DJ DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Geratherm Medical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
07.06.2018 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2018-04-27 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Geratherm Medical AG Geschwenda Wertpapier-Kenn-Nummer
549 562
ISIN DE0005495626 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, dem 07. Juni 2018, 13:30 Uhr, im GRANDHOTEL
HESSISCHER HOF,
Friedrich-Ebert-Anlage 40, 60325 Frankfurt am Main
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
*I. TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Geratherm Medical AG zum 31. Dezember 2017
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2017 sowie des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2017 und Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands
mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a
Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB für das
Geschäftsjahr 2017
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Fahrenheitstraße 1 in
98716 Geschwenda, und im Internet unter
http://www.geratherm.com
eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese
Unterlagen, die im Übrigen auch während
der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem
Aktionär kostenlos übersandt.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine
Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat
hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 am
12. April 2018 gemäß §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 AktG festgestellt. Die
Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173
Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die
Feststellung des Jahresabschlusses zu
beschließen hat, liegen nicht vor.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die Geratherm Medical AG konnte in 2017 einen
handelsrechtlichen Gewinn in Höhe von
828.663,51 EUR erwirtschaften. Zusammen mit
dem Bilanzgewinn-Vortrag aus den vergangenen
Jahren ergibt sich ein kumulierter
Bilanzgewinn in Höhe von 4.930.359,68 EUR.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
kumulierten Bilanzgewinn des
handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2017 in Höhe von 4.930.359,68 EUR wie
folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 47 Cent
je Stückaktie, d. h. in Höhe von
insgesamt 2.326.499,53 EUR.
Die Dividende soll am 12. Juni 2018 ausgezahlt
werden.
Für die geplante Dividendenausschüttung in
Höhe von 47 Cent je Aktie für das
Geschäftsjahr 2017 (insgesamt also
2.326.499,53 EUR) sind nach den steuerlichen
Vorschriften zuerst der ausschüttbare Gewinn
des Geschäftsjahres und danach das steuerliche
Einlagekonto zu verwenden.
Für das Geschäftsjahr 2017 beträgt der
erwirtschaftete ausschüttbare Gewinn 2.359
TEUR und wird durch die geplante
Dividendenausschüttung nicht vollständig
aufgebraucht, so dass ein Zugriff auf das mit
15.206 TEUR fortbestehende steuerliche
Einlagekonto zur Ausschüttung nicht möglich
ist. Auf den vollen Ausschüttungsbetrag von
2.326 TEUR ist deshalb Kapitalertragsteuer
nebst Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,4 %
(614 TEUR) einzubehalten.
Sofern in künftigen Jahren
Dividendenausschüttungen den maßgeblichen
ausschüttbaren Gewinn übersteigen, können
diese auch weiterhin steuerfrei aus dem
steuerlichen Einlagekonto geleistet werden.
b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf
neue Rechnung in Höhe von 2.603.860,15
EUR.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Mitglied des Vorstands für seine Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu
wählen.
*II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Teilnahmeberechtigung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung
bei der nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in
deutscher oder englischer Sprache bis spätestens zum
Ablauf des 31. Mai 2018, 24.00 Uhr, anmelden.
Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die
Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich
auf den Beginn des 17. Mai 2018, 00.00 Uhr,
(sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen hat. Dieser
Nachweis ist in Textform in deutscher oder in
englischer Sprache zu erbringen und muss der
Gesellschaft ebenfalls unter folgender Anmeldeadresse
spätestens bis zum Ablauf des 31. Mai 2018, 24.00 Uhr,
zugehen:
Geratherm Medical AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Dabei richtet sich die Berechtigung zur
Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für
das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein
zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach
dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich
des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst
danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und
stimmberechtigt.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung*
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der
Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten,
auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein
Kreditinstitut oder andere von § 135 AktG erfasste
Institute oder Personen, hin. Auch in diesem Fall sind
eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu
erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den
Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per
Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende
Adresse erfolgen:
Geratherm Medical AG
Investor Relations - HV 2018
Fahrenheitstr. 1
98716 Geschwenda
Telefax-Nr.: +49 36205-98115
E-Mail: info@geratherm.com
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung
ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der
Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. Dieses
Formular steht auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.geratherm.com
zum Herunterladen bereit.
