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DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2018 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: 11 88 0 Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
12.06.2018 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2018-04-27 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
11880 Solutions AG Planegg, Ortsteil Martinsried WKN 511 
880 / ISIN DE0005118806 Einladung zur Hauptversammlung 
2018 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
Sie findet statt am Dienstag, den 12. Juni 2018, 11:00 
Uhr, 
im Konferenzraum 'D/E' im Congress Center Ost, Messeplatz 
1, 45131 Essen 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
    des Lageberichts der 11880 Solutions AG zum 
    31.12.2017, des gebilligten Konzern-Abschlusses und 
    des Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 
    2017, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
    erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben 
    gem. § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des 
    Handelsgesetzbuchs (HGB)* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den 
    Konzern-Abschluss am 21. März 2018 bereits 
    gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen 
    Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
    Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Die 
    vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter 
 
    https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
    zur Verfügung und liegen außerdem vom Tag der 
    Einberufung an in den Geschäftsräumen der 11880 
    Solutions AG, Kruppstraße 74, 45145 Essen, 
    Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus. 
    Ebenfalls werden die Unterlagen auch der 
    Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift 
    wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und 
    kostenlos zugesandt. 
2.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
    2017* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
    gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
    erteilen. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
    2017* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung 
    zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Bestellung des 
    Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für 
    das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses 
    schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ebner Stolz GmbH 
    & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz 
    Stuttgart mit Zweigniederlassung Köln, zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der 
    Gesellschaft und ggf. zum Prüfer für die 
    prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 
    für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. 
5.  *Beschlussfassung über die Nachwahl von zwei 
    Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
    Herr Antonio Converti und Frau Gabriella Fabotti 
    haben ihre Ämter als Mitglieder des 
    Aufsichtsrats mit Wirkung zum 22.02.2018 
    niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist 
    gemäß den Vorschriften §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 
    f. Drittelbeteiligungsgesetz, §§ 95, 96 Abs. 1 
    Aktiengesetz, i. V. m. Ziff. 4.1 (1) der Satzung 
    der 11880 Solutions AG zu bilden und setzt sich zu 
    einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern (zwei 
    Aufsichtsräte) und zu zwei Drittel aus Vertretern 
    der Anteilseigner (vier Aufsichtsräte) zusammen. 
    Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
    gebunden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt, den Empfehlungen des 
    Nominierungsausschusses folgend, vor, für die zum 
    22.02.2018 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder, 
 
    a) Herrn Ralf Ruhrmann, wohnhaft in 
       Oberhausen, Deutschland, 
       Wirtschaftsprüfer & Steuerberater/Partner 
       bei der RLT Ruhrmann Tieben & Partner 
       mbB, sowie 
    b) Herrn Helmar Hipp, wohnhaft in Stuttgart, 
       Deutschland, Geschäftsführer bei der 
       Cyberport GmbH, 
 
    im Wege der Einzelwahl zu Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu wählen. 
    Die Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder erfolgt 
    für die restliche Amtsperiode der ausgeschiedenen 
    Aufsichtsratsmitglieder gemäß Ziff. 4.1 Abs. 
    (2) der Satzung der Gesellschaft. 
 
    Herr Ralf Ruhrmann hat keine weiteren 
    Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
    inländischen Aufsichtsräten. In vergleichbaren in- 
    und ausländischen Kontrollgremien hat Herr Ruhrmann 
    Mandate wie folgt: 
 
    - Katholisches Klinikum Oberhausen GmbH: 
      Aufsichtsratsvorsitzender 
    - AHRB AG, Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat 
    - ARH Resort Holding AG, Zürich, Schweiz: 
      Verwaltungsrat 
    - Gebr. Schmidt GmbH & Co.KG: Beirat 
    - Travel Charme Hotels & Resorts Holding AG, 
      Zürich, Schweiz: Verwaltungsrat. 
 
    Herr Helmar Hipp übt eine weitere Mitgliedschaft in 
    einem gesetzlich zu bildenden inländischen 
    Aufsichtsrat bei der TGOA AG (The Group of 
    Analysts) aus. Darüber hinaus hat Herr Hipp keine 
    Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen 
    Kontrollgremien. 
 
    Gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen 
    Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 
    07.02.2017 soll der Aufsichtsrat bei seinen 
    Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die 
    persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen 
    eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen 
    der Gesellschaft und einem wesentlich an der 
    Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. 
    Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind 
    dabei Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 
    10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft 
    halten. Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich 
    Herrn Ruhrmann wird daher erklärt, dass dieser 
    ehrenamtlicher Vorstand der gemeinnützigen W+R 
    Hauschildt Stiftung sowie Vorstand der Hauschildt 
    Familienstiftung i.G. ist. Die RH 
    Vermögensverwaltung GmbH mit Herrn Rolf Hauschildt 
    als Geschäftsführer und Herrn Rolf Hauschildt als 
    natürliche Person halten gegenwärtig direkt und 
    indirekt insgesamt 10,2 % der Stimmrechte an der 
    11880 Solutions AG. 
 
