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Dow Jones News
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DGAP-HV: KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -4-

DJ DGAP-HV: KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2018 in Augsburg, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: KUKA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 06.06.2018 in Augsburg, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-04-27 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
KUKA Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE0006204407 
 
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der am 
 
*6. Juni 2018 um 10:00 Uhr* 
 
im Kongresszentrum 'Kongress am Park Augsburg' 
(nachfolgend 'Kongresshalle'), Gögginger Straße 
10, 86159 Augsburg, stattfindenden 
 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
 
eingeladen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts für die KUKA 
   Aktiengesellschaft und den Konzern, 
   einschließlich des erläuternden Berichts zu 
   den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie § 315a 
   Abs. 1 HGB, für das Geschäftsjahr 2017; Vorlage 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen liegen vom 
   Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der 
   KUKA Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 
   86165 Augsburg, zur Einsicht der Aktionäre aus 
   und sind über die Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.kuka.com 
 
   zugänglich. Eine Abschrift wird jedem Aktionär 
   auf Verlangen kostenlos erteilt und zugesandt. 
   Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung zugänglich sein und näher 
   erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat 
   den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat und damit eine Feststellung durch 
   die Hauptversammlung entfällt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der KUKA Aktiengesellschaft aus dem 
   abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 in Höhe von *EUR 
   29.027.660,31 *wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 19.887.735,00 
   Dividende von EUR 0,50 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag              EUR 9.139.925,31 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien 39.775.470 
   Stückaktien (ISIN DE0006204407). 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung hält die KUKA Aktiengesellschaft 
   keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft zum 
   Zeitpunkt der Hauptversammlung eigene Aktien 
   halten, so sind diese nicht dividendenberechtigt. 
   Für diesen Fall wird in der Hauptversammlung ein 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der bei entsprechend reduzierter 
   Ausschüttung unverändert eine Dividende von EUR 
   0,50 je stimmberechtigter Stückaktie und eine 
   Erhöhung des Gewinnvortrags vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege 
   der Gesamtentlastung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege 
   der Gesamtentlastung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu 
   lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems 
   zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die 
   Hauptversammlung über die Billigung des Systems 
   zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   beschließen. Von dieser Möglichkeit soll 
   Gebrauch gemacht werden, weil das 
   Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder im Jahr 
   2017 (nach der ordentlichen Hauptversammlung am 
   31. Mai 2017) angepasst wurde. 
 
   Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 
   der Gesellschaft ist ausführlich im 
   Vergütungsbericht auf den Seiten 18 bis 21 
   dargestellt, der im Geschäftsbericht 2017 
   veröffentlicht ist. Der Geschäftsbericht 2017 
   liegt (zusammen mit den weiteren unter TOP 1 
   genannten Unterlagen) vom Tag der Einberufung an 
   in den Geschäftsräumen der KUKA 
   Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 
   86165 Augsburg, zur Einsicht der Aktionäre aus 
   und ist über die Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.kuka.com 
 
   zugänglich. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das 
   System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands 
   der KUKA Aktiengesellschaft zu billigen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 6. Juni 
   2018 endet die Amtszeit aller 
   Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Der Aufsichtsrat der KUKA Aktiengesellschaft 
   besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG sowie 
   § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus 
   sechs von der Hauptversammlung 
   (Anteilseignervertreter) und sechs von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern. 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer 
   wurden am 10. April 2018 nach den Bestimmungen 
   des Mitbestimmungsgesetztes (MitbestG) mit 
   Wirkung ab Beendigung der am 6. Juni 2018 
   stattfinden ordentlichen Hauptversammlung der 
   KUKA Aktiengesellschaft gewählt. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der 
   Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen 
   und zu mindestens 30 Prozent aus Männern 
   zusammensetzen. Die Geschlechterquote ist vom 
   Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht 
   gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG die Seite der 
   Anteilseigner- oder der Arbeitnehmervertreter der 
   Gesamterfüllung widerspricht. Im Zusammenhang mit 
   den Wahlvorschlägen an die ordentliche 
   Hauptversammlung 2018 hat weder die Seite der 
   Anteilseignervertreter noch die Seite der 
   Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung der 
   Geschlechterquote widersprochen. 
 
   Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Einberufung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt 
   vier Frauen an, womit die Geschlechterquote von 
   30 Prozent erfüllt ist. 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge 
   der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat 
   nicht gebunden. 
 
   Gestützt auf die Empfehlungen des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats schlägt 
   der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung ab Beendigung 
   der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2018 
   folgende Personen als Vertreter der Anteilseigner 
   in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) Dr. Yanmin (Andy) Gu 
 
      Wohnort:              Panyu, Guangzhou, 
                            Provinz Guangdong, 
                            China 
      Alter:                54 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Betriebswirt 
      Derzeitige Tätigkeit: Vice President der 
                            Midea Group Co., 
                            Ltd. 
   b) Hongbo (Paul) Fang 
 
      Wohnort:              Foshan, Provinz 
                            Guangdong, China 
      Alter:                51 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Betriebswirt 
      Derzeitige Tätigkeit: Vorsitzender und 
                            CEO der Midea 
                            Group Co., Ltd. 
   c) Professor Dr. Henning Kagermann 
 
      Wohnort:              Königs 
                            Wusterhausen, 
                            Deutschland 
      Alter:                70 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Promovierter 
                            Diplomphysiker 
      Derzeitige Tätigkeit: Präsident von 
                            Acatech - Deutsche 
                            Akademie der 
                            Technikwissenschaf 
                            ten e.V. (ab 5. 
                            Mai 2018 
                            Vorsitzender des 
                            Kuratoriums von 
                            Acatech) 
   d) Min (Francoise) Liu 
 
      Wohnort:              Daliang, Shunde, 
                            Provinz Guangdong, 
                            China 
      Alter:                41 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Betriebswirtin 
      Derzeitige Tätigkeit: Director Human 
                            Resources der 
                            Midea Group Co., 
                            Ltd. 
   e) Dr. Myriam Meyer 
 
      Wohnort:              Birchwil, Schweiz 
      Alter:                56 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Promovierte 
                            Diplom-Maschinenba 
                            u-Ingenieurin 
      Derzeitige Tätigkeit: Geschäftsführerin 
                            mmtec 
   f) Alexander Liong Hauw Tan 
 
      Wohnort:           Guangzhou, Provinz 
                         Guangdong, China 
      Alter:             47 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:  Wirtschaftsingenieur 
      Derzeitige         Deputy CFO der Midea 
      Tätigkeit:         Group Co., Ltd. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes 
   hingewiesen: Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat wird Herr Dr. Yanmin (Andy) Gu für 
   den Aufsichtsratsvorsitz kandidieren. 
7. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018 sowie, für den Fall einer prüferischen 
   Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten 
   Abschluss und den Zwischenlagebericht für das 
   erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu 
   beschließen, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2018 sowie für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahres 2018, sofern diese einer solchen 
   prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu 
   wählen. 
II. 
 
1. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
   Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in 
   den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten 
   sind bei den nachfolgend jeweils unter a) 
   aufgeführten Gesellschaften Mitglieder des 
   Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) 
   aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines 
   vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremiums. 
 
   Dr. Yanmin (Andy) Gu 
 
   a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten 
 
      Keine 
   b) Mitgliedschaft in vergleichbaren 
      in-/ausländischen Kontrollgremien 
 
      * Guangdong Midea Refrigeration 
        Equipment Co. Ltd., Foshan, China 
      * Guangdong Midea Commercial 
        Conditioning Equipment Co. Ltd., 
        Foshan, China 
      * Midea Group Wuhan Refrigeration 
        Equipment Co. Ltd., Wuhan, China 
      * Guangdong Midea Group Wuhu 
        Refrigeration Equipment Co. Ltd., 
        Foshan, China 
      * Guangdong Midea Household Appliances 
        Import and Export Trade Co., Ltd., 
        Foshan, China 
      * Foshan Midea Carrier Air-Conditioning 
        Equipment Co. Ltd., Foshan, China 
      * Guangdong Midea Intelligent 
        Technologies Co. Ltd., Foshan, China 
      * Midea Investment (Asia) Company 
        Limited, Hong Kong, China 
      * Midea Electric Trading (Singapore) Co. 
        Pte. Ltd., Singapur 
      * Midea Electrics Netherlands B.V., 
        Amsterdam, Niederlande 
      * Midea Intelligent Technologies 
        (Singapore) Pte. Ltd., Singapur 
      * Midea Italia S.R.L.; Mailand, Italien 
      * Midea Electric Espana S.R.L., Madrid, 
        Spanien 
      * Servotronix Motion Control Ltd., 
        Israel 
 
      Anmerkung: Die vorgenannten Unternehmen 
      gehören zur Midea Gruppe. 
 