Die vorstehenden Regelungen über die Form von
Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der
Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder
Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer
von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung*
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls
gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht
zur Hauptversammlung anmelden und einen Nachweis des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
Anteilsbesitzes erbringen. Ein Formular zur Vollmachts-
und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter steht auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.geratherm.com
zum Download zur Verfügung.
Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem
jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung
abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich
ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Dieses kann auch elektronisch
übermittelt werden (E-Mail), indem z. B. die zugesandte
Eintrittskarte und das auf der Internetseite der
Gesellschaft erhältliche Vollmachts-/Weisungsformular
als eingescannte Datei beispielsweise im PDF-Format per
E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet
wird. Vollmacht und Weisungen an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus
organisatorischen Gründen bis spätestens 06. Juni 2018,
17.00 Uhr (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an der
nachfolgenden Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse
eingehen:
Geratherm Medical AG
Investor Relations - HV 2018
Fahrenheitstr. 1
98716 Geschwenda
Telefax-Nr.: +49 36205-98115
E-Mail: info@geratherm.com
Alternativ ist eine Übergabe an den
Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung
möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung
steht den Aktionären unter der Internetadresse
http://www.geratherm.com
zum Download zur Verfügung oder kann werktäglich
(Mo.-Fr.) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der
Telefon-Nummer +49 (0)36205 - 980 angefordert werden.
Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der
Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung
bzw. Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft besteht nicht.
*III. Rechte der Aktionäre*
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß §
122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am
Grundkapital von 500.000,00 EUR erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse
Geratherm Medical AG
Vorstand - HV 2018
Fahrenheitstr. 1
98716 Geschwenda
zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am
07. Mai 2018, 24:00 Uhr, zugehen. Jedem neuen Punkt der
Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage
beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs
des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das
Verlangen halten.
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG*
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der
Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des
Abschlussprüfers sind ausschließlich zu richten
an:
Geratherm Medical AG
Vorstand - HV 2018
Fahrenheitstr. 1
98716 Geschwenda
Telefax-Nr. +49 36205-98115
E-Mail: info@geratherm.com
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und
Vorschläge von Aktionären zur Wahl des
Abschlussprüfers, die mit Begründung, wobei Vorschläge
von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers keiner
Begründung bedürfen, bis mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung, also bis zum 23. Mai 2018, 24.00 Uhr,
bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten
Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem
Eingang unter der Internetadresse
http://www.geratherm.com
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden
nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und
seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn
einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7
AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines
Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden,
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand
außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch
dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die
Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen,
ausgeübtem Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen
Prüfers) enthalten.
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1
AktG*
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1
AktG jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der
Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
*IV. Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft gemäß § 124a AktG*
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur
Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft
http://www.geratherm.com
unter 'Investor Relations/Hauptversammlung'.
*V. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Angaben
nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im Bundesanzeiger 4.949.999 EUR und ist eingeteilt in
4.949.999 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten
auf den Inhaber. Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger beträgt 4.949.999. Aus von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine
Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der
Einberufung werden von der Gesellschaft keine eigenen
Aktien gehalten.
Geschwenda, im April 2018
*Geratherm Medical AG*
_Der Vorstand_
2018-04-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Geratherm Medical AG
Fahrenheitstr. 1
98716 Geschwenda
Deutschland
Telefon: +49 36205 980
Fax: +49 36205 98115
E-Mail: info@geratherm.com
Internet: http://www.geratherm.com
ISIN: DE0005495626
WKN: 549562
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
680489 2018-04-27
(END) Dow Jones Newswires
April 27, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)
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