    Über die zuvor genannte Beziehung hinaus 
    bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
    zwischen der zur Wahl in den Aufsichtsrat 
    vorgeschlagenen Person und der Gesellschaft, den 
    Organen der Gesellschaft und einem wesentlichen an 
    der Gesellschaft beteiligten Aktionär keine 
    weiteren persönlichen oder geschäftlichen 
    Beziehungen, deren Offenlegung Ziffer 5.4.1 Absätze 
    6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex in 
    der Fassung vom 07.02.2017 empfiehlt. 
 
    Der Wahlvorschlag berücksichtigt die gesetzlichen 
    Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat gemäß 
    Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossenen Ziele für seine 
    Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des vom 
    Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
    Gesamtgremium an. 
 
    Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 
    DCGK vergewissert, dass die vorgeschlagenen 
    Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand 
    aufbringen können. 
 
    Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen 
    Kandidaten ist unter Kapitel II 4 dieser Einladung 
    aufgeführt und steht im Internet unter 
 
    https://ir.11880.com/hauptversammlung 
 
    zur Verfügung. 
6.  *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
    Genehmigten Kapitals I mit der Ermächtigung zum 
    Bezugsrechtsausschluss und die entsprechende 
    Satzungsänderung* 
 
    Die Gesellschaft soll zukünftig die erforderliche 
    Flexibilität zu einem schnellen Handeln am 
    Kapitalmarkt erhalten. Es soll daher ein neues 
    Genehmigtes Kapital I in Volumen von bis zu EUR 
    1.911.109,00 durch Ausgabe neuer Aktien geschaffen 
    werden. Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor 
    zu beschließen: 
 
    6.1. Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 
         31.12.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
         das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 
         nominal EUR 1.911.109,00 durch ein- oder 
         mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den 
         Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- 
         oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes 
         Kapital I). 
 
         Den Aktionären steht grundsätzlich ein 
         Bezugsrecht zu. 
 
         Der Vorstand ist jedoch in den 
         nachfolgenden Fällen ermächtigt, das 
         Bezugsrecht der Aktionäre, jeweils mit 
         Zustimmung des Aufsichtsrates, 
         auszuschließen, 
 
         6.1.1. wenn im Falle einer 
                Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 
                der Ausgabebetrag den Börsenpreis 
                der bereits börsennotierten 
                Stückaktien zum Zeitpunkt der 
                endgültigen Festlegung des 
                Ausgabebetrags, die möglichst 
                zeitnah zur Platzierung der 
                Stückaktien erfolgen soll, nicht 
                wesentlich unterschreitet und das 
                rechnerisch auf die ausgegebenen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der -2-

Aktien entfallende Grundkapital 
                insgesamt 10 Prozent des 
                Grundkapitals weder im Zeitpunkt 
                des Wirksamwerdens noch im 
                Zeitpunkt der Ausübung dieser 
                Ermächtigung überschreitet. Auf 
                die 10 Prozent Grenze der Summe 
                aller Bezugsrechtsausschlüsse 
                sind Aktien anzurechnen, die 
                aufgrund einer Ermächtigung zur 
                Verwendung eigener Aktien 
                gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 
                Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
                unter Ausschluss eines 
                Bezugsrechts ausgegeben werden 
                sowie derjenige anteilige Betrag 
                des Grundkapitals, der auf Aktien 
                entfällt, auf die sich Wandlungs- 
                und/oder Optionsrechte bzw. 
                Wandlungspflichten aus 
                Schuldverschreibungen beziehen. 
                Schließlich sind Aktien 
                anzurechnen, die während der 
                Laufzeit dieser Ermächtigung bis 
                zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in 
                direkter oder entsprechender 
                Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 
                AktG ausgegeben oder 
                veräußert werden, und/oder 
         6.1.2. um etwaige Spitzenbeträge vom 
                Bezugsrecht der Aktionäre 
                auszunehmen, und/oder 
         6.1.3. soweit es erforderlich ist, um 
                Inhabern oder Gläubigern der von 
                der 11880 Solutions AG oder ihren 
                unmittelbaren oder mittelbaren 
                Tochtergesellschaften bereits 
                oder künftig ausgegebenen 
                Options- und/oder 
                Wandlungsrechten bzw. 
                Wandlungspflichten ein 
                Bezugsrecht auf neue Stückaktien 
                in dem Umfang zu gewähren, wie es 
                ihnen nach Ausübung der Options- 
                und/oder Wandlungsrechte bzw. 
                nach Erfüllung einer 
                Wandlungspflicht zustehen würde, 
                und/oder 
         6.1.4. bei Aktienausgaben gegen 
                Sacheinlagen, insbesondere zum 
                Zweck des Erwerbs von 
                Unternehmen, Unternehmensteilen, 
                Beteiligungen an Unternehmen oder 
                sonstigen Vermögensgegenständen 
                oder Ansprüchen auf den Erwerb 
                von Vermögensgegenständen 
                einschließlich Forderungen 
                gegen die Gesellschaft oder ihre 
                Konzerngesellschaften oder zum 
                Zwecke des Zusammenschlusses von 
                Unternehmen. 
    6.2. Der Vorstand wird ermächtigt, den weiteren 
         Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen 
         der Aktienausgabe mit Zustimmung des 
         Aufsichtsrats festzulegen. 
    6.3. Ziff. 2 der Satzung der Gesellschaft wird 
         um einen neuen Absatz (6) ergänzt: 
 
