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DGAP-News: KUKA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 06.06.2018 in Augsburg, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2018-04-27 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
KUKA Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE0006204407
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu
der am
*6. Juni 2018 um 10:00 Uhr*
im Kongresszentrum 'Kongress am Park Augsburg'
(nachfolgend 'Kongresshalle'), Gögginger Straße
10, 86159 Augsburg, stattfindenden
*ordentlichen Hauptversammlung*
eingeladen.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des
zusammengefassten Lageberichts für die KUKA
Aktiengesellschaft und den Konzern,
einschließlich des erläuternden Berichts zu
den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie § 315a
Abs. 1 HGB, für das Geschäftsjahr 2017; Vorlage
des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Die vorstehend genannten Unterlagen liegen vom
Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der
KUKA Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140,
86165 Augsburg, zur Einsicht der Aktionäre aus
und sind über die Internetseite der Gesellschaft
unter
www.kuka.com
zugänglich. Eine Abschrift wird jedem Aktionär
auf Verlangen kostenlos erteilt und zugesandt.
Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung zugänglich sein und näher
erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat
den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat und damit eine Feststellung durch
die Hauptversammlung entfällt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der KUKA Aktiengesellschaft aus dem
abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 in Höhe von *EUR
29.027.660,31 *wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 19.887.735,00
Dividende von EUR 0,50 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Gewinnvortrag EUR 9.139.925,31
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien 39.775.470
Stückaktien (ISIN DE0006204407).
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung hält die KUKA Aktiengesellschaft
keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien
halten, so sind diese nicht dividendenberechtigt.
Für diesen Fall wird in der Hauptversammlung ein
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der bei entsprechend reduzierter
Ausschüttung unverändert eine Dividende von EUR
0,50 je stimmberechtigter Stückaktie und eine
Erhöhung des Gewinnvortrags vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2017 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege
der Gesamtentlastung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege
der Gesamtentlastung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu
lassen.
5. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands*
Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die
Hauptversammlung über die Billigung des Systems
zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
beschließen. Von dieser Möglichkeit soll
Gebrauch gemacht werden, weil das
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder im Jahr
2017 (nach der ordentlichen Hauptversammlung am
31. Mai 2017) angepasst wurde.
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder
der Gesellschaft ist ausführlich im
Vergütungsbericht auf den Seiten 18 bis 21
dargestellt, der im Geschäftsbericht 2017
veröffentlicht ist. Der Geschäftsbericht 2017
liegt (zusammen mit den weiteren unter TOP 1
genannten Unterlagen) vom Tag der Einberufung an
in den Geschäftsräumen der KUKA
Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140,
86165 Augsburg, zur Einsicht der Aktionäre aus
und ist über die Internetseite der Gesellschaft
unter
www.kuka.com
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das
System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
der KUKA Aktiengesellschaft zu billigen.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. Juni
2018 endet die Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat der KUKA Aktiengesellschaft
besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG sowie
§ 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus
sechs von der Hauptversammlung
(Anteilseignervertreter) und sechs von den
Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
wurden am 10. April 2018 nach den Bestimmungen
des Mitbestimmungsgesetztes (MitbestG) mit
Wirkung ab Beendigung der am 6. Juni 2018
stattfinden ordentlichen Hauptversammlung der
KUKA Aktiengesellschaft gewählt.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der
Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen
und zu mindestens 30 Prozent aus Männern
zusammensetzen. Die Geschlechterquote ist vom
Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht
gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG die Seite der
Anteilseigner- oder der Arbeitnehmervertreter der
Gesamterfüllung widerspricht. Im Zusammenhang mit
den Wahlvorschlägen an die ordentliche
Hauptversammlung 2018 hat weder die Seite der
Anteilseignervertreter noch die Seite der
Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung der
Geschlechterquote widersprochen.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einberufung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt
vier Frauen an, womit die Geschlechterquote von
30 Prozent erfüllt ist.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge
der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat
nicht gebunden.
Gestützt auf die Empfehlungen des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt
der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung ab Beendigung
der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2018
folgende Personen als Vertreter der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Dr. Yanmin (Andy) Gu
Wohnort: Panyu, Guangzhou,
Provinz Guangdong,
China
Alter: 54 Jahre
Beruf/Ausbildung: Betriebswirt
Derzeitige Tätigkeit: Vice President der
Midea Group Co.,
Ltd.
b) Hongbo (Paul) Fang
Wohnort: Foshan, Provinz
Guangdong, China
Alter: 51 Jahre
Beruf/Ausbildung: Betriebswirt
Derzeitige Tätigkeit: Vorsitzender und
CEO der Midea
Group Co., Ltd.
c) Professor Dr. Henning Kagermann
Wohnort: Königs
Wusterhausen,
Deutschland
Alter: 70 Jahre
Beruf/Ausbildung: Promovierter
Diplomphysiker
Derzeitige Tätigkeit: Präsident von
Acatech - Deutsche
Akademie der
Technikwissenschaf
ten e.V. (ab 5.
Mai 2018
Vorsitzender des
Kuratoriums von
Acatech)
d) Min (Francoise) Liu
Wohnort: Daliang, Shunde,
Provinz Guangdong,
China
Alter: 41 Jahre
Beruf/Ausbildung: Betriebswirtin
Derzeitige Tätigkeit: Director Human
Resources der
Midea Group Co.,
Ltd.
e) Dr. Myriam Meyer
Wohnort: Birchwil, Schweiz
Alter: 56 Jahre
Beruf/Ausbildung: Promovierte
Diplom-Maschinenba
u-Ingenieurin
Derzeitige Tätigkeit: Geschäftsführerin
mmtec
f) Alexander Liong Hauw Tan
Wohnort: Guangzhou, Provinz
Guangdong, China
Alter: 47 Jahre
Beruf/Ausbildung: Wirtschaftsingenieur
Derzeitige Deputy CFO der Midea
Tätigkeit: Group Co., Ltd.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
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April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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