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DGAP-News: KUKA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Augsburg, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-27 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. KUKA Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE0006204407 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am *6. Juni 2018 um 10:00 Uhr* im Kongresszentrum 'Kongress am Park Augsburg' (nachfolgend 'Kongresshalle'), Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* eingeladen. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die KUKA Aktiengesellschaft und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie § 315a Abs. 1 HGB, für das Geschäftsjahr 2017; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Die vorstehend genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der KUKA Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 86165 Augsburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.kuka.com zugänglich. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen kostenlos erteilt und zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und damit eine Feststellung durch die Hauptversammlung entfällt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der KUKA Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 in Höhe von *EUR 29.027.660,31 *wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 19.887.735,00 Dividende von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie Gewinnvortrag EUR 9.139.925,31 Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien 39.775.470 Stückaktien (ISIN DE0006204407). Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die KUKA Aktiengesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien halten, so sind diese nicht dividendenberechtigt. Für diesen Fall wird in der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der bei entsprechend reduzierter Ausschüttung unverändert eine Dividende von EUR 0,50 je stimmberechtigter Stückaktie und eine Erhöhung des Gewinnvortrags vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Gesamtentlastung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Gesamtentlastung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen. 5. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands* Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, weil das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder im Jahr 2017 (nach der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2017) angepasst wurde. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist ausführlich im Vergütungsbericht auf den Seiten 18 bis 21 dargestellt, der im Geschäftsbericht 2017 veröffentlicht ist. Der Geschäftsbericht 2017 liegt (zusammen mit den weiteren unter TOP 1 genannten Unterlagen) vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der KUKA Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 86165 Augsburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und ist über die Internetseite der Gesellschaft unter www.kuka.com zugänglich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der KUKA Aktiengesellschaft zu billigen. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. Juni 2018 endet die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat der KUKA Aktiengesellschaft besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG sowie § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung (Anteilseignervertreter) und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer wurden am 10. April 2018 nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetztes (MitbestG) mit Wirkung ab Beendigung der am 6. Juni 2018 stattfinden ordentlichen Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft gewählt. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Die Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG die Seite der Anteilseigner- oder der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht. Im Zusammenhang mit den Wahlvorschlägen an die ordentliche Hauptversammlung 2018 hat weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die Seite der Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung der Geschlechterquote widersprochen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt vier Frauen an, womit die Geschlechterquote von 30 Prozent erfüllt ist. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat nicht gebunden. Gestützt auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2018 folgende Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Dr. Yanmin (Andy) Gu Wohnort: Panyu, Guangzhou, Provinz Guangdong, China Alter: 54 Jahre Beruf/Ausbildung: Betriebswirt Derzeitige Tätigkeit: Vice President der Midea Group Co., Ltd. b) Hongbo (Paul) Fang Wohnort: Foshan, Provinz Guangdong, China Alter: 51 Jahre Beruf/Ausbildung: Betriebswirt Derzeitige Tätigkeit: Vorsitzender und CEO der Midea Group Co., Ltd. c) Professor Dr. Henning Kagermann Wohnort: Königs Wusterhausen, Deutschland Alter: 70 Jahre Beruf/Ausbildung: Promovierter Diplomphysiker Derzeitige Tätigkeit: Präsident von Acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaf ten e.V. (ab 5. Mai 2018 Vorsitzender des Kuratoriums von Acatech) d) Min (Francoise) Liu Wohnort: Daliang, Shunde, Provinz Guangdong, China Alter: 41 Jahre Beruf/Ausbildung: Betriebswirtin Derzeitige Tätigkeit: Director Human Resources der Midea Group Co., Ltd. e) Dr. Myriam Meyer Wohnort: Birchwil, Schweiz Alter: 56 Jahre Beruf/Ausbildung: Promovierte Diplom-Maschinenba u-Ingenieurin Derzeitige Tätigkeit: Geschäftsführerin mmtec f) Alexander Liong Hauw Tan Wohnort: Guangzhou, Provinz Guangdong, China Alter: 47 Jahre Beruf/Ausbildung: Wirtschaftsingenieur Derzeitige Deputy CFO der Midea Tätigkeit: Group Co., Ltd. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
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April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)