         _'(6) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 
         31.12.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
         das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 
         nominal EUR 1.911.109,00 durch ein- oder 
         mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den 
         Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- 
         oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes 
         Kapital I)._ 
 
         _Den Aktionären steht grundsätzlich ein 
         Bezugsrecht zu._ 
 
         _Der Vorstand ist jedoch in den 
         nachfolgenden Fällen ermächtigt, das 
         Bezugsrecht der Aktionäre, jeweils mit 
         Zustimmung des Aufsichtsrates, 
         auszuschließen,_ 
 
         a) wenn im Falle einer Kapitalerhöhung 
         gegen Bareinlagen der Ausgabebetrag den 
         Börsenpreis der bereits börsennotierten 
         Stückaktien zum Zeitpunkt der endgültigen 
         Festlegung des Ausgabebetrags, die 
         möglichst zeitnah zur Platzierung der 
         Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich 
         unterschreitet und das rechnerisch auf die 
         ausgegebenen Aktien entfallende 
         Grundkapital insgesamt 10 Prozent des 
         Grundkapitals weder im Zeitpunkt des 
         Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der 
         Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet. 
         Auf die 10 Prozent Grenze der Summe aller 
         Bezugsrechtsausschlüsse sind Aktien 
         anzurechnen, die aufgrund einer 
         Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien 
         gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 
         Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines 
         Bezugsrechts ausgegeben werden sowie 
         derjenige anteilige Betrag des 
         Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, auf 
         die sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte 
         bzw. Wandlungspflichten aus 
         Schuldverschreibungen beziehen. 
         Schließlich sind Aktien anzurechnen, 
         die während der Laufzeit dieser 
         Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer 
         Ausnutzung in direkter oder entsprechender 
         Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
         ausgegeben oder veräußert werden, 
         und/oder 
 
         _b) um etwaige Spitzenbeträge vom 
         Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, 
         und/oder_ 
 
         c) soweit es erforderlich ist, um Inhabern 
         oder Gläubigern der von der 11880 Solutions 
         AG oder ihren unmittelbaren oder 
         mittelbaren Tochtergesellschaften bereits 
         oder künftig ausgegebenen Options- und/oder 
         Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten 
         ein Bezugsrecht auf neue Stückaktien in dem 
         Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach 
         Ausübung der Options- und/oder 
         Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung einer 
         Wandlungspflicht zustehen würde, und/oder 
 
         d) bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen, 
         insbesondere zum Zweck des Erwerbs von 
         Unternehmen, Unternehmensteilen, 
         Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen 
         Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf 
         den Erwerb von Vermögensgegenständen 
         einschließlich Forderungen gegen die 
         Gesellschaft oder ihre 
         Konzerngesellschaften oder zum Zwecke des 
         Zusammenschlusses von Unternehmen. 
 