   Hongbo (Paul) Fang 
 
   a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten 
 
      Keine 
   b) Mitgliedschaft in vergleichbaren 
      in-/ausländischen Kontrollgremien 
 
      Keine 
 
   Professor Dr. Henning Kagermann 
 
   a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      * Deutsche Bank AG (bis 24. Mai 2018) 
      * Deutsche Post AG 
      * Münchener 
        Rückversicherungsgesellschaft 
        Aktiengesellschaft 
   b) Mitgliedschaft in vergleichbaren 
      in-/ausländischen Kontrollgremien 
 
      Keine 
 
   Min (Francoise) Liu 
 
   a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten 
 
      Keine 
   b) Mitgliedschaft in vergleichbaren 
      in-/ausländischen Kontrollgremien 
 
      * Guangdong GMCC Refrigeration Equipment 
        Co. Ltd., Foshan, China 
      * Midea Smart Home Technology Co. Ltd., 
        Shenzhen, China 
      * Guangdong Midea Smart Link Home 
        Technology Co. Ltd., Foshan, China 
      * Midea Electric Espana S.R.L., Madrid, 
        Spanien 
      * Midea Polska SP.Z.O.O, Warschau, Polen 
 
      Anmerkung: Die vorgenannten Unternehmen 
      gehören zur Midea Gruppe. 
 
   Dr. Myriam Meyer 
 
   a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten 
 
      * Lufthansa Technik AG, Hamburg, 
        Deutschland 
   b) Mitgliedschaft in vergleichbaren 
      in-/ausländischen Kontrollgremien 
 
      * Wienerberger AG, Wien, Österreich 
 
   Alexander Liong Hauw Tan 
 
   a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten 
 
      Keine 
   b) Mitgliedschaft in vergleichbaren 
      in-/ausländischen Kontrollgremien 
 
      * Misr Refrigeration and Air 
        Conditioning Manufacturing Company, 
        S.A.E., Giza, Egypt 
 
      Anmerkung: Das vorgenannte Unternehmen 
      gehört zur Midea Gruppe. 
2. *Angaben zu Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex* 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 DCGK 
   wird zu den vorgeschlagenen Kandidaten 
   folgendes offengelegt: 
 
   Herr Dr. Yanmin (Andy) Gu ist Vice President 
   der Midea Group Co., Ltd. Laut der 
   Stimmrechtsmeldung vom 1. September 2017 ist 
   die Midea Group Co., Ltd. über 
   Tochtergesellschaften indirekt mit 94,55% der 
   Stimmrechte an der KUKA Aktiengesellschaft 
   beteiligt. 
 
   Herr Hongbo (Paul) Fang ist Vorsitzender und 
   CEO der Midea Group Co., Ltd. Laut der 
   Stimmrechtsmeldung vom 1. September 2017 ist 
   die Midea Group Co., Ltd. über 
   Tochtergesellschaften indirekt mit 94,55% der 
   Stimmrechte an der KUKA Aktiengesellschaft 
   beteiligt. 
 
   Frau Min (Francoise) Liu ist Director Human 
   Resources der Midea Group Co., Ltd. Laut der 
   Stimmrechtsmeldung vom 1. September 2017 ist 
   die Midea Group Co., Ltd. über 
   Tochtergesellschaften indirekt mit 94,55% der 
   Stimmrechte an der KUKA Aktiengesellschaft 
   beteiligt. 
 
   Herr Alexander Liong Hauw Tan ist Deputy CFO 
   der Midea Group Co., Ltd. Laut der 
   Stimmrechtsmeldung vom 1. September 2017 ist 
   die Midea Group Co., Ltd. über 
   Tochtergesellschaften indirekt mit 94,55% der 
   Stimmrechte an der KUKA Aktiengesellschaft 
   beteiligt. 
 
