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DGAP-News: Mologen AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Mologen AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
08.06.2018 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2018-04-30 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
MOLOGEN AG Berlin Stammaktien
- Wertpapier-Kenn-Nummer 663 720 -
- ISIN DE 000 663 72 00 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden
hiermit zu der
am *8. Juni 2018*, 10:00 Uhr,
in den Räumlichkeiten des Ludwig-Erhard-Hauses,
Fasanenstraße 85 in 10623 Berlin-Charlottenburg,
stattfindenden Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a
HGB,* *des Lageberichts des Vorstands, des Berichts
des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289f HGB, jeweils für
das zum 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr*
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss bereits
gebilligt und damit gemäß § 172 Satz 1
Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zur
Feststellung des Jahresabschlusses ist daher nicht
erforderlich. Auch die übrigen vorgenannten
Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs.
1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, ohne
dass es nach Gesetz oder Satzung hierzu einer
Beschlussfassung bedarf.
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Frau Dr. Mariola Söhngen wird für ihre
Amtszeit als Vorstandsmitglied im
Geschäftsjahr 2017 die Entlastung
erteilt;
b) Herrn Walter Miller wird für seine
Amtszeit als Vorstandsmitglied im
Geschäftsjahr 2017 die Entlastung
erteilt;
c) Herrn Dr. Matthias Baumann wird für seine
Amtszeit als Vorstandsmitglied im
Geschäftsjahr 2017 die Entlastung
erteilt.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der
Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen.
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Herrn Oliver Krautscheid wird für seine
Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im
Geschäftsjahr 2017 die Entlastung
erteilt;
b) Herrn Dr. Stefan M. Manth wird für seine
Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im
Geschäftsjahr 2017 die Entlastung
erteilt;
c) Frau Susanne Klimek wird für ihre
Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im
Geschäftsjahr 2017 die Entlastung
erteilt.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Entlastung der
Aufsichtsmitglieder entscheiden zu lassen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
und des Prüfers für eine etwa vorzunehmende
prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im
Geschäftsjahr 2018 sowie eines Zwischenfinanzberichts
zum 31. März 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
Die Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, Zweigniederlassung Leipzig,
wird zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 sowie für eine etwa
vorzunehmende prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr
2018 sowie eines Zwischenfinanzberichts zum
31. März 2019 gewählt.
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer
ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch
bestanden keine Regelungen, die die
Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl
eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer
bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung
der Abschlussprüfung beschränkt hätten.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der
Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance
Kodex (DCGK) vorgesehenen Erklärung der Baker Tilly
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, Zweigniederlassung Leipzig, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
5. *Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds*
Der Aufsichtsrat der MOLOGEN AG setzt sich nach §§
95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG nur aus
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und
besteht nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt
werden.
Frau Susanne Klimek hat ihr Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 30. April
2018 niedergelegt. Der Vorstand der Gesellschaft hat
beim zuständigen Gericht beantragt, Herrn Dr. Michael
Schultz zum Mitglied des Aufsichtsrats zu bestellen,
und zwar für einen Zeitraum ab dem 1. Mai 2018 bis
zum Ablauf der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung. Die damit mit Ablauf der am 8. Juni
2018 stattfindenden Hauptversammlung vakant werdende
Aufsichtsratsposition ist durch Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds zu besetzen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor zu
beschließen:
Herr Dr. Michael Schultz, wohnhaft in
Berlin, unabhängiger Experte und Berater
für Pharma und Biotechnologie,
wird ab Beendigung dieser Hauptversammlung
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
vierte Geschäftsjahr nach Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet wird, in den
Aufsichtsrat gewählt.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
ist Herr Dr. Schultz weder Mitglied eines gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsrats, noch Mitglied eines
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens.
Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats
zwischen Herr Dr. Schultz und der MOLOGEN AG und den
Organen der MOLOGEN AG oder einem wesentlich an der
MOLOGEN AG beteiligten Aktionär keine
maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8
DCGK. Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Dr. Schultz
zudem im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 5 DCGK
vergewissert, dass er jeweils den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen kann.
Auf der Internetseite der Gesellschaft ist unter
www.mologen.com
unter dem weiterführenden Link 'Unternehmen',
'Aufsichtsrat' als weitere Information zu dem
Kandidaten ein kurzer Überblick über den
Werdegang von Herrn Dr. Schultz zugänglich gemacht.
6. *Beschlussfassung über die Herabsetzung des
Grundkapitals im Wege der Einziehung von 4 Aktien
durch die Gesellschaft sowie über die Änderung
der Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter
Tagesordnungspunkt 7 vor, eine Herabsetzung des
Grundkapitals der Gesellschaft in vereinfachter Form
zur Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von
Stückaktien zu beschließen. Um ein glattes
Zusammenlegungsverhältnis zu ermöglichen, soll zuvor
die Anzahl der Stückaktien der Gesellschaft durch die
Einziehung von vier Stückaktien, die vollständig
eingezahlt sind und der Gesellschaft durch einen
Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden,
reduziert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie
folgt zu beschließen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe
von EUR 37.686.439,00, eingeteilt in
37.686.439 auf den auf den Inhaber lautende
nennwertlose Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
1,00 je Aktie, wird um EUR 4,00 auf EUR
37.686.435,00 eingeteilt in 37.686.435 auf
den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
1,00 je Aktie herabgesetzt, und zwar im Wege
der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von
Aktien nach § 237 Abs. 1 Satz 1 Fall 2
i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG.
Die Kapitalherabsetzung wird vorgenommen
durch die Einziehung von vier Stückaktien
mit einem anteiligen Betrag des
Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie
(insgesamt somit EUR 4,00), auf die der
Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der
Gesellschaft von einem Aktionär
unentgeltlich zur Verfügung gestellt und
damit erworben werden. Der auf die
eingezogenen Aktien entfallende Betrag des
Grundkapitals von insgesamt EUR 4,00 wird
gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die
Kapitalrücklage der Gesellschaft
eingestellt.
Die Kapitalherabsetzung dient
ausschließlich dem Zweck, bei der unter
Tagesordnungspunkt 7 zur Beschlussfassung
vorgesehenen vereinfachten
Kapitalherabsetzung zur Deckung von
Verlusten ein glattes
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April 30, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)
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