         _Der Vorstand wird ermächtigt, den weiteren 
         Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen 
         der Aktienausgabe mit Zustimmung des 
         Aufsichtsrats festzulegen.'_ 
    6.4. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
         Fassung der Ziff. 2 Abs. (1), (2) und des 
         neuen Abs. (6) entsprechend der jeweiligen 
         Ausnutzung des genehmigten Kapitals I und, 
         falls das genehmigte Kapital bis zum 
         31.12.2021 nicht oder nicht vollständig 
         ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf 
         der Ermächtigung anzupassen. 
7.  *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
    Genehmigten Kapitals II mit der Ermächtigung zum 
    Bezugsrechtsausschluss und die entsprechende 
    Satzungsänderung* 
 
    Neben dem Genehmigten Kapital I, das bei 
    vollständiger Ausnutzung einer Erhöhung des 
    derzeitigen Grundkapitals um knapp unter 10 % 
    entsprechen würde, soll ein Genehmigtes Kapital II 
    in Höhe von knapp 40 % des derzeitigen 
    Grundkapitals geschaffen werden, damit der Vorstand 
    Kapitalerhöhungen um insgesamt bis zu maximal 50 % 
    des Grundkapitals durchführen kann. Hinsichtlich 
    dieses Genehmigten Kapitals II soll die Möglichkeit 
    zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss gemäß 
    Ziff. 6.1.1 des Tagesordnungspunkts 6 nicht 
    eingeräumt sein. 
 
    7.1. Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 
         31.12.2021 mit Zustimmung des 
         Aufsichtsrats das Grundkapital der 
         Gesellschaft um bis zu nominal EUR 
         7.644.436,00 durch ein- oder mehrmalige 
         Ausgabe von neuen, auf den Inhaber 
         lautenden Stückaktien gegen Bar- oder 
         Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes 
         Kapital II). 
 
         Den Aktionären steht grundsätzlich ein 
         Bezugsrecht zu. 
 
         Der Vorstand ist jedoch in den 
         nachfolgenden Fällen ermächtigt, das 
         Bezugsrecht der Aktionäre, jeweils mit 
         Zustimmung des Aufsichtsrates, 
         auszuschließen, 
 
         7.1.1. um etwaige Spitzenbeträge vom 
                Bezugsrecht der Aktionäre 
                auszunehmen, und/oder 
         7.1.2. soweit es erforderlich ist, um 
                Inhabern oder Gläubigern der von 
                der 11880 Solutions AG oder ihren 
                unmittelbaren oder mittelbaren 
                Tochtergesellschaften bereits 
                oder künftig ausgegebenen 
                Options- und/oder 
                Wandlungsrechten bzw. 
                Wandlungspflichten ein 
                Bezugsrecht auf neue Stückaktien 
                in dem Umfang zu gewähren, wie es 
                ihnen nach Ausübung der Options- 
                und/oder Wandlungsrechte bzw. 
                nach Erfüllung einer 
                Wandlungspflicht zustehen würde, 
                und/oder 
    7.2. bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen, 
         insbesondere zum Zweck des Erwerbs von 
         Unternehmen, Unternehmensteilen, 
         Beteiligungen an Unternehmen oder 
         sonstigen Vermögensgegenständen oder 
         Ansprüchen auf den Erwerb von 

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April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: 11 88 0 Solutions AG: Bekanntmachung der -3-

Vermögensgegenständen einschließlich 
         Forderungen gegen die Gesellschaft oder 
         ihre Konzerngesellschaften oder zum 
         Zwecke des Zusammenschlusses von 
         Unternehmen. 
    7.3. Der Vorstand wird ermächtigt, den 
         weiteren Inhalt der Aktienrechte und die 
         Bedingungen der Aktienausgabe mit 
         Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. 
    7.4. Ziff. 2 der Satzung der Gesellschaft wird 
         um einen neuen Absatz (7) ergänzt: 
 
         _'(7) Der Vorstand wird ermächtigt, bis 
         zum 31.12.2021 mit Zustimmung des 
         Aufsichtsrats das Grundkapital der 
         Gesellschaft um bis zu nominal EUR 
         7.644.436,00 durch ein- oder mehrmalige 
         Ausgabe von neuen, auf den Inhaber 
         lautenden Stückaktien gegen Bar- oder 
         Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes 
         Kapital II)._ 
 
         _Den Aktionären steht grundsätzlich ein 
         Bezugsrecht zu._ 
 
         _Der Vorstand ist jedoch in den 
         nachfolgenden Fällen ermächtigt, das 
         Bezugsrecht der Aktionäre, jeweils mit 
         Zustimmung des Aufsichtsrates, 
         auszuschließen,_ 
 
         _a) um etwaige Spitzenbeträge vom 
         Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, 
         und/oder_ 
 
         b) soweit es erforderlich ist, um 
         Inhabern oder Gläubigern der von der 
         11880 Solutions AG oder ihren 
         unmittelbaren oder mittelbaren 
         Tochtergesellschaften bereits oder 
         künftig ausgegebenen Options- und/oder 
         Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten 
         ein Bezugsrecht auf neue Stückaktien in 
         dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach 
         Ausübung der Options- und/oder 
         Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung einer 
         Wandlungspflicht zustehen würde, und/oder 
 
         c) bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen, 
         insbesondere zum Zweck des Erwerbs von 
         Unternehmen, Unternehmensteilen, 
         Beteiligungen an Unternehmen oder 
         sonstigen Vermögensgegenständen oder 
         Ansprüchen auf den Erwerb von 
         Vermögensgegenständen einschließlich 
         Forderungen gegen die Gesellschaft oder 
         ihre Konzerngesellschaften oder zum 
         Zwecke des Zusammenschlusses von 
         Unternehmen. 
 
