Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
133 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Fair Value REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
08.06.2018 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-04-27 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Fair Value REIT-AG Gräfelfing WKN A0MW97 
ISIN DE000A0MW975 Einladung zur Hauptversammlung 
am 8. Juni 2018 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Fair Value REIT-AG mit Sitz in Gräfelfing am Freitag, den 8. Juni 
2018, um 11:00 Uhr, im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa 
Saal, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München. 
 
*Tagesordnung* 
 
der ordentlichen Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 8. 
Juni 2018 im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, 
München 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017 und der Lageberichte für die Gesellschaft und 
   den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 - 
   einschließlich der erläuternden Berichte des 
   Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   Handelsgesetzbuch - sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2017 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss am 25. April 
   2018 gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte 
   für die Fair Value REIT-AG und den Konzern, erläuternde 
   Berichte des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats 
   sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem 
   Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu 
   machen. 
 
   Sämtliche vorstehend genannten Unterlagen liegen vom Tag 
   der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Fair Value 
   REIT-AG, Würmstraße 13a, 82166 Gräfelfing, 
   Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
   zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung zur 
   Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift wird jedem 
   Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt 
   und zugesandt. 
 
   Der Vorstand und, soweit der Bericht des Aufsichtsrats 
   betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich 
   gemachten Unterlagen im Rahmen der Hauptversammlung 
   erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im 
   Rahmen ihres Auskunftsrechts Gelegenheit, Fragen zu 
   stellen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für 
   das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 
   der Fair Value REIT-AG für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe 
   von EUR 5.812.000,55 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von 
      insgesamt EUR 4.769.864,42, entsprechend 
      einer Dividende in Höhe von EUR 0,34 für 
      jede der 14.029.013 
      dividendenberechtigten Stückaktien. Die 
      Dividende ist zahlbar am 13. Juni 2018. 
   b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung in Höhe 
      von EUR 1.042.136,13. 
 
   Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung 
   sind die zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von 
   Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen 14.029.013 
   dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die zum 
   Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags von Vorstand und 
   Aufsichtsrat von der Gesellschaft gehaltenen 81.310 eigenen 
   Aktien bzw. solche, die ihr als eigene Aktien zugerechnet 
   werden, wurden nicht berücksichtigt, da der Gesellschaft 
   gemäß § 71b Aktiengesetz aus diesen Aktien kein 
   Dividendenrecht zusteht. 
 
   Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis 
   zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung 
   ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
   Abstimmung gestellt: 
 
   Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 
   und damit die Dividendensumme vermindert, wird weiterhin 
   unverändert eine Dividende von EUR 0,34 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet. Der die 
   Dividendensumme überschreitende Bilanzgewinn wird in diesem 
   Fall auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 
   erhöht, erfolgt eine entsprechende Herabsetzung der je 
   dividendenberechtigter Stückaktie auszuschüttenden 
   Dividende. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, 
   den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, 
   den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2018 sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das 
   Geschäftsjahr 2018 und das Geschäftsjahr 2019 bis zur 
   nächsten Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst 
   & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. Des Weiteren schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im 
   Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2019 bis zur 
   nächsten Hauptversammlung zu bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags 
   die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene 
   Erklärung der Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Satzungsänderungen* 
 
   Die aktuelle Satzung der Gesellschaft sieht in § 11 Abs. 2 
   vor, dass Aufsichtsratsmitglieder stets für die gesetzliche 
   Maximallaufzeit von der Hauptversammlung zu bestellen sind, 
   also für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
   Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, 
   wobei das Jahr, in welchem die Amtszeit beginnt, nicht 
   mitgerechnet wird. Gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 der 
   Satzung der Gesellschaft besteht das Amt eines 
   Aufsichtsratsmitglieds, das anstelle eines ausscheidenden 
   Mitglieds gewählt wird, zudem zwingend für den Rest der 
   Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. Ferner hat der 
   Aufsichtsrat gemäß § 12 Abs. 3 der Satzung im Falle 
   des Ausscheidens des Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder 
   eines seiner Stellvertreter vor Ablauf der jeweiligen 
   Amtszeit, unverzüglich eine Neuwahl für die restliche 
   Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen. 
 
