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DGAP-News: Mologen AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Mologen AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-04-30 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. MOLOGEN AG Berlin Stammaktien - Wertpapier-Kenn-Nummer 663 720 - - ISIN DE 000 663 72 00 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am *8. Juni 2018*, 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten des Ludwig-Erhard-Hauses, Fasanenstraße 85 in 10623 Berlin-Charlottenburg, stattfindenden Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB,* *des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289f HGB, jeweils für das zum 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr* Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses ist daher nicht erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es nach Gesetz oder Satzung hierzu einer Beschlussfassung bedarf. 2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Frau Dr. Mariola Söhngen wird für ihre Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2017 die Entlastung erteilt; b) Herrn Walter Miller wird für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2017 die Entlastung erteilt; c) Herrn Dr. Matthias Baumann wird für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2017 die Entlastung erteilt. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen. 3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Herrn Oliver Krautscheid wird für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2017 die Entlastung erteilt; b) Herrn Dr. Stefan M. Manth wird für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2017 die Entlastung erteilt; c) Frau Susanne Klimek wird für ihre Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2017 die Entlastung erteilt. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsmitglieder entscheiden zu lassen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 und des Prüfers für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2018 sowie eines Zwischenfinanzberichts zum 31. März 2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Leipzig, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2018 sowie eines Zwischenfinanzberichts zum 31. März 2019 gewählt. Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgesehenen Erklärung der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, Zweigniederlassung Leipzig, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. *Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds* Der Aufsichtsrat der MOLOGEN AG setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Frau Susanne Klimek hat ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2018 niedergelegt. Der Vorstand der Gesellschaft hat beim zuständigen Gericht beantragt, Herrn Dr. Michael Schultz zum Mitglied des Aufsichtsrats zu bestellen, und zwar für einen Zeitraum ab dem 1. Mai 2018 bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Die damit mit Ablauf der am 8. Juni 2018 stattfindenden Hauptversammlung vakant werdende Aufsichtsratsposition ist durch Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds zu besetzen. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor zu beschließen: Herr Dr. Michael Schultz, wohnhaft in Berlin, unabhängiger Experte und Berater für Pharma und Biotechnologie, wird ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, in den Aufsichtsrat gewählt. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist Herr Dr. Schultz weder Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats, noch Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens. Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen Herr Dr. Schultz und der MOLOGEN AG und den Organen der MOLOGEN AG oder einem wesentlich an der MOLOGEN AG beteiligten Aktionär keine maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 DCGK. Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Dr. Schultz zudem im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK vergewissert, dass er jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Auf der Internetseite der Gesellschaft ist unter www.mologen.com unter dem weiterführenden Link 'Unternehmen', 'Aufsichtsrat' als weitere Information zu dem Kandidaten ein kurzer Überblick über den Werdegang von Herrn Dr. Schultz zugänglich gemacht. 6. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von 4 Aktien durch die Gesellschaft sowie über die Änderung der Satzung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 7 vor, eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft in vereinfachter Form zur Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Stückaktien zu beschließen. Um ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu ermöglichen, soll zuvor die Anzahl der Stückaktien der Gesellschaft durch die Einziehung von vier Stückaktien, die vollständig eingezahlt sind und der Gesellschaft durch einen Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, reduziert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 37.686.439,00, eingeteilt in 37.686.439 auf den auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, wird um EUR 4,00 auf EUR 37.686.435,00 eingeteilt in 37.686.435 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie herabgesetzt, und zwar im Wege der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien nach § 237 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG. Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen durch die Einziehung von vier Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie (insgesamt somit EUR 4,00), auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals von insgesamt EUR 4,00 wird gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. Die Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, bei der unter Tagesordnungspunkt 7 zur Beschlussfassung vorgesehenen vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten ein glattes
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April 30, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)