         _Der Vorstand wird ermächtigt, den 
         weiteren Inhalt der Aktienrechte und die 
         Bedingungen der Aktienausgabe mit 
         Zustimmung des Aufsichtsrats 
         festzulegen.'_ 
    7.5. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
         Fassung der Ziff. 2 Abs. (1), (2) und des 
         neuen Abs. (7) entsprechend der 
         jeweiligen Ausnutzung des genehmigten 
         Kapitals und, falls das genehmigte 
         Kapital bis zum 31.12.2021 nicht oder 
         nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, 
         nach Fristablauf der Ermächtigung 
         anzupassen. 
8.  *Beschlussfassung über Verlegung des Satzungssitzes 
    nach Essen und die entsprechende Satzungsänderung 
    der 11880 Solutions AG unter Ziffer 1.1. Abs. 2* 
 
    Im Zuge der Schließung des Standorts 
    Martinsried und der bereits erfolgten Verlegung der 
    Geschäftsanschrift der 11880 Solutions AG nach 
    Essen soll nun auch der Satzungssitz nach Essen 
    verlegt werden. Hierfür ist notwendig, dass die 
    Satzung in Ziffer 1.1 Abs. 2 geändert wird. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
    beschließen, Ziffer 1.1 Abs. 2 wie folgt neu 
    zu fassen: 
 
    'Sie hat ihren Sitz in Essen.' 
9.  *Wiederholung der Beschlussfassung über 
    Satzungsänderungen der 11880 Solutions AG unter 
    Ziffer 3.1. Abs. 1 und Abs. 2* 
 
    In der ordentlichen Hauptversammlung der 11880 
    Solutions AG am 27.06.2017 wurde eine 
    Satzungsänderung beschlossen, wonach die 
    Gesellschaft - gemäß § 76 Abs. 2 Satz 2 AktG - 
    auch durch nur einen Vorstand geleitet werden kann. 
    Der Beschluss wurde von der Hauptversammlung mit 
    99,92 % der Stimmen angenommen. 
 
    Durch ein Büroversehen des anwesenden Notars ist in 
    der Niederschrift gem. § 130 AktG fehlerhaft 
    angegeben, dass der Beschluss mit einer 
    Zustimmungsquote von 99,92 % der Stimmen _nicht 
    _die erforderliche Mehrheit gefunden habe und daher 
    _nicht _angenommen wurde. 
 
    Nach rechtlicher Würdigung des Sachverhaltes 
    besteht ein - wenn auch sehr geringes - Risiko, 
    dass die Satzungsänderung nicht wirksam geworden 
    ist. Daher wurde mit Birgit Hausmann, 
    Bereichsleiterin Recht und Personal, für zwei 
    Monate ein weiteres Mitglied in den Vorstand 
    berufen und die Beschlussfassung über die 
    Satzungsänderung zum Ausschluss rechtlicher und 
    finanzieller Schäden erneut zur Abstimmung 
    gestellt: 
 
    Das Aktiengesetz sieht in § 76 die Möglichkeit vor, 
    dass auch bei Gesellschaften mit einem Grundkapital 
    von mehr als 3 Millionen Euro der Vorstand aus nur 
    einer Person bestehen kann, wenn die Satzung dies 
    so vorsieht. Das Unternehmen möchte gerne die 
    Möglichkeit haben, von dieser Regelung bei Bedarf 
    Gebrauch zu machen und schlägt daher diese 
    Satzungsänderung vor. 
 
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat der 11880 
    Solutions AG schlagen vor, Ziffer 3.1. Abs. 1 und 
    Abs. 2 der Satzung entsprechend zu ändern und neu 
    zu fassen: 
 