   Die Möglichkeit, Aufsichtsratsmitglieder auch für eine 
   kürzere Amtszeit als die gesetzliche Maximallaufzeit und 
   auch abweichend von der Laufzeit ausgeschiedener 
   Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen, sieht die Satzung 
   nicht vor. 
 
   Um der Hauptversammlung eine größtmögliche 
   Flexibilität bei der Bestellung von 
   Aufsichtsratsmitgliedern einzuräumen, schlagen Vorstand und 
   Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   a) § 11 Abs. 2 der Satzung wird nach Satz 3 
      um folgenden Satz 4 ergänzt: 
 
      'Die Hauptversammlung kann für einzelne 
      oder mehrere Aufsichtsratsmitglieder eine 
      kürzere Amtszeit bestimmen.' 
   b) § 11 Abs. 4 Satz 1 der Satzung wird 
      ersatzlos aufgehoben. 
   c) In § 12 Abs. 3 der Satzung wird der 
      nachstehende Satzteil ersatzlos 
      gestrichen: 
 
      'für die restliche Amtszeit des 
      Ausgeschiedenen' 
7. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Das ehemalige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Professor 
   Steyer, wurde von der Hauptversammlung am 4. Juli 2016 bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung der Gesellschaft, die 
   über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr 
   beschließt, bestellt. Mit Wirkung zum Ablauf des 4. 
   September 2017 hat Herr Professor Steyer sein 
   Aufsichtsratsmandat gemäß § 13 Abs. 2 der Satzung der 
   Gesellschaft fristgemäß niedergelegt. Durch Beschluss 
   des Amtsgerichts München (Registergericht) vom 14. 
   September 2017 wurde Herr Frank Hölzle auf Antrag des 
   Vorstands gemäß § 104 Abs. 1 Aktiengesetz mit 
   sofortiger Wirkung zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 
   Gemäß § 104 Abs. 6 Aktiengesetz erlischt dessen Amt, 
   sobald der Mangel behoben ist. 
 
   Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der Fair Value 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der -2-

REIT-AG, Herr Rolf Elgeti, und der ehemalige 
   stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Markus 
   Drews, haben ihre Aufsichtsratsmandate fristgemäß 
   jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2017 
   gemäß § 13 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft 
   niedergelegt. Herr Elgeti war von der Hauptversammlung am 
   19. Mai 2015 bis zur Beendigung der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft, die über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2019 endende 
   Geschäftsjahr beschließt, bestellt. Herr Drews war von 
   der Hauptversammlung am 4. Juli 2016 bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung der Gesellschaft, die über die Entlastung 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 
   2020 endende Geschäftsjahr bestellt. 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts München (Registergericht) 
   vom 23. November 2017 wurden Herr Dr. Thomas Wetzel und 
   Herr Daniel Zimmer auf Antrag des Vorstands gemäß § 
   104 Abs. 1 Aktiengesetz mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die beiden 
   Bestellungen enden mit Ablauf der auf die Bestellung 
   folgenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft. 
 
   Vor diesem Hintergrund soll eine Neuwahl aller Mitglieder 
   des Aufsichtsrats erfolgen. 
 
   Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG setzt sich derzeit 
   gemäß §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 
   Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der 
   Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung 
   zu wählenden Mitgliedern zusammen. An Wahlvorschläge ist 
   die Hauptversammlung nicht gebunden. 
 
   In Anbetracht des am 26. Februar 2018 von der AEPF III 15 
   S.à r.l., Luxemburg, bekannt gegebenen freiwilligen 
   öffentlichen Übernahmeangebotes, möchte der 
   Aufsichtsrat vorschlagen, die Amtsdauer der neu zu 
   wählenden Aufsichtsratsmitglieder auf ein Jahr zu 
   beschränken. Da diese Beschränkung eine positive 
   Beschlussfassung über die unter vorstehendem 
   Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vorgeschlagenen 
   Beschlussgegenstände a) bis c) und deren Eintragung in das 
   Handelsregister erfordert, sollen die Bestellungen der 
   neuen Aufsichtsratsmitglieder aufschiebend bedingt hierauf 
   vorgenommen werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: 
 
   a) Herr Frank Hölzle, Diplom-Volkswirt, ist 
      Verwaltungsratsvorsitzender und Chief 
      Executive Officer der Care4 AG, Basel, 
      wohnhaft in Freiburg im Breisgau, wird zum 
      Mitglied des Aufsichtsrats bis zur 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 
      31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr 
      beschließt, bestellt. Die Bestellung 
      von Herrn Hölzle ist aufschiebend bedingt 
      auf die Eintragung der Satzungsänderungen 
      gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt 6 
      a) bis c) in das Handelsregister der 
      Gesellschaft. 
 
      Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Hölzle 
      ist über die Internetseite der Gesellschaft 
      unter dem Link 
 
      www.fvreit.de/Unternehmen/Organe 
 
      zugänglich. 
 
      Herr Hölzle bekleidet bei folgenden in- und 
      ausländischen Gesellschaften Ämter in 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
      vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
      1. Ämter in gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsräten: 
 
         - Aufsichtsratsvorsitzender der 
           MobileObjects AG, Düren; 
         - Aufsichtsratsmitglied der Westgrund 
           Aktiengesellschaft, Berlin; und 
         - Stellvertretender 
           Aufsichtsratsvorsitzender der 
           DEMIRE Deutsche Mittelstand Real 
           Estate AG. 
      2. Ämter in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen: 
 
         - Mitglied des Verwaltungsrats der 
           SIC invent AG, Basel, Schweiz; 
         - Vorsitzender des Beirats der 
           clickworker GmbH, Essen; 
         - Vorsitzender des Beirats der 
           Mindlab Solutions GmbH, Stuttgart; 
         - Vorsitzender des Beirats der 
           rankingCoach GmbH, Köln 
         - Mitglied des Beirats der Rebuy 
           GmbH, Berlin. 
 
      *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten 
      gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex* 
 
      Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene 
      Kandidat, Herr Hölzle, ist bereits aufgrund 
      seiner Bestellung durch gerichtlichen 
      Beschluss des Amtsgerichts München mit 
      Wirkung zum 14. September 2017 Mitglied des 
      Aufsichtsrats und unterhält damit eine 
      geschäftliche Beziehung zum Unternehmen bzw. 
      dem Organ 'Aufsichtsrat'. Außerdem ist 
      Herr Hölzle stellvertretender 
      Aufsichtsratsvorsitzender der DEMIRE 
      Deutsche Mittelstand Real Estate AG und 
      steht damit in einer geschäftlichen 
      Beziehung zu einem wesentlich an der 
      Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
      Darüber hinaus steht Herr Hölzle nach 
      Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner 
      persönlichen oder geschäftlichen Beziehung 
      zum Unternehmen, zu den Organen der 
      Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
      Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach 
      Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne der 
      Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
      Governance Kodex offenzulegen wäre. 
   b) Herr Dr. Thomas Wetzel, Rechtsanwalt, 
      Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht 
      (Schweiz) und Partner bei Wenger Plattner 
      mit Büros in Küsnacht, Basel und Bern 
      (Schweiz), wohnhaft in Zumikon (Schweiz), 
      wird zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zur 
      Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 
      31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr 
      beschließt, bestellt. Die Bestellung 
      von Herrn Dr. Wetzel ist aufschiebend 
      bedingt auf die Eintragung der 
      Satzungsänderungen gemäß vorstehendem 
      Tagesordnungspunkt 6 a) bis c) in das 
      Handelsregister der Gesellschaft. 
 
      Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Dr. 
      Wetzel ist über die Internetseite der 
      Gesellschaft unter dem Link 
 
      www.fvreit.de/Unternehmen/Organe 
 
      zugänglich. 
 
      Herr Dr. Wetzel bekleidet bei folgenden in- 
      und ausländischen Gesellschaften Ämter 
      in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
      1. Ämter in gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsräten: 
 
         - Mitglied des Aufsichtsrats der 
           DEMIRE Deutsche Mittelstand Real 
           Estate AG. 
      2. Ämter in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen: 
 
         - Präsident des Verwaltungsrates der 
           Brandenberger + Ruosch AG, 
           Dietlikon, Schweiz; 
         - Präsident des Verwaltungsrates der 
           EBV Immobilien AG, Urdorf, Schweiz; 
         - Vizepräsident des Verwaltungsrates 
           der Energie 360° AG, Zürich, 
           Schweiz; 
         - Mitglied des Verwaltungsrates der 
           Immobilien ETHZF AG, Zürich, 
           Schweiz; 
         - Präsident des Verwaltungsrates der 
           VERIT Investment Management AG, 
           Zürich, Schweiz; 
         - Mitglied des Stiftungsrates der 
           Swiss Foundation for Anesthesia 
           Research, Zürich, Schweiz; und 
 