   Die Lebensläufe aller zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten für den 
   Aufsichtsrat sind über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.kuka.com 
 
   zugänglich. 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 
39.775.470 Stückaktien ohne Nennbetrag; andere 
Aktiengattungen bestehen nicht. Jede Aktie gewährt eine 
Stimme, so dass 39.775.470 teilnahme- und 
stimmberechtigte Aktien bestehen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und 
ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der 
Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen 
außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts 
nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
in deutscher oder englischer Sprache durch das 
depotführende Institut, der sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, also Mittwoch, den 16. 
Mai 2018, 0.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag) 
bezieht, ausreichend. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen in Textform erfolgen und der Gesellschaft unter 
der nachstehend bestimmten Adresse mindestens am 
siebten Tage vor der Versammlung, also spätestens am 
Mittwoch, den 30. Mai 2018, 24.00 Uhr MESZ, zugehen: 
 
 *KUKA Aktiengesellschaft* 
 *c/o C-HV AG* 
 *Gewerbepark 10* 
 *92289 Ursensollen* 
 *Fax: +49 (0) 9628 92 99 871* 
 *E-Mail: HV@Anmeldestelle.net* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der 
Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag 
ist im Übrigen kein relevantes Datum für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an 
die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
*Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch 
Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder 
eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -3-

zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung 
sind eine frist- und formgerechte Anmeldung und ein 
Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Grundsätzlich bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 
3 AktG der Textform. Aktionäre können für die 
Vollmachtserteilung den Vollmachtsabschnitt auf dem 
Eintrittskartenformular, das sie nach der Anmeldung 
erhalten, oder das auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.kuka.com 
 
abrufbare Vollmachtsformular benutzen; möglich ist aber 
auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in 
Textform ausstellen. Für die Übermittlung des 
Nachweises der Bevollmächtigung und den Widerruf von 
Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer und 
E-Mail-Adresse bis zum Beginn der Abstimmung in der 
Hauptversammlung zur Verfügung: 
 
 *KUKA Aktiengesellschaft* 
 *c/o C-HV AG* 
 *Gewerbepark 10* 
 *92289 Ursensollen* 
 *Fax: +49 (0) 9628 92 99 871* 
 *E-Mail: vollmacht@c-hv.com* 
 
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 09.00 Uhr 
auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur 
Hauptversammlung in der Kongresshalle, Gögginger 
Straße 10, 86159 Augsburg, zur Verfügung. 
 
Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder 
eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten 
Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigt, 
besteht das Textformerfordernis für die Vollmacht weder 
nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft; 
nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die 
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten 
nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung 
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein 
anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, 
Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit 
dem Bevollmächtigten über die Form der Vollmacht ab. 
Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem 
bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein 
Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte 
weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die 
Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten 
beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG 
die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. 
 
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der 
Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen. Hierfür 
legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter dürfen 
das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich 
erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der 
Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrückliche 
Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Für die 
Erteilung der Vollmacht kann das zusammen mit der 
Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und 
Weisungsformular verwendet werden. Die Erteilung der 
Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Vollmachten für die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen müssen bei der 
Gesellschaft bis spätestens Montag, den 4. Juni 2018, 
24.00 Uhr MESZ unter der nachstehend genannten Adresse 
eingehen: 
 
 *KUKA Aktiengesellschaft* 
 *c/o C-HV AG* 
 *Gewerbepark 10* 
 *92289 Ursensollen* 
 *Fax: +49 (0) 9628 92 99 871* 
 *E-Mail: vollmacht@c-hv.com* 
 
Am Tag der Hauptversammlung selbst steht für die 
Erteilung, den Widerruf sowie die Änderung von 
Weisungen gegenüber dem Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft ab 09.00 Uhr die Ein- und 
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in der 
Kongresshalle, Gögginger Straße 10, 86159 
Augsburg, zur Verfügung. 
 
Alle vorgenannten Formen der Teilnahme und Vertretung, 
insbesondere die persönliche Teilnahme oder die 
Teilnahme durch einen Vertreter, namentlich durch ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, werden 
durch das Angebot zur Bevollmächtigung eines von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters nicht 
berührt und bleiben nach wie vor in vollem Umfang 
möglich. 
 
