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DGAP-Adhoc: Constantin Medien AG: Klageerhebung gegen KF 15 GmbH und Kuhn Rechtsanwälte (deutsch)

Constantin Medien AG: Klageerhebung gegen KF 15 GmbH und Kuhn Rechtsanwälte

DGAP-Ad-hoc: Constantin Medien AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Constantin Medien AG: Klageerhebung gegen KF 15 GmbH und Kuhn Rechtsanwälte

27.04.2018 / 19:56 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR Schlagwort: Rechtssache Constantin Medien AG: Klageerhebung gegen KF 15 GmbH und Kuhn Rechtsanwälte Ismaning, 27. April 2018 - Die Constantin Medien AG hat heute entschieden, Klagen gegen die KF 15 GmbH und die Kanzlei Kuhn Rechtsanwälte zu erheben. Gegenstand der Klagen gegen die KF 15 GmbH sind zum einen Rückforderungsansprüche der Gesellschaft wegen fehlerhafter Abrechnung im Rahmen der Erlösverteilungsvereinbarung der Rechtsverfolgungsgemeinschaft Formel 1 in Höhe von ca. 2,05 Mio. Euro. Zum anderen beansprucht die Gesellschaft in einer weiteren Klage gegen die KF 15 GmbH Rechnungslegung wegen des trotz entsprechender Aufforderung bislang nicht erfolgten Nachweises von Kosten in Höhe von ca. 3,45 Mio. Euro aus der Rechtsverfolgung in dem Formel 1-Verfahren, die seitens der KF 15 GmbH zu ihren Gunsten behauptet und bei der Abrechnung in Ansatz gebracht wurden. Bei der KF 15 GmbH handelt es sich um eine durch den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Dieter Hahn kontrollierte Gesellschaft. Im relevanten Zeitraum von Juli 2016 bis zur ordentlichen Hauptversammlung der Constantin Medien AG im August 2017 verfügte Dr. Hahn aufgrund der ihm über die KF 15 GmbH und die DHV GmbH zuzurechnenden Stimmrechte über einen Stimmrechtsanteil von mindestens 25 Prozent der Stimmrechte an der Constantin Medien AG. Gegenstand der Klage gegen Kuhn Rechtsanwälte, die Kanzlei des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Dr. Bernd Kuhn, sind Zahlungsansprüche aufgrund unberechtigt erhaltener Honorare in Höhe von ca. 657.000 Euro. Die Gesellschaft prüft weitere Ansprüche gegen ehemalige Organmitglieder. Über die Constantin Medien AG: ISIN: DE0009147207, DE000A1R07C3 WKN: 914720, A1R07C Notiert: Regulierter Markt (Prime Standard) in Frankfurt, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart und Tradegate Exchange Kontakt PR: Constantin Medien AG, Michael Röhrig, Tel.: +49 (0) 89 - 99 500 461, Fax: +49 (0) 89 - 99 500 466, E-Mail: michael.roehrig@constantin-medien.de Kontakt IR: Constantin Medien AG, Stéphane Winzenried, Tel.: +49 (0)89 - 99 500 803, Fax: +49 (0)89 - 99 500 371, E-Mail: ir@constantin-medien.de Constantin Medien AG, Münchener Straße 101g, 85737 Ismaning, Tel.: +49 (0)89 - 99 500 0, Fax: +49 (0)89 - 99 500 111
27.04.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Constantin Medien AG Münchener Straße 101 g 85737 Ismaning Deutschland Telefon: 089 / 99500-436 Fax: 089 / 99500-433 E-Mail: ir@constantin-medien.de Internet: http://www.constantin-medien.de ISIN: DE0009147207, DE000A1R07C3 WKN: 914720, A1R07C Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange Ende der Mitteilung DGAP News-Service
680535 27.04.2018 CET/CEST

ISIN DE0009147207 DE000A1R07C3

AXC0352 2018-04-27/19:55

© 2018 dpa-AFX
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