DJ DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2018 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: 11 88 0 Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2018 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-27 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 11880 Solutions AG Planegg, Ortsteil Martinsried WKN 511 880 / ISIN DE0005118806 Einladung zur Hauptversammlung 2018 Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Sie findet statt am Dienstag, den 12. Juni 2018, 11:00 Uhr, im Konferenzraum 'D/E' im Congress Center Ost, Messeplatz 1, 45131 Essen *I. Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der 11880 Solutions AG zum 31.12.2017, des gebilligten Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)* Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzern-Abschluss am 21. März 2018 bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zur Verfügung und liegen außerdem vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der 11880 Solutions AG, Kruppstraße 74, 45145 Essen, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus. Ebenfalls werden die Unterlagen auch der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Stuttgart mit Zweigniederlassung Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft und ggf. zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 5. *Beschlussfassung über die Nachwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern* Herr Antonio Converti und Frau Gabriella Fabotti haben ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 22.02.2018 niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist gemäß den Vorschriften §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 f. Drittelbeteiligungsgesetz, §§ 95, 96 Abs. 1 Aktiengesetz, i. V. m. Ziff. 4.1 (1) der Satzung der 11880 Solutions AG zu bilden und setzt sich zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern (zwei Aufsichtsräte) und zu zwei Drittel aus Vertretern der Anteilseigner (vier Aufsichtsräte) zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt, den Empfehlungen des Nominierungsausschusses folgend, vor, für die zum 22.02.2018 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder, a) Herrn Ralf Ruhrmann, wohnhaft in Oberhausen, Deutschland, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater/Partner bei der RLT Ruhrmann Tieben & Partner mbB, sowie b) Herrn Helmar Hipp, wohnhaft in Stuttgart, Deutschland, Geschäftsführer bei der Cyberport GmbH, im Wege der Einzelwahl zu Mitgliedern des Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu wählen. Die Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die restliche Amtsperiode der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder gemäß Ziff. 4.1 Abs. (2) der Satzung der Gesellschaft. Herr Ralf Ruhrmann hat keine weiteren Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten. In vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien hat Herr Ruhrmann Mandate wie folgt: - Katholisches Klinikum Oberhausen GmbH: Aufsichtsratsvorsitzender - AHRB AG, Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat - ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat - Gebr. Schmidt GmbH & Co.KG: Beirat - Travel Charme Hotels & Resorts Holding AG, Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat. Herr Helmar Hipp übt eine weitere Mitgliedschaft in einem gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsrat bei der TGOA AG (The Group of Analysts) aus. Darüber hinaus hat Herr Hipp keine Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien. Gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind dabei Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich Herrn Ruhrmann wird daher erklärt, dass dieser ehrenamtlicher Vorstand der gemeinnützigen W+R Hauschildt Stiftung sowie Vorstand der Hauschildt Familienstiftung i.G. ist. Die RH Vermögensverwaltung GmbH mit Herrn Rolf Hauschildt als Geschäftsführer und Herrn Rolf Hauschildt als natürliche Person halten gegenwärtig direkt und indirekt insgesamt 10,2 % der Stimmrechte an der 11880 Solutions AG. Über die zuvor genannte Beziehung hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Person und der Gesellschaft, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Absätze 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 empfiehlt. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten ist unter Kapitel II 4 dieser Einladung aufgeführt und steht im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung zur Verfügung. 6. *Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals I mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und die entsprechende Satzungsänderung* Die Gesellschaft soll zukünftig die erforderliche Flexibilität zu einem schnellen Handeln am Kapitalmarkt erhalten. Es soll daher ein neues Genehmigtes Kapital I in Volumen von bis zu EUR 1.911.109,00 durch Ausgabe neuer Aktien geschaffen werden. Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 6.1. Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31.12.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 1.911.109,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch in den nachfolgenden Fällen ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates, auszuschließen, 6.1.1. wenn im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stückaktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet und das rechnerisch auf die ausgegebenen
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April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der -2-
Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet. Auf die 10 Prozent Grenze der Summe aller Bezugsrechtsausschlüsse sind Aktien anzurechnen, die aufgrund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden sowie derjenige anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, auf die sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen beziehen. Schließlich sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, und/oder 6.1.2. um etwaige Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, und/oder 6.1.3. soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern der von der 11880 Solutions AG oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften bereits oder künftig ausgegebenen Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht auf neue Stückaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde, und/oder 6.1.4. bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften oder zum Zwecke des Zusammenschlusses von Unternehmen. 6.2. Der Vorstand wird ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. 6.3. Ziff. 2 der Satzung der Gesellschaft wird um einen neuen Absatz (6) ergänzt: _'(6) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31.12.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 1.911.109,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I)._ _Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu._ _Der Vorstand ist jedoch in den nachfolgenden Fällen ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates, auszuschließen,_ a) wenn im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stückaktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet und das rechnerisch auf die ausgegebenen Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet. Auf die 10 Prozent Grenze der Summe aller Bezugsrechtsausschlüsse sind Aktien anzurechnen, die aufgrund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden sowie derjenige anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, auf die sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen beziehen. Schließlich sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, und/oder _b) um etwaige Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, und/oder_ c) soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern der von der 11880 Solutions AG oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften bereits oder künftig ausgegebenen Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht auf neue Stückaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde, und/oder d) bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften oder zum Zwecke des Zusammenschlusses von Unternehmen. _Der Vorstand wird ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.'_ 6.4. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Ziff. 2 Abs. (1), (2) und des neuen Abs. (6) entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals I und, falls das genehmigte Kapital bis zum 31.12.2021 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen. 7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals II mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und die entsprechende Satzungsänderung* Neben dem Genehmigten Kapital I, das bei vollständiger Ausnutzung einer Erhöhung des derzeitigen Grundkapitals um knapp unter 10 % entsprechen würde, soll ein Genehmigtes Kapital II in Höhe von knapp 40 % des derzeitigen Grundkapitals geschaffen werden, damit der Vorstand Kapitalerhöhungen um insgesamt bis zu maximal 50 % des Grundkapitals durchführen kann. Hinsichtlich dieses Genehmigten Kapitals II soll die Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss gemäß Ziff. 6.1.1 des Tagesordnungspunkts 6 nicht eingeräumt sein. 7.1. Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31.12.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 7.644.436,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch in den nachfolgenden Fällen ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates, auszuschließen, 7.1.1. um etwaige Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, und/oder 7.1.2. soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern der von der 11880 Solutions AG oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften bereits oder künftig ausgegebenen Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht auf neue Stückaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde, und/oder 7.2. bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von
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April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften oder zum Zwecke des Zusammenschlusses von Unternehmen. 7.3. Der Vorstand wird ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. 7.4. Ziff. 2 der Satzung der Gesellschaft wird um einen neuen Absatz (7) ergänzt: _'(7) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31.12.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 7.644.436,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II)._ _Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu._ _Der Vorstand ist jedoch in den nachfolgenden Fällen ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates, auszuschließen,_ _a) um etwaige Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, und/oder_ b) soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern der von der 11880 Solutions AG oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften bereits oder künftig ausgegebenen Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht auf neue Stückaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde, und/oder c) bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften oder zum Zwecke des Zusammenschlusses von Unternehmen. _Der Vorstand wird ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.'_ 7.5. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Ziff. 2 Abs. (1), (2) und des neuen Abs. (7) entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals und, falls das genehmigte Kapital bis zum 31.12.2021 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen. 8. *Beschlussfassung über Verlegung des Satzungssitzes nach Essen und die entsprechende Satzungsänderung der 11880 Solutions AG unter Ziffer 1.1. Abs. 2* Im Zuge der Schließung des Standorts Martinsried und der bereits erfolgten Verlegung der Geschäftsanschrift der 11880 Solutions AG nach Essen soll nun auch der Satzungssitz nach Essen verlegt werden. Hierfür ist notwendig, dass die Satzung in Ziffer 1.1 Abs. 2 geändert wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, Ziffer 1.1 Abs. 2 wie folgt neu zu fassen: 'Sie hat ihren Sitz in Essen.' 9. *Wiederholung der Beschlussfassung über Satzungsänderungen der 11880 Solutions AG unter Ziffer 3.1. Abs. 1 und Abs. 2* In der ordentlichen Hauptversammlung der 11880 Solutions AG am 27.06.2017 wurde eine Satzungsänderung beschlossen, wonach die Gesellschaft - gemäß § 76 Abs. 2 Satz 2 AktG - auch durch nur einen Vorstand geleitet werden kann. Der Beschluss wurde von der Hauptversammlung mit 99,92 % der Stimmen angenommen. Durch ein Büroversehen des anwesenden Notars ist in der Niederschrift gem. § 130 AktG fehlerhaft angegeben, dass der Beschluss mit einer Zustimmungsquote von 99,92 % der Stimmen _nicht _die erforderliche Mehrheit gefunden habe und daher _nicht _angenommen wurde. Nach rechtlicher Würdigung des Sachverhaltes besteht ein - wenn auch sehr geringes - Risiko, dass die Satzungsänderung nicht wirksam geworden ist. Daher wurde mit Birgit Hausmann, Bereichsleiterin Recht und Personal, für zwei Monate ein weiteres Mitglied in den Vorstand berufen und die Beschlussfassung über die Satzungsänderung zum Ausschluss rechtlicher und finanzieller Schäden erneut zur Abstimmung gestellt: Das Aktiengesetz sieht in § 76 die Möglichkeit vor, dass auch bei Gesellschaften mit einem Grundkapital von mehr als 3 Millionen Euro der Vorstand aus nur einer Person bestehen kann, wenn die Satzung dies so vorsieht. Das Unternehmen möchte gerne die Möglichkeit haben, von dieser Regelung bei Bedarf Gebrauch zu machen und schlägt daher diese Satzungsänderung vor. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der 11880 Solutions AG schlagen vor, Ziffer 3.1. Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung entsprechend zu ändern und neu zu fassen: Ziffer 3.1 Abs. 1 wird neu gefasst und lautet nun: _'Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstandes. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstandes zu ernennen. Der Aufsichtsrat ist ferner berechtigt, stellvertretende Vorstandsmitglieder zu bestimmen.'_ Ziffer 3.2 wird neu gefasst und lautet nun: 'Sollte der Vorstand aus nur einem Mitglied bestehen, wird die Gesellschaft durch dieses vertreten. Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Mitglied des Vorstandes gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Sollte der Vorstand aus mehreren Mitgliedern bestehen, so kann der Aufsichtsrat jedem Vorstandsmitglied die Befugnis zur Alleinvertretung erteilen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern die Befugnis zu erteilen, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung).' 10. *Wiederholung der Beschlussfassung über einen Dispens von der Pflicht zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Geschäftsjahre 2017 bis einschließlich 2021* In der ordentlichen Hauptversammlung der 11880 Solutions AG am 27.06.2017 wurde beschlossen, eine Offenlegung der Bezüge und sonstigen empfangenen Leistungen jedes einzelnen Vorstandsmitglieds nach § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. (a) S. 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. (a) S. 5 bis 8 HGB für die Geschäftsjahre 2017 bis einschließlich 2021 weder im Jahres- noch im Konzernabschluss vorzunehmen. Der Beschluss wurde mit 91,02 % der Stimmen angenommen. Durch ein Büroversehen des Notars ist in der Niederschrift gem. § 130 AktG jedoch fehlerhaft angegeben, dass der Beschluss mit einer Zustimmungsquote von 91,02 % der Stimmen _nicht _die erforderliche Mehrheit gefunden habe und daher _nicht _angenommen wurde. Nach rechtlicher Würdigung des Sachverhaltes verbleibt ein - wenn auch sehr geringes - Restrisiko, dass der Beschluss nicht wirksam gefasst wurde. Die Beschlussfassung über den Dispens von der Offenlegungspflicht wird daher zum Ausschluss rechtlicher Risiken erneut zur Abstimmung gestellt: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine Offenlegung der Bezüge und sonstigen empfangenen Leistungen jedes einzelnen Vorstandsmitglieds nach § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. (a) S. 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. (a) S. 5 bis 8 HGB für die Geschäftsjahre 2017 bis einschließlich 2021 weder im Jahres- noch im Konzernabschluss vorzunehmen. *II. Berichte, weitere Angaben und Hinweise* 1. *Berichte des Vorstands zu den unter den Tagesordnungspunkten 6 und 7 der Tagesordnung genannten Bezugsrechtsausschlüssen gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG* Der Vorstand hat gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für die in den Tagesordnungspunkten 6 und 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und zum vorgeschlagenen Ausgabepreis zu erstatten. Der Bericht des Vorstands ist vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung auch im Internet unter https://ir.11880.com/hauptversammlung.html zugänglich. Er wird darüber hinaus auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. 1.1. Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6
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April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)