*Veröffentlichung auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung 
werden über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.kuka.com 
 
folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein 
(vgl. § 124a AktG): 
 
1. Der Inhalt der Einberufung mit der 
   Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu 
   Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl 
   der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt 
   der Einberufung; 
2. die der Versammlung zugänglich zu machenden 
   Unterlagen; 
3. ein Formular, das bei Stimmabgabe durch 
   Vertretung verwendet werden kann. 
 
*Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1, 
127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
(5%) des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 500.000 erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen ist 
schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a 
BGB an den Vorstand der Gesellschaft (KUKA 
Aktiengesellschaft, Vorstand, Stichwort 
'Hauptversammlung', Zugspitzstraße 140, 86165 
Augsburg; E-Mail: hauptversammlung2018@kuka.com) zu 
richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs 
und der Tag der Hauptversammlung sind nicht 
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit 
Sonntag, der 6. Mai 2018, 24.00 Uhr MESZ. Weitere 
Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung des 
Rechts und seinen Grenzen sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.kuka.com 
 
unter 'Hinweise gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 
AktG zu den Rechten der Aktionäre' enthalten. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können Anträge zu einzelnen 
Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies 
gilt auch für Vorschläge zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
(vgl. § 127 AktG). 
 
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von 
Aktionären einschließlich des Namens des 
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 
AktG genannten Berechtigten unter den dortigen 
Voraussetzungen (dies sind u. a. Aktionäre, die es 
verlangen) zugänglich zu machen, wenn der Aktionär 
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der 
Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag 
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten 
stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs ist 
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist 
somit Dienstag, der 22. Mai 2018, 24.00 Uhr MESZ. Ein 
Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, 
wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 
Abs. 2 AktG vorliegt. Weitere Einzelheiten zu den 
Voraussetzungen der Ausübung des Rechts und seinen 
Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.kuka.com 
 
unter 'Hinweise gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 
AktG zu den Rechten der Aktionäre' enthalten. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige 
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, 
bleibt unberührt. Wir weisen darauf hin, dass 
Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht 
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur 
Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt 
werden. 
 
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 Satz 2 AktG 
brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge 
werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den 
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen 
Person und im Fall einer Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren 
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. § 
124 Abs. 3 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG). Nach § 127 
Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, 
bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die 
Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im 
Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen 
für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend, 
insbesondere gilt auch hier der Dienstag, der 22. Mai 
2018, 24.00 Uhr MESZ als letztmöglicher Termin, bis zu 
dem Wahlvorschläge bei der nachfolgend genannten 
Adresse eingegangen sein müssen, um noch zugänglich 
gemacht zu werden. Weitere Einzelheiten zu den 
Voraussetzungen der Ausübung des Rechts und seinen 
Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.kuka.com 
 
unter 'Hinweise gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 
AktG zu den Rechten der Aktionäre' enthalten. 
 
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge 
von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

sind ausschließlich zu richten an: 
 
 *Vorstand* 
 *KUKA Aktiengesellschaft* 
 *Stichwort 'Hauptversammlung'* 
 *Zugspitzstraße 140* 
 *86165 Augsburg* 
 *Fax: +49 (0) 821 797 5393* 
 *E-Mail: hauptversammlung2018@kuka.com* 
 
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären (einschließlich des Namens des 
Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der Begründung) 
werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse 
 
www.kuka.com 
 
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der 
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
*Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 
131 Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht erstreckt sich 
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen 
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie 
auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
stellen. 
 
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften 
und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in 
§ 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der 
Vorstand die Auskunft verweigern. Weitere Einzelheiten 
zu den Voraussetzungen der Ausübung des Rechts und 
seinen Grenzen sind auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.kuka.com 
 
unter 'Hinweise gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 
AktG zu den Rechten der Aktionäre' enthalten. 
 
Augsburg, im April 2018 
 
*KUKA Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-04-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: KUKA Aktiengesellschaft 
             Zugspitzstr. 140 
             86165 Augsburg 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@kuka.com 
Internet:    http://www.kuka.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
680485 2018-04-27 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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