Seit dem 18. April 2018 liegt dem Verfassungsgericht in Karlsruhe ein politisch hochbrisanter Eilantrag vor. Worum geht es? Etwa 50 wahlberechtigte Staatsbürger haben Gültigkeit der Bundestagwahl angefochten. Das war am 20.11.2017. Die Wahlprüfung ist ein Grundrecht. Es wird Art. 41 der Verfassung garantiert. Der Einspruch gegen die Wahl ist beim Bundestag ...Den vollständigen Artikel lesen ...