    Ziffer 3.1 Abs. 1 wird neu gefasst und 
               lautet nun: 
               _'Der Vorstand der Gesellschaft 
               besteht aus einer oder mehreren 
               Personen; im Übrigen 
               bestimmt der Aufsichtsrat die 
               Zahl der Mitglieder des 
               Vorstandes. Der Aufsichtsrat ist 
               berechtigt, ein Vorstandsmitglied 
               zum Vorsitzenden des Vorstandes 
               zu ernennen. Der Aufsichtsrat ist 
               ferner berechtigt, 
               stellvertretende 
               Vorstandsmitglieder zu 
               bestimmen.'_ 
    Ziffer 3.2 wird neu gefasst und lautet nun: 
               'Sollte der Vorstand aus nur 
               einem Mitglied bestehen, wird die 
               Gesellschaft durch dieses 
               vertreten. Besteht der Vorstand 
               aus mehreren Mitgliedern, wird 
               die Gesellschaft durch zwei 
               Vorstandsmitglieder gemeinsam 
               oder durch ein Mitglied des 
               Vorstandes gemeinsam mit einem 
               Prokuristen vertreten. Sollte der 
               Vorstand aus mehreren Mitgliedern 
               bestehen, so kann der 
               Aufsichtsrat jedem 
               Vorstandsmitglied die Befugnis 
               zur Alleinvertretung erteilen. 
               Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, 
               einzelnen oder allen 
               Vorstandsmitgliedern die Befugnis 
               zu erteilen, Rechtsgeschäfte im 
               Namen der Gesellschaft mit sich 
               als Vertreter eines Dritten 
               vorzunehmen (Befreiung vom Verbot 
               der Doppelvertretung).' 
10. *Wiederholung der Beschlussfassung über einen 
    Dispens von der Pflicht zur individualisierten 
    Offenlegung der Vorstandsbezüge für die 
    Geschäftsjahre 2017 bis einschließlich 2021* 
 
    In der ordentlichen Hauptversammlung der 11880 
    Solutions AG am 27.06.2017 wurde beschlossen, eine 
    Offenlegung der Bezüge und sonstigen empfangenen 
    Leistungen jedes einzelnen Vorstandsmitglieds nach 
    § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. (a) S. 5 bis 8 HGB und § 
    314 Abs. 1 Nr. 6 lit. (a) S. 5 bis 8 HGB für die 
    Geschäftsjahre 2017 bis einschließlich 2021 
    weder im Jahres- noch im Konzernabschluss 
    vorzunehmen. Der Beschluss wurde mit 91,02 % der 
    Stimmen angenommen. 
 
    Durch ein Büroversehen des Notars ist in der 
    Niederschrift gem. § 130 AktG jedoch fehlerhaft 
    angegeben, dass der Beschluss mit einer 
    Zustimmungsquote von 91,02 % der Stimmen _nicht 
    _die erforderliche Mehrheit gefunden habe und daher 
    _nicht _angenommen wurde. 
 
    Nach rechtlicher Würdigung des Sachverhaltes 
    verbleibt ein - wenn auch sehr geringes - 
    Restrisiko, dass der Beschluss nicht wirksam 
    gefasst wurde. Die Beschlussfassung über den 
    Dispens von der Offenlegungspflicht wird daher zum 
    Ausschluss rechtlicher Risiken erneut zur 
    Abstimmung gestellt: 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine 
    Offenlegung der Bezüge und sonstigen empfangenen 
    Leistungen jedes einzelnen Vorstandsmitglieds nach 
    § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. (a) S. 5 bis 8 HGB und § 
    314 Abs. 1 Nr. 6 lit. (a) S. 5 bis 8 HGB für die 
    Geschäftsjahre 2017 bis einschließlich 2021 
    weder im Jahres- noch im Konzernabschluss 
    vorzunehmen. 
 
*II. Berichte, weitere Angaben und Hinweise* 
 
1. *Berichte des Vorstands zu den unter den 
   Tagesordnungspunkten 6 und 7 der Tagesordnung 
   genannten Bezugsrechtsausschlüssen gemäß 
   § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 
   2 AktG* 
 
Der Vorstand hat gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG 
i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen 
Bericht über die Gründe für die in den 
Tagesordnungspunkten 6 und 7 der Tagesordnung 
vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des 
Bezugsrechts und zum vorgeschlagenen Ausgabepreis zu 
erstatten. Der Bericht des Vorstands ist vom Tag der 
Einberufung der Hauptversammlung auch im Internet unter 
 
https://ir.11880.com/hauptversammlung.html 
 
zugänglich. Er wird darüber hinaus auch in der 
Hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
1.1. Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 
 

