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Dow Jones News
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DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Geratherm Medical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
07.06.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2018-04-27 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Geratherm Medical AG Geschwenda Wertpapier-Kenn-Nummer 
549 562 
ISIN DE0005495626 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
Donnerstag, dem 07. Juni 2018, 13:30 Uhr, im GRANDHOTEL 
HESSISCHER HOF, 
Friedrich-Ebert-Anlage 40, 60325 Frankfurt am Main 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Geratherm Medical AG zum 31. Dezember 2017 
   und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie des gebilligten Konzernabschlusses 
   zum 31. Dezember 2017 und Konzernlageberichts 
   für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands 
   mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a 
   Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB für das 
   Geschäftsjahr 2017 
 
   Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen 
   der Gesellschaft, Fahrenheitstraße 1 in 
   98716 Geschwenda, und im Internet unter 
 
   http://www.geratherm.com 
 
   eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese 
   Unterlagen, die im Übrigen auch während 
   der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem 
   Aktionär kostenlos übersandt. 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 am 
   12. April 2018 gemäß §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 AktG festgestellt. Die 
   Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 
   Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Die Geratherm Medical AG konnte in 2017 einen 
   handelsrechtlichen Gewinn in Höhe von 
   828.663,51 EUR erwirtschaften. Zusammen mit 
   dem Bilanzgewinn-Vortrag aus den vergangenen 
   Jahren ergibt sich ein kumulierter 
   Bilanzgewinn in Höhe von 4.930.359,68 EUR. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   kumulierten Bilanzgewinn des 
   handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31. 
   Dezember 2017 in Höhe von 4.930.359,68 EUR wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von 47 Cent 
      je Stückaktie, d. h. in Höhe von 
      insgesamt 2.326.499,53 EUR. 
 
   Die Dividende soll am 12. Juni 2018 ausgezahlt 
   werden. 
 
   Für die geplante Dividendenausschüttung in 
   Höhe von 47 Cent je Aktie für das 
   Geschäftsjahr 2017 (insgesamt also 
   2.326.499,53 EUR) sind nach den steuerlichen 
   Vorschriften zuerst der ausschüttbare Gewinn 
   des Geschäftsjahres und danach das steuerliche 
   Einlagekonto zu verwenden. 
 
   Für das Geschäftsjahr 2017 beträgt der 
   erwirtschaftete ausschüttbare Gewinn 2.359 
   TEUR und wird durch die geplante 
   Dividendenausschüttung nicht vollständig 
   aufgebraucht, so dass ein Zugriff auf das mit 
   15.206 TEUR fortbestehende steuerliche 
   Einlagekonto zur Ausschüttung nicht möglich 
   ist. Auf den vollen Ausschüttungsbetrag von 
   2.326 TEUR ist deshalb Kapitalertragsteuer 
   nebst Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,4 % 
   (614 TEUR) einzubehalten. 
 
   Sofern in künftigen Jahren 
   Dividendenausschüttungen den maßgeblichen 
   ausschüttbaren Gewinn übersteigen, können 
   diese auch weiterhin steuerfrei aus dem 
   steuerlichen Einlagekonto geleistet werden. 
 
   b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf 
      neue Rechnung in Höhe von 2.603.860,15 
      EUR. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Mitglied des Vorstands für seine Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre 
   Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
   der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu 
   wählen. 
 
*II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Teilnahmeberechtigung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter 
Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung 
bei der nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache bis spätestens zum 
Ablauf des 31. Mai 2018, 24.00 Uhr, anmelden. 
 
Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die 
Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich 
auf den Beginn des 17. Mai 2018, 00.00 Uhr, 
(sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen hat. Dieser 
Nachweis ist in Textform in deutscher oder in 
englischer Sprache zu erbringen und muss der 
Gesellschaft ebenfalls unter folgender Anmeldeadresse 
spätestens bis zum Ablauf des 31. Mai 2018, 24.00 Uhr, 
zugehen: 
 
Geratherm Medical AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Dabei richtet sich die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. 
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für 
das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des 
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein 
zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach 
dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich 
des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst 
danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der 
Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, 
auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein 
Kreditinstitut oder andere von § 135 AktG erfasste 
Institute oder Personen, hin. Auch in diesem Fall sind 
eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, 
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu 
erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss 
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den 
Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per 
Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende 
Adresse erfolgen: 
 
Geratherm Medical AG 
Investor Relations - HV 2018 
Fahrenheitstr. 1 
98716 Geschwenda 
Telefax-Nr.: +49 36205-98115 
E-Mail: info@geratherm.com 
 
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung 
ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der 
Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. Dieses 
Formular steht auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.geratherm.com 
 
zum Herunterladen bereit. 
 
Die vorstehenden Regelungen über die Form von 
Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der 
Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von 
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder 
Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die 
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer 
von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der 
Hauptversammlung* 
 
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von 
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine 
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls 
gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht 
zur Hauptversammlung anmelden und einen Nachweis des 

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April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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