         Als Verwaltungsratsmitglied in der 
         Energie 360° AG (Vizepräsident) und der 
         VERIT Investment Management AG 
         (Präsident) nimmt Herr Dr. Wetzel auch 
         Exekutivtätigkeiten wahr, die im 
         Regelfall aber nicht mehr als jeweils 
         10 % und insgesamt nicht mehr als 30 % 
         seiner Arbeitszeit ausmachen. In den 
         übrigen vorstehend unter Ziffer 2 
         angegebenen Gremien nimmt Herr Dr. 
         Wetzel keine Exekutivtätigkeiten wahr. 
 
      *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten 
      gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex* 
 
      Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene 
      Kandidat, Herr Dr. Wetzel, ist bereits 
      aufgrund seiner Bestellung durch 
      gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts 
      München mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 
      Mitglied des Aufsichtsrats und unterhält 
      damit eine geschäftliche Beziehung zum 
      Unternehmen bzw. dem Organ 'Aufsichtsrat'. 
      Außerdem ist Herr Dr. Wetzel Mitglied 
      des Aufsichtsrats der DEMIRE Deutsche 
      Mittelstand Real Estate AG und steht damit 
      in einer geschäftlichen Beziehung zu einem 
      wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
      Aktionär. 
 
      Darüber hinaus steht Herr Dr. Wetzel nach 
      Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner 
      persönlichen oder geschäftlichen Beziehung 
      zum Unternehmen, zu den Organen der 
      Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
      Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach 
      Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne der 
      Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
      Governance Kodex offenzulegen wäre. 
   c) Herr Daniel Zimmer, Syndikusrechtsanwalt der 
      DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG, 
      wohnhaft in Frankfurt am Main, wird zum 
      Mitglied des Aufsichtsrats bis zur 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: Fair Value REIT-AG: Bekanntmachung der -3-

Hauptversammlung, die über die Entlastung 
      der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 
      31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr 
      beschließt, bestellt. Die Bestellung 
      von Herrn Zimmer ist aufschiebend bedingt 
      auf die Eintragung der Satzungsänderungen 
      gemäß vorstehendem Tagesordnungspunkt 6 
      a) bis c) in das Handelsregister der 
      Gesellschaft. 
 
      Ein aktueller Lebenslauf von Herrn Zimmer 
      ist über die Internetseite der Gesellschaft 
      unter dem Link 
 
      www.fvreit.de/Unternehmen/Organe 
 
      zugänglich. 
 
      Herr Zimmer bekleidet bei folgenden in- und 
      ausländischen Gesellschaften Ämter in 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
      vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
      1. Ämter in gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsräten: 
 
         Herr Zimmer bekleidet kein Amt in 
         einem gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsrat. 
      2. Ämter in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen: 
 
         Herr Zimmer bekleidet kein Amt in 
         einem vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremium von 
         Wirtschaftsunternehmen. 
 
      *Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten 
      gemäß Ziffer 5.4.1. des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex* 
 
      Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene 
      Kandidat, Herr Zimmer, ist bereits aufgrund 
      seiner Bestellung durch gerichtlichen 
      Beschluss des Amtsgerichts München mit 
      Wirkung zum 1. Dezember 2017 Mitglied des 
      Aufsichtsrats und unterhält damit eine 
      geschäftliche Beziehung zum Unternehmen bzw. 
      dem Organ 'Aufsichtsrat'. 
 