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April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung 
unter Tagesordnungspunkt 6 die Schaffung eines Genehmigten 
Kapitals I über insgesamt bis zu EUR 1.911.109,00 durch 
Ausgabe von bis zu 1.911.109 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien vor. Das Genehmigte Kapital I soll dabei 
sowohl für Bar- als auch für Sachkapitalerhöhungen zur 
Verfügung stehen und kann auch in Teilbeträgen ausgenutzt 
werden. Das Genehmigte Kapital I soll der Gesellschaft 
schnelles und flexibles Handeln ermöglichen, ohne die 
jährliche oder eine außerordentliche Hauptversammlung 
abwarten zu müssen. Die vorgeschlagene Höhe des 
Genehmigten Kapitals I würde bei vollständiger Ausnutzung 
einer Erhöhung des derzeitigen Grundkapitals um knapp 
unter 10 % entsprechen. Bei der Ausnutzung des Genehmigten 
Kapitals I haben die Aktionäre bei Barkapitalerhöhungen 
grundsätzlich ein Bezugsrecht. Die beantragte Ermächtigung 
sieht jedoch vor, dass der Vorstand das Bezugsrecht mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen 
ausschließen kann: 
 
Der Vorstand soll mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
Bezugsrecht bei Barkapitalerhöhungen ausschließen 
können, wenn die Aktien zu einem Betrag ausgegeben werden, 
der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der 
Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Bei der 
Festsetzung des Ausgabebetrags wird sich die Verwaltung 
unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen 
Marktgegebenheiten bemühen, einen etwaigen Abschlag vom 
Börsenpreis so niedrig wie möglich zu halten. Diese 
Ermächtigung ermöglicht es der Gesellschaft, Marktchancen 
schnell und flexibel zu nutzen und einen Kapitalbedarf 
kurzfristig zu decken. Durch den Ausschluss des 
Bezugsrechts wird eine Platzierung nahe am Börsenpreis 
ermöglicht, sodass der bei Bezugsrechtsemissionen übliche 
Abschlag entfällt. Der rechnerische Anteil am 
Grundkapital, der auf die unter einem solchen 
erleichterten Bezugsrechtsausschluss ausgegebenen Aktien 
entfällt, darf insgesamt 10 % des Grundkapitals zum 
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls 
dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausnutzung 
der Ermächtigung nicht überschreiten. Dies trägt den 
Bedürfnissen der Aktionäre nach Verwässerungsschutz für 
ihren Anteilsbesitz Rechnung und entspricht der 
gesetzlichen Wertung. Im Übrigen kann jeder Aktionär 
zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote 
grundsätzlich Aktien zu vergleichbaren Bedingungen am 
Markt erwerben. Auf die 10 %-Grenze sind Aktien 
anzurechnen, die aufgrund einer Ermächtigung zur 
Verwendung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 
Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines 
Bezugsrechts ausgegeben werden sowie derjenige anteilige 
Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, auf die 
sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. 
Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen beziehen. 
Schließlich sind auch Aktien anzurechnen, die während 
der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer 
Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 
186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert 
werden. 
 
Des Weiteren ist eine Ermächtigung zum 
Bezugsrechtsausschluss vorgesehen, um etwaige 
Spitzenbeträge auszunehmen. Ein solcher sinnvoller und 
marktkonformer Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich 
etwaiger Spitzenbeträge dient dazu, die Ausnutzung der 
Ermächtigung durch runde Beträge zu ermöglichen und damit 
eine erleichterte Abwicklung zu gewährleisten. 
 
Außerdem kann das Bezugsrecht mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats ausgeschlossen werden, um den Inhabern oder 
Gläubigern der 11880 Solutions AG oder ihrer unmittelbaren 
oder mittelbaren Tochtergesellschaften ein Bezugsrecht auf 
neue Stückaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen 
nach Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. 
nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde. 
Üblicherweise werden in entsprechenden 
Anleihebedingungen Verwässerungsschutz-Mechanismen z. B. 
bei Kapitalmaßnahmen und Dividendenzahlungen 
vorgesehen. Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses kann 
diesen Gläubigern ein entsprechender Ausgleich angeboten 
werden, ohne den Options- bzw. Wandlungspreis oder das 
Wandlungsverhältnis anpassen zu müssen. Sie werden damit 
so gestellt, als seien sie bereits Aktionäre. Um die 
Schuldverschreibungen mit einem solchen 
Verwässerungsschutz ausstatten zu können, muss das 
Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Aktien entsprechend 
ausgeschlossen werden 
 
