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DGAP-HV: KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Augsburg, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: KUKA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 06.06.2018 in Augsburg, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-27 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KUKA Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE0006204407 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der am 
 
*6. Juni 2018 um 10:00 Uhr* 
 
im Kongresszentrum 'Kongress am Park Augsburg' 
(nachfolgend 'Kongresshalle'), Gögginger Straße 
10, 86159 Augsburg, stattfindenden 
 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
 
eingeladen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts für die KUKA 
   Aktiengesellschaft und den Konzern, 
   einschließlich des erläuternden Berichts zu 
   den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie § 315a 
   Abs. 1 HGB, für das Geschäftsjahr 2017; Vorlage 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen liegen vom 
   Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der 
   KUKA Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 
   86165 Augsburg, zur Einsicht der Aktionäre aus 
   und sind über die Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.kuka.com 
 
   zugänglich. Eine Abschrift wird jedem Aktionär 
   auf Verlangen kostenlos erteilt und zugesandt. 
   Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat 
   den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat und damit eine Feststellung durch 
   die Hauptversammlung entfällt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der KUKA Aktiengesellschaft aus dem 
   abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 in Höhe von *EUR 
   29.027.660,31 *wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 19.887.735,00 
   Dividende von EUR 0,50 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag              EUR 9.139.925,31 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien 39.775.470 
   Stückaktien (ISIN DE0006204407). 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung hält die KUKA Aktiengesellschaft 
   keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien 
   halten, so sind diese nicht dividendenberechtigt. 
   Für diesen Fall wird in der Hauptversammlung ein 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der bei entsprechend reduzierter 
   Ausschüttung unverändert eine Dividende von EUR 
   0,50 je stimmberechtigter Stückaktie und eine 
   Erhöhung des Gewinnvortrags vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege 
   der Gesamtentlastung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege 
   der Gesamtentlastung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu 
   lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
   zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die 
   Hauptversammlung über die Billigung des Systems 
   zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   beschließen. Von dieser Möglichkeit soll 
   Gebrauch gemacht werden, weil das 
   Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder im Jahr 
   2017 (nach der ordentlichen Hauptversammlung am 
   31. Mai 2017) angepasst wurde. 
 
   Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 
   der Gesellschaft ist ausführlich im 
   Vergütungsbericht auf den Seiten 18 bis 21 
   dargestellt, der im Geschäftsbericht 2017 
   veröffentlicht ist. Der Geschäftsbericht 2017 
   liegt (zusammen mit den weiteren unter TOP 1 
   genannten Unterlagen) vom Tag der Einberufung an 
   in den Geschäftsräumen der KUKA 
   Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 
   86165 Augsburg, zur Einsicht der Aktionäre aus 
   und ist über die Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.kuka.com 
 
   zugänglich. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das 
   System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands 
   der KUKA Aktiengesellschaft zu billigen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. Juni 
   2018 endet die Amtszeit aller 
   Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Der Aufsichtsrat der KUKA Aktiengesellschaft 
   besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG sowie 
   § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus 
   sechs von der Hauptversammlung 
   (Anteilseignervertreter) und sechs von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer 
   wurden am 10. April 2018 nach den Bestimmungen 
   des Mitbestimmungsgesetztes (MitbestG) mit 
   Wirkung ab Beendigung der am 6. Juni 2018 
   stattfinden ordentlichen Hauptversammlung der 
   KUKA Aktiengesellschaft gewählt. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der 
   Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen 
   und zu mindestens 30 Prozent aus Männern 
   zusammensetzen. Die Geschlechterquote ist vom 
   Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht 
   gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG die Seite der 
   Anteilseigner- oder der Arbeitnehmervertreter der 
   Gesamterfüllung widerspricht. Im Zusammenhang mit 
   den Wahlvorschlägen an die ordentliche 
   Hauptversammlung 2018 hat weder die Seite der 
   Anteilseignervertreter noch die Seite der 
   Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung der 
   Geschlechterquote widersprochen. 
 
   Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Einberufung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt 
   vier Frauen an, womit die Geschlechterquote von 
   30 Prozent erfüllt ist. 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge 
   der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat 
   nicht gebunden. 
 
   Gestützt auf die Empfehlungen des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt 
   der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung ab Beendigung 
   der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2018 
   folgende Personen als Vertreter der Anteilseigner 
   in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) Dr. Yanmin (Andy) Gu 
 
      Wohnort:              Panyu, Guangzhou, 
                            Provinz Guangdong, 
                            China 
      Alter:                54 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Betriebswirt 
      Derzeitige Tätigkeit: Vice President der 
                            Midea Group Co., 
                            Ltd. 
   b) Hongbo (Paul) Fang 
 
      Wohnort:              Foshan, Provinz 
                            Guangdong, China 
      Alter:                51 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Betriebswirt 
      Derzeitige Tätigkeit: Vorsitzender und 
                            CEO der Midea 
                            Group Co., Ltd. 
   c) Professor Dr. Henning Kagermann 
 
      Wohnort:              Königs 
                            Wusterhausen, 
                            Deutschland 
      Alter:                70 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Promovierter 
                            Diplomphysiker 
      Derzeitige Tätigkeit: Präsident von 
                            Acatech - Deutsche 
                            Akademie der 
                            Technikwissenschaf 
                            ten e.V. (ab 5. 
                            Mai 2018 
                            Vorsitzender des 
                            Kuratoriums von 
                            Acatech) 
   d) Min (Francoise) Liu 
 
      Wohnort:              Daliang, Shunde, 
                            Provinz Guangdong, 
                            China 
      Alter:                41 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Betriebswirtin 
      Derzeitige Tätigkeit: Director Human 
                            Resources der 
                            Midea Group Co., 
                            Ltd. 
   e) Dr. Myriam Meyer 
 
      Wohnort:              Birchwil, Schweiz 
      Alter:                56 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Promovierte 
                            Diplom-Maschinenba 
                            u-Ingenieurin 
      Derzeitige Tätigkeit: Geschäftsführerin 
                            mmtec 
   f) Alexander Liong Hauw Tan 
 
      Wohnort:           Guangzhou, Provinz 
                         Guangdong, China 
      Alter:             47 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:  Wirtschaftsingenieur 
      Derzeitige         Deputy CFO der Midea 
      Tätigkeit:         Group Co., Ltd. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 

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