      Außerdem ist Herr Zimmer seit Juli 2015 
      als Syndikusrechtsanwalt bei der DEMIRE 
      Deutsche Mittelstand Real Estate AG 
      beschäftigt und steht damit in einer 
      geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich 
      an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
      Darüber hinaus steht Herr Zimmer nach 
      Einschätzung des Aufsichtsrats in keiner 
      persönlichen oder geschäftlichen Beziehung 
      zum Unternehmen, zu den Organen der 
      Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
      Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach 
      Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne der 
      Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
      Governance Kodex offenzulegen wäre. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats verfügt der vom 
   Amtsgericht München mit Wirkung zum 14. September 2017 zum 
   Aufsichtsratsmitglied bestellte Herr Frank Hölzle über 
   hinreichenden Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung 
   und der Abschlussprüfung und sind auch die zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten in ihrer Gesamtheit mit dem 
   Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, hinreichend 
   vertraut im Sinne von § 100 Abs. 5 Aktiengesetz. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 28.220.646,00 ist im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 
14.110.323 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft 
jedoch kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung 81.310 eigene Stückaktien. Die 
Gesamtzahl der ausübbaren Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung somit 14.029.013. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 
Freitag, 1. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft in 
Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch) anmelden. Der Nachweis 
des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, d.h. auf Freitag, 18. Mai 2018, 0:00 Uhr 
(MESZ), als den sogenannten Nachweisstichtag (nach § 123 Abs. 4 
Satz 2 Aktiengesetz) beziehen und ist durch Bestätigung des 
depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache in 
Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch) zu erbringen. Die 
Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der 
Gesellschaft bis zum Ablauf des Freitag, 1. Juni 2018, 24:00 Uhr 
(MESZ), unter folgender Adresse oder der angegebenen 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
Fair Value REIT-AG 
c/o BADER & HUBL GmbH 
Wilhelmshofstraße 67 
74321 Bietigheim-Bissingen 
Telefax: (07142) 7 88 66 755 
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit 
zur Anmeldung - nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für 
die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall 
der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und 
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe 
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die 
zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär sind, aber noch vor der 
Hauptversammlung Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für 
eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden 
gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu 
benachrichtigen, damit diese die Anmeldung und den Nachweis des 
Aktienbesitzes an die Anmeldestelle übermittelt, die die 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausstellt. 
 
Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten 
Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und 
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
die Ausübung des Stimmrechts. 
 
Die Aktionäre können an der Hauptversammlung nicht ohne 
Anwesenheit am Versammlungsort und ohne Bevollmächtigten 
teilnehmen und sämtliche oder einzelne Rechte ganz noch teilweise 
im Wege elektronischer Kommunikation ausüben. Die Bild- und 
Tonübertragung der Hauptversammlung ist nicht zugelassen. 
 
*Freie Verfügbarkeit der Aktien* 
 
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben 
lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der 
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz 
grundsätzlich der Textform. Die Einhaltung der Textform ist im 
Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz 
oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 Aktiengesetz 
gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen nicht 
erforderlich. Gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz müssen 
die dort genannten Personen die Vollmacht lediglich nachprüfbar 
festhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen nach § 135 
Abs. 8 Aktiengesetz oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 
Aktiengesetz gleichgestellten Instituten, Unternehmen und 
Personen bevollmächtigen wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden 
über eine mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann 
am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am 
Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der 
Bevollmächtigung auch an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
Fair Value REIT-AG 
c/o BADER & HUBL GmbH 
Wilhelmshofstraße 67 
74321 Bietigheim-Bissingen 
Telefax: (07142) 7 88 66 755 
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht. 
 
Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte. Daneben stellen wir unter 
 
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
ein entsprechendes Formular zur Erteilung einer Vollmacht für die 
Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft 
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen. Sollen die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht 
ausgeübt werden soll. Bei Abstimmungen, für die keine 
ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sich die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen 
abzustimmen. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit 
Gebrauch machen möchten, benötigen hierzu ein Vollmachtsformular, 
das zugleich die Erteilung von Weisungen ermöglicht. Dieses 
Formular wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte 
zugesandt. Der Aktionär hat das Vollmachts-/Weisungsformular 
auszufüllen und wird aus organisatorischen Gründen gebeten, der 
Gesellschaft das Vollmachts-/Weisungsformular unter folgender 
Adresse oder der angegebenen Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
bis zum Donnerstag, 7. Juni 2018, bis 24:00 Uhr (MESZ) zukommen 
zu lassen: 
 
Fair Value REIT-AG 
c/o BADER & HUBL GmbH 
Wilhelmshofstraße 67 
74321 Bietigheim-Bissingen 
Telefax: (07142) 7 88 66 755 
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und 
in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, 
Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch in der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der 
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter lediglich für die Wahrnehmung der 
Stimmrechte der Aktionäre zur Verfügung stehen. Aufträge für z.B. 
Wortmeldungen, das Stellen von Anträgen oder die Erklärung von 
Widersprüchen können nicht entgegengenommen werden. Zu beachten 
ist weiter, dass die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter im Falle einer vor der Hauptversammlung 
erteilten Bevollmächtigung im Hinblick auf Abstimmungen über 
eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im Vorfeld 
der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge nicht bevollmächtigt 
sind und diesbezüglich nur in der Hauptversammlung Weisungen 
erteilt werden können. 
 
