oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz
gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht
erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz müssen
die dort genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar
festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135
Abs. 8 Aktiengesetz oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5
Aktiengesetz gleichgestellten Instituten, Unternehmen und
Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden
über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann
am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der
Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Fair Value REIT-AG
c/o BADER & HUBL GmbH
Wilhelmshofstraße 67
74321 Bietigheim-Bissingen
Telefax: (07142) 7 88 66 755
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de
Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.
Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte. Daneben stellen wir unter
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung
ein entsprechendes Formular zur Erteilung einer Vollmacht für die
Hauptversammlung zur Verfügung.
Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen. Sollen die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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