Auch bei Sachkapitalerhöhungen soll das Bezugsrecht mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats in voller Höhe ausgeschlossen 
werden können, um der 11880 Solutions AG die Möglichkeit 
zu geben, Aktien der Gesellschaft zur Erfüllung von 
Ansprüchen aus Vorbereitung, Durchführung, Vollzug oder 
Abwicklung von rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen 
Erwerbsvorgängen sowie von Unternehmenszusammenschlüssen 
ohne Beanspruchung der Börse schnell und flexibel anbieten 
zu können. Die 11880 Solutions AG steht im nationalen und 
auch internationalen Wettbewerb. Sie muss daher jederzeit 
in der Lage sein, an den Märkten im Interesse ihrer 
Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu 
gehört auch, kurzfristig Unternehmen, Betriebe, 
Unternehmensteile, Beteiligungen oder sonstige 
Vermögensgegenstände oder Ansprüche auf den Erwerb von 
Vermögensgegenständen zur Verbesserung der 
Wettbewerbsposition zu erwerben. Als Gegenleistung kann 
die Gewährung von Aktien zweckmäßig sein, da dies die 
Liquidität schont oder auch geboten sein, um etwaigen 
Verkäufererwartungen zu entsprechen. Auch kann dies die 
Verhandlungsposition der 11880 Solutions AG bei 
Erwerbsverhandlungen stärken. Bei der Festlegung der 
Bewertungsrelationen wird der Vorstand sicherstellen, dass 
die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. 
Dabei soll der Ausgabebetrag der zu begebenden neuen 
Aktien grundsätzlich am Börsenkurs ausgerichtet werden. 
Eine schematische Anknüpfung an den Börsenkurs ist 
allerdings nicht vorgesehen, insbesondere um einmal 
erzielte Verhandlungsergebnisse nicht durch Schwankungen 
des Börsenkurses infrage zu stellen. 
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass konkrete Pläne für 
die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I derzeit noch 
nicht bestehen und die vorliegende Vorratsbeschlussfassung 
mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss der 
üblichen Praxis entspricht. Der Vorstand wird in jedem 
Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung des Genehmigten 
Kapitals I im Interesse der Gesellschaft und ihrer 
Aktionäre liegt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird 
der Vorstand der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des 
Genehmigten Kapitals I berichten. 
 
1.2. Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 
 
Der Hauptversammlung wird ferner die Schaffung eines 
Genehmigten Kapitals II über insgesamt bis zu EUR 
7.644.436,00 durch Ausgabe von bis zu 7.644.436 auf den 
Inhaber lautende Stückaktien vorgeschlagen. 
 
Gemeinsam mit dem unter Tagesordnungspunkt 6 vorgesehenen 
Genehmigten Kapital I wird die Verwaltung somit zu der 
gesetzlich maximal zulässigen Erhöhung des Grundkapitals 
von knapp unter 50 % ermächtigt. Den Aktionären steht auch 
beim Genehmigten Kapital II grundsätzlich ein Bezugsrecht 
zu. Jedoch ist der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in 
den nachstehenden Fällen auszuschließen. 
 
Zum einen ist dies, wie auch beim Genehmigten Kapital I, 
vorgesehen, um etwaige Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der 
Aktionäre auszunehmen. Dies stellt, wie oben unter Ziffer 
1.1 dargestellt, einen sinnvollen und marktkonformen 
Ausschluss des Bezugsrechts dar, um die Ausnutzung der 
Ermächtigung durch runde Beträge zu ermöglichen und damit 
eine erleichterte Abwicklung zu gewährleisten. 
 
Hinsichtlich der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss 
im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien an Inhaber bzw. 
Gläubiger von Wandlungs-/Optionsrechten auf Aktien der 
Gesellschaft gelten die gleichen Erwägungen wie beim 
Genehmigten Kapital I. Durch die Ermächtigung zum 
Bezugsrechtsausschluss soll den vorgenannten Inhabern und 
Gläubigern zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte 
in dem Umfang gewährt werden, wie sie ihnen nach Ausübung 
dieser Rechte bzw. Erfüllung dieser Pflichten zustünden. 
Dies stellt die Gewährung einer marktüblichen Form eines 
Verwässerungsschutzes an die Gläubiger solcher Instrumente 
dar. 
 
Darüber hinaus sieht die Ermächtigung auch einen 
Bezugsrechtsausschluss für den Fall von 
Sachkapitalerhöhungen vor. Hierdurch soll der 11880 
Solutions AG die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zum 
Maximum des Genehmigten Kapitals II Aktien zur Erfüllung 
von Ansprüchen aus Vorbereitung, Durchführung, Vollzug 
oder Abwicklung von rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen 
Erwerbsvorgängen sowie von Unternehmenszusammenschlüssen 
ohne Beanspruchung der Börse schnell und flexibel anbieten 
zu können. Hierdurch wird der Solutions AG die Möglichkeit 
gegeben, an den Märkten im Interesse der Aktionäre schnell 
und flexibel handeln zu können, wozu auch gehört, 
kurzfristig Unternehmen, Betriebe, Unternehmensteile, 
Beteiligungen oder sonstige Vermögensgegenstände oder 
Ansprüche auf den Erwerb von Vermögensgegenständen 
einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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