Die Aktionäre können ihre Stimmen nicht ohne an der 
Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege 
elektronischer Kommunikation abgeben (keine Briefwahl). 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 
Aktiengesetz* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
Gesellschaft zu richten (Telefax ausreichend). Bitte richten Sie 
das entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
 
Fair Value REIT-AG 
Vorstand 
Würmstr. 13a 
82166 Gräfelfing 
Telefax: (089) 92 92 815-15 
 
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft 
mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des 
Zugangs nicht mitzurechnen ist. Demnach muss das 
Ergänzungsverlangen der Gesellschaft spätestens bis zum Dienstag, 
8. Mai 2018, bis 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. 
 
Gemäß § 122 Abs. 2 S. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 122 
Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz haben die Antragsteller nachzuweisen, 
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis 
zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Dabei ist 
§ 121 Abs. 7 Aktiengesetz entsprechend anzuwenden. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit 
sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - 
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem unter der Internetadresse 
 
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
Aktiengesetz* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge zu 
Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten 
Punkten der Tagesordnung ('Gegenanträge') sowie Vorschläge zur 
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und/oder des Abschlussprüfers 
und des Konzernabschlussprüfers - sofern dies Gegenstand der 
Tagesordnung ist - übersenden ('Wahlvorschläge'). Gegenanträge 
müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht. 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur 
Hauptversammlung im Sinne von §§ 126, 127 Aktiengesetz sind 
ausschließlich zu übermitteln an: 
 
Fair Value REIT-AG 
Anträge zur HV 2018 
Würmstr. 13a 
82166 Gräfelfing 
Telefax: (089) 92 92 815-15 
E-Mail: info@fvreit.de 
 
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden für die 
Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 Aktiengesetz nicht 
berücksichtigt. 
 
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die 
spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 
Donnerstag, 24. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), bei o.g. Adresse 
eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang 
einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung 
von Gegenanträgen unter der Internetadresse 
 
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden 
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner 
Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 Aktiengesetz 
vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder 
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. 
Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 
126 Abs. 2 Aktiengesetz hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch 
dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag 
nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl 
vorgeschlagenen Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim 
Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich 
die Angaben zu Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen enthält. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die 
der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in 
der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während 
der Hauptversammlung mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige und 
fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, 
bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, 
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt 
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die 
Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens (§ 290 
Abs. 1, 2 Handelsgesetzbuch) in der Hauptversammlung, der der 
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, 
erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich 
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Nach § 25 Abs. 3 
der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter auch 
ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich 
angemessen zu beschränken und insbesondere den zeitlichen Rahmen 
des Versammlungsverlaufs der Aussprache zu den 
Tagesordnungspunkten sowie des Rede- oder Fragebeitrags einzelner 
Aktionäre angemessen festsetzen. Außerdem ist der Vorstand 
berechtigt, unter den in § 131 Abs. 3 Aktiengesetz genannten 
Voraussetzungen die Auskunft zu verweigern. 
 
Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
127 Aktiengesetz) und Auskunftsrechten (§ 131 Aktiengesetz) der 
Aktionäre können auch im Internet unter 
 
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
eingesehen werden. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft und 
Unterlagen* 
 
Weitergehende Erläuterungen gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 
Aktiengesetz, Informationen und Unterlagen nach § 124a 
Aktiengesetz einschließlich der unter Tagesordnungspunkt 1 
genannten Unterlagen sowie der Vorschlag zur Gewinnverwendung 
liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus, können 
im Internet unter 
 
www.fvreit.de/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einladung 
 
heruntergeladen werden und von der Einberufung der 
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Fair Value 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2018 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.